blueheaven
Urgestein
- Mitglied seit
- 03.09.2007
- Beiträge
- 1.239
Jetzt bin ich aber enttäuscht dass hier noch keiner Miele genannt hat
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: this_feature_currently_requires_accessing_site_using_safari
Klassisch wäre Kirschlorbeer, allerdings ist das wohl als Heckenpflanze stellenweise schon verboten, weil das Zeug aus Sicht der Biodiversität wohl eher 'ne Katstrophe ist.Suche hübsche Heckenpflanze (Sichtschutz) für unseren Garten (Steingarten , Südseite)
- Blätter statt Nadeln
- Blätter sollen nicht abgeworfen werden, keine Lust auf noch mehr Laub ;/
- nicht giftig, keine Dornen o.ä.
- Wurzeln sollen angrenzendes Pflaster nicht kaputt machen
- leicht zu schneiden / pflegen
Gibts da was ? 👀
Danke Guinnes
okay, leider giftig.....werde wohl einfach den alten (und total verwachsenen) Lebensbaum entfernen und nen neuen pflanzen.Klassisch wäre Kirschlorbeer, allerdings ist das wohl als Heckenpflanze stellenweise schon verboten, weil das Zeug aus Sicht der Biodiversität wohl eher 'ne Katstrophe ist.
- zur Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
- zur Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
- zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts oder zur Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
- zur Begleitung Sterbender
- zur Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen
- zur Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention
auf der anderen Seite steht da auch sowas:Ist die Ausgangssperre in Hotspotregionen faktisch ein Verbot, abends Freunde zu treffen?
Im Prinzip ja, es sei denn, man ist vor 21 Uhr zu Hause. „Die Ausgangssperre ist eine Ausgangssperre. Nach 21 Uhr Freunde zu treffen ist kein triftiger Grund“, sagt der Sprecher des Gesundheitsministeriums.
Das Verlassen der Wohnung ist in Bayern künftig nur noch mit triftigem Grund möglich.
Gilt ein Einkaufsbummel als triftiger Grund? Immerhin sind weiterhin alle Geschäfte geöffnet.
Es gibt einige Gründe, die ganz offensichtlich als triftig einzustufen sind. Dazu zählen der Weg zur Arbeit, ein Arzttermin oder ein Termin bei einem Amt. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist aber auch aus anderen Gründen erlaubt. Etwa, um einzukaufen. Und damit ist nicht nur der Gang zum Supermarkt gemeint. Erlaubt ist der Einkauf in allen geöffneten Läden – also etwa auch in Kleidungsgeschäften. Weihnachtsbesorgungen werden ebenfalls als triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung eingestuft. Das gilt übrigens auch für den Besuch von geöffneten Dienstleistungsbetrieben, etwa Friseure. Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums sagt auf Nachfrage unserer Redaktion: „Die Geschäfte sind weiterhin geöffnet, das Einkaufen ist erlaubt.
sind 3 fragen:
1. ja
2. nein
3. ja
fand ich jetzt nicht sooo schwer...
Weiß nicht, wie das bei euch in Hessen ist, aber hier in Bayern waren die Ausgangssperren keine Ausgangssperren, sondern eigentlich nur Ausgangsbeschränkungen, auch wenn sie öfter mal "Sperren" genannt wurden.Sind natürlich hypothetische Fragen aber würde mich einfach mal interessieren.
Warum fragt ihr nicht einfach bei der für euch zuständigen Stelle nach?