ebay HILFE

Toxin5210

Semiprofi
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19.08.2004
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Berlin
HI
Was kann man machen wenn ein cpu kaputt von einem Verkäufer verschickt wird?
Kann ich dann überhaupt sein geld wieder bekommen?
Der/Die kann ja sagen das hätte man selber gemacht!
THX
 
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das risiko ist zwar auf dich übergegangen, als du das packet bekommen hast, aber keiner kann dir nachweisen, daß es nicht schon vorher kaputt war. also muss hier umgetauscht werden...

mfg
thornhill
 
Kommt wohl eher auf den Defekt an, bei mechanischer, also sichtbarer, Beschädigung hast Du wohl eher schlechte Karten....
 
eBay

Hi,

wenn der Verkäufer in seinem Artikel eindeutig darauf hingewiesen hat das es sich um einen Privatkauf handelt sieht es schlecht für dich aus...

Privatkauf = Katze im Sack (zumindest bei gebrauchter Hardware)

Greetz Ice
 
Experten unter sich. :d

Zum einen gibt es beim Privatverkauf keine zweijährige Garantie, sondern nur eine zweijährige Sachmängelhaftung. Das heißt der Artikel muß zum Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen frei von Mängeln sein, falls man diese nicht gesondert im Auktionstext erwähnt hat.

Wenn jetzt z.B. eine Grafikkarte frei von Mängeln ist und erst nach 18 Monaten den Geist aufgibt, muß der Verkäufer selbstverständlich nicht dafür haften. Wenn die Grafikarte jedoch schon von Anfang an defekt war und der Käufer merkt es erst nach 18 Monaten, weil er sie vorher noch nicht getestet hat, dann kann er den Verkäufer dafür belangen.

Zudem kann der Verkäufer die zweijährige Sachmängelhaftung nur auf Mängel ausschließen, die er selbst nicht kennt. Auch hier ein kleines Beispiel: Angeboten wird ein ungeprüfter Monitor und die Sachmängelhaftung wird ausgeschlossen. Jetzt erhält der Käufer jedoch einen Monitor dessen Bildröhre zerbrochen ist. Da man davon ausgehen kann, dass der Verkäufer diesen Mangel kannte und nicht erwähnt hat, kann man diesen dafür belangen, auch wenn er die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat.

aloha, makaha
 
Hai;),
den Ausschluß jeglicher Gewährleistung erreicht man nur, wenn man den Artikel ohne zugesicherte Eigenschaften anbietet und verkauft.
Sollte der Verkäufer den Prozessor als funktionsfähig verkauft haben, muß er einen entsprechenden Prozessor liefern.
Also auf Rückabwicklung des Geschäfts bestehen.
 
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