Hallo,
nach Widerruf einer gekauften Logitech Maus beim Onlineshop Alektra, musste ich die üblichen Versandkosten zu mir nach Hause zahlen und zusätzlich den Rückversand.
Der Wiederruf geschah innerhalb der 2 Wochenfrist. Ich meine mich zu erinner, dass es erst kürhlich einen EU beschluss hierzu gab.
Darin wurde festgelegt, dass der Verkäufer die Versandkosten auch zurück erstatten zu hat, oder?
Mir wurde lediglich der Betrag des Artikels zurück überwiesen. Auf mehrfache freundliche ermahung meinerseits, sie mögen mir die Versandkosten bitte auch erstatten, bekam ich keine Antwort.
Ein ähnliches Szenario lief auch bei der Rücküberweisung meiner Tastatur ab. Diese wies 3x den selben Defekt nach 3maligem Austausch auf. Man bot mir eine Rücküberweisung an, ich willigte ein.
Es wurden ebenfalls nur der Artikelpreis überwiesen, die Versankosten beim Verkauf nicht (den Rückversand übernahm der Shop).
Bei letzterem Fall handelt es sich zudem noch um einen Shop meines Vertrauens... deswegen bin cih hier besonders bestürzt.
Habe mich allerdings noch nciht bei diesem gemeldet bzgl. dieses Anliegens.
Was meint hier, sollte ich Druck auf die Shops ausüben, oder gibt es wieder Nebenklauseln und ich kann mir die Nerven sparen?
Grüße
nach Widerruf einer gekauften Logitech Maus beim Onlineshop Alektra, musste ich die üblichen Versandkosten zu mir nach Hause zahlen und zusätzlich den Rückversand.
Der Wiederruf geschah innerhalb der 2 Wochenfrist. Ich meine mich zu erinner, dass es erst kürhlich einen EU beschluss hierzu gab.
Darin wurde festgelegt, dass der Verkäufer die Versandkosten auch zurück erstatten zu hat, oder?
Mir wurde lediglich der Betrag des Artikels zurück überwiesen. Auf mehrfache freundliche ermahung meinerseits, sie mögen mir die Versandkosten bitte auch erstatten, bekam ich keine Antwort.
Ein ähnliches Szenario lief auch bei der Rücküberweisung meiner Tastatur ab. Diese wies 3x den selben Defekt nach 3maligem Austausch auf. Man bot mir eine Rücküberweisung an, ich willigte ein.
Es wurden ebenfalls nur der Artikelpreis überwiesen, die Versankosten beim Verkauf nicht (den Rückversand übernahm der Shop).
Bei letzterem Fall handelt es sich zudem noch um einen Shop meines Vertrauens... deswegen bin cih hier besonders bestürzt.
Habe mich allerdings noch nciht bei diesem gemeldet bzgl. dieses Anliegens.
Was meint hier, sollte ich Druck auf die Shops ausüben, oder gibt es wieder Nebenklauseln und ich kann mir die Nerven sparen?
Grüße