bugiz
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Hallo,
ich bin in letzter Zeit im Marktplatz aktiv, habe allerdings noch keine "grossen" Einkäufe gemacht. Bei Mainboards (Grafikkarten etc.) habe ich so meine Bedenken, da ich Zweifel habe, ob ich beim Defekt des gebraucht gekauften Artikels mit der Rechnung des Vorbesitzers etwas anfangen kann.
Garantie ist ja eine freiwillige Leistung des Herstellers, soweit ich weiß, kann auch nur der Erstbesitzer diese in Anspruch nehmen.
Also nun meine Fragen:
-Ist eine Garantieabwicklung überhaupt möglich, wenn ich der Zweitbesitzer von Hardware bin, die Rechnung jedoch auf den Namen des Erstbesitzers ausgestellt wurde?
oder
-kann ich als Zweitbesitzer nur die Garantie in Anspruch nehmen, wenn die Rechnung nicht auf eine bestimmte Person ausgestellt wurde?
(Grund für diese Fragen: Ich überlege, ob ich ein gebrauchtes Asus-Mainboard kaufen soll. Vielleicht ja schon jemand Erfahrungen mit Asus in ähnlichen Fällen gemacht)
ich bin in letzter Zeit im Marktplatz aktiv, habe allerdings noch keine "grossen" Einkäufe gemacht. Bei Mainboards (Grafikkarten etc.) habe ich so meine Bedenken, da ich Zweifel habe, ob ich beim Defekt des gebraucht gekauften Artikels mit der Rechnung des Vorbesitzers etwas anfangen kann.
Garantie ist ja eine freiwillige Leistung des Herstellers, soweit ich weiß, kann auch nur der Erstbesitzer diese in Anspruch nehmen.
Also nun meine Fragen:
-Ist eine Garantieabwicklung überhaupt möglich, wenn ich der Zweitbesitzer von Hardware bin, die Rechnung jedoch auf den Namen des Erstbesitzers ausgestellt wurde?
oder
-kann ich als Zweitbesitzer nur die Garantie in Anspruch nehmen, wenn die Rechnung nicht auf eine bestimmte Person ausgestellt wurde?
(Grund für diese Fragen: Ich überlege, ob ich ein gebrauchtes Asus-Mainboard kaufen soll. Vielleicht ja schon jemand Erfahrungen mit Asus in ähnlichen Fällen gemacht)