Graka Defekt - Händler bietet "Zeitwert" an, meine Möglichkeiten?!

kaltblut

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Hoi,

hab Ende Oktober eine defekte GraKa eingeschickt (x1900cf) hab heute erfahren dass der Hersteller (Connect3D) keinen Austausch/Reperatur vornehmen kann. Habe also mit dem Händler (K&M) telefoniert, und mir wurde am Telefon gesagt, dass mir der "Zeitwert" der GraKa in Form einer Gutschrift angeboten werden soll, eine gleichwertige Karte könne mir nicht angeboten werden. Konkrete Zahlen sollen folgen.

Nun frage ich mich, ob das so sein kann/darf, da ich ja mal davon ausgehe, dass der Zeitwert UNTER meinem Kaufpreis vom 4.7. liegt, auch wenns damals mit unter 150€ ein Schnäppchen war.

Kann der Händler einfach sagen "wir geben ihnen 120 Euro Gutschrift" und ich MUSS mich dann damit zufrieden geben? Oder welche "Rechte" habe ich in diesem Fall?

Ich Frage dies schon bevor ich den Zeitwert Betrag kenne, da ich Falls dieser mir nicht genügt gerne wissen möchte was der Händler mir anbieten MUSS.

Wenn mir also jemand auf die Schnelle helfen könnte, wäre das Super!
 
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du hast die GraKa also erst seit Juli diesen Jahres?
Wenn du nicht daran gebastelt hast dann hast du ein Recht auf den vollen Kaufpreis oder eine gleichwertige Karte.

Wenn du drann gebastelt oder die Karte übertaktet hattest würde ich das ganze stillschweigend akzeptieren. ;)
 
Nein, daran gebastelt wurde nicht. Weder BIOS Flash noch sonst irgendwelche Aktionen am Kühler/Lüfter oder gar Hardmods durchgeführt.
 
Da du noch innerhalb der ersten 6 Monate bist, kannst du auch auf nem Austaschgerät vergleichbarer oder höherer Leistung bestehen. Sprich eine Karte die mindestens genauso schnell ist, wie zb ne X1950XT oder ähnliches...
 
Nun frage ich mich, ob das so sein kann/darf, da ich ja mal davon ausgehe, dass der Zeitwert UNTER meinem Kaufpreis vom 4.7. liegt, auch wenns damals mit unter 150€ ein Schnäppchen war.

Es gibt die gesetzliche Gewaehrleistung -die stets gegen den Haendler als Vertragspartner geltend gemacht wird- und ggf. die Garantie des Herstellers.

In den ersten sechs Monaten der gesetzlichen Gewaehrleistung wird ausserdem stets angenommen, dass die "Sache" schon im Zeitpunkt des Gefahrenueberganges mangelhaft war.

Falls Du die Grafikkarte also am 4. Juli 2007 erworben hast, kann es Dir zunaechst wurscht sein, was der Hersteller dazu sagt.

Soweit es Deine Ansprueche gegen den Haendler angeht, koennen diese variieren und sind von den AGB des Haendlers im Zeitpunkt des Gefahrenueberganges abhaengig. Das BGB kennt prinzipiell Nachbesserung (Reparatur, was kaum praktikabel sein duerfte), Minderung (Erstattung eines Teils des Kaufpreises, was ebenfalls ausscheidet) oder Wandlung (die Rueckgewaehrung der wechselseitig empfangenen Leistungen).

Allerdings kann der Haendler im Falle der Wandlung eine Kostennutzungspauschale in Ansatz bringen - was auch legitim ist, schliesslich war die Grafikkarte ja eine nicht unerhebliche Zeit unwidersprochen nutzbar.

Was Du jetzt tun solltest? Abwarten, was K&M Dir anbietet. Erfahrungsgemaess agieren die (groesseren) Haendler relativ kulant - und sei es, um sich zeitraubende und nervtoetende Debatten mit den Kunden zu ersparen. Jedes dreistellige Angebot waere als fair anzusehen und solltest Du auch annehmen.

Gruesse vom

JePe
 
Haben die alles nicht mehr da -.-
Nur x1950Pro (150€) 2900Pro (250€) 8800GT (250-280€)

Ne x1950Pro wäre ein Rückschritt.

Hinzugefügter Post:
Danke für die bisherigen Antworten...
 
Zuletzt bearbeitet:
ich hab fast dsa gleiche prob nur mit ner X1900XT 256MB und ich hab sie auf dem tag genau 1 jahr reklamiert .. gerade angerufen kein austausch möglich nun wollen die sich nochmal melden wegen gutschrift sie wissen aber nicht in welcher höhe ... was meint ihr was ich bekommen sollte / kann ?
 
Sage denen das du eine HD 2900GT haben willst und legst 10e drauf,schon bist du zufrieden , und schneller als die 1900XT



Eagleone19
 
Frag doch mal ob du was drauflegen und dir eine 8800GT holen darfst.
 
^^ ich hab schon ne gt weil die 4 wochen fütr den ganzen kram gebraucht habe und ich 4 wochen ohne pc doch net so gut verkrafte :P
 
Sage denen das du eine HD 2900GT haben willst und legst 10e drauf,schon bist du zufrieden , und schneller als die 1900XT



Eagleone19

Das bezweifel ich irgendwie... in den Tests, die ich gesehn hab, war die 2900GT meist gleichauf mit ner x1950Pro und nur manchmal schneller. Die x1900xt ist durchweg deutlich schneller als die x1950Pro. Glaube nicht, dass das ein gutes Geschäft wäre...

Hinzugefügter Post:
Frag doch mal ob du was drauflegen und dir eine 8800GT holen darfst.

Die Idee find ich schon besser... aber eigentlich wollte ich jetzt keine Kohle für ne GraKa ausgeben, sondern nur meine alte wiederhaben -.- die hätte mir eigentlich gereicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung besteht lediglich ein Anspruch auf Wiederherstellung des Zustands zum Zeitpunkt vor dem Defekt. Also wären zulässig: 1. Reparatur, 2. gebrauchte Austauschkarte von gleicher Qualität/gleichem Zustand oder 3. Erstattung des Zeitwerts.

Alles andere ist reine Kulanz des Händlers.
 
Ok danke!

Obwohl mich die Aussagen nun doch etwas verwirren -.-

Zeitwert- oder Kaufpreiserstattung, was denn nu?!

Und bedeutet "erstattung des Zeitwertes" nun Rückzahlung oder Gutschrift?!
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn K&M dir was 3stelliges anbieten ist das in Ordung soweit. Die wissen, was sie tun und wegen 30 euro bescheißen die keine Kunden!!! Sollte also soweit okay sein.

Die Idee mit der 88gt find ich sehr gut
 
Verknappt:

Kaufpreis - Nutzung = Zeitwert

Die gelegentlich zu Gunsten des Verbrauchers abweichende Praxis ist, wie schon erwaehnt, Kulanz, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt. Das gilt insbesondere fuer die Erstattung des Kaufpreises im Verhaeltnis 1:1 - dies waere die klassische Wandlung, bei der die gewaehrten Leistungen (voller Kaufpreis, ungebrauchte und verkaufsfaehige Ware) wechselseitig zurueckgewaehrt wuerden.

Gruesse vom

JePe

EDIT: Eine Gutschrift musst Du nicht akzeptieren; hierdurch wuerdest Du u. U. sogar die verbleibenden Gewaehrleistungsansprueche verwirken.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn K&M dir was 3stelliges anbieten ist das in Ordung soweit. Die wissen, was sie tun und wegen 30 euro bescheißen die keine Kunden!!! Sollte also soweit okay sein.

Wills hoffen ;)

Die Idee mit der 88gt find ich sehr gut

Das doofe ist nur, dass die GTs bei K&M ~50€ mehr kosten als bei vielen anderen Onlineshops... Das heisst am Ende hätte ich mit der 150€ günstigen x1900cf kein Schnäppchen gemacht, sondern würde mir ne GT für 50€ mehr kaufen als ich evtl. sonst bei einem anderen Shop bezahlen müsste.
Wenn die mir das Geld rückerstatten wäre das natürlich egal, trotzdem schade, mochte die x1900cf :-/

Hinzugefügter Post:
EDIT: Eine Gutschrift musst Du nicht akzeptieren; hierdurch wuerdest Du u. U. sogar die verbleibenden Gewaehrleistungsansprueche verwirken.

Also kann ich darauf bestehen, dass die mir das angebotene Geld überweisen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das bezweifel ich irgendwie... in den Tests, die ich gesehn hab, war die 2900GT meist gleichauf mit ner x1950Pro und nur manchmal schneller. Die x1900xt ist durchweg deutlich schneller als die x1950Pro. Glaube nicht, dass das ein gutes Geschäft wäre...

Hinzugefügter Post:


Die Idee find ich schon besser... aber eigentlich wollte ich jetzt keine Kohle für ne GraKa ausgeben, sondern nur meine alte wiederhaben -.- die hätte mir eigentlich gereicht...

Ich suche mal ein paar tests raus ,

Sie ist schneller wie ne Pro....


Eagleone19
 
Klar, aber wenn die sagen ich bekomme 120€, die 88GT kostet bei denen eben 250€, woanders würd ich die aber für 200€ bekommen... dann würd ich das Geld nehmen...
Es sei denn sie würden drauf eingehen wenn ich erfrage ob ich auch kein Geld nehmen, sondern 80€ draufzahlen und dann eine GT bekommen würd... bei angebotenen 120€ wären auch 100€ draufzahlen i.O. nur so hypothetisch...
 
Zuletzt bearbeitet:
So weit ich das weiß, kriegst du aber kein Bargeld, sondern musst da wieder kaufen. ist glaube ich in jedem fall so.

mfg.TK
 
Eine Rückgabe von Waren kann grundsätzlich nur dann beansprucht werden, wenn die Ware mangelhaft ist.
Man muss daher zunächst unterscheiden, ob eine Kaufsache wegen eines Fehlers oder wegen Nichtgefallen zurückgegeben werden soll.
Bei einem Mangel kann der Käufer Nacherfüllung verlangen, d. h. entweder die Beseitigung des Fehlers oder eine mangelfreie Ware. Ist der Verkäufer dazu nicht in der Lage, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Dies bedeutet auch, dass ein Käufer bei Rückgabe einer mangelhaften Ware, sich nicht mit einem Gutschein vertrösten lassen muss, sondern Bargeld verlangen kann.

Hierbe spielt auch eine Gefahrenübernahme eine Rolle ( Bestand Mangel bereits ab Kauf? )

Und dann noch mal den Link hier durchlesen bei Chip:
http://www.chip.de/artikel/c1_artikelunterseite_12882901.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Rückgabe von Waren kann grundsätzlich nur dann beansprucht werden, wenn die Ware mangelhaft ist.
Man muss daher zunächst unterscheiden, ob eine Kaufsache wegen eines Fehlers oder wegen Nichtgefallen zurückgegeben werden soll.
Bei einem Mangel kann der Käufer Nacherfüllung verlangen, d. h. entweder die Beseitigung des Fehlers oder eine mangelfreie Ware. Ist der Verkäufer dazu nicht in der Lage, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Dies bedeutet auch, dass ein Käufer bei Rückgabe einer mangelhaften Ware, sich nicht mit einem Gutschein vertrösten lassen muss, sondern Bargeld verlangen kann.

So sieht es aus...

:wink:

Eagleone19
 
lass dich nicht abspeisen, du bist im Recht.

wertersatz hin oder her , 30 € für 3 Monate ist zuviel.
sollen sie erstmal darlegen wie sie auf 30€ kommen.
wenn wir von einer nutzungsdauer von 3 Jahren ausgehen machen 3 Monate maximal 15€ aus.
wie ein vorposter schon sagt, du musst dich nicht mit einem Gutschein abspeisen lassen.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Du musst keinen Wertersatz zahlen, ich hab nämlich gestern erst ewig recherchiert, um mich genau davor abzusichern.

Wenn deine Grafikkarte ohne dein Verschulden defekt ist und K&M einen Wertersatz bzw. Nutzungsentschädigung geltend machen will, drohe mit Anwalt. Meistens wird milde reagiert auf Anwaltsdrohungen, weil es wirklich jeder macht.
Du solltest dann aber tatsächlich gebrauch eine Rechtschutzversichung nehmen (ARAG o.ä. falls du eine hast) und per Abmahnung den Handel dazu auffordern, eine Nachbesserung / Reparatur, oder , wenn sie dazu nicht in der Lage sind, den vollen Kaufbetrag zurück auf dein Konto zu überweisen.
Der Anwalt wird das natürlich noch blumiger erläutern mit § und BGB da.. :)
Viel Glück


Übrigens für alle anderen, hab ich schon oft gesehen und schon mal miterlebt:
Mancher Händler versucht, die Zahl der Reklamationen auf unsaubere Art zu senken.


Die Kunden sollen für unberechtigte Reklamationen – wenn also das angeblich defekte Gerät technisch in Ordnung ist – eine „Bearbeitungspauschale“ von bis zu 50 Euro bezahlen. Keine Sorge, solche Klauseln sind unwirksam! Wenn Sie doch zahlen müssen, um Ihren PC zurückzubekommen, sollten Sie einen Scheck ausstellen oder Bankeinzug wählen. Dann können Sie sich Ihr Geld problemlos zurückholen.


Quelle: Chip
 
sooo hab gerade nochmal mit händler gesproche nerstatten mir 141 € gutschrift ... neupreis lag bei 213 € und ist genau 1 jahr alt .. sehr kulant !
 
denke auch ich würde per se auch erstmal den vollen kaufpreis fordern.

Soll der Händler erstmal begründen warum du wertersatz leisten sollst.
Aber wie mein vorposter schon sagt.

Wenn von 100 leuten nur 20 Wiedersprechen kann ich es dem Händler nicht mal verübeln...das er sowas macht er spart geld.

und die die aufmucken werden halt ausbezahlt.

EDIT
@Informaitor
deine Karte ist schon aber auch 1 Jahr alt da passt das.
213 - 141 = 72 sind ziemlich genau 1/3 des Kaufpreises (wenn man 3 Jahre Nutzungsdauer anlegt)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also generell ist der Zeitwert rechtlich okay, wie es aber innerhalb der ersten 6 Monate aussieht, weiss ich nicht. Hatte bei ner 14 Monate alter HW einen Defekt und nur noch Zeitwert bekommen, ca. 35% des Neupreis'. Doofe Sache das, gibt aber Händler die sind kulant (jacob elektronik z.B.) und übernehmen das selbst.
 
Du musst keinen Wertersatz zahlen, ich hab nämlich gestern erst ewig recherchiert, um mich genau davor abzusichern.

Dann beleg Deine Recherche bitte etwas stichhaltiger als nur mit der Empfehlung, einen Anwalt zu bemuehen ...

... und die CHIP ist eine 1a Klolektuere.

Richtig ist, dass der Gebrauchsvorteil, der zweifellos gezogen wurde, gesetzlich nicht verankert, aber in der Rechtssprechung erstarkt ist. Bei Kfz´s etwa gestehen die Gerichte zwischen 0.5 ... 1 Prozent / gefahrene 1.000 Kimometer zu. Alternativ zum Wertersatz -der im konkreten Fall m. E. legitim ist- kaeme Schadensersatz in Betracht.

Der Wertverfall bei Hardware ist eben hoch - warum sollte er ausschliesslich durch den Haendler -der verkauft, nicht produziert- aufgefangen werden? Der Grund, warum es Recht heisst, ist der, dass es einen gerechten Interessensausgleich herstellen soll - nicht, damit der "Geiz ist geil"-Mob alles wegrafft, was nicht angeschweisst ist ...

Gruesse vom

JePe
 
Hierbe spielt auch eine Gefahrenübernahme eine Rolle ( Bestand Mangel bereits ab Kauf? )

Das weiss ich leider nicht, bzw. bin mir nicht sicher. Und nachvollziehen lässt sich das auch nicht... der Typ an der Connect3D Hotline hat mir gesagt, dass diese Fehler die ich mit der Karte habe wörtlich "gar nicht sein können". Von K&M wurde die GraKa allerdings auch als Defekt deklariert. Nur lässt sich nicht sagen ob die GraKa von Anfang an defekt war. Die Grafikfehler traten halt nur dezent und nicht bei jedem Spiel auf, weshalb es unmöglich war es sofort festzustellen.
 
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