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Was wenn der Vertrag lautet: "Jedes mal wenn ich auf dem Button Klicke, kaufe ich zu dem dann gültigen Preis"?Der Kunde muß vorher wissen, was er zu welchem Preis kauft. Erst dann kann ein rechtskräftiger Vertrag zu Stande kommen, wenn alle Bedingungen vor dem Abschluß geklärt sind. Und das ist auch gut so.
Sehe ich nicht so. Wenn man dagegen gar nichts unternimmt, werden sich die Unternehmen in Zukunft viel mehr erlauben. Und das wird dann schnall als "normal" angesehen.Ich finde es gut, dass es eine Verbraucherschutzzentrale gibt. Diese hat schon einige gute Sachen durchgesetzt.
Das hier wirkt aber eher nach Effekthascherei...
Du möchtest im Extremfall also andauernd Kleinigkeiten zurückschicken (inkl. Gang zur Post) oder kein Waschmittel haben wenn du es brauchst und keine großen Vorräte anschaffen willst?Wen doch etwas falsches kommt oder der Artikel zu teuer ist, kann man den Artikel doch zurück schicken!
Und muss man das erst bestätigen oder wird unabhängig davon ob der Kunde das gelesen hat trotzdem verschickt?Man bekommt doch auch noch ne nachricht aufs Handy, was zu welchem preis gekauft wurde.
Ja genau das möchte ich als Extremfall haben, denn würde dieser Fall öfters eintreten, würde ich und viele andere, den Dienst garnicht mehr nutzen.Du möchtest im Extremfall also andauernd Kleinigkeiten zurückschicken (inkl. Gang zur Post) oder kein Waschmittel haben wenn du es brauchst und keine großen Vorräte anschaffen willst?
Du möchtest im Extremfall also andauernd Kleinigkeiten zurückschicken (inkl. Gang zur Post) oder kein Waschmittel haben wenn du es brauchst und keine großen Vorräte anschaffen willst?
@mighty c : ist das etwa der technoviking in deinem Avatar?
Ich halte das Vorgehen der Verbraucherschützer für richtig und wichtig.
Das Problem ist, daß wenn man erst mal den Dashbutton für Waschmittel-Einkäufe oder dergleichen banale Sachen in dieser Form erlaubt, dann wird er auch bald für alles andere wie Elektronik, Kleidung, etc kommen und da gibt es dann durchaus Probleme. Pandoras Büchse!
Aber was hindert dich denn als mündigen Bürger daran dich selber zu informieren, bevor du etwas tust/nutzt? Warum muss eine dritte Partei das Denken für dich übernehmen?
Das ist durchaus korrekt. Aber ich sehe keinen Grund deshalb nicht gegen Amazon vorzugehen. Es ist wichtig dem rechtzeitig einen Riegel vorzuschieben, sonst artet das aus.Es ist nicht schlecht, dass dagegen vorgegangen wird, wir haben aber echt größere Probleme.
Da sollten die werten Verbraucherschützer lieber was gegen die ganzen Drückerbanden, Abmahnwahnsinnigen oder sonstige Betrueger-Vereine tun.
Die rennen also gerne andauernd zur Post um Sachen zurückzuschicken und wuseln zuvor in ihrer Bestellhistorie rum den Rückgabevorgang anzustoßen? Dann können sie auch gleich in einem Laden das passende Produkt kaufen.Und du glaubst wirklich, dass jemand der sich einen solchen Button an die Waschmaschine hängt da er keine Lust hat bei den normalen Einkaufstouren einfach das Produkt mitzunehmen jetzt ein Problem damit hat? Die Menschen die solche Button nutzen werden auch garantiert sonst einen überproportional hohen Anteil ihrer Güter online bestellen und daher erst recht kein Problem damit haben.
Die rennen also gerne andauernd zur Post um Sachen zurückzuschicken und wuseln zuvor in ihrer Bestellhistorie rum den Rückgabevorgang anzustoßen? Dann können sie auch gleich in einem Laden das passende Produkt kaufen.
Es ist dennoch ein Problem, das nicht mit dem Recht vereinbar ist. Erst vor ein Paar Jahren wurde der "zahlungspflichtig bestellen" (oder so) Button eingeführt. Das hier wäre das genaue Gegenteil. Preise können schwanken. Die alternativen Artikel können inkompatibel sein (Lebensmittelallergien, chemische Unverträglichkeiten von Stoffen, ...). Es gibt viele unangenehme Szenarien.@Hardwereaner
Wieso zum Teufel redest du ständig von Scenarien DIE GARNICHT REAL sind!
Das sind hoch hirnverbrannte Befürchtungen und first-world-problems sondergleichen.
Dann sollten diese sogenannten Verbraucherschützer nach Gesetzesänderungen verlangen!Es ist dennoch ein Problem, das nicht mit dem Recht vereinbar ist.
Und wieder sind das Punkte die der Markt völlig von selbst regeln würde.Erst vor ein Paar Jahren wurde der "zahlungspflichtig bestellen" (oder so) Button eingeführt. Das hier wäre das genaue Gegenteil. Preise können schwanken. Die alternativen Artikel können inkompatibel sein (Lebensmittelallergien, chemische Unverträglichkeiten von Stoffen, ...). Es gibt viele unangenehme Szenarien.
Hirnverbrannt bist einfach nur du. Offenbar ist dein Hirn schon von diversen Herstellern infiltriert worden.@Hardwereaner
Wieso zum Teufel redest du ständig von Scenarien DIE GARNICHT REAL sind!
Das sind hoch hirnverbrannte Befürchtungen und first-world-problems sondergleichen.
Meinte natürlich das Gesetz zu ändern bzw. anzupassen damit der Bürger nicht unnötig bevormundet wird...Das Gesetz ist bereits da DragonTear und der Dashbutton verstößt gegen das gültige Recht. Laut Gesetz muß der Kaufpreis vor dem Kauf ausgepreist sein, und es muß auch genau das geliefert werden, was bestellt wurde. Amazon versucht hier also schlichtweg das geltende Recht zu umgehgen.