Sony löscht zahlreiche gekaufte Filme und Serien von Nutzern

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Wer in den 1990ern im Einzelhandel eine VHS-Kassette gekauft hat, der wusste, dass sich der Inhalt solange anschauen lässt, bis das Magnetband des Abspielmediums das Zeitliche segnet. Bei der Einführung von Datenträgern konnten Besitzer jedoch davon ausgehen, dass diese in der Regel sehr haltbar sind und man das ganze Leben darauf zurückgreifen kann, sofern man möchte. Seit dem Beginn des Streamings und der Verfügbarkeit von diversen Diensten bedienen sich Nutzer auch hier und kaufen statt einer Bluray eine digitale Kopie. Den meisten ist dabei jedoch nicht bewusst, dass der Anbieter den gekauften Inhalt jederzeit wieder entfernen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob man den Film oder die Serie gekauft oder nur geliehen hat.
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Da habt ihr wohl Beide Recht. Mittels der ersten Murder Death Kill Variante lassen sich so notfalls auch Inhalte unkompliziert "wiederherstellen".
 
Dank Region lock fuckery kannst dir da nicht mal sicher sein. Die finden Mittel und Wege es dir kaputt zu machen.

Die einzige Sicherheit bietet echt nur noch die raubmordkopie...

Naja, man kann sich die Sachen trotzdem auf DVD/BD kaufen, und dann für sich selbst Rippen... auf die Weise kann man sich alles von einer Platte aus anschauen, die Scheiben dienen als (2tes) Backup, und bei den meisten Kopier-Tools ist der Region-Lock auch egal...

Ist zwar rechtlich eine Grauzone (je nach Land auch leicht unterschiedlich), aber moralisch befinde ich mich da voll im Recht, solange ich die Kopie nur für mich mach und nicht verteile, entsteht ja den Rechteinhabern auch kein Schaden... und erst recht man dann von solch Aktionen (eh nicht zum ersten Mal) hört, wie in diesem Fall von Sony, sehe ich das als reinen Selbstschutz!
 
Die Frage ist: sollte man sich auf diese Moral beschränken, wenn die Gegenseite auf jegliche Moral pfeift? Der Gegner zieht das Messer im Straßenkampf, aber trotzdem willst du keinen Tritt in die Weichteile geben, "weil das gehört sich nicht!"
 
Naja, nicht einmal 10% aller Blu-rays haben noch einen Regionalcode.
Un die meisten Leute trifft der Regionalcode eh nicht, weil die i.d.R. die deutsche Fassung sehen.
Der Regionalcode ist nur für Leute ein Thema, die Filme und Serien aus anderen Ländern importieren.

Sony ist da aber nicht alleine.
Bei iTunes ist es üblich, das eigene Musik, die man in die Bibliothek aufnimmt, ungefragt durch die bei iTunes vorhandene Fassung ersetzt wird.
Wenn man da keine Sicherheitskopie hat, ist die eigene Fassung weg.
 
Genau deswegen habe ich mir nie (*) irgendwas das ich dann nur streamen darf "gekauft". Wenn ich mir in den letzten Jahren überhaupt noch was gekauft habe, dann eben DVD oder BD und selbst gerippt.

Das noch blödere daran ist: So verschwinden ganze Filme und Serien früher oder später komplett. Heute gibts die auch noch parallel auf BD/DVD und irgendjemand kauft die schon. In 10, 20 Jahren gibts die BD/DVDs vielleicht nichtmehr, sondern nur noch Streaming-"Kauf" und wenn der Anbieter dann Inhalte rausnimmt, sind sie wirklich komplett weg.

(*) eine Ausnahme gibts. Ich habe einen Film auf Amazon "gekauft". Weil wenn "kaufen" 1,99€ kostet und leihen 2,99€, ist die Antwort klar. :d
 
Naja, nicht einmal 10% aller Blu-rays haben noch einen Regionalcode.
Un die meisten Leute trifft der Regionalcode eh nicht, weil die i.d.R. die deutsche Fassung sehen.
Der Regionalcode ist nur für Leute ein Thema, die Filme und Serien aus anderen Ländern importieren.

Sony ist da aber nicht alleine.
Bei iTunes ist es üblich, das eigene Musik, die man in die Bibliothek aufnimmt, ungefragt durch die bei iTunes vorhandene Fassung ersetzt wird.
Wenn man da keine Sicherheitskopie hat, ist die eigene Fassung weg.
Ist doch gar nicht wahr.

Ein Austausch von eigenen Titeln wird nur gemacht, wenn man das kostenpflichtige iTunes Match aboniert.

Viele Leute nutzen das sogar um ihre minderwertigen Dateien durch die hochwertigen zu ersetzen.

Dabei exestiert auch kein Kopierschutz. Das heißt man kann seine Dateien jederzeit abspeichern.
 
 
Aber nur solange du keinen Kopierschutz umgehst.
Was als Kopierschutz zählt ist aber auch eingeschränkt. Soweit ich weiß muss der eine gewissen Hürde bieten. Wenn man ihn trivial umgehen kann, wars das schon wieder.
Also wenn du eine einfach eine BD einlegst und die z.B. mit Handbrake rippen kannst, ist schon wieder fraglich ob der Kopierschutz überhaupt noch scharf ist und somit evtl. schon gar nichtmehr als Kopierschutz gilt.
 
Das Gesetz schreibt von "wirksamen Maßnahmen".
Lässt sich ein Kopierschutz umgehen, halte ich die Maßnahme nicht mehr für "wirksam".
Anscheinend sieht das die Justiz aber anders.
Lt. denen reicht es wohl, das schon auch der einfachste Kopierschutz mit dem Hinweis auf das Vorhandensein eines Kopierschutzes als wirksam angesehen wird.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ein Austausch von eigenen Titeln wird nur gemacht, wenn man das kostenpflichtige iTunes Match aboniert.

Viele Leute nutzen das sogar um ihre minderwertigen Dateien durch die hochwertigen zu ersetzen.

Dabei exestiert auch kein Kopierschutz. Das heißt man kann seine Dateien jederzeit abspeichern.
Und selbst wenn es so wäre:
Wenn ich z.B. eine CD von 1985 gerippt habe und bei iTunes nur die "Remaster"-Version von 2000 verfügbar ist, dann will ich nicht, das iTunes meine 1985er Version durch die 2000er Version ersetzt!
I.d.R. sind nämlich die Remster-Versionen dynamikmäßig stark eingedampft, Stichwort Loudness-War.
Und diese dynamikmäßig eingedampften Versionen will ich nicht!
Beispielsweise Brothers in Arms:
1985er CD:
DR-Wert (min/max/Durchschnitt):
13/20/16
2000 Remaster:
10/14/12
Tidal Download:
10/14/12
HD Tracks Download (24/192):
13/17/15

Keine Version kommt an das Original von 1985 heran.
Daher würde ich nicht wollen, das meine Version von 1985 durch eine andere Version ersetzt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieses Vorgehen von Seiten Sonys ist nicht ungewöhnlich. Z.b. Amazon hat dies auch schon gemacht.
 
du darfst sieben Privatkopien anfertigen 8-)


Aber nur solange du keinen Kopierschutz umgehst.

Das Gesetz schreibt von "wirksamen Maßnahmen".
Lässt sich ein Kopierschutz umgehen, halte ich die Maßnahme nicht mehr für "wirksam".
Anscheinend sieht das die Justiz aber anders.
Lt. denen reicht es wohl, das schon auch der einfachste Kopierschutz mit dem Hinweis auf das Vorhandensein eines Kopierschutzes als wirksam angesehen wird.

Deshalb schrieb ich von "rechtlicher Grauzone" und "je nach Land"

Es macht auch noch einen Unterschied, ob man in Österreich, Deutschland oder der Schweiz wohnt! Bei uns in Österreich, ist da einiges (so weit ich weiß) weniger genau definiert, als zb. in Deutschland. Und ich der Schweiz, gab es (meines Wissens nach, zumindest bis vor ein paar Jahren), keine Verbote zum Umgehen von Kopierschutz-Mechanismen...
 
Oder indem man die Sachen einfach als DVD/Blu-ray kauft.
Sag das noch lauter, dann erfinden sie ablaufende BluRays. :d

Ich finde es super, dass das Problem mit den Lizenzen die man sich kauft hier mal ein Stück erläutert wird und aufgezeigt wird, welche Probleme dadurch entstehen. Bei Netflix und Co kauft man nichts, sondern bekommt nur Zugriff auf eine Mediathek. Bei Steam und vielen anderen digitalen Inhalten kauft man eine Lizenz, die gegenüber einen echtem Kauf einige Einschränkungen hat. Muss man sich mal durchlesen, was in den Nutzungsverträgen so drin steht, die man jedes Mal brav und ungelesen anhakt.
Es ist zwar absolut nicht zu erwarten, aber ich würde so eine Plattform wie Steam einfach mal vom Markt verschwinden, würden einige riesige Spielesammlungen verschwinden. Nicht, dass es passieren würde, aber dann wären Cracks wirklich gefragt.
 
'Wie $ony in einer Pressemitteilung verlauten liess, entstand ihnen dieses Quartal durch die um 37869% gestiegenen Raubkopien ein Schaden von mindestens 3845639 Millionen Dollar. Der Konzern fordert strengere Gesetze und ein vielfaches an Beamten in der Straffverfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Internet. Die Ursache hinter dem Anstieg ist der Branche weiterhin ein Raetsel.'

Wann wir wohl die erste News dieser Art lesen duerfen?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Gabe Newell schrieb:
One thing that we have learned is that piracy is not a pricing issue. It’s a service issue
Der gute GabeN hat mehr gegen illegale Kopien getan als alle Kopierschutzmassnahmen der Welt zusammen.
 
Nutzer kaufen keinen Film, sondern erwerben eine limitierte Lizenz. Sobald diese ausläuft oder vom Rechteinhaber zurückgezogen wird, verschwindet der Inhalt samt Lizenz.

Hier haben Käufer und Verkäufer wohl unterschiedliche Ansichten von dem Wort "KAUFEN".
Im Rechtsdeutsch dürfte das Wort kaufen eindeutig als "Eigentums Übertragung" geregelt sein. Ein Kauf auf Zeit, ist sicherlich nicht mit dem Wort "Kauf" abgedeckt. Dafür gibt es das Wort "Leihen" !!

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Also mit anderen Worten, der digitale Kontent gehört mir nie!!!
 
Naja, streng genommen kauf man auch beim Kauf einer CD/DVD/Blu-ray nicht den Film, sondern nur den Datenträger.
An dem auf der Scheibe enthaltenen Inhalt hat man kein Eigentumsrecht, sondern nur ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
Man besitzt den Inhalt, aber man hat kein Eigentum dran.
Eigentum an Musik/Video wäre, wenn man z.B. die Masterbänder im Regal hätte und zusätzlich das Eigentum an allen Copyrightrechten hätte.
 
Der gute GabeN hat mehr gegen illegale Kopien getan als alle Kopierschutzmassnahmen der Welt zusammen.
1 Jahr nach Steam Release bin ich von 100% Raubkopien auf 0% Raubkopien umgestiegen ... und habe es nicht bereut.

Naja, dank Epic und Epic Exklusivität habe ich dann die letzten Jahre wieder 1-2 Spiele anderweitig organisiert ...
 
I.d.R. sind nämlich die Remster-Versionen dynamikmäßig stark eingedampft, Stichwort Loudness-War.
Und diese dynamikmäßig eingedampften Versionen will ich nicht!
Beispielsweise Brothers in Arms:
1985er CD:
DR-Wert (min/max/Durchschnitt):
13/20/16
2000 Remaster:
10/14/12
Tidal Download:
10/14/12
HD Tracks Download (24/192):
13/17/15
Interessehalber: Womit hast Du die Werte ermittelt?
 
Sag das noch lauter, dann erfinden sie ablaufende BluRays. :d
Also für DVDs gabs das schonmal:
 
Die Frage ist: sollte man sich auf diese Moral beschränken, wenn die Gegenseite auf jegliche Moral pfeift? Der Gegner zieht das Messer im Straßenkampf, aber trotzdem willst du keinen Tritt in die Weichteile geben, "weil das gehört sich nicht!"
Naja, mal nicht übertreiben. Ist ja nicht so als ob die Bedingungen nicht in den AGBs stünden und es nicht generell relativ günstig wäre.
Klar, meine ~4 Lieblingsfilme hab ich auch als Blurays, aber geliehene oder gestreamte nur wenige mehr als ein mal geschaut.
 
Naja, mal nicht übertreiben. Ist ja nicht so als ob die Bedingungen nicht in den AGBs stünden und es nicht generell relativ günstig wäre.
Klar, meine ~4 Lieblingsfilme hab ich auch als Blurays, aber geliehene oder gestreamte nur wenige mehr als ein mal geschaut.
Jeder hier weiß was "kaufen" heißt ... es gibt ein allgemeines Verständnis darüber was "kaufen" heißt. Wenn du etwas "verkaufst" ist es mir egal was in den AGB steht. Wenn du in deinen AGB beschreibst, dass kaufen =/= kaufen ist, dann bist du *füge jegliche Beleidigung ein*
 
Jeder hier weiß was "kaufen" heißt ... es gibt ein allgemeines Verständnis darüber was "kaufen" heißt. Wenn du etwas "verkaufst" ist es mir egal was in den AGB steht. Wenn du in deinen AGB beschreibst, dass kaufen =/= kaufen ist, dann bist du *füge jegliche Beleidigung ein*
Du kaufst eben nur das Recht den Film so lange zu sehen wie der Dienst betrieben wird. Das ist recht logisch.
Sony's FIlme Shop (Also die Kaufen und auch die Leihen Option) ist übrigens schon letztes Jahr geschlossen worden, wie ich grad seh.
 
Jeder hier weiß was "kaufen" heißt ... es gibt ein allgemeines Verständnis darüber was "kaufen" heißt. Wenn du etwas "verkaufst" ist es mir egal was in den AGB steht. Wenn du in deinen AGB beschreibst, dass kaufen =/= kaufen ist, dann bist du *füge jegliche Beleidigung ein*
dann wäre die Regelung der AGB überraschend und per se unwirksam
 

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