Der Fall Hoeneß - Diskussionsthread

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Mit so einem Urteil war aufgrund vorheriger Verfahren zu rechnen.
Aber ganz ehrlich:

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Im deutschen Rechtssystem stimmt ganz gewaltig etwas nicht.
Wie kann einer der Steuern hinterzieht bitte für mehrere Jahre in den Knast während Typen die Babys missbrauchen etc oft genug auf Bewährung draussen rumrennen?
 
3.5jahre... schöner promibonus für 27millionen

Gesendet von meinem GT-I8190 mit der Hardwareluxx App
 
Jaja, und jetzt noch immer schön ordentlich nachtreten...
Eure Häme finde ich unter aller Sau!!!

Was meinst du wohl warum das Thema hier so beliebt war? ;)
War doch klar worum es sich dreht. Jetzt können sich alle Hoeneß-Hater nach Lust und Laune auskotzen.
 
So ihr Fachjuristen: Wenn Höneß jetzt vor den BGH zieht, kann der dann die 3,6 Jahre auch nach oben korrigieren?
 
wie war das.. Kriminelle haben im Fußball nix zu suchen.

€: jetzt fängt der Blödsinn mit den 3,6 Jahren hier auch schon an :shake:
 
So ihr Fachjuristen: Wenn Höneß jetzt vor den BGH zieht, kann der dann die 3,6 Jahre auch nach oben korrigieren?

Ja, dass Urteil kann sich bei Revision verbessern sowie verschlechtern aber erstmal muss geprüft werden, ob eine Revision überhaupt Sinn macht.
 
Mit so einem Urteil war aufgrund vorheriger Verfahren zu rechnen.
Aber ganz ehrlich:


Im deutschen Rechtssystem stimmt ganz gewaltig etwas nicht.
Wie kann einer der Steuern hinterzieht bitte für mehrere Jahre in den Knast während Typen die Babys missbrauchen etc oft genug auf Bewährung draussen rumrennen?

+1
 
Ich würde ihn min. 3,5 Jahre geben,


Ich zitiere mich mal selbst mit dem von 11.3.14 geschriebenen Thread...

Der Staatsanwalt wollte die besondere schwere im Fall haben, naja das würde ich nur so sehen wenn´s eine Person wäre, die sonst in keiner Weise "Deutschland" und damit uns allen "geholfen" hät
Ich bin mit dem Urteil relativ zufrieden - Promibonus gabs aber leider auch wieder mal...
 
Erst jammern einige dass Hoeneß sowieso promibonus hat und zu 10000 % nur Bewährung bekommt. Jetzt sinds 3,5 Jahre ohne Bewährung und den ganzen Experten, die das natürlich ganz genau und objektiv bewerten können, ist das zu wenig :d Woran genau macht ihr das eigentlich fest?
 
das ganze geht doch eh noch ein paar jahre: berufung, revision etc. pp.

in 2 jahren dann stellt der BGH das selbe fest, ändert aber auf grund der langen prozessdauer die strafe ab auf bspw. "restzeit 2 jahre bewährung"

das hoeness ne haftstrafe absitzen muss, glaub ich erst wenn die springerpresse mir bilder seiner zelle zeigt.
 
@Larry: 3 Jahre und 6 Monate sind 3,5 Jahre nicht 3,6
@naennon: und wie ist dann wirklich?
 
finde das urteil gerecht, auch wenn ich persönlich ihn nicht im gefängnis sehen will. die selbstanzeige war offensichtlich ungültig und bei den summen ist bewährung einfach nicht mehr drin. wenn nicht bei 27,2 Mio wann dann? Man hat ihm sicherlich einiges positiv angerechnet ansonsten wären es sicher einige Jahre mehr geworden.
 


Der Angeklagte/Beklagte kann durch Revision/Berufung NIE schlechter gestellt werden, wenn die StA in Berufung/Revision geht ist das möglich

Bei ner Revision wird aber prinzipiell nicht über Strafmaß entschieden sondern lediglich Verfahrensfehler geprüft und evtl zur Korrektur an das Gericht des tatrichterlichen Urteils zurückverwiesen und/oder die Entscheidung aufgehoben
 
Man darf auch nicht vergessen das Peter Graf bei einer weit aus kleineren Summe 3 Jahre und 9 Monate bekomme hat.
 
Man darf auch nicht vergessen das Peter Graf bei einer weit aus kleineren Summe 3 Jahre und 9 Monate bekomme hat.

Ja, aber der hatte sich nicht selbst angezeigt und haate auch sonst keine Pluspunkte in seiner Vergangenheit vorzuweisen.
Der Vergleich hinkt daher.
 


Der Angeklagte/Beklagte kann durch Revision/Berufung NIE schlechter gestellt werden, wenn die StA in Berufung/Revision geht ist das möglich

Bei ner Revision wird aber prinzipiell nicht über Strafmaß entschieden sondern lediglich Verfahrensfehler geprüft und evtl zur Korrektur an das Gericht des tatrichterlichen Urteils zurückverwiesen und/oder die Entscheidung aufgehoben

Anscheinend kennst du den Unterschied zwischen einer Revision und einer Berufung nicht..
 


Der Angeklagte/Beklagte kann durch Revision/Berufung NIE schlechter gestellt werden, wenn die StA in Berufung/Revision geht ist das möglich

Bei ner Revision wird aber prinzipiell nicht über Strafmaß entschieden sondern lediglich Verfahrensfehler geprüft und evtl zur Korrektur an das Gericht des tatrichterlichen Urteils zurückverwiesen und/oder die Entscheidung aufgehoben

Revision = Das Verfahren wird überprüft, im Grunde also handwerkliche Überprüfung des Urteils
Berufung = Die Überprüfung des Urteils kann auch in tatsächlicher Hinsicht überprüft werden

Revision und Berufung sind NICHT das gleiche.
 
So zyppy und kyraa

Was haben die StA und Anwälte angkündigt? REVISION, weil es ne sprungrevision OHNE Berufung ist, was wollt ihr mit Berufung?
 
Der StA hat erstmal überhaupt nichts angekündigt, die Verteidiger haben Revision angekündigt.
Du verwechselst jedoch Berufung mit Revision, nicht wir. :)
 
Ah die verzweifelte Suche beginnt :d
Es geht einzig und allein um Revision und sonst nichts
Und um die Frage ob er dabei schlechter gestellt werden kann und das kann er nicht

Diskutiert doch nicht um den Brei wer hier was net unterscheiden kann?
 
Ja der war gut ^^
De Shitstorm in der Presse is krass von Schadensfreude bis Mitleid alles dabei
 
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