Die 14 Tage-Frist beginnt bei einem Kaufvertrag mit dem Erhalt der gekauften Sache; zur Wahrung genuegt es, in der Frist dem Verkaeufer gegenueber in geeigneter Form den Widerruf zu erklaeren (z. B. per eMail, besser per Fax).
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Edit:
@Janothedon
hab mir jetzt mal ein paar von deinen posts durchgelesen, wie es scheint hast deine graka ja nur zu gern übertaktet, DU HAST GENAUGENOMMEN KEINEN GARNATIE ANSPRUCH MEHR!!
ich geh mal davon aus das dir das sehr wohl bekannt ist, mir kommts so vor das du deswegen so panik hast das die karte eingeschickt und überprüft wird.
Solte ich mich irren und in deine posts ins anderen threads was falschen interpretiert haben entschuldige ich mich natürlich dafür
HWV hat vielleicht nicht super kulant, aber dennoch völlig korrekt gehandelt.
Die Overdrive-Funktion ist fester Bestandteil der Radeon-Grafikkartentreiber. Diese werden vom Hersteller Ati entwickelt und somit verlieren sie auch nicht die Garantie, wenn sie overdrive benutzen.
Hab die Karte jetzt wieder, sie wurde getauscht. Das lustige ist der beiligende Bearbeitungsschein von HIS.
Die haben die Karte bekommen am 27. Januar (über einen Monat nach einsenden bei HWV) sie am 28. ausgetauscht um am 29. zurückgesand und am 30. war sie hier.
Also beim Nvidia Treiber ist es zumindest so, das entsprechender Hinweiß erscheint, das man die Garantie verliert, wenn man die Karte übertaktet auch mit dem im Treiber intergrierten Übertaktungstool
achja februar 2008 habe ich die neue 8600GT Super bekommen und bis heute kam nichts mjehr von ALTERNATE bzw vom hersteller.scheint dass es kein fehler meinerseits war.
mfg ChjazyChaz
Also hast du jetzt zwei, oder wat?
So kann man auch an ein SLI-System kommen...