Nach Ende der Partnerschaft: Eine attraktive EVGA GeForce RTX 4090 zeigt sich

EVGA ist soweit ersichtlich der einzige Hersteller, der Garantieleistungen auch Zweitkäufern gewährt, wodurch sie Herstellern wie Asus, Powercolor, Gigabyte usw. im Grafikkartensegment deutlich vorzuziehen sind. Man kann sich wirklich nur wünschen, dass sie die Verfügbarkeitsprobleme ihrer Komponenten in der EU in den Griff bekommen. Ob sie künftig wieder NVidia machen oder AMD - who cares. Viel wichtiger ist im Fall der Fälle ein brauchbarer Support.
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
EVGA ist soweit ersichtlich der einzige Hersteller, der Garantieleistungen auch Zweitkäufern gewährt, wodurch sie Herstellern wie Asus, Powercolor, Gigabyte usw. im Grafikkartensegment deutlich vorzuziehen sind. Man kann sich wirklich nur wünschen, dass sie die Verfügbarkeitsprobleme ihrer Komponenten in der EU in den Griff bekommen. Ob sie künftig wieder NVidia machen oder AMD - who cares. Viel wichtiger ist im Fall der Fälle ein brauchbarer Support.
Asus hat eine Produkt Garantie die ist nicht abhängig vom Besitzer. Die wollen nur die Hardware Seriennummer. Zumindest war das noch vor 3 Jahren bei meiner damaligen AMD Karte.
Man kann auch bei gebrauchter Hardware vom Verkäufer die Seriennummer auf Garantie Status prüfen.
 
Is für unterschiedliche Hardware unterschiedlich. Bei einem Mainboard, welches ich in die RMA schicken wollte, wollten sie Besitznachweis
 
Das Wort, dass du suchst ist Eigentum. Ob das jetzt original auf deinen Namen ist oder eine Abtretungserklärung eines anderen ist, ist EVGA hier egal. Besitzer ist erstmal jeder, der das Ding in der Hand hat. Könnte ja auch vom LKW gefallen sein ohne Eigentumsnachweis. Ich erinnere nur mal an die gestohlene LKW Ladung

 
Asus hat eine Produkt Garantie die ist nicht abhängig vom Besitzer. Die wollen nur die Hardware Seriennummer. Zumindest war das noch vor 3 Jahren bei meiner damaligen AMD Karte.
Man kann auch bei gebrauchter Hardware vom Verkäufer die Seriennummer auf Garantie Status prüfen.
Mit Asus habe ich diesbezüglich gestern noch telefoniert. Asus gewährt nach eigener Auskunft keine Garantieansprüche an Zweiterwerber, völlig unabhängig davon, ob man eine Rechteabtretung hat oder nicht


Das deckt sich auch mit dem Satz aus Abschnitt 1. Allgemeines, 2ter Absatz: "Diese Garantie gilt nur, wenn das Produkt zum Kaufdatum fabrikneu war.[..]"
Ist man Zweiterwerber, war das Produkt zum Kaufdatum nicht mehr fabrikneu und die Garantie gilt damit nicht für den Zweiterwerber.

Alles andere ist Kulanz - und darauf hat man keinen Anspruch.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh