Shevchen
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Technisch betrachtet ist es durchaus möglich sich mit seinem eigenem Stream mit einzuklinken - macht nur keiner. Der Hauptprovider ist jedoch funktionell durchaus bidirektional. Hier wird es aber schon sehr technisch.Eine Massentelefonkonferenz ist es mangels Bidirektionalität auf keinen Fall. Auch das Chatfenster welches viele Streaminganbieter haben begründet keine Bidirektionalität.
Rundfunk ist generell kein in Stein gemeißelter Begriff sondern vom Kontext abhängig, in welchem er verwendet wird. Der ursprüngliche, rein technische Begriff bezeichnet Übertragung von Informationen über elektromagnetische Wellen. Das ist eine technische Asbach-uralt Definition. Ergo gilt es zu ermitteln, was der Rundfunk abseits der technischen Definition eigentlich tut und warum die Definition so ist, wie sie ist.
Jupp, sehe ich genauso. Die ursprüngliche Umschreibung ist völlig veraltet und beim Rundfunk abseits der technischen Definition gehts stark in Richtung "subjektiver Eindruck". Meiner bescheidenen Meinung nach ist es so etwas wie im Staatsvertrag beschrieben überhaupt erst einmal zu haben, bevor ich mich als Rundfunk bezeichnen darf (Also, Jugenschutzbeauftragten haben, Programm aufstellen, sich eintragen lassen etc) und nicht umgekehrt 500 Zuschauer zu haben und dann auf einmal plötzlich Rundfunk zu sein. Ist aber nur meine Sichtweise und hat nix mit dem aktuellen Recht zu tun.
Die Definition stammt aus einer Zeit, in welcher an Internetübertragung oder auch Übertragung per Kabel noch nicht wirklich zu denken war. Fernseher hatten früher vor dem Kabelnetz doch allesamt Antennen. Der Rund"funk" war damit die einzige Möglichkeit die breite Masse der Bevölkerung zu erreichen und diese mit TV sowie Radio Empfang zu versorgen.
Im Kontext der Medien bedeutet der Begriff des "Rundfunks" letztlich aber die Übertragung von Inhalten jeglicher Art die in derselben Form in Echtzeit an eine Vielzahl von Menschen gerichtet ist. Der Empfängerkreis ist hierbei nicht eingeschränkt. Dazu noch den technischen Kontext, in welchem Rundfunk als "unidirektiionaler Verteiler für Hörfunk oder TV-Programme" beschrieben wird. Was bleibt ist die unbestimmte Menge an Empfängern.
Wie gesagt, einige Punkte davon sind bestreitbar - vor allem technisch betrachtet. Wir haben Zwischenspeicher, direkte Anbindungen (sogar mit Anfrage und Gestattung - so funktionieren Internet-Protokolle) anstatt passiven Zugriff und der Begriff "live" kann hier auch angezweifelt werden, da die Übertragung ja gepuffert wird.
Schon, denn die haben ne Redaktion, Jugenschutzbeauftragte, ein Programm etc... Ich würde hier die Definition einfach umdrehen (und da kommen wir zu meinem konstruktiven Vorschlag)Zu Zeiten als die Begrifflichkeiten entwickelt wurden, war an Internet und Übertragungen auf diesem Wege nicht zu denken. Das ist jetzt aber genau das was ich meine "es schmeckt danach, es riecht danach, also ist es das auch!". Würden die klassisch über Kabel & DVB-T oder Sat oder sonst wie Sender ab morgen nur noch übers Internet streamen müsste man sich die Frage stellen: Ist es dann was anderes? Meiner Ansicht nach nicht. Auch wenn ein neuer Sender eröffnet und nur über Web abzurufen ist, auch das wäre nichts anderes als das Klassische Fernsehen.
Jeder, der im Rundfunk ist, egal ob Internet oder sonstige Technologien, muss (gerne mit ner Anpassung auf die heutige Zeit - unsere Kultur hat sich in den letzten Jahren auch etwas geändert) Auflagen erfüllen. Tut er dies, erhält er im Internet anteilmäßig Rechte an der Rundfunkgebühr - je nach Zuschaueranzahl (die einen Account haben müssen). Diese ÖR im Internet sind über ein ÖR-Portal erreichbar.
Wer die Auflagen nicht erfüllt, hat keinen Anspruch auf Anteile der Rundfunkgebühr und gilt als "Privatsender" oder "Kleinsender". Privatsender sind alle, die mit ihrem Stream Einnahmen tätigen und müssen sich entsprechend registrieren. Kleinsender sind alle Kanäle, die kein Geld verlangen oder kostendeckend arbeiten (wie Vereine). Diese beiden obliegen nicht den Auflagen des Staatsvertrages und müssen sich nur an geltendes Recht halten. (Hier Hetze zu betreiben, Leute persönlich anzugreifen oder zu verleumden - also alles das was man als kritisch betrachten würde ist sowieso jetzt schon strafbar)
Bei Angeboten mit nicht jugendfreiem Inhalt muss ein gesonderter Hinweis erfolgen, da es aber keine ultimativ sichere Überprüfung des Alters im Internet gibt (Proxy-Zugriff) obliegt es hier den Eltern dafür zu sorgen, dass ihre Kinder keinen Zugriff darauf haben. Ist bei Computerspielen nicht anders.
So... das ist aber auch nur ein Vorschlag, den ICH als sinnvoll betrachten würde. (Und nein, ich habe nicht lange drüber nachgedacht - bitte eventuell nicht zu Ende gedachte Elemente also als Sinnbild verstehen)
Wie gesagt, ich kenne einige deutsche Streamer die komplett auf englisch senden und in diesem Zusammenhang bricht das subjektive Empfinden zum "deutschen Rundfunk" völlig aus dem Gleichgewicht, da es ja noch nicht einmal in deutscher Sprache gesendet wird. Sollten solche Personen abgemahnt werden, machen wir uns vor der gesamten Welt lächerlich. Aber auch das ist nur meine Meinung, tun können wir es trotzdem.Ist es, wenn man sich die Voraussetzungen zur Erlangung einer Lizenz ansieht. Die Lizenz wird einer Person oder einem Unternehmen und dessen Repräsentanten ausgestellt. Es geht bei der Lizenz um die Erfassung der Person die den Inhalt bereitstellt und nicht um die technische Seite. Bedeutet, dass es absolut egal ist wo ein Server steht, solange ein deutscher Staatsangehöriger "Rundfunk" senden möchte, ist er lizenzpflichtig. Da kann der Server in Timbuktu stehen, es würde am Inhalt des Angebots nichts ändern.
Aber es geht auch ums "wie". Klein Peter ist halt keine Rundfunkanstalt. Das klingt schon wahnsinnig! Eine Gabel ist auch keine Massenvernichtungswaffe, obwohl ich damit ne Million Menschen abstechen könnte, bevor ich wegen der Abnutzung ne neue brauche. (Mal ganz überspitzt gesagt)Selbes Leid. du fokussierst dich viel zu sehr auf die technische Seite. Darum geht's primär nicht. Die Voraussetzungen zur Erlangung einer solchen Lizenz sind für mich sehr deutliche Zeichen, dass es um das "wer & was" und nicht um das "wie" geht.
Lizenz – Wikipedia
Liest sich hier aber anders. Die technische Seite scheint hier wohl nicht zwingend übergeordnet wenn man sich anschaut "wer" eine solche Lizenz erhält.
Hab gelesen - basiert alles auf "Programm" und Programmgestaltung. Ein Streamer könnte also um das zu umgehen einfach "drauf los streamen" ohne Ankündigung eines weiter spezifizierten Inhaltes. Und ein "Ich zocke morgen irgendwann gegen Abend mal ne Runde Witcher 3" ist als "Programm" mehr als zweifelhaft anzusehen. Aber... bevor wir uns hier verzetteln: "Zapp" mal durch die ganzen Streaminganbegote und guck dir mal deren "Charakter" an. Das ist absolut kein Vergleich mit dem was im Fernsehen abgeht. Du siehst Spielestreams mit fluchenden minderjährigen, professionalle Spielestreams mit Leuten, von denen du tatsächlich was lernen kannst (falls einem das interessiert), es gibt Streams zur politischen Bildung, zur technischen Bildung, zu Kunst, Kultur, Wissenschaft und Streams zu bestimmten Themen (siehe Bibis Beautypalast)
Wenn du dir das anguckst, glaubst du, du bekommst das mit ner kurzen "Das ist Rundfunk" Regelung alles unter einen Hut? Und wie es bereits von jemand anderen gesagt wurde: Menschen zu kriminalisieren bringt GAR NIX.
Du kannst da aber nicht zurückspulen. Mir fällt hier grad ne einfache Lösung ein: Ich lade das Speichermedium (also das Archiv) welches live aktualisiert wird. Bumm, aus - kein Stream aber (fast) live und direkt die Definition des "Zugriff aufs Speichermediums" erfüllt. Die derzeitige Regelung hat so viele Löcher... und weil der Chat ja nicht dazugehört, kann ich sogar, während ich mir die "Aufzeichnung" angucke direkt mitchatten.Glaubst du, dass es beim klassischen TV anders wäre? Auch LIVE-Sendungen haben einen gewissen Zeitversatz da sie zunächst zwischengespeichert, komprimiert und haste nicht gesehen werden. Direkt von der Kamera ins Fernsehnetz ist wohl auch da nicht der Fall.
Wie gesagt, beim Live-Archiv kannst du es machen.Ich habe gerade eben auch abermals einen Twitch Stream geöffnet. Ich habe überhaupt keine Möglichkeit zu pausieren und an derselben Stelle fortzusetzen. Mich versetzt es vor an den aktuellen Punkt der Ausstrahlung. Ich hab das in einem anderen Beitrag bereits erwähnt. Das ging noch nie bei Twitch, mir wäre das bis heute unbekannt.
Hab mich da evtl. unglücklich ausgedrückt, aber ja, die Aufzeichnungen die "live" aktualisiert werden.Mehrere Streams jetzt durchgesehen, keiner setzt an der Stelle wieder ein oder lässt mich gar zurückspulen. Verwechselst du das möglicherweise mit aufgezeichneten Sessions? Nur da ist sowas möglich.
Ja, als Objekt meine ich auch eher "Firma".Das ist abwegig. Wenn man eine Maschine als Ingenieur entwirft, entwirft man die dennoch selbst, persönlich und nicht als "Objekt". Sonst hätte an speziellen Designs von Bauteilen grds. auch nicht die Person das Urheberrecht sondern das Objekt, der Ingenieur. Selbes für Patentanmeldungen. Da steht nicht drin "der Ingenieur hält folgendes Patent", sondern Person XY. Respektive natürlich Firma, aber das ist was anderes.
Wenn ich jetzt nen Psychologen danach fragen würde, ob "Anerkennung" einem persönlichen Zweck dient, würde der evtl. "ja" sagen. Und darauf will ich hinaus. Es gibt Leute, die streamen ins Netz "für sich selbst" - weil sie sich zum Beispiel mitteilen wollen. Hat noch nicht mal einen Unterhaltungszweck. Und genau diese Grauzone bekommst du mit der aktuellen Regelung nie und nimmer ausgebügelt. Deswegen will ich ja, das dieser alte Vertrag mal aktualisiert wird, technisch, kulturell etc.In den Voraussetzungen werden auch persönliche Zwecke genannt. Hierunter deute ich, dass der Zweck der Übertragung ein "für sich selbst" beinhaltet.
Tja, ich habe in meiner Abo-Liste (schnell mal durchgesurft) keinen Stream, der 100%ig nach außen gerichtet ist. Da ist immer ne persönliche Note drin, mal mehr und mal weniger. Besonders wenn da ein Chat mit aktiv ist und man darauf aktiv reagiert. Ich habe in genau solchen Fällen starke Bedenken, sowas als "Rundfunk" zu bezeichnen.Überträgt man aus Zwecken der Unterhaltung jedoch "für andere", ist das in meinen Augen kein persönlicher Zweck mehr. Ist man ein Tutorial am streamen steckt da relativ eindeutig das "für andere" drin. Das Gegenbeispiel wäre, dass man in einem Spiel überträgt, wie man hier und da nicht weiter kommt und dann um Zuschriften von Lösungswegen mittels Mail oder was auch immer bittet. Das wäre für mich ein persönlicher, sozusagen nach innen gerichteter, Zweck. 99,95% aller Streams sind jedoch nach außen gerichtet mit Fokus auf andere, nicht auf sich selbst. Man möchte anderen zeigen, möchte andere unterhalten, sowas.
Puh... ist der Politiker denn als Politiker da, oder als Privatperson? In den meisten Fällen doch eher als Politiker, also "offiziell" (hier was ich als "Objekt" ansehe - ja, sehr sehr abstruse Ausdrucksweise, bin ich mir bewusst)Eine knallharte Definition wäre mir überdies nicht bekannt, da das meiner Meinung nach ziemlich kontextabhängig sein wird, wann etwas persönlich und wann nicht ist. Selbstverständlich sind deine Meinung und dein Geschmack eine grds. persönliche Sache. Das ist aber nicht der Ansatzpunkt. Gehen wir davon aus, dass 5 Politiker in einer Talkrunde jeweils ihre persönlichen Meinungen kundtun. Damit sollte dann der Zweck der Ausstrahlung persönlicher Natur sein? Nein. Eine persönliche Meinung die in die weite Welt übertragen wird, macht den "Rundfunk" noch lange nicht zur rein persönlichen Sache.
So ne Talkrunde von 5 Philosophen die wein trinken und unmoderiert ne Unterhaltung führen ist dann hingegen schon persönlich (imho) - und die meisten Streams sind ähnlich vom Charakter. Aber du hast bereich richtig festgestellt: Hier sind wir um subjektiven Brackwasser.
Moment, vor ein paar Seiten wurde noch gesagt, wenn ich in einem Dorf mit <500 Leuten ne Amateurfunkstation habe, ist es kein Rundfunk. Ich bin verwirrt.Die Anzahl der tatsächlichen Zuschauer ist für die Klassifikation als "Rundfunk" völlig egal. Bereits mehrfach erwähnt.
Und dann stellt sich noch die Frage nach Mix-Streams - also die Streams, wo mehrere Leute teilnehmen, wo nicht jeder die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Aber wir sind ja hier eh schon in Bereichen, woAbsolut richtig, das wird auch einer der Punkte sein, die bei einer Entscheidung spannend werden könnten. Ich gehe z.B. davon aus, dass der im TV empfangbare Sender CNN eine Rundfunklizenz für Deutschland hat. Der Webstream desselben Senders würde jedoch keine benötigen. Diesen Widerspruch gilt es durchaus aufzulösen.
a) 24/7 gesendet wird
b) ein regelmäßiges Programm vorhanden ist
Das ist beim Durchschnittstreamer nicht der Fall und dann gibts da noch viele Grauzonen, was man jetzt als "regelmäßig" klassifiziert.
oder es läuft genau anders herum, und die deutsche Medienlandschaft stirbt komplett aus. Wenn Youtube und Twitch mehr Einfluss haben, als die deutschen Rundfunkgesellschaften zusammen, wie wird das wohl ausgehen? Das Thema Zensur kommt das aber ganz schnell mit ganz gewaltigen Schritten auf uns zugetrampelt.Bereits an anderer Stelle erklärt. Plattformen wie Youtube oder Twitch dürften Streamern keinen Zugang zu deutschen IP Ranges ermöglichen, solange der Channel keine Sendelizenz vorlegen kann. Sofern auf konsequente Umsetzung bestanden würde, käme da auch auf die Streaminganbieter einziges zu, wenn die sich nicht permanent in die Nesseln setzen möchten.
Zum Beispiel Hörgeräte? xDNix für ungut, aber da scheitert es bereits am "Empfang". Das Hören mit den eigenen Lauschern ist per se kein Empfang. Zum Empfang braucht es eine irgendwie geartete technische Einrichtung.
Nein, ich rede von lehrenden Streams, welche Aufklärung betreiben und beispielsweise ein Spiel benutzen, um daran Geschichte zu erklären, oder sich im Spiel den "Warpantrieb" angucken und darüber diskutieren, ob sowas möglich ist (anhand aktueller Forschung) und von mir aus auch die simple Form Taktiken zu erklären, was an sich auch eine Form von Bildung ist. Ob ich nun Schach oder Counter Strike erkläre, ist dabei völlig egal. Viele Streams von "guten Spielern" haben als Hauptsenemotivation anderen zu zeigen, wie was geht, als... Lehre. Das kann man im Lets Play sogar darauf erweitern, herauszufinden, ob man ein Spiel überhaupt kaufen will und das Lets Play als Aufklärungsmedium benutzt, wie ein Produktreview - und das kann man durchaus zu einer "Wissenschaft" machen, wenn du dir mal die Bewertungstabellen zur Bewertung von Spielen bei Unternehmen wie "Gamestar" anguckst. Aber ich schreife ab...Forschung und Lehre sind Teilelemente der Wissenschaft. Was Wissenschaft ist, kopiere ich jetzt mal plump aus Wikipedia:
"Die Wissenschaft (mittelhochdeutsch für lat. scientia; mittelhochdeutsch wizzen[t]schaft = [Vor]wissen, Genehmigung) ist der Inbegriff der Gesamtheit menschlichen Wissens der Erkenntnisse und Erfahrungen einer Zeitepoche, welches systematisch gesammelt, aufbewahrt, gelehrt und tradiert wird.[1]
Die Wissenschaft ist ein System der Erkenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften, kausalen Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten der Natur, Technik, Gesellschaft und des Denkens, das in Form von Begriffen, Kategorien, Maßbestimmungen, Gesetzen, Theorien und Hypothesen fixiert wird.[2]"
Wissenschaft – Wikipedia
Du willst mir nicht ernsthaft erzählen, dass das erklären wie man durch ein Computerspiel durch kommt damit auch nur irgendwas zu tun haben soll?
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Wird im TV aber wirksam unterbunden, eben auch mit dank der Rundfunklizenz. Eine anbieterseitige Kontrolle ist deutlich effektiver als eine nutzerseitige.
Grüße
Thomas
Du meinst, weil Kinder durchschnittlich Nachts um 2 nicht mehr TV gucken? (Was schon eine eher schwache Schutzannahme ist) Tja... ich kanns aber aufzeichnen. Und nun? Ü18 Material im Zugriffsbereich von Minderjährigen.
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