>Andy< schrieb:
Hi,
angenommen ich kaufe mir 2 Cpus bei einem Händler. Dann übertakte ich beide. Kann ich dann den "schlechteren" innerhalb von 14Tagen zurückschicken? Würde das problemlos gehen? Kann man das nachweisen, dass ich übertaktet habe?
Ich frage wirklich nur aus Interesse. Weil ich mich manchmal frage, wieso sich ein paar Leute gleich 5 Stück kaufen und trotzdem keinen Verlust machen.
MfG
Ich brings mal auf den Punkt. Obwohl du von vielen hier nett gesagt bekommen hast, das FAG dafür nicht gedacht ist, läst du dich von dieser Idee nicht abbringen, daher ganz deutlich:
Das ist
BE-TRUG!
Sobald die CPU übertaktet worden ist, verlierst du rechtlich gesehen sämtliche Garantie und Gewährleistungsansprüche. Das die meisten das nicht so ernst nehmen, kann ich (je nach Übertaktung) sogar noch nachvollziehen, aber wenn du bei einem Shop mehrere CPU´s kaufst nur um 3 von 4 wieder gebraucht zurückzuschicken, so schadest du dem Shop, der dir dann diesen "Test" sogar noch in Form der Portokosten bezahlen darf. Zudem bekommt er gebrauchte Ware zurück ...
Bei einem solchen Vorgehen brauchen sich die "Kunden" über schlechten Service nicht zu wundern. Meistens trifft es dann die, die FAG nicht ausnutzen ...
Würdest du dich z.B. nicht aufregen, wenn du einen tray Proz kaufst und einen bekommst, wo man deutlich Einbauspuren sieht?
(Im übrigen ein Grund wieso ich keine trays mehr kaufe, was ich früher nur gemacht habe ... Seit dem OC Mode wurde kann man das ja vergessen, aufgrund der vielen FAGer
)
Kauf dir:
a) eine CPU und hoff auf dein Glück
b) kauf ne pretestet CPU und lang dafür tiefer in die Tasche
c) Kauf dir 3-5 Stück und verkauf den Rest pretestet (mit Gewinn) bei Ebay.
Alles andere ist mies ...
Braineater schrieb:
Hab letztens auch erst 3 San Diegos bestellt alle innerhalb von 4 Tagen durchgetestet und die übrigen 2 innerhalb der 14 Tage Rückgaberecht ohne angaben von gründen zurück geschickt...hab den vollen Preis zurück bekommen
Wir sind stolz auf dich. Du bist mein Held ...
Schön für Dich, allerdings nach meinem Verständnis moralisch bedenklich.
Das ist nicht nur moralisch bedenklich, das ist Be-trug, da er durch die Übertaktung überhaupt keinen Anspruch mehr auf FAG hatte, oder?