Grafikkarte bei Asus RMA "verloren" gegangen

Konsequenz habe ich schon daraus gezogen, keine Sorge. ;)

Wenn mir mf das Konto sperrt, was solls, kann ich auch mit Leben ^^
 
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Also ich komme aktuell nicht mehr weiter.
Die Karte ist jetzt wohl wieder beim Händler, da die Garantie von Asus abgelehnt wurde, obwohl ich den Defekt über die Seriennummer schon innerhalb des Garantiezeitraums bekannt gemacht hatte per Ticket und dort der Weg über den Händler vorgeschlagen wurde.

Das liest sich fast so als wäre es absichtliche Verzögerungstaktik gewesen, kurz vor RMA ablauf mal schnell eine Fehlinformation.
 
Keine Ahnung, leider bekomme ich keine Infos, auch das Backoffice von Asus für RMA hat gemeint, sie können mir nicht weiterhelfen, da sie nichts im System finden, trotz Seriennummer.
Ich selbst sehe ja die ganzen Supporttickets, wo ich die Seriennummer extra immer mit angegeben habe. Außerdem taucht die Karte sogar im öffentlichen Reparaturtracking als angekündigt auf. Wie auch immer man dann eine solche Aussage treffen kann.
 
Das liest sich fast so als wäre es absichtliche Verzögerungstaktik gewesen, kurz vor RMA ablauf mal schnell eine Fehlinformation.

rechtlich ist es völlig latte, da die anzeige des defekts bereits erfolgt.

wahrscheinlich stehen asus und die händler dadrauf, das man mit nen anwalt ankommt und die kosten auf diese abwälzt.

die lösung ist im prinzip einfach: kein asus kaufen. oder ne rechtschutz haben und ruck zuck mit mahnbriefen kommen und vom kaufvertrag zurücktreten danach und ab zu gericht usw... da haben die händler und hersteller 0 bock drauf. das tolle dabei: gehts erstmal los, muss man niemals einen vergleich zustimmen. und deshalb gibts da dann auch immer was geschenkt, damit man den vergleich zustimmt (inkl. geheimhaltungsklausel), damit bloss kein urteil gefällt wird, was dann quasi für alle nachfolgenden auch durchgestritten werden kann.

eins muss klar sein: die leute können noch so gernvt und sonstwas sein. du nimmt nur dein recht in anspruch (gewährleistung gesetzlich, garantie wurde mit bezahlt) und spätestens mit nen mahnbescheid gibts garantiert dann ne antwort, da man ansonsten nen gerichtsvollzieher beim händler vorbeischicken kann, der die kohle dann für einen abholt.
 
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so, bei mir gibt es auch endlich Neuigkeiten. Karte konnte nicht repariert/wiederbeschafft werden, also hab ich eine Gutschrift bekommen.
Hab mich inzwischen so sehr an die FTW3 gewöhnt, dass dies auch besser ist. :d
 
Naja, für dich auf jeden Fall "positiv"
 
naja, 4 Wochen warten dafür. Das ist wohl Ende mit Schrecken... xD
Immerhin hat die elende Warterei jetzt ein Ende.
 
Hast du den Kaufbetrag gutgeschrieben bekommen oder einen Zeitwert?
 
das, was die Karte gekostet hat. Die Versandkosten natürlich nicht.
Immer noch besser als ein Zeitwert.. Aber ich hatte die Karte auch gerade erst etwas mehr als einen Monat, als es sie himmelte.
 
Nu wenn der Kauf länger als sechs Monate zurück liegen würde wäre die Höhe der Erstattung sicher anders ausgefallen. ;)

Gefallen lasen muss man sich das dann aber nicht.

Ich habe z.B. auch gegenüber MF schon mal die rechtliche Keule schwingen müssen und habe mich aber immer durchgesetzt, auch ohne Anwalt.
 
Wei sie keine Lust hatten das vor Gericht zu bestreiten. Rechtlich gesehen sind solche Abzüge nach 6 Monaten legitim und ok. Wenn MF gewollt hätte, hätten Sie dich sogar voll ins Messer laufen lassen können. (Beweislastumkehr). Du hast dich also nicht durchgesetzt sondern MF hatte schlichtweg keine Lust. ;):haha:
 
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Wenn MF gewollt hätte, hätten Sie dich sogar voll ins Messer laufen lassen können. (Beweislastumkehr).

Sicher?

Gewährleistung hat man ja gegenüber den Verkäufer, aber die Garantie gegenüber dem Händler. Innerhalb des Garantiezeitraums sollte die Karte dann doch ersetzt werden (oder zumindest voll erstattet)?
 
Man hat durch die Garantie im Rahmen der Garantiebedingungen Anspruch auf ein funktionierendes Produkt, das sehe ich als Eigenschaft des Produktes an.

Und eine Zeitwerterstattung bei gleichzeitiger Verfügbarkeit des Produktes im Handel ist innerhalb der Gewährleistung bzw. Garantiezeit definitiv nicht hinzunehmen.

Nebenbei mach ich den Kram seit bald 30 Jahren, über Gewährleistung/Garantie musst DU mich sicher nicht aufklären.
 
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Sicher?

Gewährleistung hat man ja gegenüber den Verkäufer, aber die Garantie gegenüber dem Händler. Innerhalb des Garantiezeitraums sollte die Karte dann doch ersetzt werden (oder zumindest voll erstattet)?

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Wenn der Händler da nicht mitspielt und der Hersteller keine direkte Garantie bietet hast du ein massives Problem.

@IronAge
Da sag ich dir nur, entweder hast du da was verschlafen oder du bist einfach auf den Holzweg. Du hängst vermutlich immer noch immer in 1990 bzw. im Jahr 2000.. da war Vieles besser und fairer geregelt. Eine Zeitwerterstattung ist definitiv zulässig. Leider alles sehr schwammig geregelt und formuliert. Es ist zum Beispiel so das der Kunde die Wahl hat wie das geregelt wird, es sei denn es ist für den Händler nicht zumutbar. Da es aber keine feste Definition bezüglich zumutbar gibt ist dies ein Gummiparagraph. Nach 6 Monaten bist du, wenn der Händler es drauf anlegt aufgeschmissen. Ist unfair, da gebe ich dir recht, leider aber nach aktueller Rechtslage zulässig und wird öfter angewandt als man denkt.
 
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Also ein Problem ist das jetzt auf jeden Fall für dich, denn:

1) Die Händler wollen das man die Garantie in Anspruch nimmt im Garantiezeitraum. Die Herstelller wollen das man die Gewährleistung in Anspruch nimmt. Ich setze jetzt mal voraus, der Unterschied ist bekannt. Das machen natürlich beide Parteien, um jeweils nicht auf Reparatur oder Tauschkosten sitzen zu bleiben.
2) Theoretisch hast du aber einen Rechtsanspruch auf Beides. Zumindest nach deutschem Recht. Da ist es auch egal, was die gerne hätten - eine Garantie ist abstrakt von der Gewährleistung zu sehen.

Problem bei Dir: Du hast die Garantie nicht ausgeübt. Man hat Dir empfohlen den Händler zu kontaktieren und somit hast du gar nichts mehr von deiner Garantie, weil die zeitlich befristet ist. Das ist gelinde gesagt eine bodenlose Frechheit und absolut Verbraucherunfreundlich - leider aber, wenn ich an meine eigenen RMAs mit bestimmten Firmen (nicht nur Asus) denke, Praxis.

rechtlich ist es völlig latte, da die anzeige des defekts bereits erfolgt.
Das sehe ich nur so, wenn er nachweisen kann das er schriftlich was eingereicht hat. Ne E-Mail wird den Rechtsstreit nicht aushalten.

@matti: Ich bin jetzt kein Jurist, aber wenn ich mich recht erinnere, was ich damals in meinen Rechtsvorlesungen verstanden habe, dann ist es so, dass man dem Händler durchaus eine angemessene Frist zur Reparatur bzw. Tausch setzen kann. Bei einem großen Händler wie MF sollte es da mit 6 Wochen absolut in Ordnung sein. Danach Druck durch Anwalt über Rechtsschutz erhöhen. Dann klappt's meist ganz schnell. Da üben große Firmen einfach zuviel Machtsmißbrauch aus.

Natürlich empfehle ich allen, die solche Probleme haben NICHTS per E-Mail oder Telefon zu klären. Sobald man die entsprechenden Anschriften hat, alles per Post am besten Einschreiben mit Rückschein. Das ist wenigstens rechtssicher.

Da sich hier niemand von Asus kümmert, würde ich dem Service nicht nur wegen fehlender Kulanz sondern auch wegen mangelnder Kommunikation eine schlechte Note vergeben. Auf meine RMA Story hier im Forum kam NIE eine Antwort. Warum auch, wenn's sonst gut funktioniert und die Zahlen klettern....
 
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Problem bei Dir: Du hast die Garantie nicht ausgeübt. Man hat Dir empfohlen den Händler zu kontaktieren und somit hast du gar nichts mehr von deiner Garantie, weil die zeitlich befristet ist. Das ist gelinde gesagt eine bodenlose Frechheit und absolut Verbraucherunfreundlich - leider aber, wenn ich an meine eigenen RMAs mit bestimmten Firmen (nicht nur Asus) denke, Praxis.

Das sehe ich nur so, wenn er nachweisen kann das er schriftlich was eingereicht hat. Ne E-Mail wird den Rechtsstreit nicht aushalten.

Hmm, er hatte ja innerhalb des Garantiezeitraums ein Ticket bei Asus erstellt. "Reicht" das nicht als Willenserklärung seinerseits und um zu verhindern das Asus sich wegen Ablauf des Garantiezeitraums rauswindet? Rechtsbeistand ist klar, ohne wirds hier wohl nicht weitergehen...

Schon traurig wie Asus mit seinen Kunden umgeht. Da bin ich froh diese Firma generell zu meiden.
 
Hmm, er hatte ja innerhalb des Garantiezeitraums ein Ticket bei Asus erstellt.

Hmm das weiss ich nicht. Aber meine Rechtsempfinden sagt mir, dass er die Garantie nicht in Anspruch genommen hat. Nur weil jemand ein Ticket eröffnet und sagt bei Ihm sei etwas kaputt. Ich sehe es eher so, dass er die Gewährleistung des Händlers in Anspruch genommen hat. Der übrigens in der Pflicht ist, die Sache in angemessener Frist zu reparieren oder zu tauschen - egal was hinten rum bei denen passiert.

EDIT: Ich hab jetzt aber gerade nochmal den Thread gelesen. an den TE: Ist die Karte noch im Gewährleistungszeitraum oder handelt es sich nur um eine Garantie die über den Händler durchzuführen ist. Das hab ich jetzt vielleicht falsch interpretiert. Dann Asche auf mein Haupt ;)
 
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wie gesagt, 4 Wochen hat das bei mir gedauert. Als die Zeit rum war, gab es die Gutschrift von Mf, da die Karte weder repariert, noch beschafft werden konnte.
Für mich ging das also glimpflich aus, einzig die 4 Wochen Wartezeit waren etwas unangenehm.
 
@romsky

Ich glaube eher, dass Du von vorgestern bist, Du magst noch nicht mal freiwillig von unverbindlich unterscheiden.

Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausreichende Funktionsgarantie ist noch lange nicht unverbindlich, nur weil sie freiwillig eingeräumt wird.

Wer sich mit Zeitwerterstattung in ja oft fragwürdiger Höhe einfach abspeisen lässt, vor allem wenn das Produkt einfach zu beschaffen ist, dem ist halt nicht zu helfen.

Wer sich nicht selbst helfen kann, der muss sich dann halt helfen lassen, Briefchen vom Anwalt an den Händler wirkt oft wahre Wunder.
 
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Es ging um Garantie und die Garantie wurde im Ticket auch akzeptiert und mir wurde gesagt, dass ich die Karte jetzt über den Händler retournieren solle oder schriftlich belegen soll, warum der Händler das nicht übernehmen wolle. Der Händler war ja sofort einverstanden damals. Großer Fehler.
 
Dir ist schon klar, dass ASUS die Garantie nur dem Händler gibt und dieser die Abwicklung übernehmen muss? Wenn du jetzt ASUS schreibst und die sagen dir, ja das Teil hat noch Garantie, aber bitte über den Händler abwickeln, dann hast du keinen wirksamen Antrag auf Garantie gestellt sondern nur eine Nachfrage, ob dein Produkt noch Garantie hat.

Wenn jetzt die Garantiezeit abläuft, bevor der Händler den Antrag an ASUS stellt, dann hast du leider verloren. Blöd für den Endkäufer, aber rechtlich i.O.
 
Asus gibt die Garantie an den Endkunden, diese läuft ab dem Tag des Kaufs:

Die Garantiebedingungen für Grafikkarten von Asus findest Du z.B. hier:

Gaming-Grafikkarte ROG STRIX RTX2080 OC | ASUS


Wenn er die Karte innerhalb der Garantiezeit an den Verkäufer retourniert hat, und der Händler das verbummelt hat, sollte er Schadensersatz geltend machen.
 
Na hoppala ...

Der Händler scheint hier dann aber ordentlich Mist gebaut zu haben.
 
Wenn man als Endkunde die RMA bei Asus eingeleitet hat, kann man via RMA#/Serien# auch deren Status überwachen.

Wenn die RMA über die Distribution läuft geht das für den Endkunden dann nicht.
 
Ich wollte nur Danke für die Berichte sagen. Da fliegt wohl ein Hersteller aus meiner Auswahl. Und die flogen schon mal raus dank der unsäglichen 290 DCU.
 
Dir ist schon klar, dass ASUS die Garantie nur dem Händler gibt und dieser die Abwicklung übernehmen muss? Wenn du jetzt ASUS schreibst und die sagen dir, ja das Teil hat noch Garantie, aber bitte über den Händler abwickeln, dann hast du keinen wirksamen Antrag auf Garantie gestellt sondern nur eine Nachfrage, ob dein Produkt noch Garantie hat.

Wenn jetzt die Garantiezeit abläuft, bevor der Händler den Antrag an ASUS stellt, dann hast du leider verloren. Blöd für den Endkäufer, aber rechtlich i.O.

Bist du zufällig Anwalt o.ä.? Sowohl die bei der ARAG als auch der Anwalt hier dann vor Ort, haben das anders gesehen. Möglicherweise fehlen dir detailliertere Informationen über den gesamten Zeitraum, was abgelaufen ist.
Laut Anwalt ist aktuell nur der Händler in der Pflicht und der aktuelle, da er den Retoureneingang schriftlich bestätigt hat und sich die Karte ohne gegenteilige Informationen dort befindet. Daher muss er jetzt die Karte wieder herausrücken. Bisher geht es nur um den Verbleib der Karte, nicht um den Fall, ob Asus jetzt konkret auch mir schreiben würde, dass der Defekt nicht von der Garantie gedeckt sei.

Leider hat sich Asus einer Direktabwicklung ohne triftigen Grund (Händler insolvent etc.) verwehrt.
Nach neustem Stand ist die Karte (angeblich)
  1. laut Asus weiterhin für den gemeldeten Schaden von der Garantie gedeckt
  2. laut Asus bisher nicht einmal eingetroffen zur Reparatur
  3. laut Händler (Computeruniverse, kann man ruhig mal sagen) wieder an den "Herstellerservice" mit einer weiteren Anfrage auf Kulanzreparatur geschickt worden

PS: Kann nur davor warnen bei Computeruniverse was zu erwerben, am Telefon wurde mehrfach sehr frech gedroht und auch mit Auflegen gedroht, wenn man "energisch" wissen möchte, wo die Karte nun ist und was nun Sache ist oder auch die Karte zurückfordert. Auf Facebook werden z.B. auch Beiträge vom Händler kommentarlos zensiert bzw. gelöscht. Gleiches gilt für Asus HW. Ohne die Verweigerung eine Direktabwicklung hätte es das Theater nicht gegeben. Am Ende ist der Käufer immer der Dumme
 
holst dir auch ne EVGA. Hast den ganzen Rummel nimmer. Wenn was mit der Karte sein sollte, nach München schicken, im Idealfall hast in einer Woche Ersatz da.
Die 2070 Super FTW3 Ultra ist fast so schnell wie die 2080. Bin daher recht froh, dass es meine Strix gehimmelt und ich an die EVGA gekommen bin.

Danke für den Tipp mit Computeruniverse, bissl Service nach dem Kauf sollte schon sein.
 
mit Service Level Gold wäre auch mindfactory kein Problem, da wird die Karte dann auch sofort getauscht, aber da die ja Asus aus dem Programm nehmen mussten...
Caseking hat aber auch nicht alle Karten in diesem Programm, soweit ich weiß.
 
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