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Das gesamte
Vertragsrecht geht davon aus, dass ein Vertrag (wie etwa der
Kaufvertrag des Alltags) durch mindestens zwei übereinstimmende
Willenserklärungen zustande kommt. Diese Willenserklärungen heißen
Angebot (rechtlich als „Antrag“ bezeichnet) und Annahme. Das
BGB sagt dies zwar nicht ausdrücklich, geht aber davon in den §§ 145 ff. BGB als selbstverständlich aus, am deutlichsten in
§ 151 Satz 1 BGB. Antrag und Annahme sind die beiden inhaltlich korrespondierenden, auf dieselben
Rechtsfolgen gerichteten Willenserklärungen der
Vertragspartner (
Kontrahenten).
Karte im Shop = Angebot
Deine Bestellung = Annahme (Bestellbestätigung => Bestätigung für den Eingang deiner Kaufabsicht, keine Annahme!)
Auftragsbestätigung = Annahme deines Kaufwunsches durch AMD
=> Kaufvertrag abgeschlossen, zwei übereinstimmende Willenserklärungen
Storno von AMD ist eigentlich nur sofort oder nach der Bestellbestätigung möglich, nach Zugang der Auftragsbestätigung besteht ein Kaufvertrag.
Ich habe übrigens keine Bestellbestätigung erhalten. Komisch. Aber dafür eine Karte, was beschwer ich mich ;-)