Garantie ???

D

Don White

Guest
Hallo Zusammen,

mich würde mal intressieren, wie folgender Fall GESETZLICH geregelt ist:

1. Man kauft etwas z.B. eine PCI-Grafikkarte für 100€
2. Nach 1,5 Jahren ist das Ding kaputt (Garantie ja 2 Jahre)
3. Die Karte wird reklamiert.
4. Der Händler (bzw. der Harsteller) können aber die Karte nicht mehr liefern, da diese vergriffen bzw. nicht mehr gabaut wird.

Kriegt man bei solchem Fall den KOMPLETTEN Kaufpreis von 100,- € erstattet?????? :hmm:

Ich sollte mir vielleicht mal ein BGB zulegen! :coolblue:


Beste Grüße

Don White
 
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Ich hatte mir im Media Markt mal ne 8500LE gekauft,
die ist mir durch geschmort (beng hats gemacht) un bin hin gegen und dann hatte ich ne GeF 4Ti4200 bekommen.

Der Verkäufer meine die sei gleich gut und hatte den gleichen Preis 199€
 
Hi,

wann hast du denn die Graka gekauft? Vor oda nach dem 1.1.2002? Nämlich erst ab diesem Datum gilt die 2 Jährige Gewährleistungsfrist. In dem Fall ist der Begriff "Garantie" auch falsch gewählt. Denn die Garantie ist eine freiwillige Leistung seitens des Händlers oda des Herstellers! Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich vorgeschrieben und muss gegeben werden.

Nur ist es leida auch so, dass nach 6 Monaten die Beweislast umgekehrt wird. Nun musst du belgen, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war (Materialfehler, Fertigungsfeher der dazu geführt hat). Wenn du das nicht kannst, ist der Händler nicht dazu verpflichtet den Anspruch den du erhebst anzuerkennen. Er kann es also verweigern...

Gegenüber dem Hersteller hast du immer nur Garantieanspruch, falls gewährt. Dieser ist also seitens des Herstellers auf freiwilliger Basis und kann beliebig mit Bedingungen verknüpft werden. Und dieser muss noch nicht einmal 2 Jahre betragen. Auch ist der Hersteller dir gegenüber zu nichts verpflichtet, weil er nur mit dem Händler, aba nicht mit dir, einen Kaufvertrag abgeschlossen hat.

Wenn der Händler deinen Anspruch anerkennt, kann er erst mal versuchen das Teil zu reparieren oda dir eine Neulieferung bzw. Ersatzlieferung anbieten. Da kannst du entscheiden was du willst! Wenn das nicht möglich ist, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn du vom Kaufvertrag zurücktritts, wirst du aba sehr wahrscheinlich nicht den vollen Betrag ausgezahlt bekommen, weil der Händler auf Wertersatz bestehen kann. Da du ja die ganze Zeit das Teil genutzt hast und es demensprechend auch abgenutzt wurde...

Auf Vollständigkeit und absoluter Richtigkeit gebe ich keine Garantie ;)...

Schau dir auch mal folgende PDF an. Da steht eigentlich alles drin was du wissen solltest: klick!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte das mal mit nem Monitor.
Dezember 1998 gekauft (LG Studioworks 77T5), Oktober 2002 kaputtgegangen. Ich hab bei LG angerufen, die sagten mir, dass ich einen neuen bekomme, da es innerhalb der 4 Jahren Grantie liegt. Bekommen habe ich aber einen neueren, da sie ihn nicht mehr produzieren.

Ich schätze mal, dass du etwas gleichwertiges bekommen würdest.
 
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