Es geht um ein Geschmacksmuster. Bei einer Geschmacksmusteranmeldung findet keine Prüfung statt. Es werden nur die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft, anders als bei einem Patent.
Apple moniert folgendes:
- ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig gerundeten Ecken
- eine flache , klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts abdeckt
- die Ansicht einer metallischen Einfassung um die flache klare Oberfläche
- ein Display, welches unter der klaren Oberfläche zentriert ist
- unter der klaren Oberfläche befinden sich deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays und
- wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays
Und bevor einer sagt das wäre aus den Fingern gesogen, dieses Aufzählung stammt aus der CT 19/11 .
Wenn Apple damit durchkommt, baut niemand anderes mehr ein Tablet , ohne gegen mindestens ein Geschmacksmuster zu verstossen. Was Apple damit bezwecken will dürfte klar sein und wer das noch verteidigt...