Landesmedienanstalten nehmen Streamer wie PietSmiet ins Visier

Eine Massentelefonkonferenz ist es mangels Bidirektionalität auf keinen Fall. Auch das Chatfenster welches viele Streaminganbieter haben begründet keine Bidirektionalität.
Technisch betrachtet ist es durchaus möglich sich mit seinem eigenem Stream mit einzuklinken - macht nur keiner. Der Hauptprovider ist jedoch funktionell durchaus bidirektional. Hier wird es aber schon sehr technisch.

Rundfunk ist generell kein in Stein gemeißelter Begriff sondern vom Kontext abhängig, in welchem er verwendet wird. Der ursprüngliche, rein technische Begriff bezeichnet Übertragung von Informationen über elektromagnetische Wellen. Das ist eine technische Asbach-uralt Definition. Ergo gilt es zu ermitteln, was der Rundfunk abseits der technischen Definition eigentlich tut und warum die Definition so ist, wie sie ist.

Jupp, sehe ich genauso. Die ursprüngliche Umschreibung ist völlig veraltet und beim Rundfunk abseits der technischen Definition gehts stark in Richtung "subjektiver Eindruck". Meiner bescheidenen Meinung nach ist es so etwas wie im Staatsvertrag beschrieben überhaupt erst einmal zu haben, bevor ich mich als Rundfunk bezeichnen darf (Also, Jugenschutzbeauftragten haben, Programm aufstellen, sich eintragen lassen etc) und nicht umgekehrt 500 Zuschauer zu haben und dann auf einmal plötzlich Rundfunk zu sein. Ist aber nur meine Sichtweise und hat nix mit dem aktuellen Recht zu tun.

Die Definition stammt aus einer Zeit, in welcher an Internetübertragung oder auch Übertragung per Kabel noch nicht wirklich zu denken war. Fernseher hatten früher vor dem Kabelnetz doch allesamt Antennen. Der Rund"funk" war damit die einzige Möglichkeit die breite Masse der Bevölkerung zu erreichen und diese mit TV sowie Radio Empfang zu versorgen.
Im Kontext der Medien bedeutet der Begriff des "Rundfunks" letztlich aber die Übertragung von Inhalten jeglicher Art die in derselben Form in Echtzeit an eine Vielzahl von Menschen gerichtet ist. Der Empfängerkreis ist hierbei nicht eingeschränkt. Dazu noch den technischen Kontext, in welchem Rundfunk als "unidirektiionaler Verteiler für Hörfunk oder TV-Programme" beschrieben wird. Was bleibt ist die unbestimmte Menge an Empfängern.

Wie gesagt, einige Punkte davon sind bestreitbar - vor allem technisch betrachtet. Wir haben Zwischenspeicher, direkte Anbindungen (sogar mit Anfrage und Gestattung - so funktionieren Internet-Protokolle) anstatt passiven Zugriff und der Begriff "live" kann hier auch angezweifelt werden, da die Übertragung ja gepuffert wird.

Zu Zeiten als die Begrifflichkeiten entwickelt wurden, war an Internet und Übertragungen auf diesem Wege nicht zu denken. Das ist jetzt aber genau das was ich meine "es schmeckt danach, es riecht danach, also ist es das auch!". Würden die klassisch über Kabel & DVB-T oder Sat oder sonst wie Sender ab morgen nur noch übers Internet streamen müsste man sich die Frage stellen: Ist es dann was anderes? Meiner Ansicht nach nicht. Auch wenn ein neuer Sender eröffnet und nur über Web abzurufen ist, auch das wäre nichts anderes als das Klassische Fernsehen.
Schon, denn die haben ne Redaktion, Jugenschutzbeauftragte, ein Programm etc... Ich würde hier die Definition einfach umdrehen (und da kommen wir zu meinem konstruktiven Vorschlag)

Jeder, der im Rundfunk ist, egal ob Internet oder sonstige Technologien, muss (gerne mit ner Anpassung auf die heutige Zeit - unsere Kultur hat sich in den letzten Jahren auch etwas geändert) Auflagen erfüllen. Tut er dies, erhält er im Internet anteilmäßig Rechte an der Rundfunkgebühr - je nach Zuschaueranzahl (die einen Account haben müssen). Diese ÖR im Internet sind über ein ÖR-Portal erreichbar.

Wer die Auflagen nicht erfüllt, hat keinen Anspruch auf Anteile der Rundfunkgebühr und gilt als "Privatsender" oder "Kleinsender". Privatsender sind alle, die mit ihrem Stream Einnahmen tätigen und müssen sich entsprechend registrieren. Kleinsender sind alle Kanäle, die kein Geld verlangen oder kostendeckend arbeiten (wie Vereine). Diese beiden obliegen nicht den Auflagen des Staatsvertrages und müssen sich nur an geltendes Recht halten. (Hier Hetze zu betreiben, Leute persönlich anzugreifen oder zu verleumden - also alles das was man als kritisch betrachten würde ist sowieso jetzt schon strafbar)

Bei Angeboten mit nicht jugendfreiem Inhalt muss ein gesonderter Hinweis erfolgen, da es aber keine ultimativ sichere Überprüfung des Alters im Internet gibt (Proxy-Zugriff) obliegt es hier den Eltern dafür zu sorgen, dass ihre Kinder keinen Zugriff darauf haben. Ist bei Computerspielen nicht anders.

So... das ist aber auch nur ein Vorschlag, den ICH als sinnvoll betrachten würde. (Und nein, ich habe nicht lange drüber nachgedacht - bitte eventuell nicht zu Ende gedachte Elemente also als Sinnbild verstehen)

Ist es, wenn man sich die Voraussetzungen zur Erlangung einer Lizenz ansieht. Die Lizenz wird einer Person oder einem Unternehmen und dessen Repräsentanten ausgestellt. Es geht bei der Lizenz um die Erfassung der Person die den Inhalt bereitstellt und nicht um die technische Seite. Bedeutet, dass es absolut egal ist wo ein Server steht, solange ein deutscher Staatsangehöriger "Rundfunk" senden möchte, ist er lizenzpflichtig. Da kann der Server in Timbuktu stehen, es würde am Inhalt des Angebots nichts ändern.
Wie gesagt, ich kenne einige deutsche Streamer die komplett auf englisch senden und in diesem Zusammenhang bricht das subjektive Empfinden zum "deutschen Rundfunk" völlig aus dem Gleichgewicht, da es ja noch nicht einmal in deutscher Sprache gesendet wird. Sollten solche Personen abgemahnt werden, machen wir uns vor der gesamten Welt lächerlich. Aber auch das ist nur meine Meinung, tun können wir es trotzdem.

Selbes Leid. du fokussierst dich viel zu sehr auf die technische Seite. Darum geht's primär nicht. Die Voraussetzungen zur Erlangung einer solchen Lizenz sind für mich sehr deutliche Zeichen, dass es um das "wer & was" und nicht um das "wie" geht.
Aber es geht auch ums "wie". Klein Peter ist halt keine Rundfunkanstalt. Das klingt schon wahnsinnig! Eine Gabel ist auch keine Massenvernichtungswaffe, obwohl ich damit ne Million Menschen abstechen könnte, bevor ich wegen der Abnutzung ne neue brauche. (Mal ganz überspitzt gesagt)

Lizenz – Wikipedia

Liest sich hier aber anders. Die technische Seite scheint hier wohl nicht zwingend übergeordnet wenn man sich anschaut "wer" eine solche Lizenz erhält.

Hab gelesen - basiert alles auf "Programm" und Programmgestaltung. Ein Streamer könnte also um das zu umgehen einfach "drauf los streamen" ohne Ankündigung eines weiter spezifizierten Inhaltes. Und ein "Ich zocke morgen irgendwann gegen Abend mal ne Runde Witcher 3" ist als "Programm" mehr als zweifelhaft anzusehen. Aber... bevor wir uns hier verzetteln: "Zapp" mal durch die ganzen Streaminganbegote und guck dir mal deren "Charakter" an. Das ist absolut kein Vergleich mit dem was im Fernsehen abgeht. Du siehst Spielestreams mit fluchenden minderjährigen, professionalle Spielestreams mit Leuten, von denen du tatsächlich was lernen kannst (falls einem das interessiert), es gibt Streams zur politischen Bildung, zur technischen Bildung, zu Kunst, Kultur, Wissenschaft und Streams zu bestimmten Themen (siehe Bibis Beautypalast)

Wenn du dir das anguckst, glaubst du, du bekommst das mit ner kurzen "Das ist Rundfunk" Regelung alles unter einen Hut? Und wie es bereits von jemand anderen gesagt wurde: Menschen zu kriminalisieren bringt GAR NIX.


Glaubst du, dass es beim klassischen TV anders wäre? Auch LIVE-Sendungen haben einen gewissen Zeitversatz da sie zunächst zwischengespeichert, komprimiert und haste nicht gesehen werden. Direkt von der Kamera ins Fernsehnetz ist wohl auch da nicht der Fall.
Du kannst da aber nicht zurückspulen. Mir fällt hier grad ne einfache Lösung ein: Ich lade das Speichermedium (also das Archiv) welches live aktualisiert wird. Bumm, aus - kein Stream aber (fast) live und direkt die Definition des "Zugriff aufs Speichermediums" erfüllt. Die derzeitige Regelung hat so viele Löcher... und weil der Chat ja nicht dazugehört, kann ich sogar, während ich mir die "Aufzeichnung" angucke direkt mitchatten.

Ich habe gerade eben auch abermals einen Twitch Stream geöffnet. Ich habe überhaupt keine Möglichkeit zu pausieren und an derselben Stelle fortzusetzen. Mich versetzt es vor an den aktuellen Punkt der Ausstrahlung. Ich hab das in einem anderen Beitrag bereits erwähnt. Das ging noch nie bei Twitch, mir wäre das bis heute unbekannt.
Wie gesagt, beim Live-Archiv kannst du es machen.

Mehrere Streams jetzt durchgesehen, keiner setzt an der Stelle wieder ein oder lässt mich gar zurückspulen. Verwechselst du das möglicherweise mit aufgezeichneten Sessions? Nur da ist sowas möglich.
Hab mich da evtl. unglücklich ausgedrückt, aber ja, die Aufzeichnungen die "live" aktualisiert werden.

Das ist abwegig. Wenn man eine Maschine als Ingenieur entwirft, entwirft man die dennoch selbst, persönlich und nicht als "Objekt". Sonst hätte an speziellen Designs von Bauteilen grds. auch nicht die Person das Urheberrecht sondern das Objekt, der Ingenieur. Selbes für Patentanmeldungen. Da steht nicht drin "der Ingenieur hält folgendes Patent", sondern Person XY. Respektive natürlich Firma, aber das ist was anderes.
Ja, als Objekt meine ich auch eher "Firma".

In den Voraussetzungen werden auch persönliche Zwecke genannt. Hierunter deute ich, dass der Zweck der Übertragung ein "für sich selbst" beinhaltet.
Wenn ich jetzt nen Psychologen danach fragen würde, ob "Anerkennung" einem persönlichen Zweck dient, würde der evtl. "ja" sagen. Und darauf will ich hinaus. Es gibt Leute, die streamen ins Netz "für sich selbst" - weil sie sich zum Beispiel mitteilen wollen. Hat noch nicht mal einen Unterhaltungszweck. Und genau diese Grauzone bekommst du mit der aktuellen Regelung nie und nimmer ausgebügelt. Deswegen will ich ja, das dieser alte Vertrag mal aktualisiert wird, technisch, kulturell etc.

Überträgt man aus Zwecken der Unterhaltung jedoch "für andere", ist das in meinen Augen kein persönlicher Zweck mehr. Ist man ein Tutorial am streamen steckt da relativ eindeutig das "für andere" drin. Das Gegenbeispiel wäre, dass man in einem Spiel überträgt, wie man hier und da nicht weiter kommt und dann um Zuschriften von Lösungswegen mittels Mail oder was auch immer bittet. Das wäre für mich ein persönlicher, sozusagen nach innen gerichteter, Zweck. 99,95% aller Streams sind jedoch nach außen gerichtet mit Fokus auf andere, nicht auf sich selbst. Man möchte anderen zeigen, möchte andere unterhalten, sowas.
Tja, ich habe in meiner Abo-Liste (schnell mal durchgesurft) keinen Stream, der 100%ig nach außen gerichtet ist. Da ist immer ne persönliche Note drin, mal mehr und mal weniger. Besonders wenn da ein Chat mit aktiv ist und man darauf aktiv reagiert. Ich habe in genau solchen Fällen starke Bedenken, sowas als "Rundfunk" zu bezeichnen.

Eine knallharte Definition wäre mir überdies nicht bekannt, da das meiner Meinung nach ziemlich kontextabhängig sein wird, wann etwas persönlich und wann nicht ist. Selbstverständlich sind deine Meinung und dein Geschmack eine grds. persönliche Sache. Das ist aber nicht der Ansatzpunkt. Gehen wir davon aus, dass 5 Politiker in einer Talkrunde jeweils ihre persönlichen Meinungen kundtun. Damit sollte dann der Zweck der Ausstrahlung persönlicher Natur sein? Nein. Eine persönliche Meinung die in die weite Welt übertragen wird, macht den "Rundfunk" noch lange nicht zur rein persönlichen Sache.
Puh... ist der Politiker denn als Politiker da, oder als Privatperson? In den meisten Fällen doch eher als Politiker, also "offiziell" (hier was ich als "Objekt" ansehe - ja, sehr sehr abstruse Ausdrucksweise, bin ich mir bewusst)
So ne Talkrunde von 5 Philosophen die wein trinken und unmoderiert ne Unterhaltung führen ist dann hingegen schon persönlich (imho) - und die meisten Streams sind ähnlich vom Charakter. Aber du hast bereich richtig festgestellt: Hier sind wir um subjektiven Brackwasser.


Die Anzahl der tatsächlichen Zuschauer ist für die Klassifikation als "Rundfunk" völlig egal. Bereits mehrfach erwähnt.
Moment, vor ein paar Seiten wurde noch gesagt, wenn ich in einem Dorf mit <500 Leuten ne Amateurfunkstation habe, ist es kein Rundfunk. Ich bin verwirrt.

Absolut richtig, das wird auch einer der Punkte sein, die bei einer Entscheidung spannend werden könnten. Ich gehe z.B. davon aus, dass der im TV empfangbare Sender CNN eine Rundfunklizenz für Deutschland hat. Der Webstream desselben Senders würde jedoch keine benötigen. Diesen Widerspruch gilt es durchaus aufzulösen.
Und dann stellt sich noch die Frage nach Mix-Streams - also die Streams, wo mehrere Leute teilnehmen, wo nicht jeder die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Aber wir sind ja hier eh schon in Bereichen, wo
a) 24/7 gesendet wird
b) ein regelmäßiges Programm vorhanden ist

Das ist beim Durchschnittstreamer nicht der Fall und dann gibts da noch viele Grauzonen, was man jetzt als "regelmäßig" klassifiziert.

Bereits an anderer Stelle erklärt. Plattformen wie Youtube oder Twitch dürften Streamern keinen Zugang zu deutschen IP Ranges ermöglichen, solange der Channel keine Sendelizenz vorlegen kann. Sofern auf konsequente Umsetzung bestanden würde, käme da auch auf die Streaminganbieter einziges zu, wenn die sich nicht permanent in die Nesseln setzen möchten.
oder es läuft genau anders herum, und die deutsche Medienlandschaft stirbt komplett aus. Wenn Youtube und Twitch mehr Einfluss haben, als die deutschen Rundfunkgesellschaften zusammen, wie wird das wohl ausgehen? Das Thema Zensur kommt das aber ganz schnell mit ganz gewaltigen Schritten auf uns zugetrampelt.

Nix für ungut, aber da scheitert es bereits am "Empfang". Das Hören mit den eigenen Lauschern ist per se kein Empfang. Zum Empfang braucht es eine irgendwie geartete technische Einrichtung.
Zum Beispiel Hörgeräte? xD

Forschung und Lehre sind Teilelemente der Wissenschaft. Was Wissenschaft ist, kopiere ich jetzt mal plump aus Wikipedia:
"Die Wissenschaft (mittelhochdeutsch für lat. scientia; mittelhochdeutsch wizzen[t]schaft = [Vor]wissen, Genehmigung) ist der Inbegriff der Gesamtheit menschlichen Wissens der Erkenntnisse und Erfahrungen einer Zeitepoche, welches systematisch gesammelt, aufbewahrt, gelehrt und tradiert wird.[1]

Die Wissenschaft ist ein System der Erkenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften, kausalen Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten der Natur, Technik, Gesellschaft und des Denkens, das in Form von Begriffen, Kategorien, Maßbestimmungen, Gesetzen, Theorien und Hypothesen fixiert wird.[2]"
Wissenschaft – Wikipedia

Du willst mir nicht ernsthaft erzählen, dass das erklären wie man durch ein Computerspiel durch kommt damit auch nur irgendwas zu tun haben soll?
Nein, ich rede von lehrenden Streams, welche Aufklärung betreiben und beispielsweise ein Spiel benutzen, um daran Geschichte zu erklären, oder sich im Spiel den "Warpantrieb" angucken und darüber diskutieren, ob sowas möglich ist (anhand aktueller Forschung) und von mir aus auch die simple Form Taktiken zu erklären, was an sich auch eine Form von Bildung ist. Ob ich nun Schach oder Counter Strike erkläre, ist dabei völlig egal. Viele Streams von "guten Spielern" haben als Hauptsenemotivation anderen zu zeigen, wie was geht, als... Lehre. Das kann man im Lets Play sogar darauf erweitern, herauszufinden, ob man ein Spiel überhaupt kaufen will und das Lets Play als Aufklärungsmedium benutzt, wie ein Produktreview - und das kann man durchaus zu einer "Wissenschaft" machen, wenn du dir mal die Bewertungstabellen zur Bewertung von Spielen bei Unternehmen wie "Gamestar" anguckst. Aber ich schreife ab...

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Wird im TV aber wirksam unterbunden, eben auch mit dank der Rundfunklizenz. Eine anbieterseitige Kontrolle ist deutlich effektiver als eine nutzerseitige.

Grüße
Thomas

Du meinst, weil Kinder durchschnittlich Nachts um 2 nicht mehr TV gucken? (Was schon eine eher schwache Schutzannahme ist) Tja... ich kanns aber aufzeichnen. Und nun? Ü18 Material im Zugriffsbereich von Minderjährigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich bin da auf ein Video eines Anwaltes gestoßen, was mir Sorgen macht. Nicht, weil er erklärt das man für die Live Streams Lizenzen braucht, wobei mich auch das bei einer Pauschalisierung aller Streamer ungehalten stimmen würde. Nein, es geht mir um das Ende des Videos, dort erwähnt er, das wohl seitens der EU was im gange ist, was selbst den normalen YouTuber betreffen würde und da hört der spaß jetzt endgültig auf. Sollte irgendwann jeder der einen YouTube channel auf machen will irgend eine (teure) Lizenz benötigen, Auflagen erfüllen müssen etc. na dann gute Nacht Europa. Dann kann ich auch gleich wieder zu machen bevor sich überhaupt was ernsthaft daraus entwickeln konnte...

Let’s Play – ZAK verlangt Rundfunklizenz für „PietSmietTV“ | Rechtsanwalt Christian Solmecke - YouTube
 
Jupp, sehe ich genauso. Die ursprüngliche Umschreibung ist völlig veraltet und beim Rundfunk abseits der technischen Definition gehts stark in Richtung "subjektiver Eindruck". Meiner bescheidenen Meinung nach ist es so etwas wie im Staatsvertrag beschrieben überhaupt erst einmal zu haben, bevor ich mich als Rundfunk bezeichnen darf (Also, Jugenschutzbeauftragten haben, Programm aufstellen, sich eintragen lassen etc) und nic]ht umgekehrt 500 Zuschauer zu haben und dann auf einmal plötzlich Rundfunk zu sein. Ist aber nur meine Sichtweise und hat nix mit dem aktuellen Recht zu tun.
Immer noch 500+ potentiell erreichbare, nicht 500 zugeschaltete. Ich werd solangsam müde das zu wiederholen.

Wie gesagt, einige Punkte davon sind bestreitbar - vor allem technisch betrachtet. Wir haben Zwischenspeicher, direkte Anbindungen (sogar mit Anfrage und Gestattung - so funktionieren Internet-Protokolle) anstatt passiven Zugriff und der Begriff "live" kann hier auch angezweifelt werden, da die Übertragung ja gepuffert wird.
Abermals, es riecht danach, es schmeckt danach. Es macht nicht den leisesten Unterschied ob jemand mittels Fernbedienung draufschaltet oder Website reinklickt. Auch die live Online-Angebote von ARD und ZDF erfüllen ohne jeden Zweifel die Rundfunk-Klassifikation.

Schon, denn die haben ne Redaktion, Jugenschutzbeauftragte, ein Programm etc... Ich würde hier die Definition einfach umdrehen (und da kommen wir zu meinem konstruktiven Vorschlag)
So rum funktioniert das nicht. Denn wo keine Pflicht, da auch keine Bewegung. Warum sollte sich irgendwer bspw. einen Jugendschutzbeauftragen zulegen, wenn dieser von Gesetztes wegen nicht benötigt würde? Keiner. Alle incl. der großen Sender haben die arme Sau nur, weil's Vorschrift ist.

Jeder, der im Rundfunk ist, egal ob Internet oder sonstige Technologien, muss (gerne mit ner Anpassung auf die heutige Zeit - unsere Kultur hat sich in den letzten Jahren auch etwas geändert) Auflagen erfüllen. Tut er dies, erhält er im Internet anteilmäßig Rechte an der Rundfunkgebühr - je nach Zuschaueranzahl (die einen Account haben müssen). Diese ÖR im Internet sind über ein ÖR-Portal erreichbar.

Wer die Auflagen nicht erfüllt, hat keinen Anspruch auf Anteile der Rundfunkgebühr und gilt als "Privatsender" oder "Kleinsender". Privatsender sind alle, die mit ihrem Stream Einnahmen tätigen und müssen sich entsprechend registrieren. Kleinsender sind alle Kanäle, die kein Geld verlangen oder kostendeckend arbeiten (wie Vereine). Diese beiden obliegen nicht den Auflagen des Staatsvertrages und müssen sich nur an geltendes Recht halten. (Hier Hetze zu betreiben, Leute persönlich anzugreifen oder zu verleumden - also alles das was man als kritisch betrachten würde ist sowieso jetzt schon strafbar)[/quote]
Schöner Mist. Per Definition sind auch die derzeitigen Privatsender Rundfunk und erhalten keinen Teil der GEZ Gebühren. Das ist den öffentlich-rechtlichen Vorbehalten. Nach dieser Ansicht gäbe es kein Privatfernsehen, sondern alle wären plötzlich öffentlich rechtlich. Denn sie erfüllen die Auflagen bereits.


Wie gesagt, ich kenne einige deutsche Streamer die komplett auf englisch senden und in diesem Zusammenhang bricht das subjektive Empfinden zum "deutschen Rundfunk" völlig aus dem Gleichgewicht, da es ja noch nicht eimal in deutscher Sprache gesendet wird. Sollten solche Personen abgemahnt werden, machen wir uns vor der gesamten Welt lächerlich. Aber auch das ist nur meine Meinung, tun können wir es trotzdem.
Absolute Grauzone, dem würde ein Sendeverbot für Deutschland aber auch dann nicht zwingend weh tun, wenn er das Zielpublikum nicht innerhalb Deutschlands hätte.


Du kannst da aber nicht zurückspulen. Mir fällt hier grad ne einfache Lösung ein: Ich lade das Speichermedium (also das Archiv) welches live aktualisiert wird. Bumm, aus - kein Stream aber (fast) live und direkt die Definition des "Zugriff aufs Speichermediums" erfüllt. Die derzeitige Regelung hat so viele Löcher... und weil der Chat ja nicht dazugehört, kann ich sogar, während ich mir die "Aufzeichnung" angucke direkt mitchatten.
Wie gesagt, beim Live-Archiv kannst du es machen.
Hab mich da evtl. unglücklich ausgedrückt, aber ja, die Aufzeichnungen die "live" aktualisiert werden.
Weiß nicht wie oft ich noch erklären soll, dass solche Aufzeichnungen nicht in die Rubrik des Rundfunks fallen. Genausowenig wie die Mediateheken der öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind oder ein Youtuber, der nur Videos hochlädt aber nicht live auf Sendung ist.

Ja, als Objekt meine ich auch eher "Firma".
Firma heißt übersetzt nur Name. Das nur als kleinen Hinweis. Hinkt trotzdem, ich entgegne weiterhin das, was ich vorhin geschrieben habe.

Tja, ich habe in meiner Abo-Liste (schnell mal durchgesurft) keinen Stream, der 100%ig nach außen gerichtet ist. Da ist immer ne persönliche Note drin, mal mehr und mal weniger. Besonders wenn da ein Chat mit aktiv ist und man darauf aktiv reagiert. Ich habe in genau solchen Fällen starke Bedenken, sowas als "Rundfunk" zu bezeichnen.
Glück für deine Streamer, dann sollten die ja keine Probleme bekommen. Nur weil da 'n Live Chat dabei ist ändert das garnix.

Puh... ist der Politiker denn als Politiker da, oder als Privatperson? In den meisten Fällen doch eher als Politiker, also "offiziell" (hier was ich als "Objekt" ansehe - ja, sehr sehr abstruse Ausdrucksweise, bin ich mir bewusst)
So ne Talkrunde von 5 Philosophen die wein trinken und unmoderiert ne Unterhaltung führen ist dann hingegen schon persönlich (imho) - und die meisten Streams sind ähnlich vom Charakter. Aber du hast bereich richtig festgestellt: Hier sind wir um subjektiven Brackwasser.
Wirklich? Bei einer Fernsehübertragung ist weder das eine noch das andere persönlich. Persönlich wärs, wenn keiner filmt oder der Scheiß über facebook live geht, während einer das Handy hält und sie die großen Themen der Welt erörtern.

Moment, vor ein paar Seiten wurde noch gesagt, wenn ich in einem Dorf mit <500 Leuten ne Amateurfunkstation habe, ist es kein Rundfunk. Ich bin verwirrt.
Potentielle Erreichbarkeit. Beschränkt sich der Senderadius auf das Kuhdorf mit 200 Seelen ist es kein Rundfunk, da unter normalen Umständen im Sendebezirk nicht mehr als 200 Personen gleichzeitig zuschalten könnten. Anders wenn wir ein Touri Dorf mit 200 Einwohnern und täglich 10.000 Touris haben. Dann Rundfunk weil trotz fixer Einwohnerzahl dennoch regelmäßig mehr als 500 potentielle Empfänger im Sendegebiet. Ich weiß echt nicht, wie man das nicht verstehen kann.

Und dann stellt sich noch die Frage nach Mix-Streams - also die Streams, wo mehrere Leute teilnehmen, wo nicht jeder die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Aber wir sind ja hier eh schon in Bereichen, wo
a) 24/7 gesendet wird
b) ein regelmäßiges Programm vorhanden ist
Der Channel-Inhaber zeichnet sich verantwortlich und hat eine Sendelizenz zu haben. Es ist ja nicht so, dass jeder Pro7 Moderator eine Sendelizenz braucht sondern die ProSiebenSat1 Mediagruppe.

[quote ]oder es läuft genau anders herum, und die deutsche Medienlandschaft stirbt komplett aus. Wenn Youtube und Twitch mehr Einfluss haben, als die deutschen Rundfunkgesellschaften zusammen, wie wird das wohl ausgehen? Das Thema Zensur kommt das aber ganz schnell mit ganz gewaltigen Schritten auf uns zugetrampelt.[/quote]
Kann es sein, dass du die Macht von Youtube und Twitch ganz gehörig überschätzt? Die 10 meistgeschauten Spielekategorien haben Stand jetzt zusammen 684.000 Zuschauer. Auf der ganzen Welt. Selbst wenn das nur Deutschland wäre, wäre das im Vergleich zu anderen Medien lausig wenig.
Youtube ist nach wie vor noch sehr Video lastig und hat mit live Streamen noch bei Gott nicht allzu viel zu tun. Daher vernachlässigbar, da der Videobereich nicht lizenzpflichtig ist.

Nein, ich rede von lehrenden Streams, welche Aufklärung betreiben und beispielsweise ein Spiel benutzen, um daran Geschichte zu erklären, oder sich im Spiel den "Warpantrieb" angucken und darüber diskutieren, ob sowas möglich ist (anhand aktueller Forschung) und von mir aus auch die simple Form Taktiken zu erklären, was an sich auch eine Form von Bildung ist. Ob ich nun Schach oder Counter Strike erkläre, ist dabei völlig egal. Viele Streams von "guten Spielern" haben als Hauptsenemotivation anderen zu zeigen, wie was geht, als... Lehre. Das kann man im Lets Play sogar darauf erweitern, herauszufinden, ob man ein Spiel überhaupt kaufen will und das Lets Play als Aufklärungsmedium benutzt, wie ein Produktreview - und das kann man durchaus zu einer "Wissenschaft" machen, wenn du dir mal die Bewertungstabellen zur Bewertung von Spielen bei Unternehmen wie "Gamestar" anguckst.
Ja, was ich sagte. Wenn du das für Wissenschaft hälst, wenn Fans sich über so 'ne Grütze auslassen, dann kann ich da auch nicht mehr helfen. Wieviele derer, die über Atomphysik und Warp diskutieren haben nochmal die Befähigung dazu und sich nicht alles was sie wissen über Youtube, Wikipedia & Co. zusammengekobert, sondern wirklich das entsprechendes studiert?

Du meinst, weil Kinder durchschnittlich Nachts um 2 nicht mehr TV gucken? (Was schon eine eher schwache Schutzannahme ist) Tja... ich kanns aber aufzeichnen. Und nun? Ü18 Material im Zugriffsbereich von Minderjährigen.
Ein Aspekt des Jugendschutzes ist es, dass gewisse Dinge nur zu gewissen Uhrzeiten gesendet werden dürfen. Über Mittel zur technischen Aufzeichnung geht es nicht mehr, weil das nicht im Verantwortungsbereich des Senders liegt.

Grüße
Thomas
 
Thomas, ich denke wir diskutieren hier in zwei unterschiedlichen Spähren und mMn würde es die Diskussion vereinfachen, wenn wir die mal ausmisten.

Du argumentierst anhand des aktuelle geltenden Rechts und ziehst mehrere Vergleiche über Ähnlichkeiten, so dass du davon eine entsprechende Rechtsnorm ableiten kannst. Das ist okay und auch gut (denn auch ich lerne etwas dadurch), hat aber den kleinen Nachteil, dass es auf Dingen beruht, die sich Menschen ausgedacht haben und nicht auf Dingen beruht, die tatsächlich da draußen existieren. Recht und Gesetze sind was das angeht auch nur ein Modell welche Lücken haben. In der Wissenschaft ist das btw. nicht anders, Funktionsmodelle sind ebenfalls lückenhaft aber meistens so weit ausgereift, dass man mit verhältnismäßig einfachen Mitteln recht komplexe Sachverhalte darstellen kann.

Als Jurist hast du wohl eine etwas andere Herangehensweise an Problemen als es ein Wissenschaftler tut. Du berufst dich auf das Modell (hier der Gesetzestext) und versuchst damit Dinge zu bewerten, die in der Realität passieren. Als Wissenschaftler ist jedoch die Realität das zu erfüllende Maß und die Modelle werden im Falle eines Problems daran angepasst.

Ich hoffe du verstehst so langsam, worauf ich hinaus will: Wir haben zwei völlig unterschiedliche Herangehensweisen, weil die zu Grunde liegenden Verhaltensregeln vertauscht sind. Ich suche nach einer Lösung das Modell zu "reparieren" damit es besser auf das passt, was da draußen passiert und du versuchst die Realität (hier das menschliche Verhalten) soweit zu kneten, dass es wieder aufs Modell passt.

Ich fürchte, dass auf Grund dieser unterschiedlichen Herangehensweisen keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann. Du willst "recht" haben (was du ja aus deiner Sicht wohl auch hast) während ich die "richtige" Lösung suche. Und wenn ich das aktuell geltende Recht für "kaputt" halte, kommen wir auf keinen grünen Zweig.
 
Als Jurist hast du wohl eine etwas andere Herangehensweise an Problemen als es ein Wissenschaftler tut. Du berufst dich auf das Modell (hier der Gesetzestext) und versuchst damit Dinge zu bewerten, die in der Realität passieren. Als Wissenschaftler ist jedoch die Realität das zu erfüllende Maß und die Modelle werden im Falle eines Problems daran angepasst.
Völlig richtig, der dazu gehörige Studiengang heißt nur aus Spaß Rechtswissenschaft. Wenn ich das richtig interpretiere, sollte das umbenannt werden in Gesetz auswendig lernen und alle Sachverhalte blind darunter subsumieren? Gut, kann der Otto-Normalo der nie reinschauen durfte nicht zwingend wissen, aber ein nicht unerheblicher Teil des Studiums fußt im öffentlichen Recht. Da sind abstrakte wie konkrete Normenkontrollen nicht mal so unwichtig. Was tut man? In Kurzform: Überprüfen ob Normen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen. Das ist knallhartes Verfassungsrecht, das jeglichen Diskussionsrahmen mit Laien hier sprengen würde.

Nur macht es überhaupt keinen Sinn über sowas zu reden, wenn der Gegenüber offenbar noch nicht mal eine aktuell geltende Rechtslage vollumfänglich incl. des sich dahinter verbergenden Sinns versteht. Bevor man etwas aus den Angeln hebt, gilt es den Kern zu verstehen. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, dass das hier der Fall ist. Das soll bei Gott kein Angriff sein, ich und anderes Gesindel wie meinereiner kennt die Problematik. Meist ist man in Gesprächsrunden schlau genug sich zurückzulehnen, zu nicken und den Mund zu halten. Wohlwissend wo hin alles andere führt. Ich hab mich hier dazu hinreißen das nicht zu tun. Mea culpa, da kann ich nichtmal irgendwem außer mir selbst einen Vorwurf machen.

Grüße
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Völlig richtig, der dazu gehörige Studiengang heißt nur aus Spaß Rechtswissenschaft. Wenn ich das richtig interpretiere, sollte das umbenannt werden in Gesetz auswendig lernen und alle Sachverhalte blind darunter subsumieren?
Der Bereich der Rechtswissenschaft hat keine gesetzgebende Macht, die hat das Parlament. Und bei der Bewertung aktueller Gesetze hinsichtlich eines Verstoßes entscheidet ein Richter und kein Paper. Natürlich hat der Bereich der Rechtswissenschaft immer noch einen Einfluss, der ist aber "weich".

Wenn ich hingegen ein auto herstelle, muss ich mich an die Physik halten. Ich kann Naturgesetze nicht einfach umdefinieren. Würde ich das tun, funktioniert das auto nach meinen ausgedachten Parametern schlichtweg nicht. Ein Gesetz kann hingegen durchaus Anwendung finden, selbst wenn es total gaga ist. Die Basis ist schlichtweg vertauscht.


Gut, kann der Otto-Normalo der nie reinschauen durfte nicht zwingend wissen, aber ein nicht unerheblicher Teil des Studiums fußt im öffentlichen Recht. Da sind abstrakte wie konkrete Normenkontrollen nicht mal so unwichtig. Was tut man? In Kurzform: Überprüfen ob Normen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen. Das ist knallhartes Verfassungsrecht, das jeglichen Diskussionsrahmen mit Laien hier sprengen würde.
Will ich nicht bestreiten weil mich mich darin nicht auskenne und hey, wenns so ist wie du es beschreibst - mal rein hypothetisch: Wie sieht die Rechtswissenschaft dann Dinge wie "Die GEMA Vermutung"?

Erst 2016 wurde die aufgeweicht.

Vergleich: Ich baue ein Auto, welches beim Anschalten explodiert und erst 15 Jahre später repariere ich den Designfehler. In der Zwischenzeit zwinge ich alle Menschen, die Auto fahren wollen meine Karre zu kaufen, oder sie können zu Fuß gehen.

Ist natürlich nur ein Beispiel und ich will nicht generalisieren - aber so wirkt das auf Otto-Normalo. ;)


Nur macht es überhaupt keinen Sinn über sowas zu reden, wenn der Gegenüber offenbar noch nicht mal eine aktuell geltende Rechtslage vollumfänglich incl. des sich dahinter verbergenden Sinns versteht.
Der "Sinn" dahinter wird nicht nur von mir angezweifelt. Ich verstehe auch nicht, warum wir Waffen in Kriesengebiete wie dem nahen Osten exportieren. Aber irgendwer findet dafür bestimmt ne tolle Begründung, die mich wieder als "Idioten entlarvt".

Bevor man etwas aus den Angeln hebt, gilt es den Kern zu verstehen. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, dass das hier der Fall ist.
Weil ich den Kern anzweifle? Ursache+Wirkung. Ich fange halt ganz unten bei der Grundlage an und nein, ich verstehe den Sinn dahinter nicht, weil er meinem Rechtsempfinden (ja, subjektiv) entgegen läuft. Ich habe auch nicht das Gefühl, dass es hier irgend eine Rolle spielt und die Begründung warum es gilt recht dogmatisch ist. Das hilft alles nicht, um auf einen grünen Zweig zu kommen.

Das soll bei Gott kein Angriff sein, ich und anderes Gesindel wie meinereiner kennt die Problematik. Meist ist man in Gesprächsrunden schlau genug sich zurückzulehnen, zu nicken und den Mund zu halten. Wohlwissend wo hin alles andere führt. Ich hab mich hier dazu hinreißen das nicht zu tun. Mea culpa, da kann ich nichtmal irgendwem außer mir selbst einen Vorwurf machen.

Ja, das gleiche Gefühl habe ich, wenn ich mit nicht-Technikern über Technik rede. Meistens schaffe ich es aber, ihnen die Grundlagen zu zeigen, so dass es "simpel läuft" - selbst wenn sie das große Ganze nicht verstehen.

Ich denke, wir haben beide unsere "Meinungen" zu diesem Thema genügend erläutert um die gegenseitigen Standpunkte verstanden zu haben. Nur bei der Zustimmung dieser sieht es anders aus. Belassen wir es dabei.
 
Der Bereich der Rechtswissenschaft hat keine gesetzgebende Macht, die hat das Parlament. Und bei der Bewertung aktueller Gesetze hinsichtlich eines Verstoßes entscheidet ein Richter und kein Paper. Natürlich hat der Bereich der Rechtswissenschaft immer noch einen Einfluss, der ist aber "weich".
Achso, also denkst du, dass die Leute im Kabinett die Gesetzte selbst basteln und nicht eine Horde an Juristen? Und wer genau überprüft die Gesetze auf Rechtmäßigkeit? Ist es nicht vielleicht das Bundesverfassungsgericht? Was haben die alle studiert? Rechtswissenschaft möglicherweise? Wird hierüber keine Rechtsfortbildung betrieben?
Insoweit aktuelle auf Rundfunk anwendbare Regelungen durch Überalterung und neue Verbreitungswege nicht mehr passen sollten und somit (Grund-)Rechte von Bürgern verletzten sollten, werden sie auf kurz oder lang einkassiert oder angepasst. Wenn ein Parlament diesem Zuvor kommt, hat das nichts damit zu tun, dass die Rechtswissenschaft dumm und unnütz wäre. Denn genau die sitzen wieder dran um neue, die alten ersetzenden Regelungen zu verfassen.
Glaubst du, dass ein jeder Parlamentarier in vollem Umfang jedes Gesetz versteht, dass er durch winkt? Es wird sehr oft auf den Beraterstab und deren Empfehlung vertraut. Das sind - wer hätte es gedacht, Juristen.

Ein Gesetz kann hingegen durchaus Anwendung finden, selbst wenn es total gaga ist. Die Basis ist schlichtweg vertauscht.
Soweit du mit gaga vogelwild rechtswidrig meinst - dieses Gesetze werden einkassiert und finden auf Dauer keine Anwendung.

Will ich nicht bestreiten weil mich mich darin nicht auskenne und hey, wenns so ist wie du es beschreibst - mal rein hypothetisch: Wie sieht die Rechtswissenschaft dann Dinge wie "Die GEMA Vermutung"? Erst 2016 wurde die aufgeweicht.
Muss ich ehrlich sagen, dass ich den aktuellen Stand der Dinge nicht kenne und mich erst einlesen müsste um eine halbwegs qualifizierte Meinung dazu zu haben oder den Meinungsstand qualifiziert wiedergeben zu können. Da mich die GEMA grds. nicht gesteigert interessiert, würde ich die Zeit lieber anders investieren. Aber nur so viel: Das neue VGG, das die Monopolstellung der GEMA jetzt wohl gebrochen hat wurde von - Überraschung: Rechtswissenschaftlern oder umgangssprachlich Juristen entworfen.

Vergleich: Ich baue ein Auto, welches beim Anschalten explodiert und erst 15 Jahre später repariere ich den Designfehler. In der Zwischenzeit zwinge ich alle Menschen, die Auto fahren wollen meine Karre zu kaufen, oder sie können zu Fuß gehen.
Der Vergleich hinkt dermaßen, ich find noch nichtmal 'n Weg den gerade zu biegen, damit er auch nur halbwegs passen würde.

Weil ich den Kern anzweifle? Ursache+Wirkung. Ich fange halt ganz unten bei der Grundlage an und nein, ich verstehe den Sinn dahinter nicht, weil er meinem Rechtsempfinden (ja, subjektiv) entgegen läuft. Ich habe auch nicht das Gefühl, dass es hier irgend eine Rolle spielt und die Begründung warum es gilt recht dogmatisch ist. Das hilft alles nicht, um auf einen grünen Zweig zu kommen.
Man zweifelt einen Kern an, den man nicht versteht. Auch mal eine Möglichkeit. Das (subjektive) Rechtsempfinden ist bei den meisten Bundesbürgern übrigens am Stammtisch nach zwei Bier besonders fein ausgeprägt. Würde man nur die Hälfte der Vorschläge die in solchen Runden auf den Tisch gebracht werden "einfach mal umsetzen", wäre dieses Land ein Deutschland, in dem niemand mehr leben wollen würde, oder aufgrund leerer Staatskassen und damit einhergehendem Chaos gar könnte.

Ja, das gleiche Gefühl habe ich, wenn ich mit nicht-Technikern über Technik rede. Meistens schaffe ich es aber, ihnen die Grundlagen zu zeigen, so dass es "simpel läuft" - selbst wenn sie das große Ganze nicht verstehen.
Ist doch simpel. Es wird für die "live-Ausstrahlung" von Inhalten vom Staat eine Lizenz gefordert. Zur Erlangung dieser haben gewisse Auflagen erfüllt zu werden, die vor Verbreitung von schädlichem Gut schützen soll. Unter schädlichem Gut sind bspw. propagistische Inhalte von Personen ohne Recht auf freie Meinungsäußerung und jugendgefährdende Inhalte zu verstehen. Der Weg der Verbreitung spielt hierbei primär keine direkte Rolle.

Fertig aus, was ist daran bitte nicht simpel?


Und der Ausgang der Sache wird übrigens zeigen, wie viel die Streaming-Gemeinde denn so auf sich hält. Das sind doch Freidenker und Tech-affine Menschen. Wenn die deine Auffassung teilen wäre es nahezu heuchlerisch eine Lizenz zu beantragen und nicht dagegen vorzugehen.

Bereits andere vor ihm haben still und heimlich die Lizenz ohne großes Aufsehen beantragt.


Zum Fall PietSmiet will ich nur noch so viel sagen: Die Landesmedienanstalt ist soweit man mittlerweile lesen kann nicht von selbst auf Twitch und hat gesagt... boah! schau! da klopfen wird drauf!
Es müssen über PietSmiet oder PietSmietTV konkrete Beschwerden eingegangen sein, auf die wohl reagiert werden musste. Weiters wollen sie nach wie vor nicht das Internet abklopfen sondern nur auf Beschwerden reagieren. Soweit sich jemand - möglicherweise ein Elternteil - die Mühe macht, sich bei der Landesmedienanstalt zu beschweren, kann man sich ja überlegen warum und wieso. Möglicherweise sind auf dem Stream mit seiner Reichweite Dinge gesagt worden, für die ein normaler Fernsehsender hätte medienrechtlich belangt werden können. Es wurden unlautere Gewinnspiele durch geführt, übertriebenes Productplacement, ich weiß es nicht.

Sofern die Landesmedienanstalten tatsächlich so reagieren sollte, wäre das für mich grds. in Ordnung.
Wie man weiterhin lesen kann, sollen selbst die LMAs eine Anpassung des Rundfunk-Staatsvertrags fordern. Vorgeschlagen wird eine bloße qualifizierte Anzeigepflicht, wonach es genügen würde Streams mit einer Art Impressum zu versehen, welches eine Kontaktperson nennt.

Insofern scheint das alles auch wieder heißer gekocht als gegessen zu werden und die Lösungsvorschläge sind - sogar seitens der ach so bösen LMA - bereits im Kanal.


Grüße
Thomas
 
Achso, also denkst du, dass die Leute im Kabinett die Gesetzte selbst basteln und nicht eine Horde an Juristen? Und wer genau überprüft die Gesetze auf Rechtmäßigkeit? Ist es nicht vielleicht das Bundesverfassungsgericht? Was haben die alle studiert? Rechtswissenschaft möglicherweise? Wird hierüber keine Rechtsfortbildung betrieben?
Und ich bin SEHR froh, dass das Bundesverfassungsgericht existiert. die haben in den letzten Jahren (bezugnehmend auf dein Stammtischargument) so viele gaga-Gesetze abgeschmettert, dass sie in der Bevölkerung häufig als letzte Bastion des gesunden Menschenverstandes betrachtet werden.

Gleichzeitig sinkt natürlich das Vertrauen der Bevölkerung in der Partei, die so ein gaga-Gesetz durchsetzen wollte. Und genau hier frage ich mich: Wenn das Bundesverfassungsgericht so einen Gesetzesentwurf mit deutlicher Kritik abschmettert, was haben die Horden von Juristen dann gemacht? Versteh mich nicht falsch - die Formulierungen richtig zu treffen ist ne Sache, die ein gewisses Feingefühl benötigt - nur scheint es zwischen den Auffassungen der Politiker und dem was im GG steht doch oftmals starke Unterschiede zu geben.


Insoweit aktuelle auf Rundfunk anwendbare Regelungen durch Überalterung und neue Verbreitungswege nicht mehr passen sollten und somit (Grund-)Rechte von Bürgern verletzten sollten, werden sie auf kurz oder lang einkassiert oder angepasst.
Hier können wir es abkürzen: Warum überhaupt über "lang"?
Was ist der Grund? Personalmangel? Desinteresse?

Wenn ein Parlament diesem Zuvor kommt, hat das nichts damit zu tun, dass die Rechtswissenschaft dumm und unnütz wäre.
Ich habe nicht behauptet, dass die Rechtswissenschaft dumm oder unnütz wäre - das hast du so interpretiert. Was ich kritisiert habe, ist dass ihr Einfluss "weich" ist. Wenns so etwas wie "no go" Sachen geben würde, also klar definierte Grenzen in Grauzonen bzw. Methoden zur Definition dieser, die auch tatsächlich angewendet werden *müssen* (so wie ein Ingenieur die Physik anwenden *muss*), dann würde ich mich wesentlich wohler fühlen. Aber hey, ich bastel nicht unser Gesellschaftssystem, ich bin nur einer von 82 Millionen.

Denn genau die sitzen wieder dran um neue, die alten ersetzenden Regelungen zu verfassen.
Glaubst du, dass ein jeder Parlamentarier in vollem Umfang jedes Gesetz versteht, dass er durch winkt? Es wird sehr oft auf den Beraterstab und deren Empfehlung vertraut. Das sind - wer hätte es gedacht, Juristen.
Siehe oben. Aber ich nehme an, die Juristen versuchen das Gesetz an sich lauffähig zu machen und prüfen weniger, ob das, was der Politiker vorhat überhaupt Sinn ergibt. Macht ja in gewisser Hinsicht richtig sein, denn der Job eines Juristen ist es nicht, Politik zu machen.

Soweit du mit gaga vogelwild rechtswidrig meinst - dieses Gesetze werden einkassiert und finden auf Dauer keine Anwendung.
Im weiteren Sinne, ja.

Muss ich ehrlich sagen, dass ich den aktuellen Stand der Dinge nicht kenne und mich erst einlesen müsste um eine halbwegs qualifizierte Meinung dazu zu haben oder den Meinungsstand qualifiziert wiedergeben zu können. Da mich die GEMA grds. nicht gesteigert interessiert, würde ich die Zeit lieber anders investieren. Aber nur so viel: Das neue VGG, das die Monopolstellung der GEMA jetzt wohl gebrochen hat wurde von - Überraschung: Rechtswissenschaftlern oder umgangssprachlich Juristen entworfen.
Klar haben die das entworfen! Wer solls denn sonst machen? :d Mein Punkt war, dass das alte Gesetz rund 15-20 Jahre noch Anwendung gefunden hat, obwohl die Technik/Realität/Markt/Gesellschaft es schon längst überholt hatte. Die Gesetzesänderung kam, nachdem praktisch alle Teile der Gesellschaft dem zuwider gehandelt haben. (Freie Musiker, Direktdownloads beim Künstler, der Künstler selbst als eigene Verwertungsgesellschaft, internationale (!) Shops etc)

Warum so spät? In der Zwischenzeit war dann alles was nicht GEMA war theoretisch illegal, (Piratenmusiker?) wurde aber nicht geahndet. Das erinnert mich an was...

Der Vergleich hinkt dermaßen, ich find noch nichtmal 'n Weg den gerade zu biegen, damit er auch nur halbwegs passen würde.
Wenn ich als freier Musiker auf ner Compilation-CD lande, wo auch nur ein anderer Musiker in der GEMA ist, war ich bis vor 2016 automatisch mit in der GEMA. Ich denke, mein Vergleich steht. (Natürlich hab ich ihn überspitzt dargestellt - mit Absicht)

Man zweifelt einen Kern an, den man nicht versteht.
Ich verstehe den Kern. Rundfunk (laut Gesetzesdefinition) gilt auch für Internetstreamer. Ich zweifle aber die "alte" Definition vom Rundfunk an. Zum Beispiel sind dort einige Sachen nicht definiert, zum Beispiel was "regelmäßig" ist. Eigentlich ALLES was subjektiv interpretiert werden kann.

- Was genau ist ein Programm - aka, was für eine Planung/Veröffentlichung gilt als Programm und was nicht? Sind spontane Entscheidungen eines Streamers ein Programm und ab wann ist das nicht mehr spontan?
- Ist eine Einzelperson eine Redaktion? Ich habe, wenn ich an eine Redaktion denke, mehr als eine Person in meinem Kopf
- Was genau ist regelmäßig? Mindestens einmal am Tag? Fest definierte Sendezeiten? (also vorhersagbar wie "Jeder Dienstag um 20 Uhr")

Wenn ich mir §2 Absatz 2 durchlese, entdecke ich dort wieder Begriffe, die in ihrer Definition NICHT zu einem 0815-Streamer passen. Bei PietSmiet mag das Auslegungssache sein, aber so ein Spiele-Streamer fällt da nicht drunter, wenn ich mir Punkte wie:

Rundfunkprogramm eine nach einem Sendeplan zeitlich geordnete Folge von Inhalten

... angucke. So ein 0815-Streamer hat keinen Sendeplan. (Ich bleib einfach mal bei dem Beispiel, sonst steht hier noch ein Buch)


Auch mal eine Möglichkeit. Das (subjektive) Rechtsempfinden ist bei den meisten Bundesbürgern übrigens am Stammtisch nach zwei Bier besonders fein ausgeprägt.
Kann sein, ich sitze aber nicht am Stammtisch sondern vor meinem Monitor, sehe die Meldung über "alle Streamer brauchen ne Sendelizenz - nur alle ausländischen nicht in einem internationalem Medium und denke mir so:
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Würde man nur die Hälfte der Vorschläge die in solchen Runden auf den Tisch gebracht werden "einfach mal umsetzen", wäre dieses Land ein Deutschland, in dem niemand mehr leben wollen würde, oder aufgrund leerer Staatskassen und damit einhergehendem Chaos gar könnte.
Jupp, ich stimme dir da völlig zu.

Ist doch simpel. Es wird für die "live-Ausstrahlung" von Inhalten vom Staat eine Lizenz gefordert.
Warum? Aber... warte, die Begründung kommt ja gleich...

Zur Erlangung dieser haben gewisse Auflagen erfüllt zu werden, die vor Verbreitung von schädlichem Gut schützen soll.
Und nochmal: Ich bin der Meinung, dass schädliche dinge sowieso schon illegal sind. Ein Streamer kann bei Youtube/Twitch gemeldet werden und wird entsprechend abgemahnt. Die AGB von Youtube/Twitch baut genau solche Sachen schon ein - du erfüllst also schon alle Auflagen. Mit ner einfachen Anfrage auf Youtube/Twitch, ihre AGB für Deutschland soweit zu erweitern, dass sie eventuelle weitere Fälle mit einschließt sollte kein Problem sein, da die generellen AGBs und das deutsche Gesetz da ohnehin schon sehr ähnlich sind.

Unter schädlichem Gut sind bspw. propagistische Inhalte von Personen ohne Recht auf freie Meinungsäußerung und jugendgefährdende Inhalte zu verstehen.
Das ist doch mit oder ohne Lizenz schon strafbar! Warum also ne Lizenz? Weil die Medienanstalten Geld brauchen? Hey, ich brauch auch Geld? Wir sind hier nicht bei Wünsch-dir-was. Staatsvertrag hin oder her.

Der Weg der Verbreitung spielt hierbei primär keine direkte Rolle.
Ähm... doch. Wenn meine Inhalte nicht einfach so zugänglich sind (weil passwortgeschützt oder so) ist es durchaus relevant. Aber das sind schon Haarspaltereien.


Fertig aus, was ist daran bitte nicht simpel?
Ist es, wenn alle Grauzonen ausgebügelt wären. :)


Und der Ausgang der Sache wird übrigens zeigen, wie viel die Streaming-Gemeinde denn so auf sich hält. Das sind doch Freidenker und Tech-affine Menschen. Wenn die deine Auffassung teilen wäre es nahezu heuchlerisch eine Lizenz zu beantragen und nicht dagegen vorzugehen.
Freidenker bedeutet vor allem kritisch zu sein. Ich erwarte da das Gegenteil einer homogenen Masse - ich erwarte tausende unterschiedlicher Meinungen, hitzige Debatten, Denkansätze aus unterschiedlichsten Richtungen sich sich von allen Seiten mit Argumenten und Gegenargumenten bombardieren bis das, was übrig bleibt so bombensicher und ausgereift ist, dass alle damit leben können.

Bereits andere vor ihm haben still und heimlich die Lizenz ohne großes Aufsehen beantragt.
Weil sie es sich leisten können und mit dem Gedanken spielen, tatsächliche den Sendeanstalt zu werden? Ich bestimme doch nicht über die Motivation anderer Leute! Hölle - wer wäre ich, dass ich das könnte? Es geht darum, dass jeder die FREIHEIT hat über sein Schicksal selbst zu bestimmen in einer offenen Gesellschaft mit freier Meinungsäußerung und den entsprechenden Rahmenbedingungen, dass niemand innerhalb dieser Gesellschaft Schaden nimmt. Und ganz oben steht die Würde des Menschen - sich also nicht von anderen beeinflussen zu lassen, nur weil ein Dogma es vorschreibt. Hatten wir schon mal, es gibt einen Grund, warum es Artikel 1 ist.

Aber eventuell überinterpretiere ich dieses Bild einer freien Gesellschaft - siehe "Supergrundrecht Sicherheit und Gedankenpolizeivorschläge unserer Innenminister".

Zum Fall PietSmiet will ich nur noch so viel sagen: Die Landesmedienanstalt ist soweit man mittlerweile lesen kann nicht von selbst auf Twitch und hat gesagt... boah! schau! da klopfen wird drauf!
Es müssen über PietSmiet oder PietSmietTV konkrete Beschwerden eingegangen sein, auf die wohl reagiert werden musste. Weiters wollen sie nach wie vor nicht das Internet abklopfen sondern nur auf Beschwerden reagieren. Soweit sich jemand - möglicherweise ein Elternteil - die Mühe macht, sich bei der Landesmedienanstalt zu beschweren, kann man sich ja überlegen warum und wieso. Möglicherweise sind auf dem Stream mit seiner Reichweite Dinge gesagt worden, für die ein normaler Fernsehsender hätte medienrechtlich belangt werden können. Es wurden unlautere Gewinnspiele durch geführt, übertriebenes Productplacement, ich weiß es nicht.
Wäre ich vorsichtig mit. Wie viele Elternteile gibt es, die über-sensitiv sind? Es könnte eine verständliche Beschwerde sein oder auch eine von einer Psycho-Mutter. Who knows? Wenn meine Eltern mit weniger Medienkompetenz mir vorschreiben wollen, was ich zu gucken habe und was nicht, kommt es unweigerlich zu Reibungen.

Im Vergleich zu "Kirchen TV" (Indoktrination), QVC (über den Tisch ziehen), RTL (unterschwellige Beeinflussung) usw wird es so langsam schwer, einen Streamer was vorzuwerfen, wenn das TV an sich schon so tief gesunken ist. Ich bin mir fast sicher, dass ich für jedes fragliche Sendeschnippchen von PietSmiet auch ein äquivalentes von den Rundfunkanstalten finde. (Siehe die Killerspiele-Doku-Sendung von Frontal 21 - das ist Propaganda gewesen, denn deren Aussagen sind wissenschaftlich widerlegt)


Sofern die Landesmedienanstalten tatsächlich so reagieren sollte, wäre das für mich grds. in Ordnung.
Wie man weiterhin lesen kann, sollen selbst die LMAs eine Anpassung des Rundfunk-Staatsvertrags fordern. Vorgeschlagen wird eine bloße qualifizierte Anzeigepflicht, wonach es genügen würde Streams mit einer Art Impressum zu versehen, welches eine Kontaktperson nennt.

Generelle Zustimmung von meiner Seite. einige Streamer (Freidenker) diskutieren aber gesellschaftskritische Themen (und ich meine das im positiven Sinne), müssen aber trotzdem fürchten, auf Grund ihrer Meinung von SJWs gedoxxt zu werden. Es haben schon viele Menschen ihren Job verloren, nur weil sie eine andere Meinung hatten. Ich kann also verstehen, wenn Menschen anonym bleiben wollen. Würde es eine Rechtssicherheit geben, dass so lange kein eindeutig gerichtlich festgestelltes Fehlverhalten vorliegt man auch nicht dafür "gefeuert" werden kann (und das wird schon wieder sehr grau hier), könnte man auch so mit Rang und Namen posten. Aber eins nach dem anderem. :)

Insofern scheint das alles auch wieder heißer gekocht als gegessen zu werden und die Lösungsvorschläge sind - sogar seitens der ach so bösen LMA - bereits im Kanal.
Jupp - zu mindest von dieser Seite bin ich positiv überrascht. ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Schon seit 2016-(2017?) stand u.a deswegen FSN TV vor Gericht.
Da konnte man noch annehmen, man wollte den kleinen Kanal einfach nur mundtod machen, da deren rechtskonservative Meinung und Kritik einfach nicht in das aktuelle Zeitbild passten.
FSN TV gewann zumindest den Prozess und galt nun offiziell als "Rundfunksender". Kurze Zeit, nur wenige Sendungen später jedoch, wurden die FSN TV Videos nun von Youtube(?) für Deutschland ganz gesperrt...
 
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