oooverclocker
Semiprofi
- Mitglied seit
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Da sind wir schon bei zwei verschiedenen Ansichten. Meiner Meinung nach tut es das absolut gar nicht. Das vom Staat selbst freie Quellen bereitgestellt werden müssen, steht nicht dort. Ich finde das extrem konstruiert, wenn man daraus herleiten möchte, dass der Staat den Auftrag hätte, ein Rundfunkprogramm zu bieten. Wenn Du anderer Meinung bist, ist hier eigentlich schon der Punkt erreicht, wo weitere darauf aufbauende Argumentationen sinnlos werden, zumindest, wenn Du mich damit ansprechen möchtest.Das steht doch weiter oben schon, der Auftrag entspringt unserer Verfassung, nicht dem Wille des Staates.
Nehmen wir an, es gäbe einen Auftrag, die Leute mit einem Fundament an Information zu versorgen, um sie an der Gesellschaft teilhaben zu lassen, dann wäre es auch mit weniger als 50 Cent möglich. 1 Sender mit Tagesschau, 1 Kinderprogramm um 18 Uhr, morgends einschläferndes Frühstücksfernsehen für Hausfrauen und mittags eine Sportsendung. Abends 1 einzelner Film. (In dem optimalerweise nicht jemand tot getreten wird, da das ebenso den Interessen der Gesellschaft widerspricht.)Und selbst wenn wir hypothetisch annehmen, dass es keine Fernsehsendungen mehr gibt, besteht der Auftrag weiterhin im Internet fort.
Erstaunlicherweise war dieses Programm sogar vor vielen Jahren vollkommen ausreichend! Damals hat die Leute das Programm sogar noch interessiert. Heute, wo nur noch Randgruppen fernsehen, sollen plötzlich insgesamt 66 öffentlich-rechtliche Sender nötig sein???
Genau, meine Argumentation ändert sich nämlich genausowenig. Der ÖR geht meiner Ansicht nach weder aus dem GG hervor, noch kann er diesen Umstand dadurch ändern, dass er wuchernd Spartensender in Betrieb nimmt, während die Zuschauerzahlen immer weiter sinken. Es ist offensichtlich nur der verzweifelte Versuch, die anderen Medien durch zwangsfinanzierte Masse wegzudrängen.Das dahinter liegende Prinzip ändert sich nicht, auch nicht dadurch, das x-mal mehr Informationen zur Verfügung stehen als zuvor.
Seltsam, dass die Rundfunkräte ausgerechnet zum größten Teil aus Vertretern von CDU und SPD bestehen, und zwar gleichermaßen, obwohl zwischen diesen Parteien eine sehr große Schere in der Stimmenverteilung bestand. Es ist auch kaum verwunderlich, dass diese beiden Parteien im Vergleich immer verdammt gut wegkommen, und man auf "kleine" Parteien, wenn sie einem nicht ins Konzept passen, offensichtlich permanent einprügelt.Es ist ein Schutzmechanismus, um eine Plattform mit einem breiten Angebot zu ermöglichen auf das weder Staat noch private Gruppen zu viel Einfluss nehmen können und auf das alle zugreifen können.
Für einen Schutzmechanismus funktioniert er offensichtlich äußerst schlecht und für 8,5 Mrd. Euro ist er gegenüber den zu erwartenden geringen bis gar keinen Folgen, die aufträten, wenn er abgeschafft würde, auch völlig unangemessen teuer.
Ich gehe eben davon aus, dass zuvor die falschen Entscheidungen bewusst getroffen wurden, weil man meinte, man tue dies für einen guten Zweck - ebenso wie mit dem ESM. Und ich denke, dass dieser Richter auch hinterfragt, ob es tatsächlich gut ist, den ÖR aufrechtzuerhalten, oder ob er den Preis gar nicht wert ist. Sonst würde er ja vielleicht auch versuchen, sich möglichst der Linie anzupassen, die seine Kollegen fahren, um ein besserer Stammtischkumpel zu sein.Das was das LG Tübingen moniert ist die Art und Weise wie dieser Beitrag erhoben und eingezogen wird, nicht die Quelle aus der er erwächst!
Die Juristen werden ja auch dazu erzogen, sich der vorherrschenden Meinung anzuschließen, weil es sonst deutlich weniger Punkte gibt. Und mit wenigen Punkten wird man eben kein Richter. Und diese Lehrmeinung ist meiner Ansicht nach überwiegend legislativfreundlich eingestellt und verharmlost Eingriffe wider dem Grundgesetz.Ausnahmslos alle Richter hier sind unabhängig, das ist ein zentraler Dreh- und Angelpunkt eines Rechtsstaats.
Auch das sehe ich als gesetzeswidrig an, weil kein Auftrag zur Versorgung besteht. Wenn überhaupt kann man maximal 10 Cent pro Person mehr an Einkommenssteuer verlangen und dafür den Rundfunk bis auf die ARD mit dem einzelnen Sender ARD HD privatisieren. Mit dem Vorbehalt, dass niemals mehr neue Sender dazukommen dürfen oder die Ausgaben sonstwie unangemessen erhöht werden können. Das würde ich dann einfach dulden, selbst wenn ich keinen Informationsauftrag herauslese.Und selbst für den Fall, dass der EuGH den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit europäischem Recht hält, muss eine neue Reglung geschaffen werden um den Beitrag einzuziehen, notfalls wieder gerätbezogen.
Es ist auch im Einzelfall völlig aussichtslos, weil ich davon ausgehe, dass man es selbst pro ÖR hinbiegen würde, wenn im Gesetz ausdrücklich stehen würde, dass es keinen ÖR geben soll. Die einzige Hoffnung, die ich hätte, wäre, dass der Druck durch Massen an Verfahrensgesuchen dermaßen groß würde, dass die entsprechenden Entscheider von ihren bisherigen Entscheidungen abkommen, weil sie diese nicht mehr vom Volk legitimiert sähen.Du bist nicht der Erste und du wirst nicht der Letzte sein. Wenn du das wirklich angehen solltest wünsche ich dir viel Erfolg, ehrlich! Es ist ein langer und steiniger Weg.
Zusammenfassung: Meiner Meinung nach gibt es keinen Auftrag und wenn es ihn gäbe, wird sich auf dessen Grundlage meiner Ansicht nach exzessiv bereichert, statt ihn mit angemessenen Mitteln zu erfüllen.
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