Neue 4090 und 1 VRM IC durchgebrannt, RMA? Was tun?

Schade, hab den Thread erst jetzt entdeckt. Aber Danke für die Lacher, unglaublich wieviel Müll hier wieder verbreitet wurde.
@ TE: alles richtig gemacht.
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Schade, hab den Thread erst jetzt entdeckt. Aber Danke für die Lacher, unglaublich wieviel Müll hier wieder verbreitet wurde.
@ TE: alles richtig gemacht.


Welcher Müll genau? Wer da doch mal konkret. Bis jetzt sehe ich nur billige Polemik.
 
Finde auch der einzige Müll den es hier zu lesen gibt sind die Beiträge der Leute, die selber nichts beizutragen haben, aber trotzdem meinen sich beschweren zu müssen, weil die anderen nicht das erzählen was sie denken oder OP nicht das gemacht hat was sie gemacht hätten.

Kommt mal alle runter. Wenn man nichts sinnvolles beizutragen hat kann man es auch einfach mal für sich behalten, hilft niemanden wenn jetzt alle aufeinander rumhacken.

OP hat es jetzt gemacht wie er es gemacht hat, da lässt sich eh nichts mehr dran ändern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Solche Geschichten sind übrigens ein Grund, wieso ich nur versiegelte Neuware akzeptiere.

Man sieht ja was für Probleme man sich ins Haus holt. (Und selbst wenn es nur der verschwiegene Kühlerabbau gewesen wäre, auch das hat ja Konsequenzen).
 
warum das denn? Das Teil bekommst du bei " wie hergestellt " nie zu sehen. Was du nicht weißt, macht dich nicht heiß
Code:
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht.

(2) 1Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn sie

1.
die vereinbarte Beschaffenheit hat,

2
sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und

3.
mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.

Hanlo, ich hätte gern bitte 1 Grafikkardne mit 1 defekte powerstage bitte.
 
und gegen welchen der Punkte verstößt denn nun die Grafikkarte genau?
 
und woher willst du das wissen, wenn du die Karte kaufst, einbaust, sie nutzt, und alles funktioniert? 8-)
Wer weiß wie viele Millionen Karten unterwegs sind, wo da mal eine Line fehlt? Niemand. Und auch niemand wird das merken.
Anders ist der Fall, die nimmst die Karte aus der OPV und baust die ein, und die läuft nicht...
In diesem Fall eben hier, hätte man dem Händler schreiben müssen, man hat die Karte zerlegt, und das defekte Bauteil gefunden, und man möchte deshalb einen Austausch/Reparatur.
Dann hätte man eben sehen müssen, wie es läuft. Aber:
Das Ding zerlegen (zerbasteln) und dann einfach per Widerruf zurück senden?
 
Ron durchgebrannt Spannungswandler ist natürlich ein Mangel. Auch wenn die Kafte funktioniert ist ein Bauteil defekt.
 
Ist schon was raus gekommen?
 
wir reden (teilweise) aneinander vorbei.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ron durchgebrannt Spannungswandler ist natürlich ein Mangel. Auch wenn die Kafte funktioniert ist ein Bauteil defekt.
und warum wird die Karte dann nicht genau deswegen in die RMA gesendet, wenn das doch alles so klar und einfach ist?
Warum denn dann Widerruf, und der nächste bekommt die zerbastelte Karte?
 
Welcher Müll genau? Wer da doch mal konkret. Bis jetzt sehe ich nur billige Polemik.
Manchmal ist etwas einer Diskussion nicht würdig. Noch dazu sind viele hier auch erfahrungsgemäß unbelehrbar, insbesondere beim Thema "eigenes Rechtsempfinden vs. Realität".
Aber das ist definitiv Highlight des Threads.
Sehr gut - damit hast du dich und andere (die das geraten haben) strafbar gemacht.
Selbstverständlich ist der Käufer auch immer Produktexperte und Sachverständiger von seiner gekauften Ware. Er kann alles was er beobachtet exakt abschätzen und legt dem Hersteller gleich noch ein fachlich einwandfreien Analysebericht dazu. :ROFLMAO:
In der Realität ist es aber eher so: Es ist völlig in Ordnung Angaben zu machen, wie es "riecht verkohlt" oder sogar gar keine Angaben zu machen wenn das Produkt ohne eigenverschulden schon so geliefert wurde. Selbst wenn das Produkt defekt geliefert wurde und man das Wissen besitzt, dass ein Mosfet kaputt ist, musst du es nicht angeben beim Widerruf. Eine präzise Fehleranalyse ist besonders bei komplexen Produkten dem Kunden nicht zumutbar. Der Händler trägt hier das alleinige Risiko die zurückgesendete Ware selbst zu prüfen oder vom Hersteller prüfen zu lassen, bevor sie nochmal in den Verkauf geht. Wie wir wissen machen das die wenigsten. Insbesondere da wo die Beweislastumkehr eintritt, bist du als Kunde also gut beraten den Unwissenden zu spielen solange es keine Rückfragen gibt, weil die Händler für gewöhnlich alles versuchen dich unverschuldet mit vor den Karren zu spannen.
Wenn es für dich als Kunden also einfacher ist durch ein Widerruf aus der Sache raus zu kommen im Vergleich zu einer evt. endlos langen RMA, ist das vollkommen OK so zu handeln wie der TE es getan hat.
 
Zotac weiß ja jetzt eh schon Bescheid ... :LOL: ... es hängt vom Händler ab, zur Not muss halt der Rechtschutz/Anwalt ran.

Auch den Anspruch auf Nacherfüllung durch Lieferung einer neuen Komponente muss man mitunter durchsetzen.

Gibt sogar Händler die nach Einsendung einen von Service-Mitarbeitern verursachten Schaden als vom Kunden verursachten Schaden ausgeben bzw. weitere Mängel addieren.

Alles schon erlebt ...
 
viele verwechseln den Widerruf mit einem Kauf zur Probe.
Bei einem Widerruf darfst du die Ware auspacken und in Augenschein nehmen. Aber dabei nicht mal einen Aufkleber entfernen, geschweige denn die Kare zerlegen. Auch einbauen und in Betrieb nehmen darfst du die nicht, das Widerrufsrecht ist damit erlöschen. Die ganzen "dummen und blöden" machen das dann nur aus Kulanz, wenn sie es denn machen. Weil dieses ganze Widerrufssystem verschlingt Unmengen an Geld.
Ich arbeite als RMA AL in so einer dummen und blöden Bude. Du hast keine Ahnung, was da alles, und vor allem wie, zurück gesendet wird. Angeschlossen ist auch ein großes Retouren Center einer Elektronikfirma, alles unter VK Preis 90€ fliegt in die Tonne, weil Prüfung, Neuverpackung usw. viel zu teuer sind.
 
Manchmal ist etwas einer Diskussion nicht würdig. Noch dazu sind viele hier auch erfahrungsgemäß unbelehrbar, insbesondere beim Thema "eigenes Rechtsempfinden vs. Realität".
Aber das ist definitiv Highlight des Threads.

Selbstverständlich ist der Käufer auch immer Produktexperte und Sachverständiger von seiner gekauften Ware. Er kann alles was er beobachtet exakt abschätzen und legt dem Hersteller gleich noch ein fachlich einwandfreien Analysebericht dazu. :ROFLMAO:
In der Realität ist es aber eher so: Es ist völlig in Ordnung Angaben zu machen, wie es "riecht verkohlt" oder sogar gar keine Angaben zu machen wenn das Produkt ohne eigenverschulden schon so geliefert wurde. Selbst wenn das Produkt defekt geliefert wurde und man das Wissen besitzt, dass ein Mosfet kaputt ist, musst du es nicht angeben beim Widerruf. Eine präzise Fehleranalyse ist besonders bei komplexen Produkten dem Kunden nicht zumutbar. Der Händler trägt hier das alleinige Risiko die zurückgesendete Ware selbst zu prüfen oder vom Hersteller prüfen zu lassen, bevor sie nochmal in den Verkauf geht. Wie wir wissen machen das die wenigsten. Insbesondere da wo die Beweislastumkehr eintritt, bist du als Kunde also gut beraten den Unwissenden zu spielen solange es keine Rückfragen gibt, weil die Händler für gewöhnlich alles versuchen dich unverschuldet mit vor den Karren zu spannen.
Wenn es für dich als Kunden also einfacher ist durch ein Widerruf aus der Sache raus zu kommen im Vergleich zu einer evt. endlos langen RMA, ist das vollkommen OK so zu handeln wie der TE es getan hat.

Du hast den Thread schon gelesen?

Er hat die Karte auseinander gebaut, dann einen Defekt festgestellt und dann das Widerrufsrecht in Anspruch genommen. Ob es strafbar ist, will ich gar nicht beurteilen.

In Ordnung finde ich so ein Verhalten aber nicht. Hier spielt man nämlich den Unschuldigen und gibt den schwarzen Peter an den Händler und an den nächsten Kunden weiter.

Wäre aber lustig wenn so ein Verhalten (ich hab einen Defekt gefunden aber mache nur Andeutungen) Schule macht, vor allem hier im Marktplatz.
 
Du meinst scheinbar den Widerruf nach FAG. Aber der TE erwähnte in seinem Eingangpost, dass er die Karte seit 3 Wochen hat, also ist das gar nicht mehr möglich. Ergo kommt nur noch ein Gewährleistungsfall in Frage. Da wie auch vom TE erwähnt, das originalpad spuren aufweist, kann er schlecht selbst dran schuld sein. Also ist folgerichtig anzunehmen, dass das Ding ab Werk einen weg hatte, beim TE oder evtl. schon davor geplatzt ist, aber die Karte trotzdem funktioniert hatte. Was durchaus sein kann, wenn keine layer beschädigt oder kurzgeschlossen werden. Dass der Mangel dabei versteckt war, und nur durch abnehmen des Kühlers zum vorschein trat, ist dabei völlig egal. Das hat auch nichts mit "Fremdeingriff" zu tun. Gerade in DIY PC ist es nicht unüblich, dass Karten auf Wakü umgebaut werden. Ein Ausschluss der Gewährleistung aufgrund dessen ist also rechtlich gar nicht haltbar, zumal der Händler dank der Beweislastumkehr erstmal nachweisen müsste, dass der TE den Schaden verursacht hat. Also in welcher Welt der TE jetz hier scheisse gebaut hat, müsstest du mir mal erklären.
Und ja, wenn der Händler das Ding einfach nimmt und weiter vertickt, obwohl der TE durch seinen Hinweis "Karte stinkt" auf einen Schaden hingewiesen hat, dann ist das Schuld des dummen Händlers und nicht des TE weil er mutmaßlich in Betrugsabsicht handelt, so wie es hier manch einer unterstellen will.
 
willst du mir jetz noch erklären, warum ich meine Karte nicht auseinanderbauen darf oder nicht? Scheinst ja nix mehr zu sagen zu haben sonst.

Ich prophezeie jetzt mal wie das läuft ... Karte wird (vielleicht) getestet, für gut befunden, wieder eingetütet und an den TE gesendet.

Aus meiner Erfahrung von über 30 Jahren mit Garantie/Gewährleistung-Abwickelung von Komponenten heraus ist das ziemlich absehbar.

Dass er überhaupt rechtswirksam zur Nacherfüllung durch Neulieferung aufgefordert hat wage ich auch mal zu bezweifeln.

Recht haben != Recht bekommen, manchmal reicht auch der Verweis auf das BGB nicht aus.
 
Das gilt ganz allgemein immer:
Bei Defekten hervorgerufen durch Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung, Fremdeingriffen und Bedienungsfehlern erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Und jeder Händler und Hersteller hat das Recht dazu, Ware an der gefummelt wurde, nicht zu reparieren/tauschen/ersetzen.
So. Der Kunde hat ein funktionierendes Produkt zerlegt. Kann er machen, pausenlos. Aber damit dann Beweislastumkehr, also 100% beim Kunden. Er hat keinerlei Gewährleistungsanspruch mehr.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ein Ausschluss der Gewährleistung aufgrund dessen ist also rechtlich gar nicht haltbar, zumal der Händler dank der Beweislastumkehr erstmal nachweisen müsste, dass der TE den Schaden verursacht hat.
und da liegst du vollkommen falsch! Ein Ausschluss der Gewährleistung ist also deiner Meinung nicht möglich, weil es üblich ist, Produkte zu zerlegen? :stupid:
Der Kunde darf jetzt per Gutachten und Spezialisten und Gericht mit Anwalt nachweisen, das der Schaden zum Kaufzeitpunkt bereits vorhanden war, und nicht durch seinen Fremdeingriff entstanden ist. Wie gesagt, viele Händler tun sich das nicht an. Aber das ändert an der Rechtslage nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt keinen pauschalen Gewährleistungsausschluss für das Öffnen eines Geräts wenn das Gerät dazu fähig ist, wäre die Karte z.b. verklebt und nicht verschraubt. Das Öffnen einer GPU ist nicht verboten, dafür spricht übrigens auch die Tatsache, dass Hersteller das Abnehmen des Kühlers explizit von ihrer Garantie ausschließen. Wäre das Öffnen einer GPU per se Verboten, wäre ein solcher Ausschluss gar nicht von Nöten. Wenn der Händler also Zweifel an der Richtigkeit der Rüge über einen Mangel hat, dann ist er innerhalb des ersten Jahres in der Nachweispflicht, dass der Kunde den Schaden selbst verursacht hat bzw. der Schaden nicht bereits ab Werk bestanden hat. Das gilt insbesondere für versteckte Mängel. Kann er das nicht, haftet er. Das Abnehmen des Kühlers ist noch lange kein Nachweis für ein Selbstverschulden des TE.
 
Aus durchaus nachvollziehbaren Gründen behält er ja für sich von welchem Händler er die Karte bezogen hat.

„Das größte Schwein im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." (Hoffmann von Fallersleben)

:sneaky:


Wieso denunzieren? Mal anders gefragt wie würdest du es finden wenn du dir eine 4090 kaufst, die nach einem Monat nicht mehr geht und der Händler sagt, jo haben wir zum Hersteller geschickt der sagte du hast sie aufgemacht, es wird nix repariert?

Klar bestimmt würdest sagen, ja gut die Karte hatte bestimmt einen Vrobesitzer, der hat sie aufgemacht, ohne das dem Händler zu sagen zurückgeschickt, das hat er gut gemacht. Ich hake die Sache dann als Lehrgeld ab.
 
Das gilt ganz allgemein immer:
Bei Defekten hervorgerufen durch Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung, Fremdeingriffen und Bedienungsfehlern erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Und jeder Händler und Hersteller hat das Recht dazu, Ware an der gefummelt wurde, nicht zu reparieren/tauschen/ersetzen.
So. Der Kunde hat ein funktionierendes Produkt zerlegt. Kann er machen, pausenlos. Aber damit dann Beweislastumkehr, also 100% beim Kunden. Er hat keinerlei Gewährleistungsanspruch mehr.
Du bist das Paradebeispiel für das Thema "eigenes Rechtsempfinden vs. Realität".

Erstmal wäre hier eindeutig zu klären ob Kühler abbauen unter "unsachgemäße Behandlung" etc fällt. Pauschal lässt sich das nämlich nicht beantworten und wäre bei einem Rechtsstreit der wichtigste zu klärende Punkt. Eine allgemeingültige Rechtsprechung dazu gibt es nämlich nicht. Insofern, bullshit zu "allgemein gilt immer". Es hilft auch nicht wenn ein Händler sowas in seinen AGBs explizit ausschließt. Solche AGBs sind nichts Wert. Schauen wir also auf die bekannten Fakten:

1. Produkt war laut TE bereits ein Rückläufer d.h. er war nicht der Erstbesitzer.
2. Hersteller erlaubt Kühlerwechsel. Hier wird vor juristischen Instanzen die Luft sehr dünn zu argumentieren, "Fremdeingriffe" seien grundsätzlich nicht erlaubt bzw. das abbauen des Kühler sei unzumutbar und damit ausschließlich unsachgemäß von Privat durchführbar.
3. Selbst wenn ein Hersteller Punkt 2 ausschließt, wäre noch längst nicht klar ob er das auch verbieten kann. Da wäre ich mir im Zweifel gar nicht mal so sicher.

Bleibt also höchstwahrscheinlich die Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers, da hier Punkt1 und 2 zutrifft. Insbesondere falls Punkt 1 greift, kann der Händler mit ziemlicher Sicherheit nicht beweisen das sie einwandfrei war.
 
Du bist das Paradebeispiel für das Thema "eigenes Rechtsempfinden vs. Realität".
das sehe ich eher bei dir und einigen anderen hier so. Ihr solltet erstmal schauen, was Widerruf, Gewährleistung und Garantie bedeuten.
Wenn ich von dir was kaufe, öffne es zerlege es, und schicke es dir dann zurück, du würdest mir mein Geld wieder geben? Glaube ich nicht, und du musst es auch nicht!
 
Der Anwalt der hier Mitliest wird sich echt am Kopf fassen :coffee2:
 
ja. In unserer RMA Rechtsabteilung lacht man schon.
 
Is das die Gleiche, bei dem die Leute immer erst mit Anwalt drohen und dann "aus Kulanz" gemacht wird?
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh