Festplatten zurückgeschickt und Abzug für gebrochenes Siegel kassiert?

Darf man fragen wo du gekauft hast, den Händler werde ich mir auf jeden Fall mal merken!
 
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iamunknown schrieb:
Darf man fragen wo du gekauft hast, den Händler werde ich mir auf jeden Fall mal merken!
Da ich noch auf eine kulante Lösung mit dem Händler hoffe, poste ich den Namen jetzt noch nicht öffentlich. Sollte sich eine kulante Lösung nicht finden, werde ich so oder so einen neuen Thread darüber eröffnen. Schließlich sollen alle Forumdeluxx User wissen, welcher Shop fair ist und welcher nicht.
 
Hm ist zwar jetzt etwas älter aber normal heisst es amn darf die Ware ausprobieren. Natürlich wie ein rohes Ei behandeln.
Es hiess ja am Anfang die Platte war nichtmal eingebaut.
Ich mein sowas würd eich vorsichtig neben den rechner legen und testen.

Ich hatte mal vor 3 Jahren was mit W-Lan getestet und es dann zurück geschickt. Bekam das volle Geld zurück (Alternate)

Klar gegen Betrügereien ala ich kaufe 10 und will nur 1 habe ich auch was, aber das ist finde ich der grosse Vorteil beim Onlinekauf, das man die Ware wieder zurückschicken kann nach dem testen. Klar der günstigere preis kommt noch dazu.
Ich mein wer sowas einzeln kauft der hat schon etwas Plan und braucht nicht zu wissen, wie man sowas einbaut.
MF hat wie ich selber schon gesehen habe und schonmal einer geschrieben hat öfters günstigere Ware.

Das ist aber irgendwo auch das Prob der Händler.
Ich glaube auch das MF schon noch genug verdient selbst wenn die Platte zurück kommt.
Eien Festplatte beim Händler um die Ecke kostet 100€, weil er sie ja einzeln kauft mehr oder weniger und das vom Grosshandel.
MF sagt dann einfach dem Hersteller sie brauchen eine Charge von 2000 Stück und shcon haben die den EK Preis von 75 oder so.
Dann verkaufen die für 85 und alle freuen sich.
 
Danke für deine Meinung. Die Sache mit MF ist schon durch.
Jetzt habe ich mit einem anderen Händler ein neues Prob.
 
FNBalu schrieb:
Eien Festplatte beim Händler um die Ecke kostet 100€, weil er sie ja einzeln kauft mehr oder weniger und das vom Grosshandel.
MF sagt dann einfach dem Hersteller sie brauchen eine Charge von 2000 Stück und shcon haben die den EK Preis von 75 oder so.
Dann verkaufen die für 85 und alle freuen sich.

Also gerade Festplatten lohnen sich über Versand nunmal gar nicht, die kosten bei mir lokal gerade 3€ mehr, da zahle ich per Versand mit Porto mehr und habe evtl. noch Scherereien.

Zurückschicken/-geben tu ich nur Ware, die defekt ist und das sollte hier auch jeder im eigenen Interesse auch tun, denn sonst steigen die Preise. Ich informiere mich vorher sehr genau, was ich will und was ich brauche.

Was in diesem Zusammenhang "testen" bedeutet, keine Ahnung....:rolleyes:

@Jedi

Jetzt bitte nicht persönlich nehmen, aber

Jedi schrieb:
Danke für deine Meinung. Die Sache mit MF ist schon durch.
Jetzt habe ich mit einem anderen Händler ein neues Prob.

meinst du nicht, dass wenn du Probleme mit mehreren unterschiedlichen Händlern hast, das Problem nicht eher auf der Abnehmerseite besteht? :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
FNBalu schrieb:
Hm ist zwar jetzt etwas älter aber normal heisst es amn darf die Ware ausprobieren. Natürlich wie ein rohes Ei behandeln.
Es hiess ja am Anfang die Platte war nichtmal eingebaut.
Ich mein sowas würd eich vorsichtig neben den rechner legen und testen.

Ich hatte mal vor 3 Jahren was mit W-Lan getestet und es dann zurück geschickt. Bekam das volle Geld zurück (Alternate)

Klar gegen Betrügereien ala ich kaufe 10 und will nur 1 habe ich auch was, aber das ist finde ich der grosse Vorteil beim Onlinekauf, das man die Ware wieder zurückschicken kann nach dem testen. Klar der günstigere preis kommt noch dazu.
Ich mein wer sowas einzeln kauft der hat schon etwas Plan und braucht nicht zu wissen, wie man sowas einbaut.
MF hat wie ich selber schon gesehen habe und schonmal einer geschrieben hat öfters günstigere Ware.

Das ist aber irgendwo auch das Prob der Händler.
Ich glaube auch das MF schon noch genug verdient selbst wenn die Platte zurück kommt.
Eien Festplatte beim Händler um die Ecke kostet 100€, weil er sie ja einzeln kauft mehr oder weniger und das vom Grosshandel.
MF sagt dann einfach dem Hersteller sie brauchen eine Charge von 2000 Stück und shcon haben die den EK Preis von 75 oder so.
Dann verkaufen die für 85 und alle freuen sich.
Glaube nicht, dass Mindfactory direkt beim Hersteller kauft!
Außerdem gibt es nicht nur Kosten von einem Widerruf sondern auch Gewährleistung! Noch dazu sind die 10€ nicht Gewinn, da kommen noch Personalkosten (in DE nicht gerade wenig), Internetauftritt, Steuern, etc. drauf!
 
Wollte es halt nur mal gesagt haben. Ich habe alles gelesen und wusste auch das es wieder was neues gibt.

Beispiel: Seagate 250er Platte Sata II
Kostet bei mir bei einem Händler um die Ecke, naja auch Internetversender 129€
Schaue ich bei Geizhals.at dann find eich Angebote für 93€. Klar den günstigsten nehme ich nicht soll schon etwas grösser sein der Laden zwecks Garantieansprüche also kommt Mix Computer in Frage mit 104€ Klar etwas Porto drauf etc.
Bin ich bei 110€ und habe somit schonmal knappe 20€ im Sacke.
Jetzt brauche ich aber 8 Platten. Da bin ich Ruckzuck bei 230-240€ ersparnis was dann wiederum nicht wenig ist und wo ich dann auch mal eine 2 Wöchige Austauschdauer hinnehme.
Ich werde natürlich die 300er nehmen, aber es war halt ein Beispiel.

Mich würde der Shop aber auch mal interessieren der da muckt.
Ist halt immer eine Sache wie man da auftritt.
So ein MfG am Ende kann schon Wunder bewirken.

Mit Freundlichkeit kommt man immer weiter
 
Das war ja klar, obwohl:

Das sich der Gedanke jetzt aufdrängt, kann sein. Und das kann ich sogar verstehen. Ich bestelle jetzt schon seit Jahren meine Hardware im Internet und bin zu 99,00 % zufrieden.

Ganz simpel ist es einfach so, dass ich nur zwei Böcke nacheinander geschossen habe. Meine Onlinekauferfahrungen sind ansonsten durch die Bank weg gut.

Deine Bedenken sind daher ganz ehrlich und selbstkritisch betrachtet nicht das Problem.


Franzose schrieb:
@ FNBalu
Glaube ich, dass dich das interessiert, aber wiegesagt: Noch baue ich auf eine kulante Lösung mit dem Händler. Zu dem freundlich: Ich war in meinen bisherigen Schreiben sehr freundlich UND entgegenkommend. Dennoch wollte der Händler meinen Wünschen bis dato nicht nachkommen. Daher werde ich morgen den GF dieses "Geschäfts" anrufen und versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen.

@Jedi

Jetzt bitte nicht persönlich nehmen, aber
meinst du nicht, dass wenn du Probleme mit mehreren unterschiedlichen Händlern hast, das Problem nicht eher auf der Abnehmerseite besteht? :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Franzose schrieb:
@Jedi

Jetzt bitte nicht persönlich nehmen, aber



meinst du nicht, dass wenn du Probleme mit mehreren unterschiedlichen Händlern hast, das Problem nicht eher auf der Abnehmerseite besteht? :rolleyes:
Glaube ich auch kaum, habe bei vielen Händlern gut bis sehr gute oder sogar hervorragende Erfahrungen gemacht bei 2 allerdings auch sehr, sehr schlechte.
Und ich habe für mehrere k-€ bestellt.
 
Auf mehrere k-€ komme ich mittlerweile auch. Aber eben auf mehrere Händler verteilt.
 
Jedi schrieb:
Auf mehrere k-€ komme ich mittlerweile auch. Aber eben auf mehrere Händler verteilt.
Ups, war etwas unglücklich formuliert. War natürlich auch auf mehrere Händler verteilt, so viel Kohle hatte/habe ich als Schüler/Student dann doch wieder nicht :d.
 
Eines möchte ich nochmal ergänzen:

Mindfactory verpackt seine Festplatten SUPER.
Das ging mir mit einem anderen Lieferanten die Tage ganz anders.

Was die Verpackung von HDDs angeht, ist MF sein Geld wert!!!
 
Dann schmeiss doch mal den Namen des Lieferanten in den Raum, denn so bringts niemandem richtig ewas.
 
Dazu möchte ich dem Lieferanten erstmal die Möglichkeit geben, sich dazu zu äußern / mir etwas anzubieten. Sonst hätte ich es ja gleich gesagt.
 
@Jedi:

Soweit ich das kenne reicht es wenn du das Paket am 14. Tag abschickst. So würde ich jedenfalls das Gesetz deuten und ich bin bis jetzt damit noch nie auf die Nase gefallen. Bei solchen "knappen" Angelegenheiten gibt es natürlich immer wieder Händler die versuchen sich quer zu stellen, aber das ist ja mittlerweile fast normal geworden.
Hoffe, dass sich die Sache schnell und problemlos aufklären lässt. Falls dies nicht der Fall sein wird und du hier zu dem Thema einen neuen Thread aufmachst bitte ich dich vorher schonmal sachlich zu bleiben damit hier nicht schon wieder das Gehetze auf irgendeinen Händler los geht.
 
Der Thread hätte auch schon dicht gemacht werden können.
Ich wollte bei der kleinen Kritik an MF auch mal das positive herauskehren.
Das das gute Verpacken der Festplatten alles andere als Standard ist, habe ich ja jetzt gesehen. Deshalb nochmal ein dickes Lob an MF.

Was den anderen Shop angeht, werde ich die Platten wohl behalten.
Die eine tut seit ein paar Std. klaglos ihren Dienst. Vielleicht mache ich zur Sicherheit nochmal einen DFT wenn das System umgezogen ist. Die andere Platte ist ja für meinen Kumpel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun darf ich auch mal :d

Leider ist es nunmal Fakt, das sehr viele das Recht auf Widerruf, welches vom Gesetzgeber jedem Endverbraucher im Sinne des BGB eingeräumt wird, schamlos ausnutzen. Man bestellt Ware einfach nur um selbige zu testen und wenn man sich das Beste rausgepickt hat schickt man den scheiss einfach wieder zurück.

Alleine wenn ich mit hier diverse OC-Versuche in den jeweiligen Threads so anschaue dann weiss ich genau warum ich solche Art von Waren nicht mehr verkaufe. Man bestellt 5 CPU und testet und die Beste behält man - die anderen 4 schickt man einfach zurück - alles schon mitgemacht.

Es mag sich zwar nicht jeder so verhalten aber das 14tägige Widerrufsrecht ist kein Freifahrtsschein wie manche hier denken. Das Widerrufsrecht wurde gemacht um dem Endverbraucher die Möglichkeit zu geben die Ware welche er sich nicht ansehen kann zu Begutachten und bei nichtgefallen zurückzugeben, nicht mehr und nicht weniger.

Generell gilt:

Ware darf lediglich so, wie in einem Ladgengeschäf, getestet werden und es darf keine reguläre Inbetriebnahme vorhanden sein jedoch ist hierbei das Problem: Was ist die reguläre Inbetriebnahme?!?

Bei deinem ersten Fall mit MF bin ich als Händler der Ansicht das es keine reguläre Inbetriebnahme war wobei wir mal die Funktionalität von einem RAID0 außer acht lassen ;)

Zu deinem 2ten Fall. Es kommt darauf an wann genau die Ware angenommen worden ist. Hierbei zählt auch wenn es sich kleinkarriert anhört die Uhrzeit. Wenn um eine Sekunde überschritten 14Tage nach Erhalt +1 Sekunde - pech gehabt. Hier würde ich auch den Widerruf ablehnen. Weiterhin gebe ich zu bedenken das wenn man die Ware so lange in Besitz hat kaum sagen kann man wollte nur testen - hier ist eine Wertminderung absolut angemessen. Diese beläuft sich meist auf 5-20% je nachdem wie der Shop drauf ist ;)

Ein weiteres Problem besteht darin, das sehr viele Shops von den Preissuchmaschinen überhaupt die Bestellungen erhalten und mit jedem klick auf den Link bezahlt man bis zu 73cent (netto) auch wenn der Kunde nur schauen möchte und nichts kauft, man kaum einen Kunden verärgen möchte auch wenn man im Recht ist denn eine schlechte Bewertung bei geizhals.at folgt. Und um ehrlich zu sein habe ich auch schon mehrfach ein Auge zugedrückt dabei - eben aus besagtem Grund jedoch lasse auch ich mir nicht alles von jedem gefallen.

Kunde kauft ein Notebook, per Express, schickt es nach 3 Tagen zurück. Paket kommt an und als erstes muss ich feststellen das der Karton beschädigt ist (Tragelasche fast herausgerissen). Da ich jedem meiner Kunden die Möglichkeit gebe hierzu Stellung zu beziehen kam folgendes zurück:

falls der Karton eingerissen sein sollte geht dies wohl auf meine Kappe, da die Ware den Anschein erweckte, dass ich der erste war der sie ausgepackt hat.

Kunde gibt es zu und ich habe anstelle von 10% lediglich 5% abgezogen - Kulanter Weise.

Daurf hin kam dieser Satz...

2. Anstatt wertvole Zeit in untenstehende E-Mail zu investieren, hätte ein nachhaltig denkender Händler, auf meine verärgerte Reaktion hin angeboten z.B. die Hälfte der Kosten zu übernehmen, oder dem Kunden sonstwie entgegen zu kommen. Und glauben Sie mir: Das gibt es wirklich und ist mir bei dem einzigen Mal, dass ich in den letzten Jahren etwas retour schicken musste - dort ging es ebenfalls um eine solche Lapalie - tatsächlich passiert.

Kunde kauft Ware im Wert von 1200 EUR und beschädigt selbige und besitzt auch noch die Dreistigkeit zu sagen das ich einen teil der von Ihm verursachten Schäden aufkommen muss - man ist Kulant und verlangt keine 10% sondern lediglich nur 5% - weiterhin wurde mir angedroht das ich den Abzug bereuen werde und prompt kam natürlich die Bewertung bei geizhals.at nur um sich über seine eigene Inkompetenz luft zu machen...

Ja, solche Kunden gibt es auch und hierbei wären auch 20% angemessen gewesen, schliesslich bin ich kein Hampelmann.

aber zum Glück verkauf ich keine HDDs oder CPUs - hab auch mit den Notebooks eh genug am Hut.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ mediafrost
Allem bis zum letzten Absatz kann ich kommentarlos zustimmen.

Was denn letzten Absatz angeht:
Das waren soweit ich mich erinnere zwei Ram Riegel von HPM Computer.
Auf meinem AN8 brachten die nicht ihre 250Mhz für die sie spezifiziert waren.
Der Memtest warf auch Fehler aus. Ich habe lange damit rumgespielt aber am Ergebnis hat sich nichts geändert. Dann habe ich am 14.Tag ABGESCHICKT und den Widerruf erklärt, da ich mittlerweile der Meinung war, dass andere RAM besser zu dem Board passen. Wollte aber erstmal mein Geld wieder.

Erst haben Sie mir geantwortet, dass die Ware für den Widerruf zu spät eingegangen sei. Man teste die RAMs aber jetzt für mich und würde sich wider melden. Ergebnis: Die RAMs waren ANGEBLICH in Ordnung. Mit welchem Board haben sie allerdings nicht verraten. Die Rams wollte ich natürlich nicht zurück; liefen bei mir ja nicht. Jetzt saß ich in der Falle. Sie haben mir dann geben Abzug von 10-15% (schaue ich nochmal nach) eine Wandlung angeboten in Verbindung der Speicher, die jetzt ideal für mich schienen.
Die kamen auch und die Gutschrift für die Differenz auch; wenn auch erst nach Wochen. Das erste neue Speicherset war dann wieder kaputt. Diesmal konnte man den Defekt aber sofort bestätigen und ich erhielt ein neues Kit.
Das läuft super; seit Monaten.

Ich habe mal einen Prof. Dr. für Wirtschaftsrecht gefragt, wann den die 14 Tage Widerrufsfrist als eingehalten gilt.
Klare Aussage: Die Abgabe beim Paketshop / Poststempel ist ENTSCHEIDENT!
Wenn das am 14. Tag erfolgt gilt der Widerruf als rechtzeitig ausgesprochen und ist GÜLTIG. Alles andere entspräche nicht der Richtigkeit.

In diesem Sinne,

Jedi
 
Habe das selbe geschrieben und ja es kommt auf den Poststempel an. Sofern ein Kunde die Ware auf den letzten Drücker zurückschickt gehe ich sogar soweit und rufe bei dem Logistikunternehmen an und erfrage die Uhrzeit der Aufgabe.

Kunde muss den Widerruf in Textform (telefonisch reicht nicht) oder durch Rücksendung der Ware ausüben. Wird der Widerruf durch Erklärung ausgeübt, sind die Fristen für ZAHLUNGS-Ansprüche für den Unternehmer und seit 8.12.2004 auch für den Verbraucher in § 357 Abs. 1 S. 2 BGB auf 30 Tage festgesetzt. Eine Frist für die HERAUSGABE der Ware ist gesetzlich nicht definiert.

Da sich mit Ausübung des Widerrufsrechtes der Kaufvertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umwandelt, sind die Hauptpflichten auch bei Rückabwicklung Zug-um-Zug abzuwickeln (§ 348 BGB). D.h., die Rückerstattung des Kaufpreises kann verweigert werden, wenn die Ware nicht zurück gegeben wird.

Verweigert der Kunde die Herausgabe, muss er notfalls auf Herausgabe verklagt werden. Dies kann verhindert werden, indem statt des Widerrufsrechtes ein Rückgaberecht eingeräumt wird, bei dem sich der Kunde nur durch Rücksendung der Ware vom Vertrag lösen kann.

Nach § 346 Abs. 4 BGB kann bei Verletzung einer Pflicht aus dem Rückgewährschuldverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen auch Schadensersatz verlangt werden.

Die Ware muss einfach Rechtzeitig abgeschickt werden :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Jedi schrieb:
Ich habe mal einen Prof. Dr. für Wirtschaftsrecht gefragt, wann den die 14 Tage Widerrufsfrist als eingehalten gilt.
Klare Aussage: Die Abgabe beim Paketshop / Poststempel ist ENTSCHEIDENT!
Wenn das am 14. Tag erfolgt gilt der Widerruf als rechtzeitig ausgesprochen und ist GÜLTIG. Alles andere entspräche nicht der Richtigkeit.
und warum hast du es dann nicht geltend gemacht und gibst dich mit abzügen zufrieden? das ist doch genau wie bei der telekom...

bei angeblichen anschlussbefreiten aktionen wurden schon oft eben diese berechnet und auf anfrage sofort rückgängig gemacht...

sprich die telekom geht auf dummenfang und berechnet die gebühren, sobald man aber einspruch einlegt nimmt man diese umgehend zurück...

aber was meinste wieviele sich da nicht rühren? und somit hat dann die firma mehr geld eingenommen...

sozusagen ein eigentlich rechtswidriger verwaltungsakt...der aber ja allgemein gültig ist, es sei denn der einzelne reicht einspruch ein, dann wird die rechtswidrigkeit für den einspruchlegenden aufgehoben!
 
Zuletzt bearbeitet:
von was bitte sprichst du nun ?

Edit:

Ein Händler darf sehr wohl Ware verkaufen welche aus einem Widerruf stammt und das als Neuware sofern der Zustand einwandfrei ist. Was ein Händler nicht darf ist, die Ware als Neuware zu verkaufen wenn er eine Wertminderung geltend gemacht hat. Sofern dies geschehen ist muss die Ware gekennzeichnet werden. Wird die Ware dennoch als NEU und OVP verkauft macht der Händler sich strafbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es sich um ein Produkt handeln, dass vom Hersteller direkt verschweißt ist dann gilt dieses Produkt nur als neu wenn es auch eingeschweißt ist.
 
@ Warhead:
Beim 1. defekten Speicher (Crucial Ballistix Tracer) stand ja nun Aussage gegen Aussage, ob das Kit defekt ist, oder nicht. Ich hatte, wie ich nachher herausgefunden habe, aber doch rechtzeitig abgeschickt. Damals habe ich mir aber gesagt: Wenn du schon immer alles auf den letzten Drücker machst, musst du dich auch nicht wundern, wenn es mal nicht klappt. Ich habe dann in den sauren Apfel gebissen und beschlossen, dort (HPM) nichts mehr zu bestellen. Das war mir echt zu nervig.

@ mediafrost:
Dann ist ja alles klar.
 
mediafrost schrieb:
von was bitte sprichst du nun ?

Edit:

Ein Händler darf sehr wohl Ware verkaufen welche aus einem Widerruf stammt und das als Neuware sofern der Zustand einwandfrei ist. Was ein Händler nicht darf ist, die Ware als Neuware zu verkaufen wenn er eine Wertminderung geltend gemacht hat. Sofern dies geschehen ist muss die Ware gekennzeichnet werden. Wird die Ware dennoch als NEU und OVP verkauft macht der Händler sich strafbar.

Einwandfreier Zustand ist für mich versiegelt und unbenutzt. Wenn ich Neuware kaufe und dann irgendwelche Dellen oder Fingerabdrücke darauf sehe, kotzt mich das echt an.
 
Bei Dellen und Fingerabdrücken gehe ich mit... Aber ein gebrochenes Siegel juckt mich nicht, so lange die Wahre ihren Zweck erfüllt. Eine Formatierte HDD möchte ich auch nicht als Neuwahre bekommen.

Ich hab auch schon eine GraKa, HDD, Netzwerkkarte, Raidkarte und Mainboard schon einmal geöffnet als Neu bekommen... hab keine Probleme damit gehabt und auch keinen Aufstand gemacht... Probleme hatte ich bisher nur mit "echten" neuen Sachen... eigenartig. Aber man sollte auch ne Grenze ziehen und nicht alles auf die Goldwage legen.

HDDs finde ich kritisch... Aber ohne Einbauspuren oder ähnlich hab ich kein Problem.

Mittlerweile kaufe ich "heikele Sachen" in nem Ladengeschäft und beschränke mich nur bei unproblematischen Sachen auf das Onlinekaufen.
z.B. TFT... inkl. Fehlerprüfung erwarte ich eine schon geöffnete Box.

Was ich sagen will, wir (die Kunden) sind selbst schuld... das ewige suchen nach nem 1ct günstigeren Anbieter... ich glaube, deshalb kalkulieren viele Händler so knapp und sparen sich den Support. ...da sollten auch wir Kunden die Erwartungen nicht so hoch ansiedeln.
 
Was ich sagen will schrieb:
und das genau ist der grund warum ich die meisten sachen beim pc laden in meiner stadt kauf, vorallem teurer sachen und für den service wenn etwas kaputt ist zahle ich gerne 5€ mehr weiss aber dann das ich es auch wieder seh oder gleich ersatz bekomme
 
Prophet [HWLUXX] schrieb:
Wenn es sich um ein Produkt handeln, dass vom Hersteller direkt verschweißt ist dann gilt dieses Produkt nur als neu wenn es auch eingeschweißt ist.

Bis zum 31.12.2001 sah § 361a Abs. 2 Satz 4 und 5 BGB a.F. vor, dass der Verbraucher dem Unternehmer nur dann die Wertminderung oder den Wert der rückzugewährenden Leistung ersetzen musste, wenn er die Verschlechterung, den Untergang oder eine sonstige Unmöglichkeit der Rückgewähr zu vertreten hatte. Andernfalls waren bei Rückabwicklung lediglich die Gebrauchsvorteile zurückzuerstatten. (§ 361a Abs. 2 Satz 6 BGB a.F.). § 361a Abs. 2 Satz 6 Halbs. 2 BGB a.F. stellte ausdrücklich klar, dass eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung entstandene Wertminderung bei der Berechnung des Ersatzanspruchs außer Betracht zu bleiben habe. Der Verbraucher haftete also nicht für eine Abnutzung, die durch einen bestimmungsgemäßen Gebrauch entstand. Einen solchen Wertverlust hatte der Unternehmer im Falle der Rückabwicklung stets selbst zu tragen (´Rücknahme gebraucht statt neu´).

Seit dem 1.1.2002 regelt § 357 Abs. 3 BGB die Frage, welche Vertragspartei einen durch Ingebrauchnahme entstandenen Wertverlust zu tragen hat, abweichend von der bis dahin geltenden Rechtslage. § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB bestimmt, dass der Verbraucher grundsätzlich auch die durch eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung zu ersetzen hat. Der Gesetzgeber hat hier bewusst eine Ersatzpflicht eingeführt, die im Falle der Rückabwicklung eines Vertrages nach Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts nicht besteht (vgl. § 346 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Die unterschiedliche Behandlung von verbraucherschützendem Widerrufsrecht und gesetzlichem Rücktrittsrecht ist dadurch gerechtfertigt, dass der Widerruf - anders als die Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts - keine Vertragsverletzung des Unternehmers voraussetzt (vgl. BT-Drucks. 14/6040, 199). Der Unternehmer hat keine Möglichkeit, auf die Ausübung des Widerrufsrechts Einfluss zu nehmen. Er kann die Ausübung des Widerrufsrechts nicht dadurch abwenden, dass er seine Leistungsverpflichtung rechtzeitig, vollständig und mangelfrei erfüllt.

Diese Änderung wird in der juristischen Literatur von namhaften Professoren als Verstoß gegen EU-Recht kritisiert, weil der Verbraucher so davon abgehalten wird, sein Widerrufsrecht auszuüben. Nach der Fernabsatzrichtlinie soll der Verbraucher vor einem faktischen Kaufzwang geschützt werden. Er soll eine Überlegensfrist haben, in der er das Produkt testen und sich überlegen kann, ob er es behalten will.

Der Unternehmer kann dem Verbraucher daher nicht die Pflicht auferlegen, auch die durch eine bloße Prüfung gelieferter Sachen entstehende Wertminderung zu tragen. Eine solche Prüfung stellt schon der Sache nach keine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Ware i.S.v. § 357 Abs. 3 dar. § 357 Abs. 3 Satz 2 BGB stellt dies noch einmal ausdrücklich klar. Eine Wertminderung, wie sie beispielsweise durch das Entpacken eines Kleidungsstückes oder eines Buches zum Zwecke der Prüfung entsteht, trägt damit stets der Unternehmer.

Vor diesem Hintergrund ist klar, dass allein das Auspacken der Ware keine Ingebrauchnahme darstellt. Denkbar ist ja auch, dass der Kunde die Ware auspackt, aber ansonsten unangetastet lässt. Es muss nach dem Gesetz aber eine Funktionsprüfung möglich sein. Auch wenn das Auspacken (was uns bewusst ist) faktisch zu einer Wertminderung führt, bleibt dies nach geltendem Recht unberücksichtigt. Ein Abzug kommt allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Verschlechterung der Sache (§ 346 Abs. 2 Nr. 3 BGB) in Betracht. In diesem Fall wird aber nicht die Ware, sondern die Verpackung beschädigt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat hier kürzlich ein bislang unveröffentlichtes Urteil vor dem OLG Hamm erwirkt (Urt. v. 10.12.2004, 11 U 102/04, wir werden in Kürze ausführlich berichten), das klarstellt, dass der Kunde nicht verpflichtet ist, die Ware in Originalverpackung zurück zu senden, und dass eine entsprechende AGB-Klausel das Widerrufsrecht unzulässig einschränkt (auch wenn sie nur als Bitte formuliert ist). Die Verpackung der Kaufsache dient demnach allein der Abwicklung des Geschäfts, ihr Zweck beschränke sich auf den Schutz der Ware vor transportbedingten Beschädigungen. Die Pflicht zur Verpackung treffe dabei den Verkäufer. Bei der Rückabwicklung des Vertrages ergebe sich zwar eine vergleichbar ausgestaltete Pflicht des Käufers, die Kaufsache gegen Gefahren geschützt zurück zu senden; die Verwendung der Originalverpackung sei dabei aber nicht zwingend.

Angesichts dieser sehr weitgehenden Rechtsprechung und der bisherigen Rechtsprechung des BGH zum fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht ist davon auszugehen, dass weder aus dem Gesichtspunkt der Ingebrauchnahme noch dem der Verschlechterung infolge fehlender Originalverpackung Abzüge vorgenommen werden können. Abzüge können nur vorgenommen werden, wenn der Verbraucher die Ware tatsächlich benutzt oder beschädigt.


Alles verzwickt jedoch ist die Ware auch dennoch als Neu zu betrachten es kommt halt darauf an was Kunde damit veranstaltet :wayne:

B$TIStalin schrieb:
und das genau ist der grund warum ich die meisten sachen beim pc laden in meiner stadt kauf, vorallem teurer sachen und für den service wenn etwas kaputt ist zahle ich gerne 5€ mehr weiss aber dann das ich es auch wieder seh oder gleich ersatz bekomme

Immer diese Vorurteile und immer alle Händler brav über einen Kamm scheren vorallem weil es eine pauschale Aussage von deiner Seite ist, es kommt darauf an wo man kauft ob nun um die Ecke oder Online :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem ist ja, dass es da meist nicht bei 5€ bleibt.
Früher dachte ich auch so, aber als ich Platten brauchte und da eine Platte 30€ differenz hatte, da habe ich es doch bestellt.
Man sehe die Sache so.
Ein Laden hat 5 Angestellte und bedient die Laufkunden.
Ein anderer Laden hat 5 Angestellte und bedient die Inetkunden.

Somit hat der Laden, der die Inetkunden bedient mehr Leute die da kaufen, weniger Angestellte und kann nen andere Kurs fahren, da er ja günstiger einkauft.

Das dabei auch Arbeitsplätze hops gehen ist auch klar, aber so kann ich nicht denken, denn bei mir interessiert es auch keinen.
Die Leute denken halt nur noch an sich heutzutage und das ist in den letzten 5 Jahren sehr sehr schlimm geworden. Einfach unmenschlich usw.

Womit wir auch bei den Retouren sind.
5 CPUs kaufen und dann 1 nehmen, das ist scheisse. Zumal ich als Händler da schon stutzig wäre, wenn einer 1 Board und 5 CPUs bestellt.
Sowas darf nicht sein.

Ich hatte einmal etwas retour schicken müssen. Es war W-Lan kram vor ein paar Jahren. Das funktionierte nicht wie ich es wollte und shcickte es retour.
Allerdings weis ich auch, dass ich es wie ein rohes Ei behandeln muss und das mache ich auch.

Als Händler hat man da eh die Arschkarte.
Zu dem was mediafrost da alles schreibt kann ich als Endkunde nichts zu sagen und ich lasse es so stehen.
Ich sehe halt, dass der Händler wenn es übe r40€ kommt auch noch die Rückfracht zahlen muss.

Wenn dann also solch ein Spassmacher mit 5 CPUs anrückt, dann hat er nur miese gemacht.


Fakt ist, sowas hat immer zwei Seiten. Man sollte wirklich nur das bestellen was man braucht und sollte da etwas inkompatibel sein, dann hilft der Händler.
Es macht keinen Sinn auf 20 Cent zu schauen.
Ich kaufe meine Komponetnen nicht bei 5 Läden, nur weil bei einem die Graka 2€ günstiger ist. Porto usw und ich habe nichts gekonnt.

Genauso sollte man auch nicht bei so unbekannten Läden kaufen, wenn man bei geizhals schaut. Sollte schon einige Bewertungen haben und seriös erscheinen.
Eventuell die Liferzeit per Mail vorher anfragen oder narufen, wenns drauf ankommt.

Halt Brain 1.0 benutzen (Gehirn einschalten bevor man was macht)
 
@FNBalu

Das Problem besteht eher darin das es viel zu viele "möchtegern" Händler gibt die sich einen Gewerbeschein für 15 EUR beim Gewerbeamt holen. Die Mentalität welche dahintersteckt, das schnelle Geld verdienen (als ob es so einfach wäre...) Es reicht halt nicht das man 8 Stunden einer geregelten Arbeit nachgeht und am Abend die eingegangenen Mails und Bestellungen abarbeitet.

Der Preiskampft welcher nur in Deutschland solch Ausmaße angenommen hat ist abartig und es werden TFTs verkauft für 25cent Marge pro Stück...

Die Distributoren tragen Ihren Teil dazu bei das eben viele Händler Preise haben möchten obwohl kaum mit dabei aber man bekommt die Preise nur um die Ware zu verkaufen.

Es kommt nun auch noch hinzu was mit den ganzen ICH-AGs gelaufen ist. Es war nie so einfach damals aber das auch viele dabei hops gegangen sind war latte.

Es geht sogar schon soweit das viele Shops nur Online agieren und überhaupt kein Ladgengeschäft, geschweige ein Lager haben und der Shop ist beim Großhändler angebunden und man sieht dessen Lagerbestand, es wir einem Händler einfach gemacht jedoch muss er auch den passenden Service bieten. Tut er dies nicht ist er schneller weg vom Fenster als er schauen kann.

Zugegeben, ein Ladgengeschäft habe ich auch nicht aber ein Lager, immerhin etwas :d OK ist ein Risiko aber es lohnt sich..noch... man kann extrem schnell Ware liefern.

Es spielt keine Rolle wer gute Bewertungen hat denn zu 95% zählt der Preis und da Bekriegen sich momentan Saturn und MM und der Endverbraucher bekommt das auch noch suggeriert und was glaubst du wo er letztendlich bestellt? Bei einem Shop der sehr gute Bewertungen hat oder beim billigsten; bestes Beispiel norwegischer IT-Shop.

von den 5% kann man leider nicht leben... und das man dann eine Wertminderung berechnet und die Ware dennoch als Neu verkauft, ist zwar nicht zulässig, wird am Tag mehrere tauend Male gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich stimme Dir bei allem zu.

Jedoch halte ich von MediMarkt und konsorten nichts. Die können einen ja gar nicht beraten und so billig sind die auch nicht.

So eine kleine Firma wie Du sie sicher auch hast, kann sich keine Waren für 100000€ ins Lager legen. Da muss der Grosshandel schnell liefern und das klappt doch auch.
Sagt doch gar keiner was gegen. Klar Mindfactory usw die können das, abe rnicht so kleiner.

Ich schaue nicht auf 25 cent und nehme einen Kruckel Laden. Ih muss das auch vertreten können, denn wenns um viel geld geht, dann hat man am Ende nichts gekonnt im Falle der Fälle.

Was heutzutage auch schlimm ist mit dem Preiskampf, sind Baumärkte.
Praktiker 20% etc.

Hornbach z.B. wo wir viel einkaufen wegen Aquariensachen sagt man bekommt den preis des anderen -10%
Heisst ich habe extra nachgefragt.
Ware aus dem Inet + porto selbstverständlich und der Preis -10%
Ich kenne da einen Verkäufer und der sagte mir, dass da ein Kunde war, der hatte ein Aquarium was bei Hornbach für 800 ausgestellt war für 300 gesehen.
Das checkte der Chef natürlich anständig und dann gab es darauf nochmal 10% nur um den Kunden zu halten.
270€ war unter Einkauf.

Fakt ist um es auf den Punkt zu bringen. Wer weiss was er will und was er kauft und weiss wie er PC Teile verbaut, der kann Online kaufen, denn der jenige weiss sich zu helfen.
Das Prob sind die, die nicht wissen was sie tun.
Ich habe gehört und ich habe gesehen und ich kann nichtmal nen USB Drucker installieren.
Für diese Leute ist es nichts. Aber weiss wo der Hae lang läuft, der kann es machen.

Das siehst Du sicher gleich.

Die meisten Leute kaufen halt im Laden.
 
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