D
Don White
Guest
Hallo Zusammen,
mich würde mal intressieren, wie folgender Fall GESETZLICH geregelt ist:
1. Man kauft etwas z.B. eine PCI-Grafikkarte für 100€
2. Nach 1,5 Jahren ist das Ding kaputt (Garantie ja 2 Jahre)
3. Die Karte wird reklamiert.
4. Der Händler (bzw. der Harsteller) können aber die Karte nicht mehr liefern, da diese vergriffen bzw. nicht mehr gabaut wird.
Kriegt man bei solchem Fall den KOMPLETTEN Kaufpreis von 100,- € erstattet??????
Ich sollte mir vielleicht mal ein BGB zulegen!
Beste Grüße
Don White
mich würde mal intressieren, wie folgender Fall GESETZLICH geregelt ist:
1. Man kauft etwas z.B. eine PCI-Grafikkarte für 100€
2. Nach 1,5 Jahren ist das Ding kaputt (Garantie ja 2 Jahre)
3. Die Karte wird reklamiert.
4. Der Händler (bzw. der Harsteller) können aber die Karte nicht mehr liefern, da diese vergriffen bzw. nicht mehr gabaut wird.
Kriegt man bei solchem Fall den KOMPLETTEN Kaufpreis von 100,- € erstattet??????
Ich sollte mir vielleicht mal ein BGB zulegen!
Beste Grüße
Don White