Frage zu Garantieabwicklung bei Mainboards

bugiz

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Hallo,

ich bin in letzter Zeit im Marktplatz aktiv, habe allerdings noch keine "grossen" Einkäufe gemacht. Bei Mainboards (Grafikkarten etc.) habe ich so meine Bedenken, da ich Zweifel habe, ob ich beim Defekt des gebraucht gekauften Artikels mit der Rechnung des Vorbesitzers etwas anfangen kann.

Garantie ist ja eine freiwillige Leistung des Herstellers, soweit ich weiß, kann auch nur der Erstbesitzer diese in Anspruch nehmen.

Also nun meine Fragen:

-Ist eine Garantieabwicklung überhaupt möglich, wenn ich der Zweitbesitzer von Hardware bin, die Rechnung jedoch auf den Namen des Erstbesitzers ausgestellt wurde?

oder

-kann ich als Zweitbesitzer nur die Garantie in Anspruch nehmen, wenn die Rechnung nicht auf eine bestimmte Person ausgestellt wurde?

(Grund für diese Fragen: Ich überlege, ob ich ein gebrauchtes Asus-Mainboard kaufen soll. Vielleicht ja schon jemand Erfahrungen mit Asus in ähnlichen Fällen gemacht)
 
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Würde mich auch mal interessieren , ich ein "scheinbar" defektes DS3 gekauft habe. Kann ich es obwohl ich 2t besitzer bin an mindfactory zurückschicken oder bleibe ich auf dem Board sitzen?
 
also bei beQuiet war es egal...da hat man als zweit-Käufer die gleichen Garantieansprüche (habe aus dem gleichen Grund mal dort angefragt.)

bei MDT habe ich auch schon mal direkt was ausgetauscht bekommen obwohl ich nicht der Rechnungsempfänger war

also ich würd mich einfach mal beim betreffenden Hersteller bzw. bei einem Defekt beim Händler vorab nachfragen....
denke die größeren Händler wie MF sind da schon kulanter wenns noch in der 2 Jahre-Frist ist
musst halt dann warten bis es aus der RMA von Gigabyte etc. zurück ist...könnte dann halt schon paar Wochen gehen
 
@onkelnowi:

thx schonmal für das posten deiner Erfahrungen.
Hat sonst niemand Erfahrungen bzgl. des Themans gemacht?
 
Wenn du auf die Gewährleistung anspielst ist es vom Händler abhängig. Dazu sollte man dann auch ggf. die AGB desselbigen studieren. Bezüglich der Hersteller-Garantie ist es wiederum vom jeweiligen Hersteller abhängig - in den meisten Fällen gibt es hier kein Problem, insbesondere wenn der Hersteller eine Garantieabwicklung für Endkunden anbietet (bei einigen muss auch eine Rechnung nicht vorgelegt werden, entscheidend ist die Seriennummer des jeweiligen Gerätes).

Probleme gibt es imho nur wenn der Hersteller keine Endkundenabwicklung anbietet und der Händler sich als unkulant erweist.
 
Würde mich auch mal interessieren , ich ein "scheinbar" defektes DS3 gekauft habe. Kann ich es obwohl ich 2t besitzer bin an mindfactory zurückschicken oder bleibe ich auf dem Board sitzen?
Bei MF definitiv NEIN!
Hatte ich auch mal.
ASrock gekauft und bei ASrock kannst nicht direkt reklamieren.
MF angerufen, da auch ich dort Kunde bin -> Antwort: NEIN!

Du brauchst bei MF zur Rekla nen originalen Rekla-Schein mit originaler Unterschrift des ersten Käufers. Das läuft über den Postweg und ein Ersatz/Austausch geht an den Erstkäufer.

Das steht aber in den AGBs von MF und wenn ich etwas kaufe (mit Rechnung von MF), bestehe ich auf die Abwicklung einer evtl. Rklamation beim Verkäufer.
...sonst kann er seine Sachen behalten.

@bugiz
In aller Regel hast du als zweiter Besitzer die gleichen Rechte.
Man sollte aber immer die AGBs lesen, bevor man auf "gelesen und akzeptiert" klickt. Am Besten ist natürlich immer ne neutrale Rechnung.
 
sonst niemand?
 
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