In Deutschland nur geschnitten erhältlich: Dying Light 2 Stay Human angespielt

Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Ok, dann muss ich es nachher nochmal testen. Vllt hatte ich keine Machete in der Hand, sondern ne Blunt (Stumpfe).
Du musst explizit auf die Körperteile zielen... Edit: hast ja selbst rausgefunden.

Für alle unentschlossenen: hier mal ein paar screens
 

Anhänge

  • 20220204111101_1.jpg
    20220204111101_1.jpg
    285,6 KB · Aufrufe: 164
  • 20220204111108_1.jpg
    20220204111108_1.jpg
    304,4 KB · Aufrufe: 157
  • 20220204113400_1.jpg
    20220204113400_1.jpg
    517,9 KB · Aufrufe: 169
  • 20220204113428_1.jpg
    20220204113428_1.jpg
    592,9 KB · Aufrufe: 158
  • 20220204113457_1.jpg
    20220204113457_1.jpg
    433,2 KB · Aufrufe: 150
  • 20220204113518_1.jpg
    20220204113518_1.jpg
    437,5 KB · Aufrufe: 145
  • 20220204113614_1.jpg
    20220204113614_1.jpg
    774,6 KB · Aufrufe: 144
  • 20220204113840_1.jpg
    20220204113840_1.jpg
    353,3 KB · Aufrufe: 141
  • 20220204113904_1.jpg
    20220204113904_1.jpg
    333,6 KB · Aufrufe: 139
  • 20220204114055_1.jpg
    20220204114055_1.jpg
    425,9 KB · Aufrufe: 130
  • 20220204114355_1.jpg
    20220204114355_1.jpg
    431,2 KB · Aufrufe: 140
  • 20220204121137_1.jpg
    20220204121137_1.jpg
    436,2 KB · Aufrufe: 146
  • 20220204121212_1.jpg
    20220204121212_1.jpg
    472,3 KB · Aufrufe: 149
  • 20220204121218_1.jpg
    20220204121218_1.jpg
    492,3 KB · Aufrufe: 139
  • 20220204121253_1.jpg
    20220204121253_1.jpg
    361,8 KB · Aufrufe: 150
  • 20220204121309_1.jpg
    20220204121309_1.jpg
    579,3 KB · Aufrufe: 151
Zuletzt bearbeitet:
Du musst explizit auf die Körperteile zielen... Edit: hast ja selbst rausgefunden.

Für alle unentschlossenen: hier mal ein paar screens
Es gibt Licht und Schatten in Sachen Optik. Aber alles in Allem ist das schon voll ok. Klar, nicht das, was man sich 2022 vielleicht erhofft hat, aber Totalausfall isses nu auch nicht.
 
Es gibt Licht und Schatten in Sachen Optik. Aber alles in Allem ist das schon voll ok. Klar, nicht das, was man sich 2022 vielleicht erhofft hat, aber Totalausfall isses nu auch nicht.
Sehe ich auch so. Gut ist es, hat aber auch Schwachstellen. Im Vergleich zu den ganzen Releases in 20/21 war das mal wieder Balsam für die Spielerseele. Technisch und optisch gelungen, sowie Gamplay solide…
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal bisschen Performance-Feedback.
1440p maxed out (ohne RT) ~90-100FPS.

GPU eiert bei ~210W rum (295W wären erlaubt), CPU langweilt sich auch. Entweder schlecht optimiert oder da geht kommt noch was.
 
mit oder ohne dlss?

maxed wäre für mich jetzt native
 
Also zu Performance. Mit RT +DLSS läufts nicht schlechter @1440p
Zwischen 80-90FPS die meiste Zeit. Der aktuelle Nvidia Treiber ist Bullshit. Hab wieder den vorherigen drauf gemacht, damit läufts deutlich smoother.

Alte Treiber

1643990000787.png



Neuer Treiber

1643990072897.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe es nun aus Vorsicht auch bei Techland geholt. Hab aer keeine ROW sondern WW erhalten. Macht das n Unterschied?

Ich kann bei der Installation kein Deutsch auswählen ☹ auf der Bestellübersicht Seite habe ich unten die Region Deutschland ausgewählt was anderes konnte ich auch nicht auswählen und in der Bestellbestätigung steht country Germany
 
Zuletzt bearbeitet:
Bezüglich cut/uncut macht es keinen Unterschied ob ROW oder WW
Bei der Installation wurde es bei mir ganz normal auf deutsch installiert (WW Version von Techland).
 
Also zu Performance. Mit RT +DLSS läufts nicht schlechter @1440p
Zwischen 80-90FPS die meiste Zeit. Der aktuelle Nvidia Treiber ist Bullshit. Hab wieder den vorherigen drauf gemacht, damit läufts
Interessant.. also der Alte Treiber läuft stabiler? Aber da gibts noch kein DLSS. Ich habe jetzt erstmal das Spiel mit den alten Treibern gestartet 511.23 und auf höchste ultimate Einstellung raytrace laufen in native 4K. Spiel Anfangsszene läuft bei 55-70fps. Da hätte ich schon stabile 70-90fps erwartet bei der alten Engine. Da läuft FarCry 6 etwas höher obwohl das miserabel programmiert ist und ruckelt wie doof. Division 2 hat hier immernoch die Krone was das Verhältnis angeht.
 
Interessant.. also der Alte Treiber läuft stabiler? Aber da gibts noch kein DLSS. Ich habe jetzt erstmal das Spiel mit den alten Treibern gestartet 511.23 und auf höchste ultimate Einstellung raytrace laufen in native 4K. Spiel Anfangsszene läuft bei 55-70fps. Da hätte ich schon stabile 70-90fps erwartet bei der alten Engine. Da läuft FarCry 6 etwas höher obwohl das miserabel programmiert ist und ruckelt wie doof. Division 2 hat hier immernoch die Krone was das Verhältnis angeht.
Natürlich gibt es mit 511.23 DLSS, wie kommst du drauf? Das gibts schon länger.... Ja optimal ist das Spiel ggü. anderen vielleicht nicht, aber es geht ja um den direkt Vergleich im selben Spiel. Mit dem 511.23 läufts halt smoother als mit Game Ready 511.65
 

Anhänge

  • Unbenannt.jpg
    Unbenannt.jpg
    234,2 KB · Aufrufe: 85
Natürlich gibt es mit 511.23 DLSS, wie kommst du drauf? Das gibts schon länger.... Ja optimal ist das Spiel ggü. anderen vielleicht nicht, aber es geht ja um den direkt Vergleich im selben Spiel. Mit dem 511.23 läufts halt smoother als mit Game Ready 511.65
Das stand im Gaming Blog das dlss erst mit 511.65 freiheschaltet ist in DL2 🤷🏻‍♂️ probiert hatte ichs vorher auch nicht.
 
Da ich von Denuvo laß, habe ich die Vorbestellung rückabgewickelt.
Wohl Glück gehabt.
Hoffentlich gibt es wenn der Scheiß raus ist mehr Bugfixes und immer noch Uncut auf Steam.
 
Früher oder später gibts gewiss ne GOG Version wie beim ersten Teil auch
 
Hier mal die komplette Email-Antwort der USK auf meine Beschwerde hin bzgl. Indizierung:

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Alterskennzeichnung des Spiels „Dying Light 2 Stay Human“.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat Ihre u. g. E-Mail mit der Bitte um Beantwortung an die Ständigen Vertreter weitergeleitet, da die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der USK für die Alterskennzeichnung von digitalen Spielen auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zuständig sind. Verantwortlich für die gesetzlichen Alterskennzeichen sind nicht die Mitarbeiter*innen der USK (diese sind für die technischen und organisatorischen Abläufe der Prüfungen verantwortlich), sondern die 16 Bundesländer, die von den Ständigen Vertretern der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der USK in Berlin vertreten werden. Die Ständigen Vertreter haben mich beauftragt Ihre Anfrage zu beantworten.

Ziel des gesetzlichen Jugendmedienschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Medien zu schützen, die sich schädlich auf deren Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit auswirken könnten (vgl. § 10a JuSchG). Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) unterscheidet dabei zwischen a) entwicklungsbeeinträchtigenden Medien und b) jugendgefährdenden Medien:

a) Entwicklungsbeeinträchtigend sind Medien, die z. B. übermäßig ängstigend wirken, Gewalt befürwortend sind oder das sozialethische Wertebild schädigen könnten (vgl. § 10b Abs. 1 JuSchG). Damit Kinder und Jugendliche möglichst nicht in Kontakt mit solchen Medien kommen, werden diese mit einer Alterskennzeichnung versehen, die als gesetzliche Abgabebeschränkung wirkt und vor einer Indizierung durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) schützt. Auf digitale Spiele bezogen heißt das, Kindern und Jugendlichen, die jünger sind als die mit der USK-Kennzeichnung abgegebene Altersstufe, dürfen diese Spiele nicht zugänglich gemacht (z.B. im Handel nicht verkauft) werden.

b) Jugendgefährdend sind Medien, die sich besonders schädlich auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirken könnten – sie können nicht „nur“ beeinträchtigend wirken, sondern die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten sogar gefährden (vgl. § 10a Nummer 2 JuSchG). Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird (vgl. § 18 Abs. 1 JuSchG). Jugendgefährdende Medien dürfen nicht mit einer gesetzlichen Alterskennzeichnung versehen werden und können nach Markteintritt von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) indiziert werden. Um Kinder und Jugendliche bestmöglich vor dem Einfluss jugendgefährdender Medien zu schützen, gelten nach einer Indizierung weitreichende Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs-, Vertriebs- und Werbebeschränkungen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die gesetzlichen Regelungen zum Jugendmedienschutz lediglich für Kinder und Jugendliche gelten, jedoch nicht für Erwachsene. Erwachsene können (sofern es sich dabei nicht um strafrechtlich relevante Medien handelt) auch indizierte Medien ganz legal erwerben.
Spiele mit Gewaltdarstellungen, die die Entwicklung und Erziehung junger Menschen nicht nur beeinträchtigen, sondern gefährden, werden von der BzKJ indiziert, nicht von der USK.

Zum USK-Prüfverfahren:
Gegenstand des USK-Prüfverfahrens zur Erlangung eines gesetzlichen Alterskennzeichens ist die vom Antragsteller vorgelegte Version eines Spiels. Diese wird im Regelverfahren bei der USK vor Markteintritt von wechselnden Prüfgremien mit jeweils einem/einer staatlichen Vertreter*in und vier unabhängigen Jugendschutzsachverständigen geprüft, die nicht für die Computerspielwirtschaft tätig sein dürfen.
Der Prüfrahmen ist festgelegt durch die gesetzlichen Bestimmungen sowie die USK-Leitkriterien. So ist gemäß § 14 Abs. 4 JuSchG die Kennzeichnung eines Spiels ausgeschlossen, wenn dieses mit einem in die Liste jugendgefährdender Medien der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) aufgenommenen Medium ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich ist.
Unter www.usk.de finden Sie weitere Informationen zu unseren Bewertungskriterien (Leitkriterien der USK) und zum Prüfverfahren.

Die USK oder die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) sind nicht dafür verantwortlich in welcher Version ein Spieltitel in den Handel kommt. Dies liegt allein in der Verantwortung des Anbieters. Wenn ein Spiel die Indizierungskriterien erfüllt, der Anbieter jedoch eine Kennzeichnung anstrebt, so kann er (muss jedoch nicht) an dem Spiel Veränderungen vornehmen und es wieder zur Prüfung vorlegen. Es gibt jedoch keine „Schnittauflagen“, sondern der Anbieter entscheidet selbst, ob er ein Spiel ohne Kennzeichnung auf den Markt bringt oder ob er es verändert, um eine Alterskennzeichnung von den Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) zu erhalten.

Zu den USK-Prüfentscheidungen zum Spiel „Dying Light 2 Stay Human“:
Das Spiel „Dying Light 2 Stay Human“ wurde vom Antragsteller in verschiedenen Versionen zur Alterskennzeichnung bei der USK vorgelegt. Diese Versionen unterschieden sich im Wesentlichen in Bezug auf die virtuellen Gewalthandlungen bzw. Gewaltdarstellungen gegen menschlich gestaltete Spielfiguren.

Da bereits das Vorgängerspiel „Dying Light“ in die Liste jugendgefährdender Medien der BzKJ aufgenommen („indiziert“) ist, wurde im USK-Prüfverfahren gemäß den o.g. gesetzlichen Bestimmungen geprüft, inwieweit eine jugendgefährdende Wirkungsmacht nach der Spruchpraxis der BzKJ vorliegen könnte. Hier kam das USK-Prüfgremium zu dem Ergebnis, dass bei Abwägung mit der Gesamtwirkung des Spiels die Indizierungstatbestände als erfüllt erachten werden müssen und somit die Vermutung einer Jugendgefährdung gemäß der Spruchpraxis der BzKJ nicht ausgeschlossen werden kann, weshalb die erste bei der USK vorgelegte Version des Spiels nicht gekennzeichnet werden durfte.

Konkret stellte das USK-Prüfgremium fest, dass das Spiel selbstzweckhaft und detailliert dargestellte Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen enthält. Diese richten sich nicht nur gegen Zombies, sondern auch gegen menschlich gestaltete Spielfiguren. Auch friedliche Gruppen von Überlebenden, die außerhalb der Story-Rahmung am Kampfgeschehen völlig unbeteiligt sind, können überfallen und gezielt verstümmelt werden – ohne dass dies mit spielrelevanten Sanktionen einhergeht.

Bei einer später eingereichten Version des Spiels „Dying Light 2 Stay Human“, die der Antragsteller der USK zur Alterskennzeichnung vorlegte, waren Story-Rahmung, Spielwelt und Quests identisch mit der zuvor nicht gekennzeichneten Version und auch hier wirkten die Gewalthandlungen gegen die Zombie-Figuren sehr drastisch. Dagegen waren die Gewaltdarstellungen gegen menschlich gestaltete Spielfiguren deutlich abgemildert. Nach sorgfältiger Abwägung des Spielinhalts bezogen auf die Indizierungstatbestände konnte das Prüfgremium hier keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Vermutung einer jugendgefährdenden Wirkung des Spiels gemäß der Spruchpraxis der BzKJ feststellen und entschied für die später eingereichte Version eine Kennzeichnung mit „keine Jugendfreigabe“ gemäß §14 Abs. 2 JuSchG (USK 18). Eine weitergehende Freigabe „ab 16 Jahren“ war nicht möglich, da aufgrund der vorgenannten drastischen Gewaltdarstellungen gegen die Zombie-Figuren eine Jugendbeeinträchtigung durch desensibilisierende Effekte nicht ausgeschlossen werden konnte.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Hintergründe für die Alterseinstufung des Spiels „Dying Light 2 Stay Human“ nachvollziehbar darlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Simone Lieseke
Assistentin der Ständigen Vertreter der
Obersten Landesjugendbehörden bei der USK
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh