Moin zusammen,
gleich vorweg ich habe keine Ahung ob ich hier richitg bin damit, wusste nicht so recht wo ich damit hin soll wenn es komplett falsch ist bitte verschieben.
Auch vorweg ich bin ein absoluter Laie was das Thema Garantie/Gewährleistung und alles was damit einhergeht anbelangt, deswegen frage ich hier nach.
Zum Thema:
Ich habe am 20.07.2016 ein Mainboard bei einem Onlineshop gekauft, das aus der Signatur Asus Z9PA-U8.
Es lief bis vor wenigen Wochen ohne Probleme.
Ich habe das Board nicht mehr mit der RAM-Vollbestückung zum laufen bekommen, sobald ein Riegel in DIMM Slot 7 steckte weigerte sich das Board zu booten. Nach allen möglichen Selbstversuchen mit unterschiedlichen Ram-Riegeln und CPUs habe ich es nicht hinbekommen, dass das Board bootet.
Also habe ich das Board ausgebaut und zum Händler geschickt mit der bitte um Reparatur/Austausch.
Nach einigen Wochen bekam ich nun eine E-Mail in welcher Stand:
"Der Vorgang ist damit abgeschlossen.
Da ein Austausch/Reparatur nicht möglich war, wurde die Gutschrift erstellt."
Nun meine Fragen dazu:
1. Die Gutschrift beträgt nur in etwa 1/3 des damaligen Kaufpreises mit der Begründung "Wertersatz Nutzung". Ist das so in Ordnung?
2. Das von mir eingeschickte Mainboard ist in dem Shop als verfügbar markiert, was für mich bedeutden würde, es ist sehr wohl Austauschbar. Sind sie dann nicht dazu verpflichtet mir ein Ersatzboard zu schicken?
Ich gehe davon aus, dass Sie ausschließen, dass es eigenverschulden war sonst würden Sie ganz Abstand nehmen, mit der Begründung selbst schuld oder?
Danke für eure Ratschläge
gleich vorweg ich habe keine Ahung ob ich hier richitg bin damit, wusste nicht so recht wo ich damit hin soll wenn es komplett falsch ist bitte verschieben.
Auch vorweg ich bin ein absoluter Laie was das Thema Garantie/Gewährleistung und alles was damit einhergeht anbelangt, deswegen frage ich hier nach.
Zum Thema:
Ich habe am 20.07.2016 ein Mainboard bei einem Onlineshop gekauft, das aus der Signatur Asus Z9PA-U8.
Es lief bis vor wenigen Wochen ohne Probleme.
Ich habe das Board nicht mehr mit der RAM-Vollbestückung zum laufen bekommen, sobald ein Riegel in DIMM Slot 7 steckte weigerte sich das Board zu booten. Nach allen möglichen Selbstversuchen mit unterschiedlichen Ram-Riegeln und CPUs habe ich es nicht hinbekommen, dass das Board bootet.
Also habe ich das Board ausgebaut und zum Händler geschickt mit der bitte um Reparatur/Austausch.
Nach einigen Wochen bekam ich nun eine E-Mail in welcher Stand:
"Der Vorgang ist damit abgeschlossen.
Da ein Austausch/Reparatur nicht möglich war, wurde die Gutschrift erstellt."
Nun meine Fragen dazu:
1. Die Gutschrift beträgt nur in etwa 1/3 des damaligen Kaufpreises mit der Begründung "Wertersatz Nutzung". Ist das so in Ordnung?
2. Das von mir eingeschickte Mainboard ist in dem Shop als verfügbar markiert, was für mich bedeutden würde, es ist sehr wohl Austauschbar. Sind sie dann nicht dazu verpflichtet mir ein Ersatzboard zu schicken?
Ich gehe davon aus, dass Sie ausschließen, dass es eigenverschulden war sonst würden Sie ganz Abstand nehmen, mit der Begründung selbst schuld oder?
Danke für eure Ratschläge
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