ich bin ja echt mal gespannt was der importeur dazu sagt. in der garantiezeit is ja der hersteller dem käufer gegenüber verpflichtet nachzuweisen, daß die mängel beim kauf noch nicht bestanden haben. in den meisten fällen unmöglich. ob die dadurch enstandenen folgeschäden auch vom hersteller getragen werden müßen würde mich mal echt interessieren.