EVGA 780i The Black Pearl für 120 Euro?

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So, wie erwartet - Ebug weigert sich zu liefern, angeblich nicht lieferbare Ware.
 
bei mir genau das gleiche.
hatte sofort gezahlt und bei meiner nachfrage heute:
Artikel ist leider nicht verfügbar evtl. in 2 wochen wieder.
*********

Hat denn jemand eins für den günstigen preis bekommen?

---------- Beitrag hinzugefügt um 10:23 ---------- Vorheriger Beitrag war um 10:20 ----------

habe gerade noch wo anders bestellt....
im Shop alles angegeben für das board mit wakü, auf der bestätigung steht zwar black pesrl aber bei ean und herstellercode ->kann abweichen?
gehe mal davon aus das hier, wenn überhaupt, nicht das richtige kommt...

---------- Beitrag hinzugefügt um 10:30 ---------- Vorheriger Beitrag war um 10:20 ----------


ist schon ne schweinerei was hier mit kunden gemacht wird...
bei city pc wurde meine bestellung nach 2 std. storniert und der preis von 125 auf 244 gesetzt (1tag später auf 540€)
bei ebug bestätigt und mit verfügbar in meinem kontostatus angezeigt, bei der nachfrage heute - nicht verfügbar.
und beim 3. shop bezeichnungen können abweichen...
 
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Also wer interesse an so einem board hat kann sich gerne bei mir per PN melden. Ich habe mir eines vor einem Monat berstellt. Ausgepackt, gefreut und ins Regal gelegt :fresse:
Für 189 kann es euer sein. Rechnung ist vom 18.06.09
 
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also ich habe gestern bei 3 shops geordert... und binnen 2-3h hatte ich von 2 shops einen storno bekommen. beim 3 shop bisher nur die bestellbestätigung. mal schaun ob da was kommt.
 
Trotzdem muss die Bezeichnung stimmen, anbieter können ja auch keine 1024MB Grafikkarte verkaufen und hinterher kommt nur eine 512er an...
Wenn sie das nicht erbringen können, dann muss zumindest der Käufer komplett entlastet werden fals man das falsche Board oder so wieder zurückschicken muss.
 
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Trotzdem muss die Bezeichnung stimmen, anbieter können ja auch keine 1024MB Grafikkarte verkaufen und hinterher kommt nur eine 512er an...
Wenn sie das nicht erbringen können, dann muss zumindest der Käufer komplett entlastet werden fals man das falsche Board oder so wieder zurückschicken muss.

firefox da hast Du Recht, dass machen sie in diesem Fall sicherlich auch wegen Falschlieferung - zu dem Zeitpunkt ist das Geschäft spätestens durch die Lieferung - also durch Annahme - zustande gekommen.

Du bestellst - bekommst Bestellbestätigung( womit du nichts anfangen kannst) und jetzt erst wenn der Händler Liefert hat er seinen Willen bekundet den Vertrag mit dir einzugehen, was mit Lieferung der Ware bei Dir passiert, damit sollte der Vertrag rechtsgültig sein (im normal Fall)

alles andere was davor passiert, also deine Bestellung, Deine Überweisung, deine erhaltene Bestellbestätigung, spielt für ihn keine Rolle ,bis dahin ist es für beide Parteien nur eine Absicht.

Gruß rolle1112
 
der 3. Anbieter hat seit 5 tagen 2 stück an lager .... bei dem preis bestimmt nicht...ich habe dort heute morgen bestellt, spätestens jetzt sollte es eins weniger sein....also wird wohl nix mit Schnäppchen:(
Wenigstens weis ich jetzt bei welchen Anbieter ich mit Sicherheit nicht mehr bestellen werde...
 
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Das ist aber alles auch ganz komisch wenn ich bei den schotten reingehe steht bei City-PC ne grüne Ampel##

bei City-PC selbst wird es rot markiert

---------- Beitrag hinzugefügt um 18:57 ---------- Vorheriger Beitrag war um 18:51 ----------

Es reicht eine dezidierte Auftragsbestätigung (nicht zu verwechseln mit der Eingangsbestätigung der Bestellung), oder die Lieferung natürlich...

rechtlich ja, aber von der AB haste die Ware noch nicht !

Und sollte es wirklich nen Fehler bei denen sein und sie dann nicht liefern können, greifen ihre AGBs ! (meistens Ersatzlieferung)

Oder haste wegen nem MB für 100 Euro schon mal auf Erfüllung geklagt ?
 
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Es verschickt doch kaum noch ein Online eine echt AB. Es wird so gut wie überall mit "Bestellbestätigungen" gearbeitet.
Solche Fehler entstehen immer auf die selbe Art und Weise. Irgend ein Vorlieferant spielt dem Händler einen falschen Preis ein.
Der Händler selbt merkt erst etwas davon wenn die Bestellwelle kommt und ist hinterher auch noch der Dumme :fresse:
So etwas passiert leider immer wieder.
 
Mücke und Elefant................verhältnissmäßigkeit.........als Endkunde

10 GTX......zu Handelsüblichen Abgabestückzahlen oder als Gewerblicher, dann sieht die Sache anders aus, ist aber hier nicht das Thema

---------- Beitrag hinzugefügt um 19:53 ---------- Vorheriger Beitrag war um 19:48 ----------

Es verschickt doch kaum noch ein Online eine echt AB. Es wird so gut wie überall mit "Bestellbestätigungen" gearbeitet.
Solche Fehler entstehen immer auf die selbe Art und Weise. Irgend ein Vorlieferant spielt dem Händler einen falschen Preis ein.
Der Händler selbt merkt erst etwas davon wenn die Bestellwelle kommt und ist hinterher auch noch der Dumme :fresse:
So etwas passiert leider immer wieder.

Na ja bestes Beispiel ist der Unfall mit den LCD Displays in Asien gewesen, ich weiß jetzt nicht obs Dell war aber die haben wohl hundertausende verlust gemacht - ob das Absicht war oder nicht keine Ahnung bloß bei der Sache sind sie Ihre Rechner ja auch mit losgeworden.

Das würde bei uns so aber nicht laufen, ich meine die Größenordnung, die AGBs von den Inet-Händlern sind schon ziemlich gut
 
Eine dezidierte Auftragsbestätigung ist rechtsverbindlich und damit auch einklagbar... und wenn es 10 GTX295 zu je 100 EUR sind und man hat die dezidierte Auftragsbestätigung bekommen? Dann würde ich aber sowas von klagen und ich würde nicht verlieren... es gibt solche Fälle nur sind sie sehr sehr selten...

Deswegen steht ja auch in der Bestellbestätigung, dass sie nur den Eingang der Bestellung bestätigt und keine bindende Auftragsbestätigung ist sondern dass letztere nach Prüfung durch den Händler erst erstellt und gesondert versandt wird.
Hat fast jeder Händler so einen Passus drin, genau lesen bitte.
 
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Na ja bestes Beispiel ist der Unfall mit den LCD Displays in Asien gewesen, ich weiß jetzt nicht obs Dell war aber die haben wohl hundertausende verlust gemacht - ob das Absicht war oder nicht keine Ahnung bloß bei der Sache sind sie Ihre Rechner ja auch mit losgeworden.

Das würde bei uns so aber nicht laufen, ich meine die Größenordnung, die AGBs von den Inet-Händlern sind schon ziemlich gut

Naja in dem Fall hat wohl ein Praktikant bei Dell ein Tipfehler gemacht. Ich meinte jetzt eher solche Beispiele wo mehrerer Händler in Deutschland ein solches vermeintliches Angebot haben.

---------- Beitrag hinzugefügt um 11:26 ---------- Vorheriger Beitrag war um 11:21 ----------

Dezidierte Auftragsbestätigung = rechtskräftige/bindende Auftragsbestätigung

Nicht mehr und nicht weniger...

Du hast ja absolut Recht. Aber wo erhälst Du den bitte sehr noch eine echte Auftragsbestätigung? So gut wie jeder Onlineversender ist mit den Auftragsbestätigungen schon auf die Nase gefallen. Deswegen haben die doch alle umgestellt. Und daher kommen Kaufverträge eigentlich nur noch mit dem Versand der Ware zu Stande. Bis dahin sind Sie auf der sicheren Seite und können mit der Bestelltung machen was Sie wollen. :eek:
 
Naja in dem Fall hat wohl ein Praktikant bei Dell ein Tipfehler gemacht. Ich meinte jetzt eher solche Beispiele wo mehrerer Händler in Deutschland ein solches vermeintliches Angebot haben.

---------- Beitrag hinzugefügt um 11:26 ---------- Vorheriger Beitrag war um 11:21 ----------



Du hast ja absolut Recht. Aber wo erhälst Du den bitte sehr noch eine echte Auftragsbestätigung? So gut wie jeder Onlineversender ist mit den Auftragsbestätigungen schon auf die Nase gefallen. Deswegen haben die doch alle umgestellt. Und daher kommen Kaufverträge eigentlich nur noch mit dem Versand der Ware zu Stande. Bis dahin sind Sie auf der sicheren Seite und können mit der Bestelltung machen was Sie wollen. :eek:

Genau so ist es Nvidiateufel, und dann gibt es ja noch den Passus - Irrtümer vorbehalten -

Interessant ist dabei wenn die Ware das Haus des Händlers verläßt auf wem ab da die Gefahr übergeht ?

Grüße Rolle1112
 
Auf Dich als Kunden selbst nach BGB.

Aufwachen Jungs: Kein gewinnorientiertes Unternehmen gibt Ware weit unter EK ab wenn es sich vermeiden lässt.

Man kann nur hoffen das der Fehler nicht auffällt.

Da laut den meisten SHOP AGBs der Kaufvertrag erst mit Lieferung zustande kommt habt Ihr überhaupt keine rechtliche Handhabe.

Die Betreiber der Online-Shops haften nicht für Fehler auf den Websites anderer.
 
Auf Dich als Kunden selbst nach BGB.

Aufwachen Jungs: Kein gewinnorientiertes Unternehmen gibt Ware weit unter EK ab wenn es sich vermeiden lässt.

Man kann nur hoffen das der Fehler nicht auffällt.

Da laut den meisten SHOP AGBs der Kaufvertrag erst mit Lieferung zustande kommt habt Ihr überhaupt keine rechtliche Handhabe.

Die Betreiber der Online-Shops haften nicht für Fehler auf den Websites anderer.

Das hab ich ja auch vorher gesagt und dann wiederum was anderes, aber man soll ja bekanntlich die Hoffnung nicht aufgeben und einfach ausprobieren. Jedenfalls sollte man den Händler schon daraufhinweisen da genau durch solche kleinen Probleme einige Firmen/Händler gern sich verabschieben.
 
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