Verbraucherzentrale - Wann kommt im Internet ein Vertrag zustande?
Wenn es jemand dennoch anders siehst, hat jeder das Recht den rechtlichen Weg zu bestreiten
Nur abschließend, weil das hier völlig offtopic ist.
Man muss da nichts anders sehen. Lies einfach nochmal, was in dem von Dir verlinkten Text steht, das widerspricht den Darstellungen Deines Vorredners mit keiner Silbe. Das ist einfach nur eine grobe Zusammenfassung. Da steht ja auch explizit "zum Beispiel kann eine gesonderte Vertragsbestätigung" benötigt werden. Das hat hier ja auch niemand bestritten. Hier ging es darum, wie die Rechtslage ist, wenn der Händler einfach DANACH storniert (und dass es keinen Automatismus gibt: Vertrag kommt erst mit Versand zustande).
Ein Kaufvertrag kommt aber erst mit dem Versand zustande. Vorher ist es eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Verkäufer und die Angebotsabgabe durch den Kunden. Da ist nichts verbindlich. Also ist rechtlich alles richtig.
Edit: Gerade noch mal die AGB (nicht AGBs!) gelesen und dort gibt Asus oder deren Dienstleister sogar an, dass der Kaufvertrag erst mit der Versandbestätigung zustande kommt. Und das widerspricht auch nicht dem BGB.
Das Fettgedruckte kann man nun noch hundert Mal schreiben, es ist und bleibt in seiner Generalität dennoch schlichtweg FALSCH. Das ist eine viel zu oberflächliche Darstellung, die zumeist richtig sein mag, man muss hier aber differenzieren, weil es an der Stelle eben genau darauf ankommt. Ein Kaufvertrag kommt immer mit dessen Abschluss zustande und nicht mit einer logistischen Handlung wie dem Versand. Anscheinend verstehen hier leider viele den Punkt nicht.
Vielleicht habe ich mich da aber auch zu unklar ausgedrückt. Also nochmal kurz anders... Oftmals kommt der Vertrag tatsächlich mit dem Versand erst zustande, weil viele Händler dies in ihren AGBs (sorry, aber einen Plural drücke ich hier nicht als Singular aus, auch wenn es im Deutschen formal nicht richtig sein mag...
) so gestaltet haben und NATÜRLICH widerspricht eine solche Regelung auch nicht dem BGB. Das bedeutet aber eben NICHT, dass dies IMMER so ist - auch dann nicht, wenn es so in den AGBs steht.
Es gibt da keinen Automatismus, der immer gilt. Es muss immer im Einzelfall betrachtet werden, wie der Ablauf von Angebot des Kunden und Angebotsannahme durch den Händler war, sprich wann
konkret der Vertrag durch Zustimmung des Händlers zustande kommt.
Und DAS ist der springende Punkt! Stimmt der Händler nicht explizit zu und wird die Ware erst im Nachhinein bezahlt, dann ist der Versand entscheidend, entweder, weil dies so geregelt ist oder weil es ein klares Indiz der Zustimmung des Händlers zum Vertrag ist.
Stimmt der Händler aber nach Bestellungseingang dem Vertrag durch konkrete Handlung (also entsprechende Nachricht, Erstellung einer Zahlungsgaufforderung an den Kunden oder unterbleibende Reaktion auf Zahlung durch den Kunden) VOR dem Versand zu, dann ist es egal, was in den AGBs steht, dann hat der Vertrag bereits VOR dem Versand Bestand, weil das Kundenangebot als angenommen gilt. Der Händler kann NICHT durch die AGBs einer expliziten, gesonderten Vertragszustimmung quasi präventiv widersprechen (entsprechend sind darauf aufbauende Stornierungen unwirksam). Das würde dem BGB widersprechen. Will der Händler zwingend den Vertragsabschluss in jedem Fall auf den Versand fixieren (um sich die Option einer Stornierung offen zu halten), dann darf er a) keine Vorkasse anbieten (bzw. muss im Zweifelsfall umgehend zurücküberweisen) und darf b) den Vertrag auch nicht explizit durch andere klare Handlungen (Vertragsbestätigung, Ausstellung einer Zahlungsaufforderung) vor dem Versand bestätigen.
Und um GENAU dieses Szenario ging es oben bzgl. ASUS, daher meine Ausführungen dazu. In so einem Fall wie dem hier beschriebenen kann und darf er nicht mehr einfach so stornieren, wenn die Ware vorliegt oder in angemessenem Zeitraum wieder vorliegen wird (wenn dies nicht so sein sollte, braucht man nicht diskutieren, über diese Konstellation geht es hier aber auch nicht), weil der Vertrag eben NICHT erst durch Versand wirksam wurde, sondern durch Annahme der Vorkasse (bzw. explizite Vertragsbestätigung, falls eine solche hier auch vorliegt - wie gesagt andere große Onlinehändler machen dies teils). Der Kunde verzichtet an der Stelle aus Kulanz dem Händler gegenüber auf die Vertragserfüllung, wenn er eine solche Stornierung duldet (und ermöglicht dem Händler damit zum eigenen Nachteil eine Maximierung seiner Margen) und das sollte er wie gesagt auch wissen und das muss man auch so sagen dürfen. Um nichts anderes ging es hier.
Aber nun genug davon, ist wie gesagt ziemlich offtopic.