Händler macht Probleme bei Rückgabe von Gigabyte RTX 3090.

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Ich repariere selbst eine Grafikkarte für 1800€ die in der Gewährleistung ist? Ganz bestimmt. Und am Ende wird dann die Garantie verwehrt. Auf die Idee würde ich nicht kommen...

Besser als eine nicht funktionsfähige Grafikkarte. Und das Austauschen der 2 Verlängerungsbuchsen ist nun wirklich kein Hexenwerk.
 
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Naja ich kann ihn da schon verstehen, ich würde das auch nicht machen. Wenn s um 1-200€ geht okay, aber wir reden hier von 1500+++

Wenn man es kann sollte das natürlich wirklich kein Problem sein, das würde ich aber erst nach der Garantie so machen und nicht nach 4 Wochen ^^
 
Was du alles so erzählst.....

Der Händler hat die Karte zum Hersteller geschickt. Seine Begründung dazu (anscheinend sichtbare Beschädigung) ist vollkommen korrekt. Bis die wieder bei ihm ist wirst du keine Informationen bekommen (warum auch , er erhält in der Regel auch keine vom Hersteller).

Du konntest keinen Link oder beweise liefern das es ein Serien Problem ist, also was bitte soll der Händler machen ?

Jetzt bist du Kunde....
Kaufst eine teure Grafikkarte für deinen Rechner. Sie geht kaputt, weil nachweislich ein Fehler bei der Produktion vorhanden ist.

Schickst diese zum Händler und wartest nun 2 Monate. Es passiert nichts.

Findest du das in Ordnung?
 
weil nachweislich ein Fehler bei der Produktion vorhanden ist.
Den du aber nicht beweisen konntest (ich hatte da was im Kopf hilft da nicht wirklich) bevor er die Karte zum Hersteller geschickt hat. Auch wenn du die Beweise hättest vorlegen können, wäre die Karte erst zum Hersteller. Erkennst du deinen Fehler in der Denkweise ?

Du kannst dem Händler daher kein Vorwurf machen, er hat alles richtig gemacht. Warte doch einfach ab was der Hersteller sagt und mache dir am besten von den Links wo es um die Problematik bei den Karten geht Screenshots. Die kannst du im Streitfall dann dem Hersteller vor die Nase halten.

Das kein Händler Lust hat 1800€ Miese zu machen solltest du auch verstehen. Ich kann deinen Frust nachvollziehen, aber Fristen setzen oder mit Anwalt drohen bringt dich rein Rechtlich nicht weiter.

Was denkst du wie viele Ebay Kunden Staatsanwälte oder Richter sind..... In anderen Worten, auf das Gebabbel mit Anwalt blabla hört kein Händler mehr als 2 Sekunden hin. Sachlich bleiben bringt dich da am ehesten in den Kulanzbereich des Händlers. Sobald Der Hersteller das Problem bestätigt wird dir der Händler den Kaufpreis erstatten und seinen Distri in Anspruch nehmen der wiederum von seine Distri usw...... vom Hersteller entschädigt wird.

Nicht Kopf kaputt machen lassen, das bringt dir nur Kopfschmerzen.

Im Übrigen sind bei ASUS ab 2 Monaten Standard. Und die anderen sind auch nicht besser. Jetzt hast du noch die Corona Zeit dazu und und und.
 
Was hier für Halbwissen verteilt wird :rolleyes2:.
Leute wie Wuehler gibt es tagtäglich im Geschäft, drohen sofort mit Anwalt, aka. bellender Hund ohne das nötige Fachwissen oder die finanzielle Stärke überhaupt einen Rechtsstreit zu führen.
Gibt es jeden Tag und ich kann euch versichern die Gegenseite lacht sich über solche Typen kaputt.
Die Kunden die es wirklich ernst meinen, halten sich kurz, knapp und drohen erst überhaupt nicht mit dem Anwalt, sondern warten die gesetzlichen Fristen ab und führen sofort über eine Kanzlei den Rechtsstreit.


Jetzt für die Mitlesenden der kurze Realitätscheck damit ihr für die Zukunft gerüstet seit.
99% aller eingeschickter Ware die eine mechanische Beschädigung aufweist ist auf die kognitive und motorische Unfähigkeit des Kunden zu führen.
Es tut mir unglaublich leid für die Restlichen 1%, ihr müsst eben etwas Eigenarbeit durchführen, die Flexibilität verlangt um schneller an das Ziel zu kommen.
Ist der Serienfehler bereits bekannt ist die schnellste Option immer über den Hersteller oder seinen Vertrieb selbst sinnvoll.
Der Händler kann hier ebenfalls Anlaufpunkt sein, jeder "größerer" Händler steht in Kontakt mit den Herstellern und es gibt Vermerke über ggf. Rückrufaktionen.
Ist kein Vermerk vorhanden sollte der Kunde ggf. durch Bestätigung des Herstellers oder anderweitigen Beweisen das Problem aufweisen, damit klar wird dass er nicht zu den 99% gehört (Das immer vor das Gehirn bitte vorhalten, danke)
Jeder normal denkender Händler wird auf den ersten Blick die Gewährleistung / Garantie / Rücknahme ablehnen bei mechanischer Beschädigung, im Notfall sichert er sich ab und schickt die Karte zum Distri, Hersteller und wartet hier auf einen Austausch / OK vom Hersteller damit er auf den Kosten (Gehirn AN, 99% Trottelquote) nicht sitzen bleibt.


Übrigens, sidefaq: Defekte Prozessoren, man mag es kaum glauben, aber es gibt sie. Diese werden aber immer zum Distri / Hersteller eingeschickt und soweit keine mechanische Beschädigung oder Köpfung statt gefunden hat, kriegt der Kunde zu 99% eine Austausch CPU. Gehen dann oft in die Labore von AMD und Intel für QC Analyse.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Entspann dich mal.
Ich habe eine Frist gesetzt, dass sich ab dem Zeitpunkt ein Anwalt kümmert.
Ich möchte das gerne ohne lösen, weil es auch für mich nur unnötige Arbeit wäre.

Bestes Beispiel für jemanden der absolut keine Ahnung hat und nur heiße Luft blubbert. Der Rechtsstreit über einen Anwalt ist genau das Gegenteil. Er kümmert sich um alles, du stellst nur die Sachlage dar, hier ist doch besonders der Vorteil zu sehen, da die Kommunikation ab dem Zeitpunkt zwischen Händler und Anwalt stattfindet. Oh man wat für ne Kartoffel.
 
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Was ist denn die angemessene Zeit? Vor allem in Corona Zeiten dürften das selbst die Gerichte was anders sehen.

Gigabyte fixt diese Anschlüsse innerhalb einer Woche, inklusive Versandzeiten, man kann nicht alles auf Corona schieben.

Da es sich dabei um bei vereinzelten Chargen aus bestimmten KW auftretenden Serienfehler handelt, hat dies auch nichts mit Unsachgemäßer Handhabung zu tun.

Oder anders ausgedrückt: Der Händler ist hier voll in der Sachmängel-Haftung und hat für zeitnahen Ersatz, Reparatur oder Erstattung des Kaufbetrages zu sorgen.

Ein auf PC Komponenten spezialisierter Händler sollte zumindest auch mit der Thematik vertraut oder dazu in der Lage sein, den bei Gigabyte Karten öfter vorhanden Mangel zu googlen.

Von wegen mein Name ist Hase und ich weiss von Nichts. Das kann auch nur eine Masche sein, um berechtigte Gewährleistungs/Garantie-Ansprüche von unbedarften Kunden abzubürsten.

@wuehler1606

Den Namen des Händlers kannst Du ruhig nennen, mit "Rufschädigung" hat ein Erfahrungsbericht nichts zu tun.

Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf müsste Dir der Händler beweisen, dass Du den Mangel verursacht hast.
 
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Jetzt für die Mitlesenden der kurze Realitätscheck damit ihr für die Zukunft gerüstet seit.
99% aller eingeschickter Ware die eine mechanische Beschädigung aufweist ist auf die kognitive und motorische Unfähigkeit des Kunden zu führen.
Grundsätzlich bin ich bei dir, dass man mit Vernunft an die Sache rangehen muss. Aber deine Aussage, dass 99% aller eingeschickter Ware auf die Unfähigkeit der Kunden zurückzuführen ist, hört sich zwar reißerisch an, aber ich würde gerne wissen woher du deine Quelle dafür hast? Würde mich schon interessieren, ob das der Realität oder deiner persönlichen Einschätzung entspricht.

@wuehler1606: An deiner Stelle hätte ich die Karte einfach zurückgefordert und mich direkt an den Hersteller gewendet. Du bist vermutlich im Recht, aber so viel Energie und Ärger, die du dort reinsteckst? Das wäre es mir nicht wert.
 
Ganz wichtig, bevor du weiter liest, Knopf beim Hirn auf ON stellen

Aber deine Aussage, dass 99% aller eingeschickter Ware auf die Unfähigkeit der Kunden zurückzuführen ist,.

Bitte vergleiche deine Aussage mit meiner Aussage, ich hab es dir sogar fett markiert, so wie im Kindergarten früher.

99% aller eingeschickter Ware die eine mechanische Beschädigung aufweist ist auf die kognitive und motorische Unfähigkeit des Kunden zu führen.
 
Ganz wichtig, bevor du weiter liest, Knopf beim Hirn auf ON stellen



Bitte vergleiche deine Aussage mit meiner Aussage, ich hab es dir sogar fett markiert, so wie im Kindergarten früher.
Ok, danke für den freundlichen Hinweis :bigok:

Deine Quelle hast du mir trotzdem nicht genannt. Da du dich aber scheinbar getriggert fühlst, lassen wir das besser mit der Kommunikation. :giggle:
 
Gigabyte fixt diese Anschlüsse innerhalb einer Woche, inklusive Versandzeiten, man kann nicht alles auf Corona schieben.

Da es sich dabei um bei vereinzelten Chargen aus bestimmten KW auftretenden Serienfehler handelt, hat dies auch nichts mit Unsachgemäßer Handhabung zu tun.

Oder anders ausgedrückt: Der Händler ist hier voll in der Sachmängel-Haftung und hat für zeitnahen Ersatz, Reparatur oder Erstattung des Kaufbetrages zu sorgen.

Ein auf PC Komponenten spezialisierter Händler sollte zumindest auch mit der Thematik vertraut oder dazu in der Lage sein, den bei Gigabyte Karten öfter vorhanden Mangel zu googlen.

Von wegen mein Name ist Hase und ich weiss von Nichts. Das kann auch nur eine Masche sein, um berechtigte Gewährlesitungs/Garantie-Ansprüche von unbedarften Kunden abzubürsten.
Meine Aussage wegen Zeit usw. bezog sich auf gerichtfeste Fristsetzung, die Frist läuft erst wenn der Händler es gesehen hat. Einschreiben ist sicher, gerade aktuell wo gefühlt das 100fache an Emails kommt kann so eine Email (gewollt oder ungewollt) ungelesen bleiben. Also muss man erstmal beweisen das die Firma die Email gelesen hat und somit in Verzug ist um die Anwaltskosten usw. abwälzen zu können.

Ich habe nie gesagt das der TE Schuld hat oder sonst was, er geht es meiner Meinung kopflos an und das kann am Ende teuer werden.
Nur weil er "keine Lust" hat wird sich da nicht viel ändern.

Mehr sollten meine Posts nicht ausdrücken (y)
 
Oder anders ausgedrückt: Der Händler ist hier voll in der Sachmängel-Haftung und hat für zeitnahen Ersatz, Reparatur oder Erstattung des Kaufbetrages zu sorgen.
Was für ein Blödsinn!

Der Händler hat mal überhaupt nichts zu machen außer das Gerät an den Hersteller bzw. seine Quelle zu schicken. Erst wenn der Hersteller den Fehler eingesteht kann und muss der Händler im Vorab tauschen. Solange nur Mutmaßungen existieren steht der Händler in keiner Bringschuld. Wir reden hier von einer Mechanischen Beschädigung, da verweigert jeder Händler mit vollem recht einen Vorab Austausch ohne Hersteller Genehmigung.
Erst wenn das vom Hersteller als Fehler Publiziert ist (auch gerne intern unter Händlern), kann und muss der Händler einen Vorabtausch vornehmen. Und auch dann ist es Auslegungssache je nachdem wie der Artikel mechanisch beschädigt ist.

"Gigabyte fixt diese Anschlüsse innerhalb einer Woche, inklusive Versandzeiten, man kann nicht alles auf Corona schieben." Und das kannst du genau wie belegen ? Eigene Erfahrungswerte ?
Oder wieder nur Mutmaßungen ?

Ich finde auf die schnelle nichts über diese Problematik, davon abgesehen wüsste ich auch nicht warum der Händler Googlen sollte wen er vom Hersteller keine Informationen über evtl. vorhandene Probleme erhält.

Meine Vermutung ist ähnlich wie deine von dir als Fakt in den Raum gestellten Annahme, dass einzelne Chargen durchaus ein Problem haben könnten, und das fixt der Hersteller dann ohne Probleme. Aber solange der Hersteller nichts davon nach außen kommuniziert macht der Händler in diesem Fall alles richtig.

Ich will da jetzt niemand in Schutz nehmen aber deine Ansicht ist sehr Blauäugig und rein Kundenseitig. Nicht alles ist wie bei Amazon,wo immer der Händler daran Schuld ist, und in Pflicht ist der heiligen Kuh die Knödel aufzuheben.

PS:
Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf müsste Dir der Händler beweisen, dass Du den Mangel verursacht hast.

Das ist normalerweise so, wir reden aber von eine Mechanischen Beschädigung (wo wir nicht wissen wie diese genau ausgesehen hat), und so etwas wird/sollte vor dem Verpacken auffallen. Wie gesagt wir wissen nicht wie der Stecker wirklich ausgesehen hat. Nur weil der Te sagt, man sieht da nix (Beispiel) muss das ja nicht heißen das es stimmt. Wenn da die Pins aus dem Stecker fallen... Du verstehst ^^
 
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Also es ist ganz einfach.

Mein Problem war, dass der Händler sämtliche Kommunikation eingestellt hat.

Ich habe angerufen mehrfach, meist hat nicht mal jemand ab genommen...

Und als ich jemand am Telefon hatte, wurde mir gesagt man kümmere sich und würde sich zurück melden.

Drei Tage kein Rückruf. Ich lass mich bestimmt nicht hin halten.
Die Zeit für die Reparatur ist bei mir abgelaufen. Schon lange.

Ich habe die Frist gesetzt, werde die Karte nicht mehr zurück nehmen und dann meinen Anwalt regeln lassen.

Was anderes mache ich nun nicht mehr...
 
Dann wünsche ich einfach viel Erfolg.
 
@butcher1de

Entsprechende gleich gelagerte Mängel an Karten von Gigabyte sind bekannt, hier im Forum und anderen Foren dokumentiert, und die Handhabung durch Gigabyte (Beseitigung des Mangels durch eine Modifikation der Kabel und teilweise Austausch der Anschlüsse) ist ebenfalls schon publik gemacht worden.

Du faselst was von mechanischer Beschädigung ohne auch nur ansatzweise mit der Thematik vertraut zu sein, und unterstellst gleichzeitig anderen, Blödsinn zu schreiben. :stupid: Da kann ich nur schreiben: YMMD und das Kompliment mit Blödsinn gebe ich gerne an dich zurück.

Fakt ist du besitzt keinerlei Kenntnis was die mangelhaften Strom-Anschlüsse bei den Karten von Gigabyte angeht. Bei den Karten mit mangelhaften Anschlüssen handelt es sich um Chargen, die bis KW38/KW39 produziert wurden, das als einziger Anhaltspunkt für eigene Recherchen.

Und nein ich werde dir nicht die Mühe einer Recherche abnehmen. Wenn du zu faul oder zu blöde bist das richtig zu googeln bzw. die Forensuche zu bemühen, dann wirst du was diesen Sachverhalt angeht halt leider unwissend sterben.

Offensichtlich hat der Käufer es mit einem Händler zu tun, der nicht gewillt ist, seinen gesetzlich geregelten Verpflichtungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der Sachmängelhaftung nachzukommen, geschweige denn Nacherfüllung durch Zusendung einer neuen mangelfreien Karte zu leisten, oder nach zwei Monaten nach Rücksendung auch nur Auskunft zu geben.

Wie sonst als durch ein Schreiben des Anwalts soll denn der Händler noch dazu motiviert werden, sich zum Sachverhalt zu äußern, wenn er es innerhalb von zwei Monaten nicht für nötig gehalten hat, Angaben zum Status heraus zu rücken ?! Da fällt mir eigentlich nur noch eine Anzeige wegen Unterschlagung ein.

Der Vertragspartner des Käufers ist mal primär der Händler und nicht der Hersteller. Beließ dich besser mal zum Thema Sachmängelhaftung und Beweislastumkehr, vor du irgendwelchen Unfug zum Besten gibst.

@wuehler1606

 
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Wenn du zu faul oder zu blöde bist das richtig zu googeln bzw. die Forensuche zu bemühen,
Lesen und verstehen ist nicht deine stärke um es einmal höflich auszudrücken. Mehr gibt es da von meiner Seite aus nicht zu schreiben.
 
Ich mach hier mal zu.
So viel Ignoranz, Bosheit, Stümperhaftigkeit und Unfähigkeit ertrage ich dieses Jahr nicht mehr.

Ich hab heute gelernt, dass sogar einen Fachbegriff gibt wenn Leute wegen irgendwas ins nichts Dampfplaudern bzw. Selbstgespräche führen zu einem Thema über dass sie sich tierisch aufregen, aber offensichtlich nichtmal den Hauch einer Peilung zum Thema haben. Der Fachbegriff ist : Bullshit bzw. Gelaber.

 
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