Garantiefrage-Alternate, Inno3D und ich *Updatethread*

Naja wenn ich mein Auto in die Werkstatt gebe, dann ändert sich nur zeitweise der Besitzer aber nicht der Eigentümer. Die dürfen auch nicht einfach dein Auto in die Presse stecken, wenn sich ihrer Ansicht nach reparieren nicht lohnt.
Es war ja auch nur überspitzt geschrieben , bzw. ironisch gemeint.
Ausserdem ist es bei einem Jahreswagen, ja in den meisten Fällen auch ein Garantiefall.
Allerdings würde mich auch wundern, wenn ich Hardware in eine Garantie gebe, dass ich dann auf einmal nicht mehr der rechtmässige Besitzer sein soll, bis ich denen erlaube die zu verschrotten, weil ich deren Lösungsvorschlag akzeptiert habe.
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
1643115495171.png


:fresse:

Allerdings würde mich auch wundern, wenn ich Hardware in eine Garantie gebe, dass ich dann auf einmal nicht mehr der rechtmässige Besitzer sein soll, bis ich denen erlaube die zu verschrotten, weil ich deren Lösungsvorschlag akzeptiert habe.
Besitzer bist du zu dem Zeitpunkt ja auch nicht, aber Eigentümer. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.
 
Vielleicht hat dieser @INNO3DStephan sowieso nichts zu sagen und ist nur für diese Hurra Sprüche (brutal und so) hier verantwortlich.
 
persönlich kann er dafür sicherlich nichts. das wird sicher von weiter oben entschieden und die lassen es jetzt wohl drauf ankommen.
 
Besitzer bist du zu dem Zeitpunkt ja auch nicht, aber Eigentümer. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Da kommen aber ne Menge Korinthen :bigok:

Fakt ist, es ist meins und ich habe das Recht zu entscheiden was damit passiert und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, wie es hier der Fall war. ( Wir haben Alternate 3 Credits gegeben, weil das war billiger für uns und die Karte ist verschrottet)
 
Leider ist der Thread im Inno3D Bereich inzwischen zu, aber sei es drum. Das was als Garantiebestimmungen angeboten wird, geht eindeutig gegen zahlreiche Vorgaben des §479 Abs. 1 BGB - ich bin mal so frei, den hier zu zitieren:

Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss Folgendes enthalten:
1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln, darauf, dass die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist sowie darauf, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, Fehlt
2. den Namen und die Anschrift des Garantiegebers, Anschrift fehlt
3. das vom Verbraucher einzuhaltende Verfahren für die Geltendmachung der Garantie, Fehlt
4. die Nennung der Ware, auf die sich die Garantie bezieht, und Fehlt
5. die Bestimmungen der Garantie, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes. Fehlt

Ob eine englischsprachige Garantiebestimmung sich als einfach und verständlich qualifiziert bewerte ich mal nicht.

Bin stark am überlegen, mir aus Spaß eine Inno3D GPU zu ordern und mit RA und VZ ein Fass aufzumachen. :fresse2:
 
Naja wenn ich mein Auto in die Werkstatt gebe, dann ändert sich nur zeitweise der Besitzer aber nicht der Eigentümer. Die dürfen auch nicht einfach dein Auto in die Presse stecken, wenn sich ihrer Ansicht nach reparieren nicht lohnt. Warum sollte das hier also anders sein? Selbst wenn sich irgendein Hersteller anmaßen sollte, dass bei einem Garantiefall der Gegenstand automatisch in sein Eigentum übergeht, wäre das rechtlich wohl eher nicht lange haltbar.
Der Autovergleich mag für viele zwar im ersten Moment Schlüssig klingen, ist er aber nicht wirklich. Es gibt insbesondere bei "Gebrauchsgegenständen" in Fragen der Ersetzbarkeit/Nachbesserung erhebliche unterschiede.

Bei allem darf man zudem nicht vergessen, die Garantie is eine rein freiwillige Sache und nichts Gesetzliches. Also kann der Hersteller da auch frei und wild die Rahmenbedingungen setzen, ganz wie er lustig ist. Er kann da durchaus sagen, bei Defekt oder Fahrlässigkeit gibts nur den Zeitwert. Es gibt zwar dazu kein Passus, die Sachlage zeigt aber doch, das ein Hersteller hier trotzdem sein Zeug vertreiben kann ohne alle EU Pflichten einzuhalten. Amazon ist voll von diesen Asia Produkten.

Die Situation mag für viele hier ein Schock sein die bisher wenig damit zu tun hatten aber das ist leider gang und gäbe. Es gibt dazu hunderte Artikel im Internet, warum die Garantie nicht immer garantiert ist. Bei Unternehmen die ausschließlich ein Sitz im Ausland (insbesondere Asien) haben, wurde das die letzten Jahre nicht besser. Dort Ansprüche geltend zu machen ist außerordentlich schwierig.
 
Was ist aus inno3d für ein Laden geworden

Ich hatte da noch andere Erfahrungen vor vielen Jahren, 2004 hat meine inno fx 5900 auch plötzlich angefangen Geräusche zu machen, also Kühler bzw dessen Lüfter gingen langsam kaputt. Karte war da auch so ca. 6 Monate alt. Bei inno Deutschland angerufen, vorab sofort eine neue Karte im Rahmen der Garantie bekommen und nach Erhalt dieser, meine defekte zurück geschickt. Alles im Rahmen der Garantie und man war nach paar Tagen als Kunde glücklich und hat sich super betreut gefühlt.

Das war noch Service!!!!

Und nicht diese scheiße was hier abläuft. Das alternate hier keinen bock hat den Kunden ordentlich zu entschädigen (also gleichwertige GPU wie eben 3070 TI als Ersatz liefern) ist das eine, das aber inno dann auch in keinster Weise Interesse hat, sein Garantieversprechen zu halten, ist das letzte. Vor knapp 20 Jahren war man da noch anders bemüht.
 
@cHio das verstehe ich. Aber müsste er nicht gefragt werden? Sprich wenn er dem nicht zustimmt kommt die Karte auf seine Kosten zurück?
 
Der Autovergleich mag für viele zwar im ersten Moment Schlüssig klingen, ist er aber nicht wirklich. Es gibt insbesondere bei "Gebrauchsgegenständen" in Fragen der Ersetzbarkeit/Nachbesserung erhebliche unterschiede.
Nochmal für alle zum Mitschreiben: Es ist von mir mit voller Absicht dieser überspitzte Vergleich gezogen worden. Und mir ist auch klar, dass er nicht 1 zu 1 auf den Fall anwendbar ist.
Was aber nichts an der Tatsache ändert, dass ich das Vorgehen des Herstellers (nicht in der Person Stephans weil der ist nur der Bote, denke ich) als absolutes Armutszeugnis empfinde.
 
@cHio das verstehe ich. Aber müsste er nicht gefragt werden? Sprich wenn er dem nicht zustimmt kommt die Karte auf seine Kosten zurück?
Definitiv, die dürfen nicht vernichten wenn der Kunde dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat, oder die Auszahlung der Gutschrift das Eigentum an den hersteller überträgt lt Garantiebedingungen. Alles andere wäre ja der Hammer.
 
@cHio das verstehe ich. Aber müsste er nicht gefragt werden? Sprich wenn er dem nicht zustimmt kommt die Karte auf seine Kosten zurück?
Wir sind hier ja kein JURA Forum und zweifelsfrei beantworten kann dir das in solch einer prekären Situation wahrscheinlich niemand genau. Die Tendenz siehst du aber an dem Fall hier.

Da ich selbst beruflich sehr viel im Bereich Hardware mache und schon viel mit PC Partner (dem Mainbusiness hinter Inno3d) zu tun hatte, wundert mich das ganzer hier überhaupt nicht.

Definitiv, die dürfen nicht vernichten wenn der Kunde dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat, oder die Auszahlung der Gutschrift das Eigentum an den hersteller überträgt lt Garantiebedingungen. Alles andere wäre ja der Hammer.
Dann versuch das mal in Hong-Kong durchzusetzen. Da können die Bestimmungen hier sein wie sie wollen. Die Unternehmen sind ja nicht dumm und nutzen das aus.
 
So wo wir jetzt hier jetzt schon bei Garantiesachen sind:

Weiß einer, ob bei Inno der Garantieanspruch noch erhalten bleibt, wenn man an seiner Karte den Kühler tauscht?
 
Dann versuch das mal in Hong-Kong durchzusetzen. Da können die Bestimmungen hier sein wie sie wollen. Die Unternehmen sind ja nicht dumm und nutzen das aus.

Ändert ja nix dran, dass es so sein sollte. Das das inno scheinbar einen Dreck interessiert, wie hier die Vorschriften sind, macht das ganze ja noch viel besser. Das hat mit Service nix mehr zu tun...
 
@Holzmann

"Ich möchte gerne einen alternativen Kühler auf meiner INNO3D-Grafikkarte nutzen, erlischt dann meine Garantie?
Grundsätzlich gilt, dass nur INNO3D-Grafikkarten mit einem Original Kühler und einem unversehrten Garantiesiegel die Herstellergarantie in Anspruch nehmen können."
 
So wo wir jetzt hier jetzt schon bei Garantiesachen sind:

Weiß einer, ob bei Inno der Garantieanspruch noch erhalten bleibt, wenn man an seiner Karte den Kühler tauscht?

Nein, siehe hier ziemlich am Ende

 
So wo wir jetzt hier jetzt schon bei Garantiesachen sind:

Weiß einer, ob bei Inno der Garantieanspruch noch erhalten bleibt, wenn man an seiner Karte den Kühler tauscht?

Nein, falsche Marke wenn man Wakü drauf bauen will oder auch nur die WLP tauschen möchte.

Die Firma ist bei mir komplett unten durch.

Da helfen auch die lustigen :hust: peinlichen Rohrkrepierer in Sachen Social Media Marketing nicht.
 
Allwissend, hm?
 
die Garantie is eine rein freiwillige Sache und nichts
Ich meine mich erinnern zu können, wenn der Hesteller Garantieversprechen abgibt die in D aber bindend sind.
Da wäre ja wieder der Screen aus 2019 interessant und das wären dann sogar 3 Jahre Garantie.
Aber bin kein Profi. Da dürfen sich dann der Verbraucherschutz und RA mit befassen, wen ich das richtig verstanden habe.
 
Ok mein letzten Senf zum Thema, dann bin ich hier als Aktiver auch raus. Nur weil es hier bei uns Gesetze, Bestimmungen, ein Verbraucherschutz oder ein Hersteller Garantieversprechen mit der Wirksamkeit einer Hand auf der Bibel gibt, heißt das noch lange nicht das irgend ein Unternehmen außerhalb der EU dem unbedingt nachkommt. Insbesondere wenn die hier kein eigenen Vertrieb haben.
Selbst bei hier ansässigen Unternehmen können so Garantiefragen abseits der Gewährleistungspflicht ein Alptraum werden. Das ist einfach die Realität und dazu gibt es endlos viel Lektüre im Internet.
Ich möchte wie ein paar Seiten zuvor gesagt auch niemand davon abhalten bei dem Thema sein eigenen (juristischen oder rein öffentlich Wirksamen) Weg zu gehen. Meine Erfahrung ist es aber insbesondere da wo es sich um "nur" 700€ dreht, es im Worst Case unter Lehrgeld zu verbuchen.

Nein, sicher nicht aber ich habe schon einschlägige Erfahrungen gemacht...die sicher auch nicht Allgemeingültig sind...aber in dem Fall davor warnen sollen, nicht mit großartigen Erwartungen an sowas ranzugehen.
 
So stand es noch vor kurzem im Inno Forum

Edit: Falsch, das ist schon die geänderte Version! Das muss sich aber ganz schön überschnitten haben, offenbar war da Eile angesagt. :-(
 

Anhänge

  • GarantieInno3D.PNG
    GarantieInno3D.PNG
    137,9 KB · Aufrufe: 307
Zuletzt bearbeitet:
Ist es nicht auch so, dass, wenn der Händler eine Sache mit Angabe der Garantie verkauft, dies eine zugesicherte Eigenschaft ist und der Händler innerhalb der Gewährleistungsfrist auch dafür einzustehen hat?
 
Ist es nicht auch so, dass, wenn der Händler eine Sache mit Angabe der Garantie verkauft

Bei Alternate finde ich bei den Karten von Inno allerdings keine Angabe zu den 3 Jahren Garantie?
 
Meine Erfahrung ist es aber insbesondere da wo es sich um "nur" 700€ dreht, es im Worst Case unter Lehrgeld zu verbuchen.

Da stimm ich dir absolut zu. Wenn man es sich es leisten kann würd ich mir ne "neue" Karte kaufen und den Rechtsweg gehen wegen der Verschrottung ohne Rücksprache.
Mit dem Risiko die angebotenen 800€ nie mehr zu sehen. :)
 
Da stimm ich dir absolut zu. Wenn man es sich es leisten kann würd ich mir ne "neue" Karte kaufen und den Rechtsweg gehen wegen der Verschrottung ohne Rücksprache.
Mit dem Risiko die angebotenen 800€ nie mehr zu sehen. :)
Die hat er ja unabhängig vom Rest bis heute auch nicht gesehen.

Ich weiß jetzt zumindest von welchem Hersteller und in welchem Shop ich nichts mehr bestelle.
 
Es ist schon etwas fragwürdig wenn in einem Endverbraucher Forum mit Garantie geworben wird, die aber de facto nur gegenüber dem Händler erbracht wird.

Alternate selbst hat den Mangel anerkannt, somit ist die Frage nach Beweislast eh hinfällig, und der Mangel wurde doch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist angezeigt.

Also ist Alternate meiner Meinung nach so oder so in der Haftung, ungeachtet der Vereinbarungen die Alternate mit dem Hersteller hat.

Briefchen vom Anwalt sollte Wunder wirken, muss ja nicht gleich vor Gericht gehen.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh