Herausgabe der IP.

Abmahnungen müssen keinen Formvorschriften entsprechen. D.h. ob per Brief, per Einschreiben (und soweit ich verstanden habe auch per Email oder Telefon), ob unterschrieben oder nicht, tut nix zur Sache.
Sie kommen i.d.R. nicht per Einschreiben, sondern mit normaler Post. Das genügt den Gerichten. Der Abmahner muss nur darlegen können (im Falle einer Verhandlung), dass er den Brief versendet hat (Auszug aus Postabrechnung, Benennung von Zeugen).
Hat man den Brief tatsächlich nicht erhalten, muss man trotzdem (schliesslich bewegen wir uns hier im Zivilrecht, bei dem der Grundsatz: 'Im Zweifel für den Angeklagten' nicht greift), um seiner sekundären Darlegungslast nachzukommen, erklären, warum es ausgerechnet in diesem Falle nicht zu einer normalerweise üblichen Auslieferung des Briefes gekommen ist (zB aufgrund Renovierung kein Briefkasten). D.h. das Risiko des Zugangs trägt der Abgemahnte.

@berlinrider & dirk: Die Staatsmacht / Justiz hatte insofern ihre Finger im Spiel, als dass sie den Provider damit beauftragt haben, die ermittelte IP mit den zugehörigen Adressdaten zu versehen. Wenn ich das noch richtig im Hinterkopf habe, bewegen wir uns hier erstmal im Strafrecht. D.h. Rechteinhaber A beauftragt Anwalt B mit der Feststellung der Urheberrechtsverletzung. B beauftragt nun ein Unternehmen C damit, die IPs zu loggen. Mit diesen IPs geht B nun zum Gericht und muss dann dort darlegen, welche Rechtsverletzung vorliegt und beantragt die Herausgabe der IP Adressdaten (Gericht beauftragt den Provider). Stellt das Gericht nun fest, dass aufgrund der Schwere der begangenen Urheberrechtsverletzung (in gewerblichem Ausmaß) zB eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden muss. Dies geschieht alles noch im Strafrecht. Stellt das Gericht jedoch keine derartig schwere Verletzung fest, wird das (strafrechtliche) Verfahren an dieser Stelle eingestellt.
B erhält vom Gericht nun die zu den IPs zugehörigen Adressen -> Abmahnschreiben (und nun bewegen wir uns im Zivilrecht).
D.h. die "Justiz" hat, wenn ihr ein Abmahnschreiben erhaltet, ihre Arbeit eigentlich bereits eingestellt. Es gibt dann nur noch den Rechteinhaber, der natürlich nur euer Bestes (also euer Geld) will.
"Justiz" wenn man so will, käme also dann erst wieder ins Spiel, wenn B von A beauftragt wird, Mahnbescheide zu versenden. Einen Mahnbescheid kann jeder versenden, kostet 20 Euro und geht dem Angemahnten dann direkt vom zuständigen Amtsgericht zu. Egal was man damit macht (zB widersprechen), erhält B vom Amtsgericht dann die Antwort auf den Mahnbescheid. Und damit ist das Gericht wieder außen vor. Denn nun liegt es wieder an A und B zu entscheiden, ob tatsächlich zivilrechtlich geklagt wird oder nicht.
 
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