Nemesys
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ja mj, besser wir legen aber noch die rechtliche grundlage nieder
und der knackpunkt der sache: wer solche drogen besitzt, muss sie irgendwo herhaben, anbau ist verboten, damit ist man strafbar. oder man kaufts von nem dealer, dann machen sich beide straftbar: der dealer wegen vertrieb und der konsument wegen erwerb
imho ist es wirklich nur erlaubt, wenn du es auf der straße findest, also ist das gesetzt im grunde eigentlich so geschrieben, dass es verboten ist, außer es liegt auf dem bürgersteig
In Deutschland ist laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung und Erwerb von Pflanzenteilen und Saatgut von Hanf strafbar. Ausgenommen sind nur Faserhanf-Sorten, die auf einen künstlich stark erniedrigten THC-Gehalt hin gezüchtet wurden. Auch deren Anbau ist aber nur für Landwirte mit Sondergenehmigung und unter strengen Auflagen erlaubt.
Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht verboten. Begründet wird dies mit dem unserem Strafrecht zugrunde liegenden Prinzip der Straflosigkeit der Selbstschädigung. Es ist von Kommentatoren des Betäubungsmittelgesetzes wie von Richtern anerkannt, dass man Drogen konsumieren kann, ohne sie im gesetzlichen Sinne erworben zu haben. Das ist von praktischer Bedeutung, weil aus diesen Gründen aus einem positiven Drogentest nicht auf eine strafbare Handlung geschlossen werden kann - solange keine anderen strafbaren Umstände wie die berauschte Teilnahme am Straßenverkehr vorliegen.
und der knackpunkt der sache: wer solche drogen besitzt, muss sie irgendwo herhaben, anbau ist verboten, damit ist man strafbar. oder man kaufts von nem dealer, dann machen sich beide straftbar: der dealer wegen vertrieb und der konsument wegen erwerb
imho ist es wirklich nur erlaubt, wenn du es auf der straße findest, also ist das gesetzt im grunde eigentlich so geschrieben, dass es verboten ist, außer es liegt auf dem bürgersteig