Der Asus V1S (V1J/VX1/VX2/VX2S) Akku-Thread: Probleme, Faktensammlung

Ja den Servicevergleich habe ich Heute schon gelesen. Hat Asus nicht gerade glorreich gemeistert. Hier der Link, wen es noch interessiert, denn wir hier wissen ja wie mies der Support von Asus sein kann: http://www.pc.ibm.com/de/notebook/ct_umfrage.pdf
Viel Spass beim Lesen.
Übrigens, nachdem mein NB am Donnerstag abgeholt wurde und bis Heute nicht im RMA-Web, ich nenne es mal so, aufgetaucht ist, habe ich gegen 11:30 nochmal per Mail bei Herrn Gorris nachgefragt und ------- Keine Antwort erhalten, was meine Vermutung (den Kunden hinhalten) ja wohl bestätigt. Wie dem auch sei, inzwischen hoffe ich, dass das Teil auch diesmal nicht richtig funktioniert wenn es dann mal wieder hier ist und dann geht es zurück, Scheiß (Entschuldigung) auf die 100 Euro für den MB-Akku.
Immerhin war das NB in den 5 Monaten ca. 4 Monate bei Asus zur RMA. Traurig aber Wahr

Naja meistens kriege ich die Antworten. Nur dieses Mal auch nicht, wahrscheinlich ist er mal wieder 1-2 Tage außer Haus...

Glaube auch dass Asus wieder was vergessen wird... und dann bekomme ich Ende März das V1Sn :)
 
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Danke für die unterstützenden (hi) Worte. Habe gerade erfahren, dass der Herr Gorris krank sei. Für Krankheit kann ja keiner was und auf diesem Wege "Gute Besserung" und ich meine das nicht ironisch. Aber mir hilft das nicht wirklich weiter, zumal meine RMA-Nummer noch immer nicht in der Statusabfrage auftaucht. Also wieder warten und nicht aufregen.
 
Manchmal ist es ja nur eine Ausrede, mir wurde aber grade auch gesagt, dass der Herr krank sei und nun Herr Sacher sich um mich kümmern werde, solange Herr Gorris nicht da ist.
Prima... die Kompetenz vom Herrn Sacher kennen hier im Forum ja auch schon viele :hmm:

Vielleicht wird es ja noch was mit meinem Pickup heute und der Sacher schreibt mir die Priorität etc. in meine RMA.
 
Manchmal ist es ja nur eine Ausrede, mir wurde aber grade auch gesagt, dass der Herr krank sei und nun Herr Sacher sich um mich kümmern werde, solange Herr Gorris nicht da ist.
Prima... die Kompetenz vom Herrn Sacher kennen hier im Forum ja auch schon viele :hmm:

Vielleicht wird es ja noch was mit meinem Pickup heute und der Sacher schreibt mir die Priorität etc. in meine RMA.
An Prioritäten glaube ich bei dem Laden inzwischen nicht mehr. Habe ja jetzt schon zwei V1S dort, das eine mit dem Akkuproblem und das Neue jetzt mit Grafikkarte. Das erste taucht in der Statusanfrage gar erst nicht auf und das zweite steht auf Waiting. Und das alles, obwohl ich die RMA-Nummern extra hinmailen sollte, damit sich um alles gekümmert wird.HA HA HA, wieder einer beruhigt und hingehalten. Ich hab so die Schn... voll, ach so das stand hier im Forum ja schon mal, bloß nicht von mir.
Hab gerade nochmal nachgeschaut, des Akkubook (Vorschlag für das Unwort des Jahres 2008) findet sich jetzt doch in der Statusabfrage
 
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An Prioritäten glaube ich bei dem Laden inzwischen nicht mehr. Habe ja jetzt schon zwei V1S dort, das eine mit dem Akkuproblem und das Neue jetzt mit Grafikkarte. Das erste taucht in der Statusanfrage gar erst nicht auf und das zweite steht auf Waiting. Und das alles, obwohl ich die RMA-Nummern extra hinmailen sollte, damit sich um alles gekümmert wird.HA HA HA, wieder einer beruhigt und hingehalten. Ich hab so die Schn... voll, ach so das stand hier im Forum ja schon mal, bloß nicht von mir.
Hab gerade nochmal nachgeschaut, des Akkubook (Vorschlag für das Unwort des Jahres 2008) findet sich jetzt doch in der Statusabfrage

Mir solls egal sein. Wenn die RMA nicht klappt stehe ich Ende März in Köln und tausche mein Book durch Rücktritt vom Kaufvertrag. So kümmert sich dann eben der Händler und nicht Asus.
 
Ich dachte, das wären bei Laptops 3x!?

Möglich. Normalerweise gehen kompletter Tausch und Rückgaberecht miteinander einher und mir sagte man von Asus, dass ein Tausch nach 2x Hardware tauschen ginge.
Wichtig ist, dass auch Hardware getauscht wurde. Klappt die Reparatur dennoch nicht, Prost Mahlzeit und weg mit dem Scheißteil :)
 
Mal eine andere Frage: Heute bekam ich zum 2.ten Mal mein Akku zum V1S zurück. Es ist aber ein V1J-Akku. Ist das nun schlechter und muss ich mir das gefallen lassen?
 
Thx@Martini-Tier.

Kennt jemand ein Free Battery-Info-Tool welches die Serien-Nr. des Akkus mit anzeigt?
 
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Thx@Martini-Tier.

Kennt jemand ein Free Battery-Info-Tool welches die Serien-Nr. des Akkus mit anzeigt?

Wüsst ich grad keins, aber zu deiner Frage bevor du den Post geändert hast.
Der Akku wird nach 100% noch geladen, weil die Kapazitätsangabe (und somit der Ladezustand in Prozent) falsch angezeigt wird. So laufe die Akkus hinterher auf 0% Ladung immer noch bis zu einer halben Stunde weiter.
 
Danke, für die Info, dafür gebe ich auch nen Martini aus .. aber nur einen, sonst stimmt die Anzeige wieder ;)))
 
Genug davon!

So liebe Mitstreiter, ich warte jetzt seit über 4 Wochen auf mein Notebook und habe die Nase voll. Folgender Brief ging heute an ASUS und meinen Händler raus, wobei ich nicht weiß wie kompliziert das Ganze durch die parallele Nutzung der Garantie neben der Gewährleistung wird.

(Ich habe über ASUS abholen lassen, wodurch ich die Garantie und nicht die Gewährleistung in Anspruch genommen habe. Und eigentlich ist es immer besser im ersten halben Jahr über den Händler zu gehen, aber das ist mein Fehler...)

Deswegen folgender Brief an Asus und meinen Händler:

ASUS V1s Garantie/Gewährleistungsfall - Fristsetzung


Sehr geehrter Herr ... (ASUS), Sehr geehrter Herr ... (HÄNDLER),

Mein ASUS V1S-Notebook ist nun mittlerweile seit Montag, den 21. Jan 2008 und damit über 4 Wochen bei ASUS in der Reparatur und bis heute ist mir nicht mitgeteilt worden, wann ein Abschluss der Reparatur zu erwarten ist.

Ich habe Ihnen mehrfach mitgeteilt, dass ich das Notebook beruflich benötige und ich habe mehrfach, wöchentlich angefragt, wann das Notebook fertig wäre.

Deswegen setze ich Ihnen jetzt eine Frist zur Nacherfüllung bis zum Freitag, den 29. Februar 2008 um die Reparatur im Rahmen der Garantie erfolgreich abzuschließen.

Sollte diesbezüglich eine Rücksendung des Notebooks an meinen Kaufvertragspartner Herrn ... (HÄNDLER) notwendig werden, um diesem die Möglichkeit zur Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung einzuräumen, so bitte ich Sie, Herr .... (ASUS), diese unverzüglich zu veranlassen.

Danach werde ich nach §323 BGB vom zu Grunde liegenden Kaufvertrag zurücktreten und die Rückgewähr des Kaufpreises verlangen.

Ich hoffe allerdings immer noch, dass wir die Angelegenheit so oder so zu unser aller Zufriedenheit lösen können.

Mit freundlichen Grüßen


Mal Schauen was die machen, mir reicht es ! :mad:
 
Allerdings!
Mein Notebook dürfte ich praktisch zeitgleich mit deinem abgesendet haben ... es ist bisher auch nichts passiert!
Ich werde noch bis Anfang nächster Woche warten und dann wohl einen ähnlichen Brief an ASUS absenden, falls sich bis dahin nichts getan hat!
 
Omg , haltet uns bitte auf den Laufenden , wie ASUS usw. reagiert haben.
Ob es eine Problemlösung gibt ....

Wie sieht es bei Martini-Tier aus ?

MFG
 
Omg , haltet uns bitte auf den Laufenden , wie ASUS usw. reagiert haben.
Ob es eine Problemlösung gibt ....

Wie sieht es bei Martini-Tier aus ?

MFG

Mein Gehäuse ist repariert, aber Hardwareseitig noch keine Rückantwort aus Bautzen.
Bei mir wirds auch auf eine Mängelrüge hinauslaufen, die mich dann zur Geräterückgabe führt.

Edit: (siehe auch Game-Thread)
Es fehlen folgende Teile zur Reparatur: Topcase, Display, Mainboard und Akkus.
Na prima Der Mitarbeiter will nun Asus kontaktieren bezüglich des Liefertermins, wann denn die Teile mal eintreffen würden, damit die Sachen auch eingebaut werden könnten.

Kommentar aus dem Gespräch: Na da ist ja dann nichts mehr original, da könnte man auch das Gerät tauschen.
 
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Na prima Der Mitarbeiter will nun Asus kontaktieren bezüglich des Liefertermins, wann denn die Teile mal eintreffen würden, damit die Sachen auch eingebaut werden könnten.

Hatte ich auch schonmal - ich bin sogar zurückgerufen worden und mir wurde ein Termin gesagt ... nur leider sind die Teile dann erst 1 1/2 Wochen später als gesagt eingetroffen. ... ist genauso sinnlos wie der Rest!
 
Hallo Leute,

mein Notebook ist nach meiner Fristsetzung, siehe oben, heute (Sa. 3 Tage später) wieder zurückgekommen.

Und was denkt ihr ist passiert?!

Der Repair-Bericht sagte "Akkutausch"!

Sie haben einfach den defekten V1S Akku getauscht, sonst nichts!

Und was denkt ihr ist dann passiert? Nach 1,5 stunden mit dem alten MB-Akku war dieser wieder defekt und morgen stehe ich beim PCD-Store in Köln auf der Matte!

Das ist eine Frechheit, ich schreibe Mails und weise auf die Foren hin, warne davor, dass das ein spezielles Problem sei und alles und dann das....

Kennt jemand gute Alternativen zum V1s?

Gruss, Andreas
 
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Hallo Leute,

mein Notebook ist nach meiner Fristsetzung, siehe oben, heute (Sa. 3 Tage später) wieder zurückgekommen.

Und was denkt ihr ist passiert?!

Der Repair-Bericht sagte "Akkutausch"!

Sie haben einfach den defekten V1S Akku getauscht, sonst nichts!

Und was denkt ihr ist dann passiert? Nach 1,5 stunden mit dem alten MB-Akku war dieser wieder defekt und morgen stehe ich beim PCD-Store in Köln auf der Matte!

Das ist eine Frechheit, ich schreibe Mails und weise auf die Foren hin, warne davor, dass das ein spezielles Problem sei und alles und dann das....

Kennt jemand gute Alternativen zum V1s?

Gruss, Andreas

Ist doch klar. Frist wahren und gut ist. Nun haben Sie es zumindest fristgerecht zurückgesendet. So eine Frechheit mal wieder.

Ich stehe Ende März ebenfalls bei Herrn Lambertz im PCD-Store und gebe mein Gerät zurück, sofern ich es denn mal wieder bekomme.
 
Alter Schwede - das kann ja wohl nicht wahr sein!!
Ich hab echt noch nie etwas krasseres bei so einer Sache erlebt!

Ist der PCD-Store wohl euer Händler? Sprich: ihr wollt einfach hingehen und sagen, dass ihr euer Geld wieder haben wollt?

@Arw34:
Ich kann mich leider nicht mehr erinnern - war das dein erster Reparaturversuch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Alter Schwede - das kann ja wohl nicht wahr sein!!
Ich hab echt noch nie etwas krasseres bei so einer Sache erlebt!

Ist der PCD-Store wohl euer Händler? Sprich: ihr wollt einfach hingehen und sagen, dass ihr euer Geld wieder haben wollt?

Na klaro. Wenn ich mein Gerät wieder krieg sind es 5 RMAs. Laut Hotline habe ich ja das Umtauschrecht durch 2 fehlgeschlagende RMAs in 3 Monaten.

Also schmeiß ich denen ein Heft RMA Zettel usw auf den Tisch, den schriftlichen Rücktritt vom Kaufvertrag zusammen mit dem Gerät.
Dann werde ich das V1Sn probieren, ist es ok, nehme ich das im Tausch mit.
Die bessere Hardware würde mir gefallen und vielleicht sind die V1Sn Akkus dann ja mal wieder baugleich, aber doch so anders, dass sie endlich funktionieren :)
 
Wir kamen mit Herrn Lambertz bisher problemlos klar, wenn nicht weise ich ihn auf das Rückgaberecht hin und den Stapel Papiere der RMAs von Asus.
Rechtlich muss er, also was soll man machen.

Ok - dann müsste das ja eigentlich bei mir auch klappen ... 2 fehlgeschlagene RMAs in 3 Monaten ...! Ich geh mal davon aus, dass ich in den nächsten Tagen auch ein defektes V1S zurück bekommen werde.
 
Ok - dann müsste das ja eigentlich bei mir auch klappen ... 2 fehlgeschlagene RMAs in 3 Monaten ...! Ich geh mal davon aus, dass ich in den nächsten Tagen auch ein defektes V1S zurück bekommen werde.

Also: Ich nehme es mal auseinander, soweit ich es weiß, bin aber kein Jusrist sondern nur Ökonom...

Ich denke man muss:

1) Gewährleistung und Garantie unterscheiden.

Es existieren zwei privatrechtliche Vertragsverhältnisse, der Kaufvertrag mit dem Händler mit den Rechtsfolgen nach BGB und die Garantiebestimmungen des Herstellers nach denen er Euch beim Kauf eines Asus-Gerätes automatisch, freiwillig aber nicht widerrufbar (weil Gegenstand der Eigenschaften des Gerätes bei Kauf) zusätzliche Rechte einräumt.

2) Nach der 24 Monatigen Gewährleistung ist der Händler verpflichtet vertragsgemäß zu leisten, d.h. spezifikationsgemäß nach Vertraglicher Zusicherung.

Das gilt prinzipiell für den Zustand bei Gefahrenübergang (vereinfacht: Bei in Empfangnahme) und nicht darüber hinaus.

Die Gesetzgebung legt dem Händler jedoch die Beweíslast auf, in den ersten 6 Monaten zu beweisen, dass der Schaden erst nach Gefahrenübergang entstanden ist, was er in der Regel nicht kann (außer bspw. bei "Liquid destroy"= Wasser/Kaffeeschaden oder "Fallschaden"). Nach den ersten 6 Monaten wird die Gewährlesitung (zumindest bei Elektronik) ziemlich zahnlos, denn dann muss der Kunde beweisen, dass der Mangel/Defekt auf einen Zustand zurückzuführen ist, der bei Kauf schon bestand.

Wenn das Gerät einen Mangel hat, also nicht den vereinbarten Spezifikationen entspricht, muss man eine Mängelanzeige beim Händler erstatten und dem Händler (sofern er denn will) eine Gelegenheit zur Nacherfüllung (Abstellen des Mangels zum Beispiel durch Austausch oder (!) Reparatur) geben. In der Regel wird er das über Asus machen, aber: Formal ist das nicht einmal seine Sache, sondern der Kunde hat bei einem festgestellten Sachmangel ein Wahlrecht ob Austausch oder Reparatur.

Die Rechtsprechung sieht für Nacherfüllung grob so etwas wie "übliche angemessene Austausch- oder Reparaturzeiten" als Fristsetzungen und ein zweimaliges Nacherfüllungsrecht vor (bei Teilmängelabstellung u.U. auch mehr).

Danach hat der Kunde das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückgewährung seiner Leistungen (Kaufpreis, nicht Zeitwert). Oder er entscheidt sich auf Winderungsvertrag, d.h. man vereinbart eiune Entschädigung für die Akzeptanz des Mangels.

3) Die Garantie steht in den Garantiebedingungen von Asus und sagt nur das was da steht.Nicht mehr und nicht weniger. Faktisch heißt das, die Repararieren 24 (bzw. +12 wenn man die erweiterte Garantie gekauft hat) Monate oder tauschen das Gerät aus, ganz nach deren Entscheidung. Einzig die Funktion wird dort schriftlich zugesichert!

Hier existiert kein mir bekanntes schriftlich fixiertes Austauschrecht. Die Sache mit 2 RMA steht nicht in den Garantiebedingungen und dürfte allenfalls eine kulante Geschäftspraxis und "Buschtalk" sein...

Die Folge: Für das Einfordern von Rechten aus der Gewährleistung müsst ihr euren Händler die CHance bieten das gerade zu rücken und über Ihn einsenden, es sei denn er gibt euch am besten schriftlich das ihr direkt eine RMA machen sollt und er das als Nacherfüllungsversuch seinerseits anerkennt!

Geht ihr nur über die RMA bei Asus kann der Händler sogar sagen ihm sei kein Mangel angezeigt worden.

Nochwas, weil hier auch schon diskutiert: die Sofortrückgabe (in den ersten 2 Wochen) existiert meines Wissen nach nur beim Fernabsatzgesetz und dann auch ohne Angabe von Gründen, aber in quasi OVP-Zustand bzw. nur mit auf beim Test im Geschäft testüblichen Nutzungszeichen (Fingerabdrücke). Weitergebende Rückgabe rechte (in den ersten 2 Wochen) bei Defekt müssen m.W. nach Gegenstand der Garantiebedingungen sein.

Bitte um Diskussion, ob ich das so richtig zusammengefasst habe!

BTW.: Herr Lambertz wird sicherlich keine Probleme machen, und wenn weise ich Ihn darauf hin, dass wir uns die Anwaltskosten teilen können!
 
Zuletzt bearbeitet:
Joar, schon nicht schlecht. Da ich meine BWL Prüfung noch nicht durch hab, kann ich zur Detailrichtigkeit noch nichts sagen.

Aber weiterhin sieht es so aus das viele Händler sagen:
Der Hersteller hat einen Vor-Ort Service, den benutzen sie am besten, da wir das gleiche machen und das nur länger dauert.

Von daher sollte der Fall also keine Rolle spielen, da der Händler es nicht besser reparieren könnte.
 
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