Asus R9 290 Blackscreen

PauLPanZer

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Hallo,

ich habe eine R9 290 gekauft und habe sporadische Blackscreen´s, das Problem besteht ja bei vielen 290er aber diese haben alle Elpida Speicher.
Meine hat aber Hynix, ist im Originalzustand und weder geflasht noch sonst irgendwas.
Was soll ich nun machen, ich bin nicht der Erstkäufer aber die Gewährleistung sollte hier ja ziehen. Kann ich die karte zur RMA einreichen?
 
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Hallo PaulPanZer,
wir haben keine direkte Reklamationsabwicklung. Das heißt du musst die Karte über deine Bezugsquelle reklamieren. Da du nicht der Erstkäufer bist solltest du den Verkäufer bitten dies für dich zu übernehmen.

Gruß
Doktor
 
Warum sollte dies der Erstkäufer übernehmen, die Gewährleistung überträgt sich doch automatisch oder habe ich eine Gesetzeslücke gerade? Also wenn Asus keine RMA macht ist dies das letzte Produkt was ich jemals gekauft habe, denn gerade der Hersteller ist für die Gewährleistung zuständig.

Wenn der Erstkäufer eine Abtretungserklärung unterschreibt sprich Kaufvertrag ist die Sache doch eigentlich klar mit der Gewährleistung.
 
Warum sollte dies der Erstkäufer übernehmen, die Gewährleistung überträgt sich doch automatisch oder habe ich eine Gesetzeslücke gerade? Also wenn Asus keine RMA macht ist dies das letzte Produkt was ich jemals gekauft habe, denn gerade der Hersteller ist für die Gewährleistung zuständig.

Wenn der Erstkäufer eine Abtretungserklärung unterschreibt sprich Kaufvertrag ist die Sache doch eigentlich klar mit der Gewährleistung.

autsch selten soviel Halbwissen in 2 Sätzen gelesen...... Ein Tipp: Schau dir nochmal den Unterschied Gewährleistung/Garantie an, danach schaust du was Asus gibt und dann schaust du noch wie das mit der Gewährleistungsübertragung aussieht. Du wirst (wenn du alles richtig gemacht hast) feststellen, dass du deinen Post besser löschen solltest, damit du dich nicht zu sehr blamierst ;)
 
autsch selten soviel Halbwissen in 2 Sätzen gelesen...... Ein Tipp: Schau dir nochmal den Unterschied Gewährleistung/Garantie an, danach schaust du was Asus gibt und dann schaust du noch wie das mit der Gewährleistungsübertragung aussieht. Du wirst (wenn du alles richtig gemacht hast) feststellen, dass du deinen Post besser löschen solltest, damit du dich nicht zu sehr blamierst ;)

Na na nicht so spitz, was Gewährleistung ist und Garantie weiß ich dazu brauche ich nicht lesen. Was die Gewährleistung angeht muss jeder Hersteller 2 Jahre auf seine Produkte geben, nach einem halben Jahr ist der Käufer in der Beweislast und davor der Verkäufer/Hersteller.
Wenn du ein Auto von VW kaufst was ein hlbes Jahr alt ist muss auch VW die Gewährleistung gewähren. Nicht halb Wissen sondern Asus verdreht hier ein wenig diese Gummipargraphen. Die Karte wie viele der 290er Serie von einem unbekannten Problem betroffen, wo noch nicht einmal AMD weiß woran es liegt. Daher war auch mein Gedanke das ein so großer Hersteller wie Asus dann auch die Karte ohne murren tauscht.
Aber ist halt nicht EVGA, wäre ich bloß bei NV geblieben.

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Wieder so ein billig Käufer, der das Kleingedruckte nicht liest.

Wieder solch voll Horst der nur dumm rum labert anstatt was gescheites zu schreiben......... Dann zeige mir doch einmal die tollen Garantiezeiten und wie es gehen soll den Verkäufer ins Boot zu nehmen wenn dieser Pleite ist.

Am besten einfach die fre.... halten oder etwas vernünftiges zum Thema beitragen
 
was Gewährleistung ist und Garantie weiß ich dazu brauche ich nicht lesen. Was die Gewährleistung angeht muss jeder Hersteller 2 Jahre auf seine Produkte geben

Wirklich???

Ist aber eigentlich ganz einfach:

Gewährleistung gibt es nur beim Händler, die ist auch gesetzlich vorgeschrieben.

Garantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller, und natürlich zu deren Konditionen auch.

Der einzige Ansprechpartner in dem Fall ist für dich der Händler. Eine der Konditionen seitens Asus zur Garantie ist, keine Endkundengarantie!

Aber ist halt nicht EVGA, wäre ich bloß bei NV geblieben.

Auch EVGA gibt keine Garantie an den zweit Besitzer. Wenn das geschieht, dann auch nur aus Kulanz.

Die erweiterte EVGA-Garantieleistungen sind nicht übertragbar. Produkte die gebraucht gekauft wurden haben keinen Anspruch auf erweiterte Garantieleistungen.

http://eu.evga.com/support/warranty/de/originalWarranty.asp

Ist dir das Vernunft genug? Der schlimmste aller Fehler ist, der den man nicht einsieht!!!!



P.S Lies dich wirklich mal bitte in die Thematik richtig ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wirklich???

Ist aber eigentlich ganz einfach:

Gewährleistung gibt es nur beim Händler, die ist auch gesetzlich vorgeschrieben.

Garantie ist eine freiwillige Leistung der Händler, und natürlich zu deren Konditionen auch.

Der einzige Ansprechpartner in dem Fall ist für dich der Händler. Eine der Konditionen seitens Asus zur Garantie ist, keine Endkundengarantie!



Auch EVGA gibt keine Garantie an den zweit Besitzer. Wenn das geschieht, dann auch nur aus Kulanz.

Die erweiterte EVGA-Garantieleistungen sind nicht übertragbar. Produkte die gebraucht gekauft wurden haben keinen Anspruch auf erweiterte Garantieleistungen.

EVGA | Support | Product Warranty

Ist dir das Vernunft genug? Der schlimmste aller Fehler ist, der den man nicht einsieht!!!!



P.S Lies dich wirklich mal bitte in die Thematik richtig ein.

Bei EVGA gibt es Guest RMA und gut ist..... beim anderen hast du recht aber bei ASUS kann man ja mal auf Kulanz hoffen, da die Karten diese Macke haben haben. Nur leider hatte ich extra eine mit Hynix gesucht und diese schmiert jetzt auch ab, zwar nur beim ersten anschalten und dann läuft diese aber es nervt. Hatte schon viele AMD Karten aber soetwas ist mir noch nicht unter gekommen. Dies ist einfach ein Hersteller Fehler und bedarf eigentlich einer Rückruf Aktion seitens AMD.......

SRY, aber dumme Bemerkungen nerven einfach, das Forum sollte da sein um Hilfe anderen zu geben und nicht für dumme Sprüche !!!!!! :) :(
 
Der TE hat hier nur Anspruch auf Gewährleistung, wenn älter als 6 Monate dann nichtmal das (effektiv). Garantie hat er gar keine (mehr), da ASUS jegliche Garantie nur an den Erstbesitzer leistet. (und dies nur über den Händler).

P.S. EVGA gibt auch die Garantie an Zweitbesitzer (3 Jahre).
 
da ASUS jegliche Garantie nur an den Erstbesitzer leistet. (und dies nur über den Händler).

Ist nicht ganz richtig, Asus gibt leider keine Garantie an seine Endkunden. Ob die Asus-Garantie (Boards&GaKa) für dich gilt, musst du vorab bei deinem Händler abklären. Bei Asus-Produkten hast du nur die Gewährleistung, dein Händler hat eine Garantie!!!

Asus:
Diese Herstellergarantie gewährt ASUS seinen direkten Vertragspartnern , nicht deren Kunden oder Endkunden.

https://eu-rma.asus.com/pick_eu/de/agb_other.html


P.S. EVGA gibt auch die Garantie an Zweitbesitzer (3 Jahre).

Wusste ich bisher auch noch nicht, mit der Garantie an zweit Besitzer. Cool, EVGA ;) Wirst mir immer mehr Sympathischer.
 
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