also, 1. deine eltern sind die gegenüber unterhaltspflichtig, bist du deine 1. ausbildung, bzw. abi hinter dir hast. wies mit studiium aussieht weis ich leider nciht. der unterhaltssatz berechtnet das amt für unterhaltssicherung, wo dann auch zum beispiel dien monatliches einkommen mit einfließt. Zahlen deine eltern nicht, kannstes einklagen...
2. dir steht bab zu, da du noch azubi bist. wie hoch das ist, siehe ebenfalls punkt 1.
3. wohngeld kannst du beantragen, wirst du auch bekommen.
4. erstaustattungshilfe kannst du beantragen, wirst du auch bekommen (in der regen ca. 1200-1600€, wo du jedoch nen nachweiß bringen musst, dass du es für Möbel ausgegeben hast. Ist Kirchliches geld (diakonie anfragen, bissl rumflenne, "ich hab ja nix" schon bekommste den höchstsatz)
5. Dein kindergeld steht dir zu, jedoch nur noch so lange bis deine ausbildung abgeschlossen ist. danach wird ebenfalls kein kindergeld mehr gezahlt. Wollen deine eltern dir das nicht überweisen, gehste zum amt und lässt das umtragen, nur deine eltern müssen ne einverständniserklärung abgeben... wenn die das nicht machen, kannste die zahlung deines kindergeldes ebenfalls einklagen
6. dringend ne rechtschutz abschließen,.. meine kostet 8 € im monat, die sich auf jedenfall auszahlen in solchen fällen...
7. Haben deine eltern irgendwelche bausparkonten oder fonds auf deinen namen laufen?? wenn ja, glück für dich, gehören alle dir,...kannste dir zur not auch noch auszahlen lassen.da du dort deine unterschrift geleistet hast, können dir deine eltern nicht ans bein pinkeln, da das rein rechtlich gesehen ein vertrag ist, den DU abgeschlossen hast, egal ob deine eltern einzahlen oder irgendwer x-belibiges...
hab das auch durchgemacht.... bin dann auch zu den ämtern und hab mich schlau gemacht,..daher kenn ich das...