Ab wann erlischt die Garantie

juon

Neuling
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Hi

Ab wann erlischt die Garantie eigentlich, ist das schon der Fall wenn ich die Ati Karte mit overdrive ein bisschen übertakte?
Ich spiele nämlich mit dem Gedanken mir einen Zalman VF900-Cu zu hohlen schrecke aber immer noch wegen des Garantieverlusts zurück.
Die Karte würde aber schon ein bisschen übertaktet hat sich das dann sowieso erledigt?
 
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ach oc einfach
1. passiert da nicht so schnell was
2. manche hersteller erlauben ocen
3. könnte es dir eh keiner nachweisen
4. um ne graka durch ocen zu töten gehört schon mehr als an nem taktregler rumzuspielen
 
Sobald Einstellungen vorgenommen werden, die nicht mehr den werksseitigen Zustand entspricht, erlischt die Garantie. Sprich bei Übertaktung und Kühleraustausch
 
Wenn man Overdrive nutzt, erlischt die Garantie nicht. Die Karten laufen nicht mit max möglichen Specs, sondern immer drunter, somit hat Karte werkseitiges 'OC-Potenzial' ;)
 
viele Hersteller legen eigene Übertaktungsoftware bei - in diesem Fall
ist die Übertaktung durch die Garantie gedeckt ( zB. Asus )

allerdings benutzen die meisten andere Software da diese meist besser
funktionieren ( grösere Übertaktung - keine Garantie )

ob der Hersteller eine Übertaktung nachweisen kann ist allerdings eine gute Frage
 
nein eine übertaktung ist nicht nachweisbar... weder bei cpu/gpu sonst bei anderen hw´s....

greetz
fooki
 
vor allem bei Grafikkarten wäre eine Überwachung sehr einfach
einfach einen chip einpflanzen der sich die Maximalfrequenzen merkt ...
 
Solange man keine Brandspuren etc. sieht ist das noch nicht möglich.
 
Wird das gemacht?
Wie siehts mit der Auswertung des Chips aus?

Ich würde mal sagen, dass sowas nicht gemacht wird, denn dann würde es kaum erfolgreiche Reklamationen geben. Min. jede zweite Grafikkarte (ohne Fertig-PCs) wird sicherlich übertaktet bzw. wurde mal übertaktet und ich kenne keinen Fall, bei dem eine Grafikkartenreklamation (wegen OC; Brandflecken usw. mal ausgenommen) nicht gewährt wurde.
 
Sobald Einstellungen vorgenommen werden, die nicht mehr den werksseitigen Zustand entspricht, erlischt die Garantie. Sprich bei Übertaktung und Kühleraustausch

die garantie verfällt nur dann, wenn nachgewiesen wird, das der defekt durch deine handhabung kaputt ging. kühler kannste tauschen, das ist kein ding, nur geht die karte deshalb kaputt, haste schlechte karten
 
hallo, ich hab auch eine frage zur garantie und zwar: bei einem freund von mir ist mitte dezember das board kaputt gegangen (er hats seit dem 25.1.2005) und ich dachte das man 2 jahre garantie auf alles hat, jedoch meint der shop bei dem er es damals bestellt hatte das man nur eineinhalb jahre garantie auf das board hat. entspricht dies der wahrheit oder soll ich da morgen anrufen und n bissel stress machen :shot: ?
 
@Casil
1,5 Jahre Garantie gibt es nicht. Wenn dann 2 Jahre und darunter fällt es dann noch.
 
beim kühlertausch erlischt keine garantie - das ist ein ammenmärchen. wie schon gesagt wurde nur dann, wenn beim selbigen etwas schief geht und eben der kühlertausch kausal für den defekt ist.
 
1) An FGB:
wie sieht es dann mit Garantie, wenn in AGB steht die Regelung "Eingriff von den Dritten"?
2) An Casil:
Händler geben meistens 2 Jahre Gewährleistung (das ist wie 6 Monate Garantie und danach Beweislastumkehr für restlichen 1,5 Jahre).Bei Elektronikteilen ist sowieso nicht nachweisbar (als Privatmann)
Garantie gibt es nur vom Hersteller (und da können die Fristen zw. 1- 5 jahre liegen).
3) Natürlich ist die Übertaktung nachweisbar, die Frage ist nur, was für den Hersteller billiger ist: auszutauschen oder prüfen.
 
das übertaktungen nicht nachweisbar sind, stimmt nur teilweise. mir ist es nur bekannt, dass z.b. bei prozessoren ein nachweis möglich ist, jedoch nur wenn sehr stark übertaktet wurde und dazu die vcore angehoben wurde. bei amd gabs da mal ein board, was den widerstanbd zwischen bestimmten pins gemessen hat, wurde zu stark an der spannung gedreht (um zu ocen), erfolgte innerhablb des bauteils einlötfluss oder ähnliches und der messwert stimmte nicht mehr, ocen wurde nachgewiesen ...
das nur am rande ...
 
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