Festplatten zurückgeschickt und Abzug für gebrochenes Siegel kassiert?

habe mal die erste seite des threads gelesen, der rest wurde mir dann zu viel..
ich denke aber, das mf ja nun nicht gerade ein kleiner laden ist. und so ne agb schüttelt man auch nicht eben aus dem handgelenk heraus. deswegen behaupte ich mal, dass sich mf vor nutzung sein agb's sie juristisch hat checken lassen, so dass es daran nichts auszusetzen gibt.

ob aber nun das gebrochene siegel unter deren bestimmungen fällt oder nicht: ka.
ich würde das mal an offizieller stelle abchecken, also verbraucherschutz, vlt nen bekannter der familie der anwalt ist!?

und das mf die disks als neu verkauft glaube ich findet keiner ok, aber rechtlich gesehen weiss ich net, ob das verboten ist. z.b. bekommt man seinen neuwagen ja auch nicht mit 0km aufm zähler. denke, wenn ne platte ne stunde lief, zählt das wohl noch als neuwertig...
 
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Fakt ist aber dass eine HDD kein reiner Halbleiter ist und sich durch den Gebrauch durchaus verschlechtert. Wie gesagt, im Laden kann man die Packung von der HDD auch nicht einfach aufreißen!
 
Soll sich doch jeder selber erstmal die Frage stellen ob es einem egal ist wenn man Ware bekommt die schonmal getestet worden ist? :hmm:
Ich denke auch es gibt schon Unterschiede welchen Verwendungszweck für die Hardware vorgesehen ist.
Hab auch erst letztens so eine Lowcost Graka GeForce 6200 bekommen die sichtlich schon mal eingebaut war. Hat mich jetzt aber nicht so gestört, aber was ich nie und nimmer akzeptiere sind z.B. Eingabegeräte die schonmal benutzt wurden. Und das würde ich auch keinem anderem zumuten wollen und deshalb auch nie eine Maus zurückschicken die ich schon betatscht habe. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
hmm, wenn mäuse die du betascht hast so übel abstehen dass du sie keinem zumuten kannst, will ich nicht wissen, was du immer so anpackst, uhhh, bahh ;-)

aber mal im ernst, was is das für ne wertminderung, wenn eine platte mit zig tausen betriebsstunden schonmal 10h wo lief?? das sind 0,05% oder so (bei 20kh laufzeit), also bitte, draufgeschissen. nen auto müsste demnach mit 10km ausgeliefert werden (motorbetriebszeit von 200.000km vorrausgesetzt), wirste auch net finden und keinen störts...

soweit dazu. dass dich mf mit ihren klauseln betsimmt juristisch abgesichert haben, habe ich auch schonmal erwähnt ;-)

aber dass die für nen siegel 10taler kassieren wollen scheint mir auch nen bissl übertrieben. gut, arbeitszeit zum neuen siegel anbringen, siegelkosten, vlt ne neu folie drum rum, lasses 1taler kosten, aber net 10.. :d
 
... nen auto müsste demnach mit 10km ausgeliefert werden (motorbetriebszeit von 200.000km vorrausgesetzt), wirste auch net finden und keinen störts...
Flasch, diese Handelsgüter nennt man Tageszulassung und bringen im Schnitt 10 bis 25% Wertminderung.

Allgemein: Solange das Siegel gebrochen wurde, ist es keine Neuware mehr, von daher geht die Wertminderung IMHO völlig in Ordnung. Anders wäre es, wenn Mindfactory die Platten expilizit als Raid0-Platten für ein bestimmtes Sytem beworben hätten - Nicht Erfüllung - dann gehen die Händler allgemein aus Kulanzgründen ganz anders mit dem Tatbestand um.
 
Strategischer Erfolg und der Kunde ist zufrieden!

Das habe dem Mindfactory Sachbearbeiter geschrieben:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Den von Ihnen in Abzug gebrachten Wertersatz kann ich so leider nicht akzeptieren.
Ich möchte an dieser Stelle nicht in Paragrafenreiterei ausarten (FernAbsG <=> Mindfactory AGB), bitte Sie aber folgendes zu berücksichten, was die Höhe des Wertersatzes angeht:
Wie ich feststellen musste, waren die Festplatten an meinem Rechner nicht im gedachten Raid 0 funktionsfähig.
Um Ware auf Ihre Funktionalität zu testen, ist eine Öffnung des Siegels leider unabwendbar. Ich informiere mich im Vorfeld immer sehr genau, was etwaige Inkompatibilitäten angeht, um mir und dem Händler Unannehmlichkeiten und ersparen. Ich habe bisher gerne und regelmäßig bei Mindfactory eingekauft. Ich möchte auch, dass das so bleibt und würde Sie daher bitten, den Abzug pro Platte auf 5,00 € nach unten zu korrigieren. Für ein geöffnetes Siegel ist das in meinen Augen mehr als genug. Ich hoffe, wir können uns in dieser Mitte treffen und unsere Geschäftsbeziehung damit aufrechterhalten.

Ich erwarte Ihre baldige Rückantwort. Bis dahin verbleibe ich,


mit freundlichen Grüßen


XXX


Die kurze Antwort:

Sehr geehrter Herr XXX,

wir überweisen Ihnen 10 Euro aus Kulanz.

Mit freundlichem Gruß

Mindfactory AG
 
Jedi schrieb:
Das habe dem Mindfactory Sachbearbeiter geschrieben:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Den von Ihnen in Abzug gebrachten Wertersatz kann ich so leider nicht akzeptieren.
Ich möchte an dieser Stelle nicht in Paragrafenreiterei ausarten (FernAbsG <=> Mindfactory AGB), bitte Sie aber folgendes zu berücksichten, was die Höhe des Wertersatzes angeht:
Wie ich feststellen musste, waren die Festplatten an meinem Rechner nicht im gedachten Raid 0 funktionsfähig.
Um Ware auf Ihre Funktionalität zu testen, ist eine Öffnung des Siegels leider unabwendbar. Ich informiere mich im Vorfeld immer sehr genau, was etwaige Inkompatibilitäten angeht, um mir und dem Händler Unannehmlichkeiten und ersparen. Ich habe bisher gerne und regelmäßig bei Mindfactory eingekauft. Ich möchte auch, dass das so bleibt und würde Sie daher bitten, den Abzug pro Platte auf 5,00 € nach unten zu korrigieren. Für ein geöffnetes Siegel ist das in meinen Augen mehr als genug. Ich hoffe, wir können uns in dieser Mitte treffen und unsere Geschäftsbeziehung damit aufrechterhalten.

Ich erwarte Ihre baldige Rückantwort. Bis dahin verbleibe ich,


mit freundlichen Grüßen


XXX


Die kurze Antwort:

Sehr geehrter Herr XXX,

wir überweisen Ihnen 10 Euro aus Kulanz.

Mit freundlichem Gruß

Mindfactory AG


ja wenn du das so lieb und nett schreibst können die ja wohl nicht nein sagen :d
 
@ KRSbeats
Ich habe über beider Situation nachgedacht und empfand meine "Forderung" als eine faire Lösung für beide. Mindfactory sieht das wohl genauso.
@ flyingjoker
Isch bin halt ganz a netter!
 
Zuletzt bearbeitet:
Dennoch wundere ich mich, auch wenn du freundlich bist, das du davon ausgehst, das es legal oder ok ist, die Ware auf "Funktionalität zu testen"
Ich wüsste nicht, das testen mit dem FAG abgedeckt ist und nen Gesetz gibts dahingehend auch nicht ;)
Auch wenns sicher schon durchgekaut wurde, FAG biete nur die Möglichkeit, Ware anzuschauen, wie es auch im Ladengeschäft möglich gewesen wäre.
Und jetzt erzähl nicht ein Händler erlaubt dir im Ladengeschäft bei einer Produktpräsentation mal eben den einbau der HD´s in dein rechner, damit du Raid testen kannst!?

P.S. Ein "Test"Recht gibt es nicht, ein generelles Umtauschrecht gibt es in D nicht und das FAG dient nur zur ansicht, NICHT zum testen!
 
@ BigLA
Ich habe ja auch geschrieben, dass ich mich NICHT auf eine Paragrafenreiterei einlassen möchte. Ich kaufe bei denen, weil die Ware Ihren Zweck im Rahmen ihrer Möglicheiten erfüllen soll. Dazu gehört auch die Raid 0 Funktion bei SATA Platten.
Das ist der springende Punkt.
By the way: Es gibt Läden, bei denen ich auch schon gekauft habe, die mich das durchaus testen lassen. Ist SEHR selten, aber es kommt vor.
Warum ich dann nicht dort gekauft habe? Die Platte kosten pro Stück +20€.
 
Das kenn ich auch. Ich kann das Zeug zwar hier im Laden im Zweifelsfall testen. (Ja, die erlauben das.)
Aber 20€ mehr pro Platte schreckt auch mich immer ab.
 
Waermeleitpaste schrieb:
Das kenn ich auch. Ich kann das Zeug zwar hier im Laden im Zweifelsfall testen. (Ja, die erlauben das.)
Aber 20€ mehr pro Platte schreckt auch mich immer ab.
Na toll. Hier ist keiner bereit für Service Geld auszugeben aber dann immer schön drüber meckern? Schon mal gehört wie klein die Margen für Händler sind? Wenn nein dann bitte nicht so einen Mist schreiben!
 
Das er nicht mehr zahlen will, hat er ja nicht geschrieben.
In meinem Fall waren das pro Platte 20,- € mehr. Insgesamt also 40,00 €.
FAST eine Tankfüllung. +10% und ich kaufe beim Händler um die Ecke.
Ansonsten i.d.R online. So einfach ist das.
 
Wo kannst du im Moment für 40€ volltanken? Oder hast du einen Bio-Diesel :d.?
 
1. Ich sagte FAST (anderes Wort für beinahe)
2. Ja, ist ein Diesel ==> Letzter Tankstopp am 15.08.2005: 44,22 € bei Jet! (Es wurde VOLLgetankt!)

Und jetzt :btt:
 
Also ich finde es nur mehr als gerecht dass sicher der Händler seine Prozente krallt wenn das Teil schon mal benutzt wurde. Ich mein, es geht ja darum dass der Kunde sein Produkt kauft, es benütz und wenn er es nicht mehr brauch zurückschcikt. Z.b, bei Fussball WM, Beamer kaufen, mit Kumpels sieht und dann zurückschicken... So wird das Recht missbraucht. Ich finds einfach nur gerecht wie es ist.
 
dann soll der händler den preis benutzter waren senken und nicht zum vollen preis an weitere kunden verkaufen. was soll das denn? 20 eur für eine kurz benutze, aber einwandfreie ware nehmen, sie aber wieder zum vollen preis weiterverkaufen. nehmen wir als beispiel mindfactory. wenn sie 20 eur für ne platte abziehen, können sie die zurückgesandte platte für 20 eur weniger verkaufen. dem händler entsteht dadurch doch keinen preisnachteil. aber 20 eur zu nehmen und dann die ware noch weiter zum regulären preis zu verkaufen, grenzt schon an krimineller bereicherung.

das fag gewährt dem kunden ein widerrufsrecht innerh. von 14 tagen, weil bei einer bestellung über internet, telefon, katalog, etc. der kunde die ware nicht wie im ladengeschäft oder sonst wo in augenschein nehmen kann. d.h. schlimmstenfalls hat man was anderes bestellt als das, was man auf einer website zu erkennen geglaubt hat. dass missbräuche möglich sind, ist vorprogrammiert. aber das ist auf anderen gebieten doch nicht anders. bestes beispiel ist die staatliche überstützung durch sozialhilfe, atomenergie, usw.. aber deswegen kann man nicht sagen, pass mal auf, du magst vielleicht bedürftig sein, aber ich geb dir trotzdem weniger, weil die gefahr des missbrauchs besteht. das ist unfug.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Vanom

Das macht Mindfactory bereits in seinem Schäpp Shop. Da wird nämlich die RMA- und FAG-Ware günstiger angeboten. Andere Firmen verkaufen diese Ware auch gerne bei eBay. ;)

SniperMK :coolblue:
 
@ McTNT: Ein Rechtsmissbrauch lag in diesem Fall allerdings nicht vor.

@ Waermeleitpaste: Stimmt; Ich kenne auch eine Computerkette, die B-Ware wieder zum vollen Preis als Neuware verkauft.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Jedi
Das mir schon klar, aber wenn du 2 Platten bestellst, und dann welche kommen mit aufgerissener Hülle, zerrissenem Etikett und evnt. sogar kleine Karzer vom Einschieben in den HD-Schacht, würdest du dann den vollen Preis zahlen?
Keine Frage, die Teile sind nagelneu und laufen so, aber trotzdem. Ob MF die Teile nun als neu weiterverkauft ist wieder ne andere Sache. Wenn sie das nicht tun sind sie meiner persönlichen Meinung nach im Recht.
 
Vanom schrieb:
20 eur für eine kurz benutze, aber einwandfreie ware nehmen, sie aber wieder zum vollen preis weiterverkaufen. nehmen wir als beispiel mindfactory. wenn sie 20 eur für ne platte abziehen, können sie die zurückgesandte platte für 20 eur weniger verkaufen.

es waren 20€ für beide platten ;)

Vanom schrieb:
das fag gewährt dem kunden ein widerrufsrecht innerh. von 14 tagen, weil bei einer bestellung über internet, telefon, katalog, etc. der kunde die ware nicht wie im ladengeschäft oder sonst wo in augenschein nehmen kann. d.h. schlimmstenfalls hat man was anderes bestellt als das, was man auf einer website zu erkennen geglaubt hat.

Tja, aber
Vanom schrieb:
in >>augenschein<< nehmen
ist was anderes als die Platte auspacken + einbauen + benutzen ;)
 
Aus aktuellem Anlaß müsste ich euch nochmal eine Frage stellen:
Die 14 Tage Widerrufsrecht beginnen mit dem Erhalt der Ware; aber wann endet sie?
Laut Gesetz heißt es, dass die rechtzeitige Absendung zur Fristwahrung reicht.
ABER WAS IST RECHTZEITIG?
==> Am 14. Tag abschicken oder muss die Ware am 14. Tag bereits beim Händler sein?

Bitte antwortet nur, wenn ihr euch wirklich sicher seit.
 
em_a_o schrieb:
Es muss belegbar sein, daher Poststempel!
Im Klartext: Wenn ich die ich eine Paketquittung vorweisen kann, die belegt, dass ich die Ware am 14. Tag auf den Weg gebracht habe, gilt die Frist als eingehalten?!

Ja oder Nein?

Steht das auch irgendwo im Gesetz; wenn ja; WO?!
 
im gesetz ist sowas spezielles natürlich nicht geregelt. das deutsche schuldrecht ist in erster linie ein dispositives, d.h. auszulegendes recht. es kommt immer auf den einzelfall an.

zu deiner frage: §355 regelt den widerruf bei verbraucherverträgen. im absatz 1 2. satz steht: "Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung."

ich deute es so: erklären heißt nicht durchführen, sonst stünde da was anderes. rechtzeitige absendung ist gegeben, wenn man spätestens am 14. tag das ding abschickt. denn sonst hieße es innerh. von 13 tagen. ich denke, es reicht, wenn man die ware spätestens am 14. tag bei der post abgibt.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das ist bei mir (mittlerweile in einem neuen Fall) der Punkt.
Am 14. Tag abgeschickt. Am Donnerstag vor zwei Wochen habe ich den Kram bekommen. Der Händler lehnt jetzt einen Widerruf ab.
 
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