Neue 4090 und 1 VRM IC durchgebrannt, RMA? Was tun?

Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Naja, ne CPU kann auch noch funktionieren wenn SMDs oder Pins fehlen. Es kann aber in gewissen Situationen zu Fehlern / Abstürzen kommen oder einfach für immer ohne Probleme weiter laufen.

Die Spannungsversorgen ist ja schon recht überdimensioniert bei der Karte, daher werden die restlichen ICs & Spannungswandler das wohl auffangen, die Frage ist halt wie lange? Kann ewig weiter laufen aber kann halt auch von einer auf der anderen Minute verrecken.
 
Ist manchmal verwunderlich was Hardware abkann :P Hatte mal nen 4790K geköpft, der Die an allen vier Ecken mehrere mm weggebrochen und am IHS geklebt, wollte ihn insta in den Müll werfen aber trotzdem nochmal ausprobiert...lief mit Direct Die Kühlung bei 4,9 noch ein paar Jahre ohne irgendwelche Macken. Habe leider keine Bilder gemacht damals.
 
Hab ich leider keins gemacht, von dem geplatzten VRM war aber ein Rückstand auf dem Pad zu sehen
Das wäre dann der Beweis dafür gewesen dass es bereits vor dem Abbau des Kühlers passiert sein muss.

Von welchem Händler btw. oder ist das geheim? :cautious:

Der wird das Teil testen und dir im selben Zustand zurück senden, da es ja offensichtlich keine Probleme im Betrieb gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab Eure Ratschläge berücksichtigt und keine RMA draus gemacht, weil evtl. zu riskant und ich bleib dann unverschuldet auf den Kosten sitzen.
Zur Rückgabe habe ich aber dazu geschrieben das die Karte im Betrieb Aussetzer hat (war bei mir zwar nicht der Fall) und penetrant stinkt, ich denke mal man sieht sich das dann genauer an.
 
Sehr gut - damit hast du dich und andere (die das geraten haben) strafbar gemacht.
 
strafbar, naja der Händler könnte die Rückgabe verweigern, da die Karte unerlaubt geöffnet wurde und die Siegel gebrochen sind.
 
Genau so ein Quatsch kommt dann heraus, wenn die Experten hier den TE so verunsichern anstatt die Sache einfach so zu nehmen wie sie ist bzw. gewesen wäre: ne 08/15 RMA. Und jetzt geht es gleich noch ne Stufe höher. Wenn das so weiter geht hier, sitzt der TE bald lebenslang im Knast mit Pfändung aller weltlichen Güter. HWLuxx at its best. :d

Aber ok, die Sache ist damit ja dann aufgelöst, die Menge kann sich auflösen. Sich frei ne neue Karte aussuchen zu können hat ja schon was für sich. Kann es ihm auch nicht verdenken, denn ein Widerruf ist in maximal zwei Wochen erledigt, ne RMA kann Monate dauern. :)
 
@Holzmann
Es gab keine Siegel. Nein aber der Händler könnte sie halt testen und stellt eben nichts fest. Dann bekommst Du die Karte genauso wieder zurück. Aber wir werden sehn.

@Snake7
Ja ... sowas nennt sich Kapitalverbrechen glaube ich. Ähnlich schwer wie nachts um 2 über eine rote Ampel gehen wenn kein Auto kommt.
 
da die Karte unerlaubt geöffnet wurde und die Siegel gebrochen sind.

Ist erlaubt seitens Zotac (habe tatsächlich mit dem deutschen Support telefoniert), man verliert nur die erweiterte Garantie und die Möglichkeit Mängel direkt über Zotac (in England) abzuwickeln.

Siegel gibt es auch keine, ist ja nicht brutal by nature wie Inno3D, auch wenn die Mutter der Marke genau die selbe ist. (PC Partner)
 
Einem Händler wird das Recht eingeräumt 2x nachzubessern soweit mir bekannt. Erst wenn das nicht erfolgreich ist kann man Ersatz oder Geld zurück verlangen. Und selbst das kann sich, soweit ich weiss, der Händler aussuchen.

Das stimmt so nicht ganz. Ich zitiere mal:

Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, dürfen Sie als Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB). Sie sind nicht an Ihre Wahl gebunden, können also auch zunächst eine Reparatur verlangen und später eine Ersatzlieferung. Der Verkäufer darf dabei nicht ohne Ihr Einverständnis Fakten schaffen: Verlangen Sie eine Reparatur, darf er nicht einfach ein Ersatzgerät liefern. Allerdings kann der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, etwa wenn durch eine Reparatur unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (§ 439 Absatz 4 BGB).
Beliebig viele Nacherfüllungsversuche müssen Sie dem Möbelhändler nicht zugestehen. Gesetzlich wird vermutet, dass eine Nachbesserung (Reparatur) nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen gilt. Für Kaufverträge ab dem 01.01.2022 müssen Sie in der Regel sogar nur einen Nachbesserungsversuch hinnehmen. Die Zahl der zumutbaren Nachbesserungsversuche kann in Einzelfällen sowohl nach oben wie nach unten von dieser Regel abweichen. Haben Sie sich für eine Nachlieferung entschieden, muss diese sofort einwandfrei sein. Hat auch das nachgelieferte Stück wieder Mängel, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Da geht es zwar um das Beispiel Möbel, das lässt sich aber auch auf sonstige Käufe übertragen, da das Gesetz hier nur bei Ausnahmen (z.B. Akkus) Unterschiede nach Produktkategorie macht.
Ansonsten kann man sich mal hier einlesen, da steht aber im Grunde das Gleiche: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html
 
Zuletzt bearbeitet:

Ich hab mal auf technische Geräte verlinkt ;)
Aber ja, hast Du recht: man kann es sich sogar selber aussuchen ob Ersatz oder Reparatur.

Aber das wird hier wieder so ein Endlosthread wo jeder sein juristisches Halbwissen präsentiert und am Ende gibts ne verbale Massenschlägerei, wie immer halt.

Ich hoffe für den TE das so alles klappt. Ich hätte gleich auf Ersatz gepocht.
 
Wenn für den Händler kein Mangel feststellbar ist, da die Karte stabil Läuft, wird der kaum den Kühler abnehmen.

Für den Anspruch auf Nacherfüllung müsste er ja zugeben, dass er den Kühler demontiert und den Mangel(=abgerauchter Mosfet) festgestallt hat. :oops:
 
naja der Händler könnte die Rückgabe verweigern, da die Karte unerlaubt geöffnet wurde und die Siegel gebrochen sind.
so ein Schwachsinn. Erstens mal ist es sein Eigentum und damit nicht unerlaubt und zweitensmal ist die Gewährleistung durch irgendwelche dämlichen Aufkleber nicht umgänglich. Da hier so kurz nach dem Kauf auch noch das Prinzip der Beweislastumkehr gilt, hat der Händler auch überhaupt keine Grundlage das Gewährleistungsrecht des TEs zu verweigern, nur weil er die Karte auseinandergebaut hat. Karte hat gestunken, er hat nachgeschaut und den Schaden festgestellt. Ist auch völlig egal, ob die Karte läuft oder nicht. Sachmangel und auf Wiedersehen.
 

Ich hab mal auf technische Geräte verlinkt ;)
Den wollt ich eigentlich auch verlinken, hab aber irgendwie nur noch das Möbelding gefunden, danke :bigok:
 
Ich hab Eure Ratschläge berücksichtigt und keine RMA draus gemacht, weil evtl. zu riskant und ich bleib dann unverschuldet auf den Kosten sitzen.
Zur Rückgabe habe ich aber dazu geschrieben das die Karte im Betrieb Aussetzer hat (war bei mir zwar nicht der Fall) und penetrant stinkt, ich denke mal man sieht sich das dann genauer an.


Und dann bleibt der Nächste halt mit Pech auf den Kosten sitzen wenn er dann seine Karte irgendwann abraucht. Und die erweiterte Garantie ist auch weg, denn du hast den Kühler abgenommen und ja, das sieht man auch ohne Siegel.
 
Ich bin auf jedenfall gespannt, wie es weiter geht. Sich mit Lügen die rma zu ersparen, finde ich persönlich nicht richtig.
 
... und ja, das sieht man auch ohne Siegel.
Würde mich interessieren, woran das ohne Siegel erkannt werden sollte, wenn die Originalpads wieder drauf gemacht wurden?
Ich hebe die immer auf (in Folie gewickelt halten die ewig) - genau für diesen Fall, der hoffentlich nie eintritt ...
 
Ich bin auf jedenfall gespannt, wie es weiter geht. Sich mit Lügen die rma zu ersparen, finde ich persönlich nicht richtig.
Normal wird nicht viel passieren. Man steckt die Karte kurz ein (wenn überhaupt) sieht die läuft doch und sie kommt wieder ins Lager. Und dann kann es wie gesagt sein,. dass ein anderer Kunde dann arge Probleme bekommt. Und sei es nur, dass der Schaden nach 2 Jahren auffällt und Zotac sagt lol ne keine Garantie hast ja den Kühler abgenommen.

Sollte ein Mitarbeiter kurz drauf gucken, dann könnte es lustig werden. Oder zum Hersteller zurück schicken. Denn spätestens da wird die Demontage auffallen und ob eine Demontage vom Rückgaberecht gedeckt ist?

Würde mich interessieren, woran das ohne Siegel erkannt werden sollte, wenn die Originalpads wieder drauf gemacht wurden?
Ich hebe die immer auf (in Folie gewickelt halten die ewig) - genau für diesen Fall, der hoffentlich nie eintritt ...

Sieht man an den Schrauben. Dau-Alarm hatte damals ein paar nette Beispiele.
 
Sieht man an den Schrauben. Dau-Alarm hatte damals ein paar nette Beispiele.
Naja, bei der Argumentation würde ich im Zweifel die Rechtschutz einspannen. Wie will man anhand der Schrauben erkennen, ob ich den Kühler tatsächlich abgenommen habe und nicht nur dem Anpressdruck z.B. "gelockert" habe?
Scheint mir eher fragwürdig, das daran festmachen zu wollen. Nicht umsonst haben eben die meisten Hersteller genau deswegen Siegel angebracht, um einen rechtssicheren Nachweis zu haben.
 
rechtssicher ist der Aufkleber halt auch nich. Das Einzige, was man daran sieht, ist dass ein Schraubenzieher drin war. Und ich halte die Argumentation "ich habe mein Eigentum auseinandergebaut, weil ich aufgrund des Gestanks einen erheblichen Schaden vermutet habe und meine restliche Hardware nicht riskieren wollte" für ziemlich stichhaltig. Aber was weiß ich schon. Ob man als Folge davon die Karte als Gewährleistungsfall oder gem. FAG zurückschickt, finde ich da nicht mehr relevant. Kaputtes Bauteil spricht für beides. Mit dem Hinweis des TE "karte stinkt" sollte dem Genüge getan sein.
 
am ende muss die karte zum hersteller und demontiert werden damit das problem festgestellt werden kann. der händler muss also der beschreibung vom käufer glauben und die karte einschicken.

das geht nur mit hinweiß auf einen schaden der nach dem kühlerwechsel entdeckt wurde oder mit einem "hint", dass es gestunken hat.

wenn der händler die info hat dass die karte demontiert wurde, muss man natürlich hoffen dass der händler die karte einschickt. das ist am ende der knackpunkt
 
Normal wird nicht viel passieren. Man steckt die Karte kurz ein (wenn überhaupt) sieht die läuft doch und sie kommt wieder ins Lager. Und dann kann es wie gesagt sein,. dass ein anderer Kunde dann arge Probleme bekommt. Und sei es nur, dass der Schaden nach 2 Jahren auffällt und Zotac sagt lol ne keine Garantie hast ja den Kühler abgenommen.
Alleine deshalb sind solche Lügen zum eigenen Vorteil halt schon ziemlich daneben.
 
Alleine deshalb sind solche Lügen zum eigenen Vorteil halt schon ziemlich daneben.
Die moralische Seite mal außen vor, es war in diesem Fall einfach unnötig. Der TE hat einen ganz normalen RMA Fall gehabt. Fragt dann hier nochmal nach, und kriegt alle möglichen Horrorstories und Worst Case Szenarien aufgetischt. Sorry, aber dann ist es kein Wunder, dass er sich dann doch für den Widerruf entscheidet.

Da dürfen sich die entsprechenden Kollegen auf Seite 1 gerne an die eigene Nase fassen. ;)
 
Das ist keine RMA bzw. DOA. Die Karte wurde ausgeliefert, und funktionierte laut Aussage hier einwandfrei. Nur das ist entscheidend. Hätte der Kunde nun nicht (unberechtigt?) dran rumgeschraubt, wäre der Fehler auch vermutlich ne entdeckt worden. (wie viele Autos und sonstige Waren sind beim Verkauf schon teildefekt, oder mangelhaft? Erfährt niemand, bei Autos wird das oft einfach ohne Wissen der Kunden bei der Wartung gefixxt)
Klar, wenn man dann weiß, das da was nicht stimmt, will man es repariert haben. Andere Geschichte, und ob es darauf eine Garantie gibt? Das Produkt funktioniert ja!
 
@philips es ist unerheblich ob die Karte funktioniert oder nicht, ein durchgebranntes Bauteil ist ein Sachmangel. Dein nagelneues Auto ab werk nimmst du schließlich auch nicht mit nem kaputten Rücklicht, weil es läuft ja sonst einwandfrei. Ich würde sogar soweit gehen, aufgrund der Funktionalität der Karte ist das ein verdeckter Mangel, die beweislastumkehr im ersten Jahr ab Kauf unterstützt diese Aussage. Garantie interessiert hier nicht.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh