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Seit dem Urteil vom vergangenen Montag ist klar: Google hat eine Monopolstellung inne. Dies artikulierte der zuständige Richter im Ergebnis sehr deutlich. Daneben wurde festgehalten, dass der Konzern diese Monopolstellung mit unlauteren Mitteln verteidige und weiter ausbaue. Insgesamt umfasst die Urteilsbegründung so 286 Seiten.
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