Fahrverbot umgehen?

Möglichkeit 1: du kannst immernoch sagen, du bist nicht gefahren sondern Person xy... Vorzugsweise jemand der dir ähnlich sieht... Der bekommt dann Punkt und Strafe ( kannst du ihm ja wieder geben).
Da er ja bereits den Bußgeldbescheid in den Händen hat ist es dafür zuspät sowas kann man versuchen wenn man den Anhörungsbogen hat aber nicht jetzt mehr, da bist du ganz schnell im Bereich des § 164 Falsche Verdächtigung was eine Straftat darstellt.

Allgemein ist der Tip die letzten 2 Jahre deutlich gefährlicher geworden weil die FSST inzwischen eigentlich bei jeden Bußgeldbescheid den angegebenen Täter per Paßbildabgleich überprüfen.
Und wenn das dann nicht stimmt wird von der FSST und sich der anbeliche Täter nicht selber eingetragen hat werden dann noch Ermittlungen gegen den §164 gestartet.

Vor 20 Jahren mußte man sich schon sehr doof anstellen wenn man wirklich ein Fahrverbot angetreten hat aber die letzten Jahre wird die Luft sehr dünn beim 'kreativen' Punkte/Fahrverbot verschieben.
Was auch kein wunder ist nachdem es sogar Argenturen gegeben hat die Punkte und Fahrverbote 'verkauft' hatten.
 
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Wer innerorts 30 km/h zu schnell ist dürfte keinerlei Möglichkeit haben das Fahrverbot zu umgehen und müsste -in meinen Augen- zwingend zu einer MPU bevor er den Lappen wiederbekommt. Sowas unverantwortungsloses freikaufen zu können ist eine absolute Frechheit! Job hin oder her, dass muss einem vorher bewusst sein.
 
Nö, ich bin zum Beispiel in einer 30er Strecke 59 gefahren, einfach weil ein Baum das Schild verdeckt hat und ich ortsfremd war... Und ich würde geblitzt.

Soll ich deswegen zur MPU ? Ich glaube nicht Tim.

Genauso gibt es auch tolle Strecken in Berlin, die vorher 70 waren und jetzt 50 und mittendrin eine 30er Strecke... Da biste Mal schnell 40kmh zu schnell...
Und einfach nur weil von gestern zu morgen was geändert wird ohne Ankündigung...

Zumal es danach wieder mit 70 weiter geht...

Da bin ich nicht geblitzt worden aber könnte anderen durchaus passieren, wenn man da jeden Tag fährt und das aus der Erfahrung heraus handhabt wie immer



freundliche Grüße :)
 
Wir können jetzt 1.001 Beispiele bringen. Nützlich ist das für den TE hier dennoch nicht.
Ist doch alles gesagt ...
1.) Rechtsbeistand nehmen
2.) Umwandlung der Strafe anfragen
 
Nö, ich bin zum Beispiel in einer 30er Strecke 59 gefahren, einfach weil ein Baum das Schild verdeckt hat und ich ortsfremd war... Und ich würde geblitzt.

Soll ich deswegen zur MPU ? Ich glaube nicht Tim.

Genauso gibt es auch tolle Strecken in Berlin, die vorher 70 waren und jetzt 50 und mittendrin eine 30er Strecke... Da biste Mal schnell 40kmh zu schnell...
Und einfach nur weil von gestern zu morgen was geändert wird ohne Ankündigung...
Beide Fälle sind begründbar und idR auch nachher noch nachvollzieh- bzw. sogar beweisbar.

Ebenso sind sie konträr. Das eine Beispiel nimmt an, dass du ortsfremd bist, das andere, das du heimisch bist.
Ortsfremd alleine bringt gar nichts, da muss ein Schild schon wirklich verdeckt gewesen sein. Kann auch ein LKW davor gestanden haben. Musst nur einen Zeugen finden, ein Beweisfoto von einem verdeckten Schild, das man eben deswegen nicht gesehen hat, hat man dagegen eher nur selten. Nur weil du irgendwo nicht heimisch bist, ist es dir nicht erlaubt Schilder zu "übersehen" (auch wenn das dort sicherlich schneller mal vorkommt).
Das du irgendwo 70 fährst wo heute auf einmal nur noch 30 erlaubt sind, kann nur vorkommen, wenn du eine Strecke regelmäßig fährst und es daher schon Gewohnheit ist. Damit kommt man wohl sogar recht gut durch, wenn die Beschilderung erst vor kurzem geändert wurde (<3 Monate was ich so gehört habe). Ich kenne viele Stellen, wo in den letzten 10 Jahren die Geschwindigkeitsbegrenzung runter gesetzt wurde, aber das aus 70 gleich 30 wird, habe ich noch nie gesehen oder gehört (und wenns wegen ner Baustelle ist, willst du dich ja wohl nicht mit "übersehen" rausreden?). Meist wurde da von 80 auf 100, von 60, 70 auf 50 oder von 50 auf 30 reduziert. Eigentlich immer maximal 20km/h weniger, also selbst wenn du mit der alten Geschwindigkeit durchfährst, gibts nur ein Bußgeld. Wenn man allerdings zu den notorischen "grundsätzlich 20km/h schneller als erlaubt"-Fahrern gehört, dann wirds ggf. eng.

BTT: Ab zum Anwalt, eine Rechtsschutzversicherung hast du ja anscheinend (Verkehrsrechtsschutz muss halt dabei sein), und die hat man uA. ja genau für sowas.
 
Beim ersten war ich ortsfremd, daher geblitzt, das zweite ist mir bekannt und da ist mir ja nichts passiert, aber anderen passiert das vielleicht doch, weil sie eben nicht gucken..

Es wurde von 70 auf 50 gesenkt... Und in der 50er Zone gab es eine 30er Zone... Und das ist eben Mies... Wurde aber abgeschafft und ist nur noch durchgehend 50... Dennoch wurde zuvor in der 30er Zone gut Geld gesammelt ... Zumindest stand da jeden Tag ein schöner Bus , der Fotos gemacht hat :)

freundliche Grüße :)
 
Wo ist das Problem? Wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung geändert wird, stehen da auch entsprechende Schilder die man bei aufmerksamer Fahrweise bemerken und beachten kann.
 
Bei den ganzen Vorschlägen hier fehlt aber der Hinweis, sofern es nicht schon zulange her ist, einen Fachmann (Anwaltsbekannter) die gesamte Messung prüfen zu lassen.
Es gibt doch immer wieder Meldungen über falsch ein-/aufgestellte Messgeräte. Oder der Laser der zwischen 2 hintereinander fahrenden Objekten springt und so Fehlmessungen erfasst.
 
Bei den ganzen Vorschlägen hier fehlt aber der Hinweis, sofern es nicht schon zulange her ist, einen Fachmann (Anwaltsbekannter) die gesamte Messung prüfen zu lassen.
Es gibt doch immer wieder Meldungen über falsch ein-/aufgestellte Messgeräte. Oder der Laser der zwischen 2 hintereinander fahrenden Objekten springt und so Fehlmessungen erfasst.

Eben, merkt man doch schon bei den "normalen" Infotafeln, die einem Anzeigen, wie schnell man fährt... - zumal deren Abweichung auch gigantisch ist - soll ja auch eher ein "Hinweis" an den Fahrer sein, bzw. eine Möglichkeit für die Verkehrsüberwachung, nach Auswertung der Messdaten, ob sich an der Stelle ggf. eine Zahlstation rechnet.

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zu dem Beispiel mit geänderten Geschwindigkeitsbereichen: da wird nicht heute das Schild ausgetauscht und am selben Tag oder morgen dann gemessen - das lässt man eine Zeit lang erst mal laufen, damit man das ggf. bemerkt - ich weiß ja nicht wie das bei euch so ist, bei uns in Niederbayern, war das bei der Änderung der Beschilderung so, das die neuen unterhalb der alten angebracht wurden, und die alten dann mit einem Sack verhült wurden - so erkennt man dann auch, das dort eine Änderung statt gefunden hat - in einem anderen Abschnitt, hat man die 80 und darauf folgenden 60er Schilder verhült und dazwischen neue 70er aufgestellt - nach rund 2 Monaten waren dann da auch die alten Schilder samt Halter weg.

Das sollte als Umgewöhnungszeit mehr als ausreichen.
 
!Ein Härtefall kann etwa dann angenommen werden, wenn es sich bei dem Verkehrssünder um einen Berufskraftfahrer handelt. Eine entsprechende Fahrerlaubnismaßnahme könnte für diesen existenzbedrohend sein, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund dessen wahrscheinlich ist. Bei betroffenen Fahrern stimmt das Gericht häufig zu und lässt das Fahrverbot umwandeln." (Fahrverbot in Geldbuße umwandeln? | Bussgeldkataloge.de)

Ich bin ja berufskraftfahrer und könnte meiner Arbeit nicht nachgehen, gekündigt werde ich zwar warscheinlich nicht aber das kann man ja nicht wissen. Was würdet ihr mir empfehlen? anwalt einschalten oder mir jemanden suchen, der das auf sich nimmt?


mein bruder ist fernfahrer und hat vor ein paar jahren seinen führerschein nicht wiederbekommen, er ist 2 jahre lang zu fuß unterwegs gewesen. das hat niemanden gejuckt, aber wir wissen auch nicht genau, worin seine beweislast lag. du musst einfach das glück haben, an die richtige staatsperson zu kommen.

was du tun kannst, wenn es fehl schlägt: nimm das fahrverbot an, mach unbezahlten urlaub bei deiner firma für den zeitraum und nimm die bittere pille einer kurzzeitigen beruflichen umstrukturierung. danach kehrst du wieder in deinen beruf zurück. oder dein chef hat vielleicht ne schreibtisch-tätigkeit.
 
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