Da er ja bereits den Bußgeldbescheid in den Händen hat ist es dafür zuspät sowas kann man versuchen wenn man den Anhörungsbogen hat aber nicht jetzt mehr, da bist du ganz schnell im Bereich des § 164 Falsche Verdächtigung was eine Straftat darstellt.Möglichkeit 1: du kannst immernoch sagen, du bist nicht gefahren sondern Person xy... Vorzugsweise jemand der dir ähnlich sieht... Der bekommt dann Punkt und Strafe ( kannst du ihm ja wieder geben).
Allgemein ist der Tip die letzten 2 Jahre deutlich gefährlicher geworden weil die FSST inzwischen eigentlich bei jeden Bußgeldbescheid den angegebenen Täter per Paßbildabgleich überprüfen.
Und wenn das dann nicht stimmt wird von der FSST und sich der anbeliche Täter nicht selber eingetragen hat werden dann noch Ermittlungen gegen den §164 gestartet.
Vor 20 Jahren mußte man sich schon sehr doof anstellen wenn man wirklich ein Fahrverbot angetreten hat aber die letzten Jahre wird die Luft sehr dünn beim 'kreativen' Punkte/Fahrverbot verschieben.
Was auch kein wunder ist nachdem es sogar Argenturen gegeben hat die Punkte und Fahrverbote 'verkauft' hatten.