Also ja, das ist rechtens und auch völlig normal.
Per Gesetz hat der Käufer einer Sache im Gewährleistungsfall normal nachzuweisen, dass der Mangel bei Gefahrenübergang schon bestanden hat. Einzig in den ersten sechs Monaten nach Gefahrenübergang nimmt der Gesetzgeber an, dass der Mangel bei Gefahrenübergang schon bestanden hat. -> und der Händler könnte in dem Fall das Gegenteil belegen (sofern er es kann)
Was im konkreten Fall aber ggf. machbar wäre, wenn ich das richtig sehe bietet GB eine 2 Jahres
Garantie für Grafikkarten an. Steht zumindest so auf der GB Page in den Faq.
Heist also, du müsstest mal prüfen, ob deine Karte auch davon geschützt ist...
Ist dies der Fall würde ich bei MF mal nachfragen, ob sie die Garantieabwicklung direkt über GB machen können.
Stellt sich MF dabei quer, wäre immernoch die Option das ganze direkt bei Gigabyte zu versuchen. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob die einen direkten privat Endkunden Support anbieten!
Leider ließt man von der RMA Abteilung bei MF irgendwie permanent nur schlechtes. Von verbogenen Pins bei zurückgeschickten Boards über gar kein Endgegenkommen bzw. teilweise auch schlichtes Ablehnen der RMA Abwicklung trotz offensichtlicher Pflicht. Auch schon von Fällen, wo MF mit einem Anwalt im Gepäck die Sache versucht hat abzubiegen habe ich gelesen. Ich persönlich würde MF meiden... Zumindest für Produkte, die auch mal kaputt gehen können und wo es "schmerzt" wenn man auf dem Schaden sitzen bleibt