Warum stellen Kurierdienste im Zusammenhang mit Auslandsbestellungen Abfertigungsgebühren in Rechnung?
Diese Abfertigungsgebühren werden nicht von der Zollverwaltung erhoben.
Die Zollverwaltung erhebt grundsätzlich nur die auf den eingeführten Waren lastenden Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer sowie ggf. andere nationale Verbrauchsteuern). Art und Höhe der zu entrichtenden Abgaben können Sie aus dem Abgabenbescheid, insbesondere aus der "Berechnung der Einfuhrabgaben" entnehmen.
Sollte die Zollverwaltung in Ausnahmefällen "Gebühren" erheben (z.B. wenn auf Antrag des Anmelders eine Zollabfertigung außerhalb der regulären Öffnungszeiten oder außerhalb des Geländes des Zollamts, dem so genannten Amtsplatz, stattfindet), werden gesonderte Gebührenbescheide erteilt.
Die Abfertigungsgebühr wird dagegen nicht von der Zollverwaltung, sondern von Speditionen, Kurierdiensten oder ähnlichen Dienstleistern erhoben, die üblicherweise die Zollabfertigung im Namen des Warenempfängers durchführen.
Diese Unternehmen stellen ihre Dienstleistung dem Empfänger, für den sie tätig geworden sind, in Rechnung. Sie haben dafür oft firmeninterne Beschreibungen (z.B. Abfertigungsgebühr), die darauf hinweisen, dass diese Kosten im Zusammenhang mit der Zollabfertigung stehen.