Ampere Smalltalk-Thread (Startpost lesen, Handel nur im Marktplatz!, keine Botanfragen!)

Du solltest vorher mal die AGBs lesen, die man beim bestellen der Ware akzeptiert. Dort steht es genauso wie PierreSacher[ASUS] es geschrieben hat. ;)
PS.: Bei MMS sieht es nicht anders aus.
Dann solltest du aber tatsächlich mal ins BGB gucken.
Wenn der Händler eine Zahlung entgegennimmt geht er einen Vertrag ein.

Nur eine unverzügliche Rückerstattung kann ihm da noch helfen. Wenn er wissentlich handelt, also Geld einbehält und nicht liefert, kann er den Vertrag nicht mehr aufgrund von Nicht-Verfügbarkeit anfechten.
Die unverzügliche Rückerstattung nach bekanntwerden des "Irrtums" - also der Annahme des Angebots, hilft ihm da noch. - bei 6-8 Wochen kann man aber nicht mehr von "Unverzüglich" sprechen. Das wären eher 2 Wochen bei vollautomatisch laufenden Systemen.

Da kannst du so viele AGBs schreiben wie du willst, widerspricht die dem geltenden Gesetz hast du auch als Händler keine Chance.

Es ist einfach nur "Glück" der Händler, dass der kleine Verbraucher das mit sich machen lässt.
 
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Dann solltest du aber tatsächlich mal ins BGB gucken.
Wenn der Händler eine Zahlung entgegennimmt geht er einen Vertrag ein.

Nur eine unverzügliche Rückerstattung kann ihm da noch helfen. Wenn er wissentlich handelt, also Geld einbehält und nicht liefert, kann er den Vertrag nicht mehr aufgrund von Nicht-Verfügbarkeit anfechten.
Die unverzügliche Rückerstattung nach bekanntwerden des "Irrtums" - also der Annahme des Angebots, hilft ihm da noch. - bei 6-8 Wochen kann man aber nicht mehr von "Unverzüglich" sprechen. Das wären eher 2 Wochen bei vollautomatisch laufenden Systemen.

Da kannst du so viele AGBs schreiben wie du willst, widerspricht die dem geltenden Gesetz hast du auch als Händler keine Chance.

Es ist einfach nur "Glück" der Händler, dass der kleine Verbraucher das mit sich machen lässt.
Na dann gebe ich meinen Fall doch einfach mal der Rechtsschutz :d
 
Dann solltest du aber tatsächlich mal ins BGB gucken.
Wenn der Händler eine Zahlung entgegennimmt geht er einen Vertrag ein.

Nur eine unverzügliche Rückerstattung kann ihm da noch helfen. Wenn er wissentlich handelt, also Geld einbehält und nicht liefert, kann er den Vertrag nicht mehr aufgrund von Nicht-Verfügbarkeit anfechten.
Die unverzügliche Rückerstattung nach bekanntwerden des "Irrtums" - also der Annahme des Angebots, hilft ihm da noch. - bei 6-8 Wochen kann man aber nicht mehr von "Unverzüglich" sprechen. Das wären eher 2 Wochen bei vollautomatisch laufenden Systemen.

Da kannst du so viele AGBs schreiben wie du willst, widerspricht die dem geltenden Gesetz hast du auch als Händler keine Chance.

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Verbraucherzentrale - Wann kommt im Internet ein Vertrag zustande?

Wenn es jemand dennoch anders siehst, hat jeder das Recht den rechtlichen Weg zu bestreiten ;)
 
Zuallererst akzeptiert man aber die AGBs des Händlers.
Dann kommt das übliche recht haben und recht bekommen...viel Spass das einzuklagen.

So nun bitte wieder zurück zum Tagesgeschäft!
 
Ich bin mal neu hier aber möchte mich einmischen. Schön wenn die AGB und das BGB sich schneiden, bringt aber keinem was. Und was auf was willst du den da "klagen", welchen Schadensersatz? Welcher Finanzielle Schaden ist jemandem dort entstanden. Und das Systeme bei dem Andrang nicht mitkommen ist selbst vor Gericht nachvollziehbar. Zurück zu der größten Frage: WOHER BEKOMME ICH EINE 3080
 
Ich bin mal neu hier aber möchte mich einmischen. Schön wenn die AGB und das BGB sich schneiden, bringt aber keinem was. Und was auf was willst du den da "klagen", welchen Schadensersatz? Welcher Finanzielle Schaden ist jemandem dort entstanden. Und das Systeme bei dem Andrang nicht mitkommen ist selbst vor Gericht nachvollziehbar. Zurück zu der größten Frage: WOHER BEKOMME ICH EINE 3080
bei notebooksbilliger gibts doch gerade eine :d
 
Wie ist das eigentlich. Hat der Lieferant eine Verpflichtung zeitnah zu liefern?
Andernfalls könnt ihr auf eure Kaufverträge bestehen wie ihr wollt, ASUS könnte euch ja einfach bis nächstes Jahr warten lassen, bis die Karte wieder günstig verfügbar ist oder nicht?
 
Ich bin mal neu hier aber möchte mich einmischen. Schön wenn die AGB und das BGB sich schneiden, bringt aber keinem was. Und was auf was willst du den da "klagen", welchen Schadensersatz? Welcher Finanzielle Schaden ist jemandem dort entstanden. Und das Systeme bei dem Andrang nicht mitkommen ist selbst vor Gericht nachvollziehbar. Zurück zu der größten Frage: WOHER BEKOMME ICH EINE 3080
Auf Nacherfüllung... Oder wenn ich die Karte irgendwo anders kaufe auf die Erstattung der Differenz...

Tut hier aber tatsächlich nichts zur Sache, wenn nicht geliefert werden kann ist der Storno ja richtig. Besser als das Geld zu behalten und erst in Monaten zu liefern!
 
Kann es sein das die Push Benachrichtigungen aktuell etwas kaputt sind hier im Forum bzw. teils ewig hinterher hängen?
 
Kann es sein das die Push Benachrichtigungen aktuell etwas kaputt sind hier im Forum bzw. teils ewig hinterher hängen?
Es gab einfach seit Mitte letzer Woche nur Einzelkarten. Der Bot checkt sicherlich nicht jede Millisekunde sondern eher nur alle 2-5 Sekunden. Es gibt aber noch zig Hundert andere Bots die auch laufen. Und in den 1-3 Sekunden, wo die Karte kurz verfügbar ist, schnappt halt einer von den anderen zig Hundert Bots die Karte weg, bevor der monitoring Bot die erfassen kann.
 
Entschuldige, dass ich mich da einmische... aber nur so am Rande. Wenn die Ware (irgendwann) lieferbar ist, dann darf an der Stelle keine Stornierung (ohne Zustimmung des Kunden) stattfinden. Wenn ein Vertrag zustande gekommen ist, muss der auch erfüllt werden. Dass man in diesen Zeiten u.U. warten muss, ist logisch, aber der Händler kann sich nicht einfach im Nachhinein selektiv aussuchen, welche (für ihn günstigeren) Verträge er erfüllen möchte und welche nicht.
Ein Kaufvertrag kommt aber erst mit dem Versand zustande. Vorher ist es eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Verkäufer und die Angebotsabgabe durch den Kunden. Da ist nichts verbindlich. Also ist rechtlich alles richtig.

Dass die Ware nur 4 Tage nach Storno dann doch wieder verfügbar ist, ist eine andere Sache und wirklich nicht in Ordnung, weil es nicht einmalig war, sondern immer wieder vor kam. Hätte der Webshop also mit rechnen dürfen.

Edit: Gerade noch mal die AGB (nicht AGBs!) gelesen und dort gibt Asus oder deren Dienstleister sogar an, dass der Kaufvertrag erst mit der Versandbestätigung zustande kommt. Und das widerspricht auch nicht dem BGB.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gab einfach seit Mitte letzer Woche nur Einzelkarten. Der Bot checkt sicherlich nicht jede Millisekunde sondern eher nur alle 2-5 Sekunden. Es gibt aber noch zig Hundert andere Bots die auch laufen. Und in den 1-3 Sekunden, wo die Karte kurz verfügbar ist, schnappt halt einer von den anderen zig Hundert Bots die Karte weg, bevor der monitoring Bot die erfassen kann.
Das war nicht nur auf den Bot bezogen, sondern Push Benachrichtigungen allgemein. z.B. wenn man mich Zitiert. hat in dem Fall 4 Minuten gedauert bis die Benachrichtigung kam.
 
https://www.conrad.de/de/p/asus-gra...6x-ram-pcie-x16-hdmi-displayport-2309478.html


Falls jemand sein glück versuchen möchte, wie gestern schon angemerkt wurde Conrad stellt dauernd Online und Storniert etwas später wieder. Ein recht seltsames gebaren... :stupid:
Conrad hat bei mir gestern übrigens doch nicht storniert. Die EMail kommunikation war sehr seltsam, hab ein PDF bekommen mit einer "Bestellinfo" wo drin stand man würde sich entschuldigen es sei nix lieferbar blabla und vorauszahlungen würden automatisch zurückerstattet werden (ich hatte auf Rechnung bestellt). Damit hatte ich das Thema als erledigt angesehen. Jetzt heute morgen kam die Vorkasseaufforderung (man können mir nur Vorkasse bzw. Nachnahme anbieten) und die Bestellung ist online auch noch einsehbar. Hab ihnen jetzt mal geantwortet, dass sie mich bitte auf Nachnahme umstellen sollen. Da hab ich ja dann nichts zu verlieren, ich geben denen auf jeden Fall keine 900€ über Monate hinweg.
 
Verbraucherzentrale - Wann kommt im Internet ein Vertrag zustande?

Wenn es jemand dennoch anders siehst, hat jeder das Recht den rechtlichen Weg zu bestreiten ;)

Nur abschließend, weil das hier völlig offtopic ist.

Man muss da nichts anders sehen. Lies einfach nochmal, was in dem von Dir verlinkten Text steht, das widerspricht den Darstellungen Deines Vorredners mit keiner Silbe. Das ist einfach nur eine grobe Zusammenfassung. Da steht ja auch explizit "zum Beispiel kann eine gesonderte Vertragsbestätigung" benötigt werden. Das hat hier ja auch niemand bestritten. Hier ging es darum, wie die Rechtslage ist, wenn der Händler einfach DANACH storniert (und dass es keinen Automatismus gibt: Vertrag kommt erst mit Versand zustande). ;)

Ein Kaufvertrag kommt aber erst mit dem Versand zustande. Vorher ist es eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Verkäufer und die Angebotsabgabe durch den Kunden. Da ist nichts verbindlich. Also ist rechtlich alles richtig.

Edit: Gerade noch mal die AGB (nicht AGBs!) gelesen und dort gibt Asus oder deren Dienstleister sogar an, dass der Kaufvertrag erst mit der Versandbestätigung zustande kommt. Und das widerspricht auch nicht dem BGB.

Das Fettgedruckte kann man nun noch hundert Mal schreiben, es ist und bleibt in seiner Generalität dennoch schlichtweg FALSCH. Das ist eine viel zu oberflächliche Darstellung, die zumeist richtig sein mag, man muss hier aber differenzieren, weil es an der Stelle eben genau darauf ankommt. Ein Kaufvertrag kommt immer mit dessen Abschluss zustande und nicht mit einer logistischen Handlung wie dem Versand. Anscheinend verstehen hier leider viele den Punkt nicht. :(

Vielleicht habe ich mich da aber auch zu unklar ausgedrückt. Also nochmal kurz anders... Oftmals kommt der Vertrag tatsächlich mit dem Versand erst zustande, weil viele Händler dies in ihren AGBs (sorry, aber einen Plural drücke ich hier nicht als Singular aus, auch wenn es im Deutschen formal nicht richtig sein mag... ;)) so gestaltet haben und NATÜRLICH widerspricht eine solche Regelung auch nicht dem BGB. Das bedeutet aber eben NICHT, dass dies IMMER so ist - auch dann nicht, wenn es so in den AGBs steht. Es gibt da keinen Automatismus, der immer gilt. Es muss immer im Einzelfall betrachtet werden, wie der Ablauf von Angebot des Kunden und Angebotsannahme durch den Händler war, sprich wann konkret der Vertrag durch Zustimmung des Händlers zustande kommt. Und DAS ist der springende Punkt! Stimmt der Händler nicht explizit zu und wird die Ware erst im Nachhinein bezahlt, dann ist der Versand entscheidend, entweder, weil dies so geregelt ist oder weil es ein klares Indiz der Zustimmung des Händlers zum Vertrag ist. Stimmt der Händler aber nach Bestellungseingang dem Vertrag durch konkrete Handlung (also entsprechende Nachricht, Erstellung einer Zahlungsgaufforderung an den Kunden oder unterbleibende Reaktion auf Zahlung durch den Kunden) VOR dem Versand zu, dann ist es egal, was in den AGBs steht, dann hat der Vertrag bereits VOR dem Versand Bestand, weil das Kundenangebot als angenommen gilt. Der Händler kann NICHT durch die AGBs einer expliziten, gesonderten Vertragszustimmung quasi präventiv widersprechen (entsprechend sind darauf aufbauende Stornierungen unwirksam). Das würde dem BGB widersprechen. Will der Händler zwingend den Vertragsabschluss in jedem Fall auf den Versand fixieren (um sich die Option einer Stornierung offen zu halten), dann darf er a) keine Vorkasse anbieten (bzw. muss im Zweifelsfall umgehend zurücküberweisen) und darf b) den Vertrag auch nicht explizit durch andere klare Handlungen (Vertragsbestätigung, Ausstellung einer Zahlungsaufforderung) vor dem Versand bestätigen.

Und um GENAU dieses Szenario ging es oben bzgl. ASUS, daher meine Ausführungen dazu. In so einem Fall wie dem hier beschriebenen kann und darf er nicht mehr einfach so stornieren, wenn die Ware vorliegt oder in angemessenem Zeitraum wieder vorliegen wird (wenn dies nicht so sein sollte, braucht man nicht diskutieren, über diese Konstellation geht es hier aber auch nicht), weil der Vertrag eben NICHT erst durch Versand wirksam wurde, sondern durch Annahme der Vorkasse (bzw. explizite Vertragsbestätigung, falls eine solche hier auch vorliegt - wie gesagt andere große Onlinehändler machen dies teils). Der Kunde verzichtet an der Stelle aus Kulanz dem Händler gegenüber auf die Vertragserfüllung, wenn er eine solche Stornierung duldet (und ermöglicht dem Händler damit zum eigenen Nachteil eine Maximierung seiner Margen) und das sollte er wie gesagt auch wissen und das muss man auch so sagen dürfen. Um nichts anderes ging es hier. :)

Aber nun genug davon, ist wie gesagt ziemlich offtopic.
 
Zuletzt bearbeitet:
Conrad hat bei mir gestern übrigens doch nicht storniert. Die EMail kommunikation war sehr seltsam, hab ein PDF bekommen mit einer "Bestellinfo" wo drin stand man würde sich entschuldigen es sei nix lieferbar blabla und vorauszahlungen würden automatisch zurückerstattet werden (ich hatte auf Rechnung bestellt). Damit hatte ich das Thema als erledigt angesehen. Jetzt heute morgen kam die Vorkasseaufforderung (man können mir nur Vorkasse bzw. Nachnahme anbieten) und die Bestellung ist online auch noch einsehbar. Hab ihnen jetzt mal geantwortet, dass sie mich bitte auf Nachnahme umstellen sollen. Da hab ich ja dann nichts zu verlieren, ich geben denen auf jeden Fall keine 900€ über Monate hinweg.
Hab die mal per Paypal 14 Tage bestellt mal schauen ob sich da was tut in den 14 Tagen ansonsten wird storniert :d
 
Hab die jetzt auch nochmal bestellt, konnte direkt keine Nachnahme auswählen. Aber egal, hab's mit meiner hinterlegten KK bezahlt, da wird die Zahlung dann eh erst Mitte April fällig. Sollte sich da nix tun stornier ich halt.

*edit*
Ok die Palit von gestern steht jetzt doch als storniert drin. Sehr seltsamer Laden.

*edit2*
Fix die AGBs von Conrad gecheckt: Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt Ihrer Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.
D.h. theoretisch können sie jetzt nicht einfach stornieren ...
 
Hab die jetzt auch nochmal bestellt, konnte direkt keine Nachnahme auswählen. Aber egal, hab's mit meiner hinterlegten KK bezahlt, da wird die Zahlung dann eh erst Mitte April fällig. Sollte sich da nix tun stornier ich halt.

*edit*
Ok die Palit von gestern steht jetzt doch als storniert drin. Sehr seltsamer Laden.

*edit2*
Fix die AGBs von Conrad gecheckt: Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt Ihrer Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.
D.h. theoretisch können sie jetzt nicht einfach stornieren ...
Und ausverkauft, obwohl nicht lieferbar, riecht nach Storno :d
 
Ich denke wir wissen hier ja beide auf was wir uns eingelassen haben :fresse:
 
Ich denke wir wissen hier ja beide auf was wir uns eingelassen haben :fresse:
Ja dachte mir muss sowieso erst in 14 Tagen zahlen warum versuch ichs nicht :d Strix OC für 1010€ wäre schon fein
 
Mal schauen, gestern ging's fix mit dem Storno. kurz vor 13 Uhr bestellt um 14:45 war dann der Storno da.

*Edit*
Muss hier noch ne Korrektur machen, die AGB von Conrad aus der ich vorhin zitiert hatte war wohl eine ältere. In der aktuellen vom Dez. 2020 die dann in der Bestätigungsmail mitkam steht folgendes drin:
1613738941915.png

Da hat wohl jemand dazugelernt. (sorry für den Screen, Copy&Paste ging leider nicht).
 
Bei den derzeitigen Preisen ist der gar nicht so schlecht:
 
Conrad hat bei mir gestern übrigens doch nicht storniert. Die EMail kommunikation war sehr seltsam, hab ein PDF bekommen mit einer "Bestellinfo" wo drin stand man würde sich entschuldigen es sei nix lieferbar blabla und vorauszahlungen würden automatisch zurückerstattet werden (ich hatte auf Rechnung bestellt). Damit hatte ich das Thema als erledigt angesehen. Jetzt heute morgen kam die Vorkasseaufforderung (man können mir nur Vorkasse bzw. Nachnahme anbieten) und die Bestellung ist online auch noch einsehbar. Hab ihnen jetzt mal geantwortet, dass sie mich bitte auf Nachnahme umstellen sollen. Da hab ich ja dann nichts zu verlieren, ich geben denen auf jeden Fall keine 900€ über Monate hinweg.
Das mit der Vorkasseauffoderung ist bei Conrad schon bekannt. Aber wenn Du Dein Geld da parken willst, um hinterher nen Storno zu bekommne bittschön. Nachnahme mach die glaub ich wegen Corona nicht, aber vielleicht haben die das mittlerweile wieder geändert. SAULADEN!!!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

also keinen Plan wo du schaust, aber in unserem Webstore sind aktuell keine RTX Karten gelistet von daher weiß ich ehrlich gesagt jetzt nicht, was ich für dich tun kann:
Heute vormittag waren aber welche gelistet. Die weiße Strix findet man auch noch... 🤷‍♂️
 

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Geld Parken ist ja relativ, meine KK hat ein langes Zahlungsziel. Vorher wird natürlich storniert ...
 
Die wollen nur das beste für Dein Bankkonto :LOL:
 
Die haben die Kohle auf dem PP Konto auch erstmal ne weile gesperrt. Klar normalerweise macht man das nicht, aber in Zeiten wo nix lieferbar ist muss man halt alles versuchen :d. Im November / Dezember hatte ich auch 6 oder 7 PS5 Bestellungen am Laufen die schon mit KK bezahlt waren bis endlich mal eine geliefert wurde.
 
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