4670 als austausch für X1950 XT

sapphire_fan

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Ich habe letzte Woche die x1950 xt eingeschickt und heute diese mail bekommen:

was meint ihr soll ich mich auf den Tausch einlassen? Kann man sagen man will die karte nicht und verlangt das Geld zurück (abzgl. WErtverlust natürlich) Ich stecke momentan im Prüfungsstress und komme nicht zum Spielen :)
was meint ihr?

Wir haben für Sie diesen Reklamationsaustausch:

vom 15.1.2009 vorliegen.

Leider ist das Produkt:

G256P Sapphire (R) X1950XT 256MB 2xDVI/ViVo

nicht mehr lieferbar. Wir möchten Ihnen deshalb das
Produkt Club3D HD4670 512MB mit Artikelnummer 20204 als
Ungleichtausch anbieten.

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einverstanden sind.

Für Ihre baldige Rückmeldung schon jetzt vielen Dank!
 
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ich würds machen :d
 
na das angebot annehmen da die neue auch schneller ist ;)
 
Klingt fair der Tausch.

Die 4670 liegt in etwa auf dem Niveau einer HD3850, diese wiederum is je nach Qualitätssettings leicht über oder leicht unter der XT1950.

Ne wirkliche Leistungsteigerung wirste wohl nicht feststellen, aber es ist die deutlich moderne Karte.
 
naja ich habe aber wie gesagt nicht mehr soviel zeit zum zocken. Wie steht die chance dass die mir den kaufpreis abzgl Wertverlust etc... zurücküberweisen?
 
naja ich habe aber wie gesagt nicht mehr soviel zeit zum zocken. Wie steht die chance dass die mir den kaufpreis abzgl Wertverlust etc... zurücküberweisen?

Wird aber vermutlich weniger sein als wenn du die neue Karte verkaufst!
 
naja so die über zocker karte ist es eh nicht ;)

sei froh dann hast ne sparsame karte im rechner mit der du dann auch ab und an ein spielchen starten kannst :d

edit / in deiner sig suchste ne 4850/70er und dann schreibste du zockst nicht mehr ?
 
Zuletzt bearbeitet:
nach deutschem recht muss der !volle! kaufpreis erstattet werden.

Es ist nicht zulässig nutzungspauschale oder sowas draufzupacken.

bei meinem handy hab ich nach 2 jahren auch die vollen 220€ wiederbekommen als es defekt war.
 
250 € hat die Karte gekostet
@yooshi: der erste Satz in dem Thread wird dir die frage beantworten
 
nach deutschem recht muss der !volle! kaufpreis erstattet werden.

Es ist nicht zulässig nutzungspauschale oder sowas draufzupacken.

bei meinem handy hab ich nach 2 jahren auch die vollen 220€ wiederbekommen als es defekt war.

Da hätte ich mal gern einen Paragraphen zu ;)

Ist ganz normal das man nicht den ganzen Kaufpreis erstattet bekommt... Gabs schon öfters
 
Nimm den Austausch an. De HD 4670 ist klar schneller. Wenn du wenig zockst ist die genau richtig. Lass sie im Rechner und freu dich.

mfg
 
Würd die 4670 auch nehmen ist ne gute karte hab die zusammen mit nem Accelero S1 in den Rechner eingebaut den ich meiner Freundin zusammengebastelt hab und war echt baff wie gut man zocken kann. Race Driver Grid,Far Cry 2 und Gothic III hab ich getestet lief in 1920x1080 absolut ohne Probleme und sparsam ist die Karte auch.
 
für gelegenheits zokker ist die karte gerade zu perfekt.....sau sparsam im win, und wenn du mal doch zokken willst läuft alles vernünftig (zurzeit)
 
1. Der Tausch ist ok, leicht schneller und massiv sparsamer. Da eine Reparatur bzw. Austausch nicht möglich ist zulässig.

2. @ smarty

Grundsätzlich richtig wenn du dich auf die Gewährleistung beziehst. Leider darfst du aber nach 6 Monaten nach Kauf nachweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestand und erst jetzt zutage getreten ist. Viel Spaß dabei! Ohne Anwalt, Klage und Gutachten geht da gar nix.
 
Zuletzt bearbeitet:
nach deutschem recht muss der !volle! kaufpreis erstattet werden.

Es ist nicht zulässig nutzungspauschale oder sowas draufzupacken.

bei meinem handy hab ich nach 2 jahren auch die vollen 220€ wiederbekommen als es defekt war.

??? Das wäre ja ganz was neues! Wo hast denn den Blödsinn her?
 
nach deutschem recht muss der !volle! kaufpreis erstattet werden.

Es ist nicht zulässig nutzungspauschale oder sowas draufzupacken.

bei meinem handy hab ich nach 2 jahren auch die vollen 220€ wiederbekommen als es defekt war.

das wäre ja schön^^ meine alte 7900gtx musste auch zurückgehen nach ca 1,5 jahren. doch die wollten mir nur ~120 euro geben anstelle der 530 die auf der rechnung standen:kotz:
das obwohl die karte zu dem zeitpunkt neu noch über 300 euro gekostet hat.
 
dazu gabs letztens ne entscheidung, die händler dürfen keine benutzungspauschale oder dergleichen abziehen
weiss leider nicht mehr wo ich das gelesen habe
 
Das wäre mir auch neu, dass man nicht den vollen Kaufpreis erstattet. Wenn man das Gerät (egal was für eins) nicht reparieren kann, bzw. austauschen, müsste eigentlich der Händler den Kaufpreis erstatten.
Das war zumindest bei meinem Plasma so (Kaufpreis: 970€). Hatte ihn 1 1/2 Jahre, Mainboard kaputt -> kein Ersatzteil. Neuer Fernseher oder vollen Kaufpreis erstattet?
Vollen Kaufpreis bitte -> OK!
 
Also falls du das Angebot annimmst würde ich an deiner Stelle aber verlangen das du eine Karte vom gleichen Hersteller (Sapphire) bekommst.

Ne gute alternative wäre nach einer Gutschrift (im wert von der angebotenen 4670er) zu fragen.
Dann legst du ein paar Euro drauf und kaufst dir ne schöne 4870er oderso.
 
in der Email steht irgendwie "unter d. Vorbehalt d. Nachbelastung". Was bedeutet das eigentlich?


Ich danke ihnen für die schnelle Bearbeitung meines Garantiefalls.
Ich möchte Sie fragen ob es die Möglichkeit bestünde, mir eine Gutschrift zu erteilen. Ich würde gerne eine andere Grafikkarte bei Ihnen bestellen, die meiner Anwendung mehr entspricht.
Für ihre baldige Antwort bedanke ich mich im Voraus.

was meint ihr kann ich so abschicken? Sorry ich habe noch keine Erfahrung mit solchen Sachen ;)

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke mal du würdest dann eine etwas stärkere Karte nehmen?
Dann frag doch, ob sie den Kaufpreis mit der neuen Karte verrechnen?
 
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