Hilfe!!! Problem!!!

elvis666

Neuling
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Hi, meine MSI Gtx 580 Lightning ist von gestern zu heute einfach in Ars... gegangen. Wurde kein oc betrieben. Gestern 10 Stunden lang gezockt und heute früh angemacht und auf einmal kam das Bild. Hab auch alle Displayanschlüsse probiert. Auch alle steckplätze auf n Board. Und auch ne andere Karte ( die funktioniert )
Die Karte wurde auch nie über 60 Grad warm.
Meine Frage jetzt:

Ich liege noch im 14 tägigen Rückgabe-Recht. Soll ich die Karte nun auf Rückgabe Recht zurück schicken oder auf Garantie. ???
Danke schonmal
 

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Garantie ! Sonst kriegt irgend einer die Karte wieder als Neuware verkauft. Wenn ders dann auch wieder so macht nimmt der Stress den die Leute mit der Karte haben kein Ende !
 
kann man die nicht einfach mit dem 14 tage umtausch recht zurückschicken mi dem zusatz dass sie defekt ist?
Ich sehe da eig kein problem (habe es selbst jedoch nochnie gemacht)
 
Ich werd morgen mal da anrufen und die Situation kurz erläutern. Mal gucken was die machen das ich schnell ne neue bekomme.
 
Ich liege noch im 14 tägigen Rückgabe-Recht. Soll ich die Karte nun auf Rückgabe Recht zurück schicken oder auf Garantie. ???
14 Tage Rückgaberecht angeben mit Hinweis auf defekt und Geld zurück fordern.
Bei Garantie geht die Karte in RMA und du bekommst die irgendwann mal zurück oder eventuell auch ein andere Austausch oder Neue Karte.
Garantiebedingungen des Herstellers gelten dann.
 
14 Tage Rückgaberecht angeben mit Hinweis auf defekt und Geld zurück fordern.

Lol. Kein Shop der auch nur ansatzweise Grips hat wird das machen. Das Ding wird eingeschickt und erst mal überprüft ob ein Garantieanspruch besteht wenn man das Teil als Defekt zurückgibt.
 
Lol. Kein Shop der auch nur ansatzweise Grips hat wird das machen. Das Ding wird eingeschickt und erst mal überprüft ob ein Garantieanspruch besteht wenn man das Teil als Defekt zurückgibt.


Letztendlich zählen aber die 14 Tage würde ich sagen. Also vom Widerrufsrecht gebrauch machen mit Vermerk, dass Karte kaputt ist. Am besten telefonisch kurz die Sachlage schildern.

Mach kein RMA, das kann ewig dauern.
 
Hi

em es ergeben sich hier zweierlei dinge, 1. Du bist mit der gelieferten Hardware nicht zufrieden da sie scheinbar einen defekt hat - rückgabe recht besteht und auch das anrecht auf einen Wandel besteht. ein Garantie Defekt bearbeitung ist in der lage nur dem Shop selber überlassen, aber auch der wird lieber den Weg DOA gehen ;)
also schicke die Karte als nicht funktionstüchtig (DOA) zurück und teile deinem Händler deine erwartungshaltung tausch geldzurück etc. eindrücklich mit.

MFG
 
ich hatte in der juengeren vergangenheit das problem, das ich defekte festplatten bekommen habe.
da ich von anderen gehoert habe das sie lange auf einen austausch gewartet haben, habe ich diese unter der 14 tagen frisst zurueckgegeben mit dem vermerk das die platten defekt sind.
bei der lieferung von 5 platten waren 2 defekt.

geld wurde auf mein konto ueberwiesen und ICH gehe davon aus, das kein anderer sich nochmal ueber defekte platten aergert.
es ist nur fair den haendler das zu sagen, da auch leute schon mal hier und dort war bestellen und wieder zurueckschicken. da kann es auch verstehen das der haendler davon ausgeht das die karte funktioniert und sie einem anderen verkauft.
 
zählen die 14 Tage wiederruf bis dahin bis die Ware da angekommen ist oder das Datum was auf meinem Retourebeläg von der Post steht?

---------- Beitrag hinzugefügt um 18:12 ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:07 ----------

-
 
Ich hatte das gleiche Problem mal mit eiem Zerschossenem P45 Chipsatz.

Da eine andere Grafikkarte jedoch eiwandfrei funktioniert, ist es klar woher das Problem kommt.

Bei welchem Händler hast du denn den Kaufvertrag abgeschlossen?
 
Lol. Kein Shop der auch nur ansatzweise Grips hat wird das machen. Das Ding wird eingeschickt und erst mal überprüft ob ein Garantieanspruch besteht wenn man das Teil als Defekt zurückgibt.

Hatte mal ne GTX470 von EVGA bei Conrad bestellt. Die ist beim anschalten des PC´s am zweiten Tag abgeraucht. Eingeschickt als defekt gemeldet und nach 3 Tagen hatte ich ne neue da :wink:
 
Ich liege noch im 14 tägigen Rückgabe-Recht. Soll ich die Karte nun auf Rückgabe Recht zurück schicken oder auf Garantie. ???
Danke schonmal

Ich hatte die gleiche Situation mit einer AMD. Ich würde den Fehler beschreiben und die Karte im Rahmen des 14 tägigen Rückgaberechts zurücksenden.

Bestehe auf Rückzahlung bzw. equivalten Ersatz! ...wenn Du Dir sicher bist, dass die Karte defekt ist.

Edit:...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso melden sich eigentlich immer Leute zu Wort, die keine Ahnung haben? Das versteh ich einfach nicht.

Selbst wenn die 14 Tage für die Rückgabe der Ware abgelaufen wären, könntest du die Karte direkt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung tauschen lassen.

Da braucht es keine Garantie und auch keine Wartezeit um einen eventuellen Garantieanspruch zu klären.

Der Unterschied zwischen den 14 Tagen und der Gewährleistung ist nur, dass du im Falle der Gewährleistung nicht dein Geld zurück fordern kannst, sondern nur auf den Austausch der Karte bestehen kannst. Im Rahmen des Rückgaberechts kannst du natürlich auch vom Kauf zurück treten und deine Kohle zurück fordern.
 
Wieso melden sich eigentlich immer Leute zu Wort, die keine Ahnung haben? Das versteh ich einfach nicht.

Selbst wenn die 14 Tage für die Rückgabe der Ware abgelaufen wären, könntest du die Karte direkt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung tauschen lassen.

Da braucht es keine Garantie und auch keine Wartezeit um einen eventuellen Garantieanspruch zu klären.

Der Unterschied zwischen den 14 Tagen und der Gewährleistung ist nur, dass du im Falle der Gewährleistung nicht dein Geld zurück fordern kannst, sondern nur auf den Austausch der Karte bestehen kannst. Im Rahmen des Rückgaberechts kannst du natürlich auch vom Kauf zurück treten und deine Kohle zurück fordern.

Jedes mal das gleiche. Gibts hier nicht irgendwo einen Sticky, den man hier verlinken kann? Von wegen "FAQ: Gewährleistung usw."?
@ Kroms: Bei allem Respekt in einem anonymen Forum, aber auch deine Aussagen sind nicht richtig. Ich nehme auch nicht an, dass du Jura studiert hast ... also ...
Ich empfehle dem Threadersteller sich bei google nach entsprechenden Rechtsberatungsforen umzusehen. Einem Haufen hardwaregeiler OCler würde ich hier jedenfalls nicht nach Garantie etc. fragen.
 
Dann hilf mir doch mal auf die Sprünge, wo meine Aussagen falsch sind.

Um die entsprechenden Paragraphen im BGB zu lesen muss man ja kein Jura studiert haben.
Ich kann bei meinem Auto ja auch die Reifen wechseln ohne Mechaniker gelernt zu haben ;)
 
Danke schonmal für eure Antworten. Müsst euch aber nicht gleich alle an den Hals springen ;-)
 
Es ist ein Garantiefall !

naja, aus sicht des verkäufers hat sich ja die eigenschaft der karte verändert, von geht, zu geht nicht.

auch das 14 tage rückgaberecht was eigentlich kein recht ist sondern kulanzsache es jeweiligen shops bedarf einer begründung, natürlich soweit nicht anders vermerkt, erst nach aufforderung.

die karte ist defekt also geht sie auch als defekt zurück. ansonsten ist das arglistige täuschung.

zitat:"Bestehe auf Rückzahlung" ist hier nicht. wurde ja schon erwähnt. Wenns die 3. Karte auch am arsch geht dann hat er das recht vom Vertrag zurück zu treten.

mit dem einbau der Karte hat er quasi gezeigt dass er das produkt haben und benutzen möchte.

zur frage ab wann die 14 tage beginnen. "meistens" mit erhalt der Ware kann aber auch ab abschluss des vertrages sein.

leider ein irrglaube, man bestellt 3 cpus und gibt 2 wieder zurück ohne probleme, kein händler MUSS ohne grund verkaufte ware zurück nehmen! diese klausel wurde eingeführt da es bei privat-kaufmann keine derartigen klauseln gab. kaufmann-kaufmann gibts natürlich einiges und hier gehts noch schneller dass man auf seinem gekauften sitzen bleibt ^^

---------- Beitrag hinzugefügt um 13:20 ---------- Vorheriger Beitrag war um 13:09 ----------

Hi

em es ergeben sich hier zweierlei dinge, 1. Du bist mit der gelieferten Hardware nicht zufrieden da sie scheinbar einen defekt hat - rückgabe recht besteht und auch das anrecht auf einen Wandel besteht. ein Garantie Defekt bearbeitung ist in der lage nur dem Shop selber überlassen, aber auch der wird lieber den Weg DOA gehen ;)
also schicke die Karte als nicht funktionstüchtig (DOA) zurück und teile deinem Händler deine erwartungshaltung tausch geldzurück etc. eindrücklich mit.

MFG

ich finde die 2 nicht ^^ und bei 1 stimmt was nicht. er war mit der karte zufrieden BIS sie kaputt gegangen ist. es besteht das recht auf neuerfüllung !
 
Zuletzt bearbeitet:
Er muß absolut gar keinen Grund angeben und hat 14 Tage das Recht zur Rückgabe. ... allerdings nur bei Begutachtung des Artikels und nicht bei Benutzung:

Widerrufsrecht

Die Crux an der Sache ist, dass sich der Zustand des Artikels maßgeblich verändert hat.

Ich würde dir auch raten, die Sache mit dem Verkäufer im Guten zu klären. Theoretisch könnte er dir andernfalls eine Gebühr aufbrummen welche der Wertminderung der Karte entspricht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@iLLuminatusANG: Du wirfst jetzt aber so einiges durcheinander.

Wir gehen ja hier vom Fernabsatzgesetz aus. Also besteht prinzipiell auch ein 14tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht.

Warum das ein Garantiefall sein soll musst du auch mal erklären. Da die Ware noch nicht länger als 6 Monate im Besitz des Kunden ist, käme, wie ich oben schon erwähnt habe, auch die Gewährleistung in Betracht.

Der Testweise Einbau der Ware ändert übrigens nicht zwangsweise etwas am Rückgaberecht. Das führe ich hier aber nicht näher aus.
 
jup, ich sprach auch vom fernabsatzgesetz^^
naja ich saug mir ja nix aus den fingern;)

...sich unter "bestimmten Umständen" von einem bereits geschlossenen, aber noch "schwebend wirksamen" Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch Erklärung des Widerrufs zu lösen. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz „pacta sunt servanda“, wonach Verträge normalerweise für beide Seiten verbindlich sind. Es ist ein zwingend eingeräumtes Recht für Verbraucher bei Verträgen, bei denen per Gesetz ausdrücklich ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift einräumt wird.

die "" sind hier wichtig abermir jetzt auch wayne.luxxhalt... jetzt aber mal weg von wiki und den starken männern...
seit dem11.6.2010 gibt es das fernabsatzgesetz nicht mehr.
zur frage wielange die frist gilt ist der ausführliche text:
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat.
weiter....
Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. ( ich habe nicht von inbetriebnahme gesprochendies bezüglich, damit habe ich nur gesagt dass erdamit den willen zur abnahme und benutzung gezeigt hat. durch diesen absatz wird er nun verpflichtet die verminderung der ware anzugeben..... bei rechtssachen, vergesst bitte wiki
 
Zuletzt bearbeitet:
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