Milliardenstrafe gegen Apple: EU statuiert ein Exempel

Thread Starter
Mitglied seit
06.03.2017
Beiträge
113.965
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Tech-Konzern innerhalb der EU zu einer Strafzahlung verurteilt wird. Doch die Summe mit der Apple nun konfrontiert ist, bildet dahingehend schon eher die Ausnahme. Denn die EU-Kommission hat gegen den Konzern eine Geldbuße in Höhe von über 1,8 Milliarden Euro verhängt.
... weiterlesen
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Na endlich mal ne saftige Strafe für den Apfel. Ist schon lange überfällig.

Kann man nur hoffen, dass sie auch mit aller Macht zur Zahlung gezwungen werden. Nicht das der Freund aus dem Westen da wieder einschreitet.
 
Na endlich mal ne saftige Strafe für den Apfel. Ist schon lange überfällig.

Kann man nur hoffen, dass sie auch mit aller Macht zur Zahlung gezwungen werden. Nicht das der Freund aus dem Westen da wieder einschreitet.
Naja erstmal das Revisionsverfahren abwarten.

Denke mal gleich kommen die Zyniker wieder mit "ist doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein" usw.. Nein. Ich denke sollte das Urteil in dieser Höhe rechtskräftig werden hat es eine klare Signalwirkung. Vor allem weil eben kein "hauptsächlicher monetärer Schaden" entstanden ist. Hier geht es also irgendwo ums Prinzip.
 
Weshalb orientieren sich solche Strafen eigentlich nicht prozentuell am Gewinn des Unternehmens ? 1/6 oder ähnlich Strafe auf den erwirtschafteten Gewinn wäre doch mal was.
 
Laut kurzer Google recherche hatte apple 2023 96 Mrd USD Gewinn.. 1/6 davon wäre um einiges mehr als die Strafe hier. Aber ich finde es schonmal gut, dass zumindest nach oben korrigiert wird bei solchen Strafen in den letzten Jahren.
 
Dabei musst du sogar noch bedenken, dass die 96 Mrd reiner Gewinn sind. Der Umsatz ist entsprechend noch weitaus höher. Ich denke 10% Strafe des Umsatzes wären da deutlich gerechtfertigter.
 
Abbezahlt, sollte das ganze rechtskräftig werden, wird das ganze dann über einen Zeitraum von 10 Jahren.
In der Realität sind die paar Milliarden für Apple wahrscheinlich eh nichts.
Die einzigen die sich daran aufregen sind die Investoren, wobei die sowieso schon mehr als genug abbekommen.
 
Dem Einzelkunden bringt es nichts. Er hat zu viel bezahlt und bekommt das Geld nicht retour. Ein typisches Versagen der EU. Der Kunde bleibt auf der Strecke.
 
Der Geschädigte bekommt bei Strafsachen nie etwas. Dazu müsste der Geschädigte Zivilklage erheben - auf eigene Kosten natürlich.
 
Drehen wir die Sache doch einmal um: Die in keinster Weise demokratisch legitimierte und aus zur EU abgeschobenen Politikern bestehende EU-Kommission hat eine Strafezahlung angeordnet. Nun erst werden sich Gerichte mit der Sache beschäftigen und man kann davon ausgehen, daß Apple den Gang durch die Instanzen bis ans Ende durchgehen wird. Danach wird man sehen, was von der Forderung der EU-Kommission übrig bleibt. Bei der Güte aller sonstigen Tätigkeiten dieses Gremiums? Nicht viel...
 
Dem Einzelkunden bringt es nichts. Er hat zu viel bezahlt und bekommt das Geld nicht retour. Ein typisches Versagen der EU. Der Kunde bleibt auf der Strecke.
Wie oben schon geschrieben, darum geht es in einem Strafverfahren nicht. Aber so kannste an Deinem Stammtisch wieder mal schön gegen die EU Wettern.

Und zum Thema "Geschädigten", Apple Kunden sind vielleicht hirngeschädigt, aber sonst nix.

Mindestens aber weiß man auf was man sich einlässt wenn man in die Bubble eintritt. Natürlich will Apple die eigenen Produkte soweit es geht promoten bzw. greift dann bei externen Anbietern ordentlich was ab. Und alle machen mit. Wir bieten auch Apple Pay an und Product Engineering ist am Jammern. Tja Freunde entweder mit den Wölfen heulen oder nicht.

Ist genau wie damals bei Lehmann & Co. Alle machen mit und interessieren sich einen Scheiss für die Hintergründe, aber wenn dann was schief geht und das Kartenhaus zusammenbricht wird geschrien.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh