Festplatten zurückgeschickt und Abzug für gebrochenes Siegel kassiert?

Aber ich sehe die Wertminderung eher als ungerecht, als gerecht...
Schließlich hätte er auch im Ladengeschäft diese nicht auf Funktion testen können. In anderen Fällen wäre ich mit solchem Vorgehen einverstanden!

Und das mit dem Preiskampf wird irgendwann zusammen fallen wie ein Kartenhaus. Bald kann nur noch von 7-Jährigen Chinesen produziert werden, damit die entsprechende Firma überhaupt noch Gewinn macht! ...und wenn die dann auch mal mehr verdienen wollen, sieht es schlecht aus.
 
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sommerwiewinter schrieb:
Aber ich sehe die Wertminderung eher als ungerecht, als gerecht...
Schließlich hätte er auch im Ladengeschäft diese nicht auf Funktion testen können. In anderen Fällen wäre ich mit solchem Vorgehen einverstanden!

Ich glaube, das hast du nicht verstanden:

Das Rückgaberecht ist nur dafür da, dass du das Produkt ANSEHEN kannst (bspw. wurde das richtige geliefert). NICHT, damit du das aus Herzenslust testen kannst. Sollte ein Produkt defekt sein, dann greift die Garantie und der Händler muss im Falle eines Defekts Ersatz beschaffen. Erst wenn das 2 mal erfolglos war, kannst du auf eine Wandlung bestehen. Das hat aber nichts mit dem Fernabsatzgesetz zu tun.
 
@Franzose

das Widerrufsrecht (§ 355 BGB) ist der gesetzliche Normalfall und kann durch vertragliche Vereinbarung durch ein Rückgaberecht (§ 356 BGB) ersetzt werden.

Vereinfacht kann man also sagen dass beim Widerrufsrecht die Rücksendekosten in bestimmten Konstellationen auferlegt werden können, dafür aber keine Gewissheit besteht, ob der Kunde die Ware tatsächlich zurückschickt. Beim Rückgaberecht ist es umgekehrt (keine Kostenabwälzung möglich, aber Rücksendegarantie).
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier wird geschrieben und geschrieben, aber die eigentliche Sachlage ist mir immer noch nicht klar. Waren die Siegel beschädigt oder nicht? Wenn sie beschädigt wurden ist die Sache klar, damit ist die Herstellergarantie nichtig und ein Wertverlust ganz klar nachweisbar. In dem Falle wäre der Threadersteller selbst schuld.

Waren die Siegel nicht gebrochen, hätte Mindfactory die Unwahrheit erzählt und versucht, den Kunden zu übervorteilen. DAS hätte ich mir dann nicht gefallen lassen, auch kein Herunterhandeln auf 5 EUR.
 
Angesichts dieser sehr weitgehenden Rechtsprechung und der bisherigen Rechtsprechung des BGH zum fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht ist davon auszugehen, dass weder aus dem Gesichtspunkt der Ingebrauchnahme noch dem der Verschlechterung infolge fehlender Originalverpackung Abzüge vorgenommen werden können. Abzüge können nur vorgenommen werden, wenn der Verbraucher die Ware tatsächlich benutzt oder beschädigt.

Es spielt keine Rolle ob ein Siegel gebrochen wurde oder nicht. Nur wenn die Ware beschädigt wurde dann greift ne Wertminderung und da dem nicht so ist muss auch der volle Kaupfreis erstattet werden und wenn die Ware sich als neu verkaufen lässt passt das auch. Software bildet die einzige Ausnahme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Krümelmonster: Es geht um das Siegel auf der Verpackung, nicht um ein "Warranty avoid, if Seal is Broken"-Dingsbums, also z.B. das Siegel, dass die Anti-Statik-Tüte, in der die HDD sitzt ;).
 
@Franzose

Kann deine Argumentation nachvollziehen...
Aber für mich ist eine Festplatte ein Ersatzteil, welches nur in Verbindung mit mehreren anderen Teilen im Zusammenhang funktioniert!
Also bezieht sich der eigentliche Kauf NUR auf die Funktion.
...und ob es das Richtige ist, kann ich auch erst sagen, nachdem ich es in Betrieb genommen hab!

Nun gut, Jedi hätte die vielleicht reklamieren können...
Deshalb interessiert mich auch ein gebrochenes Siegel nicht, so lange das Teil funktioniert und ich mit meinem Kaufbeleg die volle Herstellergarantie bekomme.

Denn was macht MF... nimmt ne neue Tüte, mcht ein neues Siegel drauf und sickt sie dem Nächsten... kenne auch jemanden bei nem (naja) größeren Onlineversand und die haben solche Aufkleber^^
 
x-stars schrieb:
Krümelmonster: Es geht um das Siegel auf der Verpackung, nicht um ein "Warranty avoid, if Seal is Broken"-Dingsbums, also z.B. das Siegel, dass die Anti-Statik-Tüte, in der die HDD sitzt ;).

Achso, alles klar. Dann ist der Wertverlust eigentlich nicht nachvollziehbar, weil man das Siegel brechen muß, um die Ware zu testen. Ist wohl Mindfactorys Versuch, die Verluste durch Umtausch zu dämpfen, auch wenn es vor Gericht wohl keinen Bestand mehr hätte.
 
sommerwiewinter schrieb:
Kann deine Argumentation nachvollziehen...
Aber für mich ist eine Festplatte ein Ersatzteil, welches nur in Verbindung mit mehreren anderen Teilen im Zusammenhang funktioniert!
Also bezieht sich der eigentliche Kauf NUR auf die Funktion.
...und ob es das Richtige ist, kann ich auch erst sagen, nachdem ich es in Betrieb genommen hab!

Tja, genau da liegt der Fehler: Dieses Recht hast du nicht! Das kann dir nur der Händler evtl. einräumen, wenn er das für dich testet!

Wie gesagt, das hat nichts damit zu tun, dass du Garantie hast.

Wenn du eine CD kaufst, kannst du sie auch nur versiegelt wieder umtauschen/zurückgeben.

Ich finde, jedliche Ware sollte sowieso versiegelt werden. Wenn das Siegel gebrochen ist -> keine Rücknahme im Sinne des Fernabsatzgesetzes mehr. Punkt! Aus! Fertig!
 
@Franzose: Wenn das so aber rechtlich umgesetzt werden würde, gäbe es bald nur noch Ware, die zusätzlich in eine Tüte kommt, Siegel druff und schon hat man als Händler die leidigen Fernabsatzgesetz-Nutzer vom Hals:fresse: .
 
sommerwiewinter schrieb:
@Franzose

Deshalb interessiert mich auch ein gebrochenes Siegel nicht, so lange das Teil funktioniert und ich mit meinem Kaufbeleg die volle Herstellergarantie bekomme.
Denn was macht MF... nimmt ne neue Tüte, mcht ein neues Siegel drauf und sickt sie dem Nächsten... kenne auch jemanden bei nem (naja) größeren Onlineversand und die haben solche Aufkleber


Solch Aussagen treffen bei mir nicht zu.
Klar der eine kann zurück geben klar und der Händler hat das Problem dann, keine Frage aber wenn ich was kaufe, dann will ich auch was neues.

Gerade HDDs sind ja sehr empfindlich.
Mir selber ist es scheiss egal ob die Platte Garantie hat, wenn sie abraucht etc. Das ist dann zweitrangig. Das wichtigste sind die Daten.
Deshalb verstehe ich nicht, dass Du sagst naja isse halt kaputt und ich bekomme ne neue.

Oder sind die Daten unwichtig?
Kommt jetzt nicht mit Sicherung etc, klar man macht die, aber nicht von allem und es ist ärgerlich.
 
Da ich schon einiges erlebt hab, sind wichtige Daten bei mir gesichert...
z.B. Dokumente und Einstellungen, Eigene Dateien usw. noch wichtigere Daten habe ich doppelt... ein Tribut an Raid0... außerdem ligen einige auch auf dem Raid1 im Server.

Es ist mir noch nie eine Platte sofort ausgestiegen, immer mit Vorankündigung.
Ich hab ja auch geschrieben, dass ich bei HDDs vorsichtig bin... dennoch hab ich im Laden mal eine gekauft, wo der Verkäufer eine Unverpakte gangebracht hat, die S/N eingegeben hat, sie in ne Tüte gesteckt und den Aufkleber drüber... der Laden ist sogar Seriös! ...keine Ahnung, wie die die Platten geliefert bekommen.

Formatierte oder gar welche mit Gebrauchsspuren gehen zurück...
Bestes Beispiel ist meine RMA von ner Graka... hab eine neue zurückbekommen und stellte fest (nach dem Einbau) das diese 9800pro nur 128Bit hat... die ging auch mit gebrochenem Siegel zurück. Und einer, der nur eine 128Bit will, wäre mit der sicher auch zu frieden!

@Franzose

Sicher, das Recht hab ich nicht, aber ne CD ist nun wirklich was anderes...
 
x-stars schrieb:
@Franzose: Wenn das so aber rechtlich umgesetzt werden würde, gäbe es bald nur noch Ware, die zusätzlich in eine Tüte kommt, Siegel druff und schon hat man als Händler die leidigen Fernabsatzgesetz-Nutzer vom Hals:fresse: .

Naja, du musst schon noch erkennen können, ob es der richtige Artikel ist, also von wegen schwarze Tüte rum und gut ist wäre da vollkommen falsch.

Nur alle Artikel werden heutzutage eigentlich so verpackt, dass es für den Käufer völlig transparent ist, was er da kauft.

@ sommerwiewinter

Warum? Rein formal betrachtet ist da nun kein Unterschied, ob du nun eine CD kopierst oder eine HDD in Betrieb nimmst, in beiden Fällen ist eine Wertminderung vorhanden.
 
Franzose schrieb:
Warum? Rein formal betrachtet ist da nun kein Unterschied, ob du nun eine CD kopierst oder eine HDD in Betrieb nimmst, in beiden Fällen ist eine Wertminderung vorhanden.

Vom prinzip her sicherlich.
Nur sind die ja mittlerweile auch dahinter gekommen, dass es Brenner gibt.

Eine ausgebaute HDD funzt nimme rbei Dir, sprich Du hast keinen Nutzen mehr von.
Ein Betriebssytem läuft auch ohne CD verstehst?
Man kann es brennen und Retour.

Das ist auch OK, weil da weiss man ja was man kauft.
 
Meine SP2504C laufen an einem SiI-Chip einwandfrei. Nur das Überwachungstool auf JAVA-Basis will nicht, das sollte sich aber klären lassen. So einen Controller gibt es für ca. 25 Euro. Außerdem sind die externen Sachen ja eigentlich flexibler als Onboardlösungen. Man kann sie z.B. auf ein anderes Board mitnehmen.

Hier wird viel über die Sicherheit von RAID 0 geschwafelt. Um Größenordnungen entscheidender ist es aber, dass garantiert absolut einwandfreie Platten verwendet werden. Das heißt, Festplatten sind hundertmal vorsichtiger als rohe Eier zu behandeln - sie sind ja auch hundertmal so teuer ;-) Vom möglichen Ausfallschaden ganz zu schweigen. Beim Händler kann man ja noch auf entsprechende Behandlung hoffen(!). Aber schon der 3-fache Postversand wäre das absolute KO-Kriterium.
Wenn mir jemand so eine Platte nur anbieten würde, würde ich explodieren. Das wäre ja schlimmer als getragene Unterwäsche!

A_H
 
A_H schrieb:
Aber schon der 3-fache Postversand wäre das absolute KO-Kriterium. Wenn mir jemand so eine Platte nur anbieten würde, würde ich explodieren. Das wäre ja schlimmer als getragene Unterwäsche!

Was bitte hast du intus um solch etwas unsinniges zu behaupten? Sorry aber eine HDD kann man 1000mal versenden wenn diese so eingepackt wird, wie man solche Ware einpackt.
 
1) Hast Du schon mal in der Vorweihnachtszeit als Schüler/Student bei der Bahnpost gejobt bzw. hat Dir davon mal jemand etwas erzählt?
2) Ist bei Deinem Zitat leider der Absatz zwischen KO-Kriterium und der nächsten Zeile als Gesamtzusammenfassung aller eventuell vorstellbaren Einwirkungen, die ich aber gar nicht unterstellen wollte, für deren Ausschluss mir aber auch niemand eine Garantie geben würde, verloren gegangen.
3) Ich entscheide, was ich für mein Geld verlange!

Es muss ja nicht gleich so ausehen:

http://www.dau-alarm.de/g_lw.html

Aber als Zweitkäufer kann ich doch nicht wissen, wer die Sachen vor mir hatte. Es reicht ja schon, wenn jemand mit der Fingerspitze auf den "richtigen" Punkt auf der Leiterplatte tippt. Und dann liest man wieder in irgend einem Forum: "Das Fabrikat xyz taugt nichts."

Und eine Tüte wieder zu versiegeln wäre quasi Urkundenfälschung.

A_H
 
Zuletzt bearbeitet:
zu 1. Ja, ist mir bestens bekannt daher sagte ich ja auch das man es sauber verpacken muss.
zu 2. ging mir nur um den letzten Abschnitt bzgl. Unterhosen ;)
zu 3. Du kannst es zwar verlangen aber glaub mir, du kannst teilweise nicht sagen ob schonmal die Ware in den Fingern hatte oder nicht.

Warum darf mein eine "Tüte" nicht mehr versiegeln, es gibt Firmen die Haben das Recht dazu sofern dies vom Hersteller genehmigt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kanns auch übertreiben.

Ich hatte von Mix Computer meine Festplatten in einer Kunststoffbox bekommen und um diese war dann so art wellpapier mit 5cm.
Das ist OK und fängt auch einen Sturz ab.
Zumal wenn die Platte ausgeschaltet ist und somit der Lesekopf nicht auf der Platte ist, passiert nicht ganz so schnell was.
Das heisst nicht man darf sie fallen lassen, aber mit einer zusätzlichen Dämmung geht das.
Zumal ein Karton der aus 1 Meter gefallen ist, sieht nicht mehr Top aus oder?

Wer den Karton transportiert ist latte.
Wenn die Platte durch einen Sturz einen Schaden abbekommen hat, dann fällt einem das gleich auf oder?
Ein festplattenschaden entsteht bei einer Platte innerhalb der ersten 36 Stunden. Übersteht sie die Zeit ohne lauter werden, sollte sie i.O. sein.
Kann imemr wa spassieren, aber die kritische Zeit ist um.
 
Kurze Frage:
Wann schickt einen Artikel gemäß FaG zurück und bitte um Erstattung des Kaufpreises per Überweisung.

Was für eine Frist haltet ihr für amgemessen, bis das Geld auf dem Konto sein muss, nachdem das Paket beim Händler angekommen ist?
 
Naja ich denke nach einer Woche spätestens 1,5 sollte der Drops doch wohl gelutscht sein oder?
 
Wenn du Streit suchst dann 7 Tage. Wenn du es im guten beenden willst dann 10-14 Tage.
 
Bei einem "normalen" Händler hätte ich auch 7-14 Tage gesagt, bei E - B U G hats bei mir auch mal über 6 Wochen gedauert...
 
Die haben mein Paket seit dem 25.01.2006! Bisher gab es nicht einmal eine Mail, dass das Paket dort angekommen ist. Onlinetracking sei Dank! Habe ich nach 14 Tagen kein Geld auf dem Konto, dann setze ich eine Nachfrist von einer Woche mit der Ankündigung eines Mahnbescheids, wenn dann nach insgesamt 3 Wochen kein Geld auf dem Konto ist.

Das ist doch vollkommen OK, oder?

EDIT:

@ iamunknown: 6 Wochen?! Mehr als schwach!
 
Zuletzt bearbeitet:
Jedi schrieb:
Die haben mein Paket seit dem 25.01.2006! Bisher gab es nicht einmal eine Mail, dass das Paket dort angekommen ist. Onlinetracking sei Dank! Habe ich nach 14 Tagen kein Geld auf dem Konto, dann setze ich eine Nachfrist von einer Woche mit der Ankündigung eines Mahnbescheids, wenn dann nach insgesamt 3 Wochen kein Geld auf dem Konto ist.

Das ist doch vollkommen OK, oder?

EDIT:

@ iamunknown: 6 Wochen?! Mehr als schwach!
Die Fristen sollten OK sein.

Das mit E - B U G war mehr als schwach, wenn mir sowas unverschämtes nochmal bei einem Shop passieren sollte gibt es keine Samthandschuhe mehr, da gibt es dann einen Mahnbescheid von mir!

PS: Wo hast du eigentlich bestellt?
 
Die haben das Paket seit dem 25.01. und du machst so einen Terror?

Ich hab mit hardwareversand.de bisher nur gute Erfahrungen gemacht, rangiert für mich auf einer Stufe mit Alternate. Nicht unbedingt die billigsten aber guter Service. Außerdem, wenn hier ich so von deinen "Fällen" lese, scheinst selbst kein sauberer Kunde zu sein.
 
Ich schiebe Terror? :lol:

Ich habe lediglich nach einer Meinung gefragt und meine Fristen werden hier auch als vollkommen ausreichend angesehen. Dann halt dich hier eben raus.
 
Vieleicht sollte man aber auch einfach mal die AGBs des Shops lesen, bei dem man bestellt.
14 Tage Rückgaberecht hat man, weil man das Produkt dan ANSEHEN kann. Packt man aber wie hier in diesem Fall die Festplatte aus, fällt das mitnichten unter das Rücgaberecht, denn man könnte ja auch sonstwas mit ihr angestellt haben. Dafür (also für das in Betrieb nehmen der Festplatte, wodurch sie keine Neuware mehr darstellt) ist eben eine Wertminderung auferlegt worden.

Für mich gibts da nichts zu diskutieren, schließlich hat jeder Kunde (auch der Threadsteller) sich damit einverstanden erklärt (AGBs)
 
Oh man; um die Festplatten geht es doch schon lange nicht mehr. Du solltest den Thread auch mal LESEN. Mit MF habe ich mich LÄNGST geeinigt.
 
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