Andrea0006
Experte
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- Mitglied seit
- 07.04.2017
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Hallo,
bräuchte mal Eure Hilfe bzw. Wissen.
Ich habe einen Acer X27 gekauft mit Garantieverlängerung. Innerhalb dieser Verlängerung ging jetzt das Lager eines Lüfters kaputt.
Also den Monitor zu Acer geschickt als Garantiefall. Nach jetzt ca. 4-5 Wochen kam auf Nachfrage die Meldung, dass eine Reparatur aufgrund von fehlenden Ersatzteilen oder einem Austauschgerät nicht möglich ist. Mit wurde ein Rückkauf angeboten mit einem Abzug der Nutzungsdauer nach ner Afa Tabelle wo ich für das Gerät lächerliche 4xx € bekommen hätte. Das habe ich gleich abgelehnt.
Meine Frage ist ist, was muss Acer da jetzt gesetzlich machen? Kennt sich da jemand aus oder hatte mal nen ähnlichen Fall?
Ich meine, das Gerät wurde neu direkt bei Acer gekauft mit Garantieverlängerung und jetzt kommen sie daher, dass eine Reparatur nicht möglich ist. Und der Ankaufspreis ist ja wohl eher als Witz zu verstehen... Ich bin Privatkäufer und schreib meine Geräte nicht nach Afa ab.
bräuchte mal Eure Hilfe bzw. Wissen.
Ich habe einen Acer X27 gekauft mit Garantieverlängerung. Innerhalb dieser Verlängerung ging jetzt das Lager eines Lüfters kaputt.
Also den Monitor zu Acer geschickt als Garantiefall. Nach jetzt ca. 4-5 Wochen kam auf Nachfrage die Meldung, dass eine Reparatur aufgrund von fehlenden Ersatzteilen oder einem Austauschgerät nicht möglich ist. Mit wurde ein Rückkauf angeboten mit einem Abzug der Nutzungsdauer nach ner Afa Tabelle wo ich für das Gerät lächerliche 4xx € bekommen hätte. Das habe ich gleich abgelehnt.
Meine Frage ist ist, was muss Acer da jetzt gesetzlich machen? Kennt sich da jemand aus oder hatte mal nen ähnlichen Fall?
Ich meine, das Gerät wurde neu direkt bei Acer gekauft mit Garantieverlängerung und jetzt kommen sie daher, dass eine Reparatur nicht möglich ist. Und der Ankaufspreis ist ja wohl eher als Witz zu verstehen... Ich bin Privatkäufer und schreib meine Geräte nicht nach Afa ab.