firefox888
Enthusiast
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- 4.509
Wie ist denn die Wakü bei dem teil so??
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Trotzdem muss die Bezeichnung stimmen, anbieter können ja auch keine 1024MB Grafikkarte verkaufen und hinterher kommt nur eine 512er an...
Wenn sie das nicht erbringen können, dann muss zumindest der Käufer komplett entlastet werden fals man das falsche Board oder so wieder zurückschicken muss.
Hey, es gibt sogar das 790i zu irrsinnigen Preisen: http://www.schottenland.de/preisver...TW-Digital-PWM-The-Black-Pearl-132-YW-E180-W1
Es reicht eine dezidierte Auftragsbestätigung (nicht zu verwechseln mit der Eingangsbestätigung der Bestellung), oder die Lieferung natürlich...
Es verschickt doch kaum noch ein Online eine echt AB. Es wird so gut wie überall mit "Bestellbestätigungen" gearbeitet.
Solche Fehler entstehen immer auf die selbe Art und Weise. Irgend ein Vorlieferant spielt dem Händler einen falschen Preis ein.
Der Händler selbt merkt erst etwas davon wenn die Bestellwelle kommt und ist hinterher auch noch der Dumme
So etwas passiert leider immer wieder.
Eine dezidierte Auftragsbestätigung ist rechtsverbindlich und damit auch einklagbar... und wenn es 10 GTX295 zu je 100 EUR sind und man hat die dezidierte Auftragsbestätigung bekommen? Dann würde ich aber sowas von klagen und ich würde nicht verlieren... es gibt solche Fälle nur sind sie sehr sehr selten...
Na ja bestes Beispiel ist der Unfall mit den LCD Displays in Asien gewesen, ich weiß jetzt nicht obs Dell war aber die haben wohl hundertausende verlust gemacht - ob das Absicht war oder nicht keine Ahnung bloß bei der Sache sind sie Ihre Rechner ja auch mit losgeworden.
Das würde bei uns so aber nicht laufen, ich meine die Größenordnung, die AGBs von den Inet-Händlern sind schon ziemlich gut
Dezidierte Auftragsbestätigung = rechtskräftige/bindende Auftragsbestätigung
Nicht mehr und nicht weniger...
Naja in dem Fall hat wohl ein Praktikant bei Dell ein Tipfehler gemacht. Ich meinte jetzt eher solche Beispiele wo mehrerer Händler in Deutschland ein solches vermeintliches Angebot haben.
---------- Beitrag hinzugefügt um 11:26 ---------- Vorheriger Beitrag war um 11:21 ----------
Du hast ja absolut Recht. Aber wo erhälst Du den bitte sehr noch eine echte Auftragsbestätigung? So gut wie jeder Onlineversender ist mit den Auftragsbestätigungen schon auf die Nase gefallen. Deswegen haben die doch alle umgestellt. Und daher kommen Kaufverträge eigentlich nur noch mit dem Versand der Ware zu Stande. Bis dahin sind Sie auf der sicheren Seite und können mit der Bestelltung machen was Sie wollen.
Auf Dich als Kunden selbst nach BGB.
Aufwachen Jungs: Kein gewinnorientiertes Unternehmen gibt Ware weit unter EK ab wenn es sich vermeiden lässt.
Man kann nur hoffen das der Fehler nicht auffällt.
Da laut den meisten SHOP AGBs der Kaufvertrag erst mit Lieferung zustande kommt habt Ihr überhaupt keine rechtliche Handhabe.
Die Betreiber der Online-Shops haften nicht für Fehler auf den Websites anderer.