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Ich hoffe ja, an der Kontrollabsicht ist was dran. Dann werden Erhöhungen 'um die Taschen voll zu machen' sanktioniert.Wollen sich alle auf Staatskosten die Taschen vollhauen...
Falls das auf mich bezogen war.Aus dem Grundversorger werden 3 Monate Ersatzversorgung zu einem etwas erhöhten Preis.
Ist die Frage, ob diese Absicht ab den ominösen 40 Cent für Strom gilt bzw. 12 Cent für Gas oder für grundsätzlich jede Erhöhung?Ich hoffe ja, an der Kontrollabsicht ist was dran. Dann werden Erhöhungen 'um die Taschen voll zu machen' sanktioniert.
Wie bei mir - habe das auch vorab geklärt und auch nochmal per E-Mail bestätigt bekommen.Mit meinem Grundversorger habe ich telefoniert und er steckt mich in die Grund- und nicht in die Ersatzversorgung
Ist ja seit neustem nur Pflicht. Dem hätte ich erst mal eine reingewürgt.Donnerstag mit der SWM telefonieren dürfen, weil Kündigungsbutton gibbet net im Kundenportal, war ein nettes Gespräch.
Klar, aber nicht du bekommst dein Geld zurück, sondern Vater Staat kassiert die Strafe von den Unternehmen. Wie bei jedem Kartellverfahren wegen unlauterer Preisabsprachen.Ich hoffe ja, an der Kontrollabsicht ist was dran. Dann werden Erhöhungen 'um die Taschen voll zu machen' sanktioniert.
Sehe ich kein Problem drin - Vater Staat finanziert ja auch, dass wir dann für Gas und Strom nicht mehr als 12, respektive 40 Cent bezahlen müssen.Klar, aber nicht du bekommst dein Geld zurück, sondern Vater Staat kassiert die Strafe von den Unternehmen. Wie bei jedem Kartellverfahren wegen unlauterer Preisabsprachen.
Aber nur 80%. Die letzten 20% zahlst du dann voll.Sehe ich kein Problem drin - Vater Staat finanziert ja auch, dass wir dann für Gas und Strom nicht mehr als 12, respektive 40 Cent bezahlen müssen.
Bezogen auf einen Referenzverbrauch - nicht immer pauschal 80% vom Monatsverbrauch.Aber nur 80%. Die letzten 20% zahlst du dann voll.
Der Referenzverbauch ist afaik dein Verbrauch von 2021.Weiß eigentlich jemand wie genau der Referenzbetrag berechnet wird?
Verbrauch vom Vormieter?Wenn das wie beim Strom ist, wird der Verbrauch der Vormieter genommen. War bei mir jedenfalls so.
Wusste nicht, dass Stromverbrauch plötzlich ein kritisches personenbezogenes Datum ist.Das soll datenschutzrechtlich OK sein im Jahr 2022?
Das gilt soweit ich verstanden haben nicht für jede Erhöhung sondern nur bei 'übermäßigen' Erhöhungen.Hat hier einer was in dem Gesetzentwurf gefunden was die Strompreise angeht das die Anbieter erst beim Kartellamt Glaubhaft nachweisen sollen warum sie die Preise so erhöhen und das es keine Erhöhung für 2023 geben soll?
Wie wärs mit § 39 „Missbrauchsverbot“ in der Drucksache 20/4685?Hat hier einer was in dem Gesetzentwurf gefunden was die Strompreise angeht das die Anbieter erst beim Kartellamt Glaubhaft nachweisen sollen warum sie die Preise so erhöhen und das es keine Erhöhung für 2023 geben soll?
Ich finde hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw50-de-energiepreisbremse-924550 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/046/2004683.pdf) recht wenig bzw. fast nix
Und was wenn die Bude Erstbezug ist?
Letztes Jahr hatte Er gespart, dieses Jahr zahlt Er drauf. So ist das Leben.Also mein Vormieter, mein bester Freund, hatte 2021 einen super niedrigen Jahesverbauch von 4.000 KWh Gas (70 qm² DG-Wohnung).
Aber auch nur, weil er berufsbedingt ein halbes Jahr nicht zu Hause war.
Da wäre es schon mehr als unfair wenn das der Referenzverbrauch wäre oder nicht?