ASUS Mainboard - Garantie auf Neues Board von eBay?

Inibes

Neuling
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Hi,

ich beobachte momentan ein Angebot bei eBay, es handelt sich um ein Sabertooth Z87 Board. Darauf gibt es ja von Asus 5 Jahre Garantie.
Da ich bei diesem Angebot über eBay keine Rechnung dabei erhalte, wie sieht es mit Garantie aus? Gibt es andere Wege davon Gebrauch zu machen,
falls es einmal nötig ist?

Das Board ist neu und in OVP.


Danke schonmal :-)
 
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Ja, Ja, billig kaufen wollen aber nach Garantie schreien.

Achso genau... Ich habe ja auch sowas wie "ich brauche die Garantie, helft mir!" Oder so geschrieben... -.-
Ich dachte vielleicht gibt es andere Möglichkeiten die garantien zu bekommen (Seriennummer oÄ)
Aber danke für deine "hilfreiche" und "nette" Antwort
 
Was hier geschrieben wurde ist völliger quatsch. Ich habe mein Notebook auch nur über die Seriennummer bei Asus eingeschickt ohne das ich denen eine Rechnungsnummer oder eine rechnung mitgeliefert habe.
 
Was hier geschrieben wurde ist völliger quatsch. Ich habe mein Notebook auch nur über die Seriennummer bei Asus eingeschickt ohne das ich denen eine Rechnungsnummer oder eine rechnung mitgeliefert habe.

Danke, das hat mir geholfen :-) Ich werde trotzdem heute bei Asus anrufen und nachfragen, wie das läuft und ob das funktionieren würde.

EDIT:
Habe gerade eine Mail an Asus geschrieben, mal sehen was sie antworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gewährleistung = "Vertragspartner" Händler -> Gewährleistung beruht auf einem gültigen Kaufvertrag egal ob in reiner Schriftform, per Rechnung, mündlich oder sogar per Handschlag! Bei letzteren ohne schriftlichen Nachweis logisch schwer selbst beweisbar, daher ein Fall fürs Gericht im Streitfall
Garantie = "Vertragspartner" Hersteller, eine Garantie bezieht sich rein aufs Produkt! Es wird Keine Rechnung benötigt wo soll das Ding denn auch sonst herkommen? Es muss nur in irgendeiner Form ein Nachweis geben dass das Produkt noch in der vereinbarten Garantiezeit liegt. Über eine SerienNr. oder sonst etwas kann es der Hersteller zu 100% ebenso wenn ein Produkt nur von Zeitraum X-Y produziert wurde. Keinen Nachweis über Kaufzeitpunkt bedeutet also Garantie ab Produktionsdatum, mit Kaufvertrag\Rechnung läuft die Garantie ab Kaufdatum genau wie bei der Gewährleistung.

Die berühmte Rechnung hat juristisch einzig und alleine etwas mit einem Steuernachweis zu tun auch wenn eine Rechnung als Kaufvertrag akzeptiert wird ;)
 
Danke für die Antwort! Hat mir sehr geholfen :-)
Ich warte noch auf eine Antwort von Asus, wie sieht es aus wenn mein Kollege eine selbstgeschriebene Rechnung ausstellt, mit Verkaufsdatum und das es OVP ist etc?
Bringt denke ich wenig, oder?
 
So wie mir letztens ein Asus Mitarbeiter am Telefon sagte, hätte mein NB laut Seriennummer noch bis Mai 2014 Garantie. Als ich erwiderte, dass ich das Teil erst im November 2012 gekauft hatte meinte er, mit Kaufbeleg dann bis zum Ablauf nach Kaufdatum, sonst nur 2J ab Herstellungszeit nach Seriennummer.
 
ASUS bietet laut deren AGB sowieso nur Garantie für den Erstbesitzer. Ergo hast du, wenn ASUS es genau nimmt, garkeine Garantie. ;)

Und ich musste, habe mein UltraBook vor 2 Wochen eingesendet, eine Rechnung mit dazu geben. Sonst hätte ich keine Garantie bekommen!

P.S. Und bevor die Besserwisser hier kommen von wegen 2 Jahre laut Gesetz Pflicht: 2 Jahre sind Gewährleistung von dem Verkäufer wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt, Garantie ist eine freiwillige Sache seitens des Herstellers. Sprich er, und nur er, legt fest ob, wie lang und in welchen Umfang er Garantie gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
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