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Dank Region lock fuckery kannst dir da nicht mal sicher sein. Die finden Mittel und Wege es dir kaputt zu machen.Oder indem man die Sachen einfach als DVD/Blu-ray kauft.
Dank Region lock fuckery kannst dir da nicht mal sicher sein. Die finden Mittel und Wege es dir kaputt zu machen.
Die einzige Sicherheit bietet echt nur noch die raubmordkopie...
Ist doch gar nicht wahr.Naja, nicht einmal 10% aller Blu-rays haben noch einen Regionalcode.
Un die meisten Leute trifft der Regionalcode eh nicht, weil die i.d.R. die deutsche Fassung sehen.
Der Regionalcode ist nur für Leute ein Thema, die Filme und Serien aus anderen Ländern importieren.
Sony ist da aber nicht alleine.
Bei iTunes ist es üblich, das eigene Musik, die man in die Bibliothek aufnimmt, ungefragt durch die bei iTunes vorhandene Fassung ersetzt wird.
Wenn man da keine Sicherheitskopie hat, ist die eigene Fassung weg.
du darfst sieben Privatkopien anfertigen
Was als Kopierschutz zählt ist aber auch eingeschränkt. Soweit ich weiß muss der eine gewissen Hürde bieten. Wenn man ihn trivial umgehen kann, wars das schon wieder.Aber nur solange du keinen Kopierschutz umgehst.
Und selbst wenn es so wäre:Ein Austausch von eigenen Titeln wird nur gemacht, wenn man das kostenpflichtige iTunes Match aboniert.
Viele Leute nutzen das sogar um ihre minderwertigen Dateien durch die hochwertigen zu ersetzen.
Dabei exestiert auch kein Kopierschutz. Das heißt man kann seine Dateien jederzeit abspeichern.
du darfst sieben Privatkopien anfertigen
Privatkopie: Ist diese erlaubt? - Urheberrecht 2024
Privatkopie im Urheberrecht: ➧ Welche Vorgaben gelten gemäß Urheberrecht zur Privatkopie? ➧ Wie oft dürfen Sie ein Werk legal vervielfältigen? ➧ Mehr hier!www.urheberrecht.de
Aber nur solange du keinen Kopierschutz umgehst.
Das Gesetz schreibt von "wirksamen Maßnahmen".
Lässt sich ein Kopierschutz umgehen, halte ich die Maßnahme nicht mehr für "wirksam".
Anscheinend sieht das die Justiz aber anders.
Lt. denen reicht es wohl, das schon auch der einfachste Kopierschutz mit dem Hinweis auf das Vorhandensein eines Kopierschutzes als wirksam angesehen wird.
Sag das noch lauter, dann erfinden sie ablaufende BluRays.Oder indem man die Sachen einfach als DVD/Blu-ray kauft.
Der gute GabeN hat mehr gegen illegale Kopien getan als alle Kopierschutzmassnahmen der Welt zusammen.Gabe Newell schrieb:One thing that we have learned is that piracy is not a pricing issue. It’s a service issue
Nutzer kaufen keinen Film, sondern erwerben eine limitierte Lizenz. Sobald diese ausläuft oder vom Rechteinhaber zurückgezogen wird, verschwindet der Inhalt samt Lizenz.
1 Jahr nach Steam Release bin ich von 100% Raubkopien auf 0% Raubkopien umgestiegen ... und habe es nicht bereut.Der gute GabeN hat mehr gegen illegale Kopien getan als alle Kopierschutzmassnahmen der Welt zusammen.
Interessehalber: Womit hast Du die Werte ermittelt?I.d.R. sind nämlich die Remster-Versionen dynamikmäßig stark eingedampft, Stichwort Loudness-War.
Und diese dynamikmäßig eingedampften Versionen will ich nicht!
Beispielsweise Brothers in Arms:
1985er CD:
DR-Wert (min/max/Durchschnitt):
13/20/16
2000 Remaster:
10/14/12
Tidal Download:
10/14/12
HD Tracks Download (24/192):
13/17/15
Also für DVDs gabs das schonmal:Sag das noch lauter, dann erfinden sie ablaufende BluRays.
Naja, mal nicht übertreiben. Ist ja nicht so als ob die Bedingungen nicht in den AGBs stünden und es nicht generell relativ günstig wäre.Die Frage ist: sollte man sich auf diese Moral beschränken, wenn die Gegenseite auf jegliche Moral pfeift? Der Gegner zieht das Messer im Straßenkampf, aber trotzdem willst du keinen Tritt in die Weichteile geben, "weil das gehört sich nicht!"
Die Werte stammen von der DR Database:Interessehalber: Womit hast Du die Werte ermittelt?
Jeder hier weiß was "kaufen" heißt ... es gibt ein allgemeines Verständnis darüber was "kaufen" heißt. Wenn du etwas "verkaufst" ist es mir egal was in den AGB steht. Wenn du in deinen AGB beschreibst, dass kaufen =/= kaufen ist, dann bist du *füge jegliche Beleidigung ein*Naja, mal nicht übertreiben. Ist ja nicht so als ob die Bedingungen nicht in den AGBs stünden und es nicht generell relativ günstig wäre.
Klar, meine ~4 Lieblingsfilme hab ich auch als Blurays, aber geliehene oder gestreamte nur wenige mehr als ein mal geschaut.
Du kaufst eben nur das Recht den Film so lange zu sehen wie der Dienst betrieben wird. Das ist recht logisch.Jeder hier weiß was "kaufen" heißt ... es gibt ein allgemeines Verständnis darüber was "kaufen" heißt. Wenn du etwas "verkaufst" ist es mir egal was in den AGB steht. Wenn du in deinen AGB beschreibst, dass kaufen =/= kaufen ist, dann bist du *füge jegliche Beleidigung ein*
dann wäre die Regelung der AGB überraschend und per se unwirksamJeder hier weiß was "kaufen" heißt ... es gibt ein allgemeines Verständnis darüber was "kaufen" heißt. Wenn du etwas "verkaufst" ist es mir egal was in den AGB steht. Wenn du in deinen AGB beschreibst, dass kaufen =/= kaufen ist, dann bist du *füge jegliche Beleidigung ein*