mighty c
Urgestein
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Ich bräuchte mal eure Meinungen / Erfahrungen (keine "Rechtsberatung", Anwalt ist schon beauftragt), da ich so eine Situation (zum Glück) noch nie hatte.
Meiner Frau hat letzte Woche ein verwirrter Opi auf der Landstraße die Vorfahrt genommen (absolut eindeutige Sache) - zum Glück wurde niemand ernsthaft verletzt. Das Auto ging dann direkt zum Autohaus und dort hat es ein unabhängiger Sachverständiger auch schon begutachtet. Das Gutachten liegt seit gestern bei uns und auch schon der Anwältin vor, allerdings bin ich mit den Zahlen nicht einverstanden bzw. finde sie nicht schlüssig. Das Auto (Kona Elektro Facelift) haben wir vor ziemlich genau 1 Jahr als Neuwagen (seitdem 14k km gefahren) gekauft.
Listenpreis (12/2022): 48k €
Wiederbeschaffungswert (01/2024): 32k €
Reparaturkosten (inkl. Steuern): 21k €
Wertminderung: 2k €
Was mir komisch vorkommt:
Der Wiederbeschaffungswert erscheint mir sehr niedrig (ja, ich weiß, Neuwagen verlieren im ersten Jahr extrem an Wert). Ebenso ist die Wertminderung extrem niedrig. Leider wurde im Gutachten nicht die Methode zur Ermittlung angegeben, allerdings ergeben alle gängigen Formeln, wenn ich sie mit o.g. Zahlen nutze, deutlich höhere Werte (3,5 - 4,5k €).
Mir persönlich erscheint eine Reparatur insgesamt auch wenig sinnvoll zu sein, wenn die Differenz zwischen Reparaturkosten + Wertminderung und Wiederbeschaffungswert so niedrig ist oder denke ich hier "falsch"?
Selbst mit einer angenommenen Wertminderung von 3,5k € werden wir das Auto doch nach einem (reparierten) 21k € Schaden nie wieder los (außer beim Kärtchen-Verteiler) oder ist hier meine Annahme zu negativ?
Meiner Frau hat letzte Woche ein verwirrter Opi auf der Landstraße die Vorfahrt genommen (absolut eindeutige Sache) - zum Glück wurde niemand ernsthaft verletzt. Das Auto ging dann direkt zum Autohaus und dort hat es ein unabhängiger Sachverständiger auch schon begutachtet. Das Gutachten liegt seit gestern bei uns und auch schon der Anwältin vor, allerdings bin ich mit den Zahlen nicht einverstanden bzw. finde sie nicht schlüssig. Das Auto (Kona Elektro Facelift) haben wir vor ziemlich genau 1 Jahr als Neuwagen (seitdem 14k km gefahren) gekauft.
Listenpreis (12/2022): 48k €
Wiederbeschaffungswert (01/2024): 32k €
Reparaturkosten (inkl. Steuern): 21k €
Wertminderung: 2k €
Was mir komisch vorkommt:
Der Wiederbeschaffungswert erscheint mir sehr niedrig (ja, ich weiß, Neuwagen verlieren im ersten Jahr extrem an Wert). Ebenso ist die Wertminderung extrem niedrig. Leider wurde im Gutachten nicht die Methode zur Ermittlung angegeben, allerdings ergeben alle gängigen Formeln, wenn ich sie mit o.g. Zahlen nutze, deutlich höhere Werte (3,5 - 4,5k €).
Mir persönlich erscheint eine Reparatur insgesamt auch wenig sinnvoll zu sein, wenn die Differenz zwischen Reparaturkosten + Wertminderung und Wiederbeschaffungswert so niedrig ist oder denke ich hier "falsch"?
Selbst mit einer angenommenen Wertminderung von 3,5k € werden wir das Auto doch nach einem (reparierten) 21k € Schaden nie wieder los (außer beim Kärtchen-Verteiler) oder ist hier meine Annahme zu negativ?