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Das wäre dann der Beweis dafür gewesen dass es bereits vor dem Abbau des Kühlers passiert sein muss.Hab ich leider keins gemacht, von dem geplatzten VRM war aber ein Rückstand auf dem Pad zu sehen
Na dann viel Spaß beim anzeigen.Sehr gut - damit hast du dich und andere (die das geraten haben) strafbar gemacht.
da die Karte unerlaubt geöffnet wurde und die Siegel gebrochen sind.
Einem Händler wird das Recht eingeräumt 2x nachzubessern soweit mir bekannt. Erst wenn das nicht erfolgreich ist kann man Ersatz oder Geld zurück verlangen. Und selbst das kann sich, soweit ich weiss, der Händler aussuchen.
Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, dürfen Sie als Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB). Sie sind nicht an Ihre Wahl gebunden, können also auch zunächst eine Reparatur verlangen und später eine Ersatzlieferung. Der Verkäufer darf dabei nicht ohne Ihr Einverständnis Fakten schaffen: Verlangen Sie eine Reparatur, darf er nicht einfach ein Ersatzgerät liefern. Allerdings kann der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, etwa wenn durch eine Reparatur unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (§ 439 Absatz 4 BGB).
Beliebig viele Nacherfüllungsversuche müssen Sie dem Möbelhändler nicht zugestehen. Gesetzlich wird vermutet, dass eine Nachbesserung (Reparatur) nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen gilt. Für Kaufverträge ab dem 01.01.2022 müssen Sie in der Regel sogar nur einen Nachbesserungsversuch hinnehmen. Die Zahl der zumutbaren Nachbesserungsversuche kann in Einzelfällen sowohl nach oben wie nach unten von dieser Regel abweichen. Haben Sie sich für eine Nachlieferung entschieden, muss diese sofort einwandfrei sein. Hat auch das nachgelieferte Stück wieder Mängel, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
so ein Schwachsinn. Erstens mal ist es sein Eigentum und damit nicht unerlaubt und zweitensmal ist die Gewährleistung durch irgendwelche dämlichen Aufkleber nicht umgänglich. Da hier so kurz nach dem Kauf auch noch das Prinzip der Beweislastumkehr gilt, hat der Händler auch überhaupt keine Grundlage das Gewährleistungsrecht des TEs zu verweigern, nur weil er die Karte auseinandergebaut hat. Karte hat gestunken, er hat nachgeschaut und den Schaden festgestellt. Ist auch völlig egal, ob die Karte läuft oder nicht. Sachmangel und auf Wiedersehen.naja der Händler könnte die Rückgabe verweigern, da die Karte unerlaubt geöffnet wurde und die Siegel gebrochen sind.
Den wollt ich eigentlich auch verlinken, hab aber irgendwie nur noch das Möbelding gefunden, dankeAlles zu Gewährleistung und Schadenersatz | Verbraucherzentrale.de
Nicht jeder Kauf macht auch wunschlos glücklich. Manchmal folgt auch die Ernüchterung, z.B. wenn die Ware Mängel hat. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie mit Gewährleistung und Schadenersatz haben.www.verbraucherzentrale.de
Ich hab mal auf technische Geräte verlinkt
Ich hab Eure Ratschläge berücksichtigt und keine RMA draus gemacht, weil evtl. zu riskant und ich bleib dann unverschuldet auf den Kosten sitzen.
Zur Rückgabe habe ich aber dazu geschrieben das die Karte im Betrieb Aussetzer hat (war bei mir zwar nicht der Fall) und penetrant stinkt, ich denke mal man sieht sich das dann genauer an.
Würde mich interessieren, woran das ohne Siegel erkannt werden sollte, wenn die Originalpads wieder drauf gemacht wurden?... und ja, das sieht man auch ohne Siegel.
Normal wird nicht viel passieren. Man steckt die Karte kurz ein (wenn überhaupt) sieht die läuft doch und sie kommt wieder ins Lager. Und dann kann es wie gesagt sein,. dass ein anderer Kunde dann arge Probleme bekommt. Und sei es nur, dass der Schaden nach 2 Jahren auffällt und Zotac sagt lol ne keine Garantie hast ja den Kühler abgenommen.Ich bin auf jedenfall gespannt, wie es weiter geht. Sich mit Lügen die rma zu ersparen, finde ich persönlich nicht richtig.
Würde mich interessieren, woran das ohne Siegel erkannt werden sollte, wenn die Originalpads wieder drauf gemacht wurden?
Ich hebe die immer auf (in Folie gewickelt halten die ewig) - genau für diesen Fall, der hoffentlich nie eintritt ...
Naja, bei der Argumentation würde ich im Zweifel die Rechtschutz einspannen. Wie will man anhand der Schrauben erkennen, ob ich den Kühler tatsächlich abgenommen habe und nicht nur dem Anpressdruck z.B. "gelockert" habe?Sieht man an den Schrauben. Dau-Alarm hatte damals ein paar nette Beispiele.
Ja, stimmt auch wiederrechtssicher ist der Aufkleber halt auch nich. Das Einzige, was man daran sieht, ist dass ein Schraubenzieher drin war.
Alleine deshalb sind solche Lügen zum eigenen Vorteil halt schon ziemlich daneben.Normal wird nicht viel passieren. Man steckt die Karte kurz ein (wenn überhaupt) sieht die läuft doch und sie kommt wieder ins Lager. Und dann kann es wie gesagt sein,. dass ein anderer Kunde dann arge Probleme bekommt. Und sei es nur, dass der Schaden nach 2 Jahren auffällt und Zotac sagt lol ne keine Garantie hast ja den Kühler abgenommen.
Die moralische Seite mal außen vor, es war in diesem Fall einfach unnötig. Der TE hat einen ganz normalen RMA Fall gehabt. Fragt dann hier nochmal nach, und kriegt alle möglichen Horrorstories und Worst Case Szenarien aufgetischt. Sorry, aber dann ist es kein Wunder, dass er sich dann doch für den Widerruf entscheidet.Alleine deshalb sind solche Lügen zum eigenen Vorteil halt schon ziemlich daneben.
Sorry, aber dann ist es kein Wunder, dass er sich dann doch für den Widerruf entscheidet.
Ich hab mir vor 3 Wochen bei einem deutschen Online Shop eine Zotac 4090 Amp Extreme Airo gekauft.